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IGNORED

Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
38 minutes ago, Tommie said:

7. ... Wird das "Behältnis" importiert und in Deutschland verkauft dann bestimmt allein die verkaufende Firma, als der juristisch voll Verantwortliche, unter welchen Randbedingungen das Behältnis NACH SEINER EINSCHÄTZUNG der Norm...

Gott sei dank haben wir ja die EU, durch die deine Argumentationskette zusammenfällt - ich kann mir direkt bei ISS in Polen einen Schrank kaufen und die geben nix vor.

 

Weiter bestätigt/bestimmt auch nicht der Hersteller, wann/ob der Schrank die Norm erfüllt, sondern das Prüfinstitut. Deine Annahme dazu fußt noch auf der Praxis von A- und B-Schränken, die vom Hersteller nach einem Baumuster gefertigt wurden.

46 minutes ago, Tommie said:

19. Es ist also klar, daß es sich um "freistehende Wertschutzschränke" handelt, normalerweise wohl mit einem Gewicht von unter 1 000 kg, die nach der Installationanleitung verankert werden müssen, da sie den in der Tabelle genannten Mindestauszugskräften widerstehen können müssen.

Du ignorierst halt schon seit langem, dass die DIN EN 1143-1 eine Prüfnorm für die Kisten ist und sich der Tabellenwert auf die Verankerung bei der Prüfung bezieht, bei der die Stabilität der Kiste im Bereich des Verankerungslochs geprüft wird.

 

Sonst (wenn deine Auffassung korrekt wäre) würde Burgwächter auch z.B. in seinen Montageanleitungen seinen Nutzern völlig falsche und unzureichende Vorgaben machen.

 

Geschrieben

Ist das wirkliches alles was du an Wissen hast, alles was du an relevanten Infos beisteuern kannst?

Ist ein bischen dürftig, ein bischen armseelig, aber entspricht wohl eben dem ....

 

Tommie

 

 

meben dem ineeben dem

 

uerrn nkaast?

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb s_f:

Gott sei dank haben wir ja die EU, durch die deine Argumentationskette zusammenfällt - ich kann mir direkt bei ISS in Polen einen Schrank kaufen und die geben nix vor.

 

Weiter bestätigt/bestimmt auch nicht der Hersteller, wann/ob der Schrank die Norm erfüllt, sondern das Prüfinstitut. Deine Annahme dazu fußt noch auf der Praxis von A- und B-Schränken, die vom Hersteller nach einem Baumuster gefertigt wurden.

Du ignorierst halt schon seit langem, dass die DIN EN 1143-1 eine Prüfnorm für die Kisten ist und sich der Tabellenwert auf die Verankerung bei der Prüfung bezieht, bei der die Stabilität der Kiste im Bereich des Verankerungslochs geprüft wird.

 

Sonst (wenn deine Auffassung korrekt wäre) würde Burgwächter auch z.B. in seinen Montageanleitungen seinen Nutzern völlig falsche und unzureichende Vorgaben machen.

 

Kein Problem damit, zumindest ICH nicht, jeder mag nach seiner Glaubensrichtung glücklich werden, und sei es die Religion "s_f", jeder muss das halt dann halt vor dem VG auch selbst erklären können, und der Guru "s_f" steht da sicher hilfreich zur Seite und übernimmt selbstverständlich auch die volle Verantwortung.

 

Tommie

Geschrieben
7 minutes ago, Tommie said:

jeder muss das halt dann halt vor dem VG auch selbst erklären können, und der Guru "s_f" steht da sicher hilfreich zur Seite und übernimmt selbstverständlich auch die volle Verantwortung.

Wieso/aus welchem Grund/aufgrund von welcher Kette sollte ich denn irgendeine Verantwortung eines mir fremden Dritten, mit dem ich kein Vertragsverhältnis habe, übernehmen sollen?

 

Wie soll ein anderer LWB irgendeine Verantwortung auf mich erfolgreich abwälzen können oder auf welche Weise Ansprüche mir ggü. rechtfertigen können?

 

Wir haben hier in Deutschland ja die Meinungsfreiheit. D.h. ich darf sogar Blödsinn labern und schreiben. Grenzen dafür setzen dazu vor allem Paragrafen zu Beleidigung und Volksverhetzung. Selbst wenn ich hier Mist geschrieben haben sollte - wie soll man mir daraus einen Strick drehen?

 

Und letztlich ist es beim Gerichtsverfahren dann sowieso wie auf hoher See...

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb s_f:

Ja nun, mit seiner eigenen Darstellung (SEINE EIGENEN WORTE !!) hat "f_s" sein Verständnis der Sache, seinen Meinungsäußerungen und und Darstellungen im Forum  (auch gesetzlicher Vorgaben? auch bezüglich WaffG?) ja schon SEHR DEUTLICH ERKLÄRT:

 

"Wir haben hier in Deutschland ja die Meinungsfreiheit. D.h. ich darf sogar Blödsinn labern und schreiben. Grenzen dafür setzen dazu vor allem Paragrafen zu Beleidigung und Volksverhetzung. Selbst wenn ich hier Mist geschrieben haben sollte - wie soll man mir daraus einen Strick drehen?"

 

Mit anderen Worten:

 

"Wer mein blödsinniges Gelaber glaubt ist selber schuld - "wie soll man mir daraus einen Strick drehen?"

 

Positiv, das passt, endlich mal.

 

Die Frage ist allerdings auch wie sich WO zu Foristen stellt die sich bezüglich ihrer Integrität und der Ernsthaftigkeit und Vertrauenswürdigkeit ihrer Beiträge so eindeutig positionieren.

 

"Wir haben hier in Deutschland ja die Meinungsfreiheit. D.h. ich darf sogar Blödsinn labern und schreiben. Grenzen dafür setzen dazu vor allem Paragrafen zu Beleidigung und Volksverhetzung. Selbst wenn ich hier Mist geschrieben haben sollte - wie soll man mir daraus einen Strick drehen?"

 

Tommie

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Tommie:

9. Wenn die Firma "Bester Schrank" vorgibt, daß das von ihr vertriebene Behältnis "Brotbüchse" der Norm DIN/EN 1143-1 NUR dann genügt wenn es grün-oliv angemalt wird (RAL bitte beachten!) dann ist das so. Das ist genau so wie beim Kfz., bei dem auch der Hersteller vorgibt MIT WELCHEM KRAFTSTOFF sein Kfz. der Norm (Abgasnorm!) entspricht und damit zugelassen ist, UND NUR DANN!, oder mit welche Reifen, UND NUR DANN!

 

In einigen Punkten gebe ich dir ja recht, aber diese Aussage ist ausgemachter Blödsinn.

Die Farbe und die Sicherheitstechnik eines Wertschutzschrankes haben absolut nichts miteinander zu tun!

Und wenn ich den grün-oliven Schrank in dunkelblau übermale, weil mir das in meiner Wohnung besser gefällt, dann verliert er seine Zulassung, im Ernst? :lol:

In der Norm DIN/EN 1143-1 ist mit Sicherheit nichts enthalten, was irgendwie mit der Farbe des Behältnisses in Verbindung gebracht werden könnte.

 

Auch ein Autohersteller kann nicht vorgeben, daß sein KFZ nur dann der StVO entspricht, wenn es grün-metallic lackiert ist und bei einer Umlackierung auf rot die Betriebserlaubnis verliert. :laugh:

 

 

vor 2 Stunden schrieb Tommie:

 "Aus und Amen"

 

Ist ja schön für dich, daß du dich hier immer als der Besitzer der alleinigen absoluten Wahrheit glaubst.

 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb thomas.h:

 

Die Farbe und die Sicherheitstechnik eines Wertschutzschrankes haben absolut nichts miteinander zu tun!

Und wenn ich den grün-oliven Schrank in dunkelblau übermale, weil mir das in meiner Wohnung besser gefällt, dann verliert er seine Zulassung, im Ernst? :lol:

In der Norm DIN/EN 1143-1 ist mit Sicherheit nichts enthalten, was irgendwie mit der Farbe des Behältnisses in Verbindung gebracht werden könnte.

 

Ich glaube, diesen Punkt seiner Ausführung hatte Tommi nicht ganz ernst gemeint.

Geschrieben (bearbeitet)

Ein weiterer Punkt, den auch @Tommie nicht erwähnt hat ist folgender.

Währen die EN 1143-1 eine Baunorm darstellt nach der die Behältnisse gebaut werden, kommen zusätzlich die Zertifierer auf den Plan.

Hier liegt eine weitere Abhängigkeit vor. Auf Europäischer Ebene ist das die ECB, die in Deutschland das Prüflabor des VdS mit der Zertifizierung beauftragt.

Hat also der VDS und die ECB ihren Spempel auf das Prüfzertifikat des Wertbehältnisses gedrückt, greifen auch deren Vorgaben.

Im Fall des VdS kommt hier die VdS 5012 ins Spiel, die eben genau diese Vorgabe macht: Zitat VdS 5012

 

Zitat

Um dieser Form des Angrifft von Rechtsbrechern entgegen zu wirken, müssen Wertschutzschränke über ein definiertes Mindestgewicht verfügen, welches einen einfachen Abtransport erschwert. Alternativ müssen die Wertschutzschränke ausreichend gut befestigt werden.

 

Die einfachere Möglichkeit einer Wegnahme entgegenzuwirken, ist die Ausführung des Wertschutzschrankes als Einheit mit einem Mindestgewicht von 1000 kg.

 

Und hieraus ergibt sich letztlich die Verankerungspflicht. Laut WaffG müssen Waffenschränke, die letztliche Wertschutzschränke sind, die Norm EN 1143-1 erfüllen. Widerstandsgrad mindestens N/0 oder 1.

Die DIN EN 1143-1 ist aber nicht die Zertifizierung. Die Zeritifizierung gehört aber zur DIN EN dazu, da jemand bestätigen muss, dass das Wertbehältnis der Norm entspricht.

Macht mal Euren Waffenschrank auf und prüft mal Eure Plaketten im Schrank nach, was steht da drauf, ECB-S, VdS?

Wenn ja, greifen, wie oben erwähnt deren Vorgaben und die geben die Verankerung vor.

 

Bearbeitet von gunvlog
Geschrieben

@Tommie

Ich habe meine Aussage nicht selbst als Blödsinn deklariert, ich halte sie nicht für solchen. Ich habe gesagt, dass ich sogar Blödsinn labern darf. Jeder Leser darf doch selbstverantwortlich prüfen, ob er nun deine oder meine Aussage für Blödsinn hält.

 

Den Spieß mal ungedregt:

- Du schreibst hier, man braucht ein 50kN-Abreißgewicht für einen Schrank unter 1000kg.

- Jetzt glaubt dir jemand und fragt seinen Vermieter mit Zusicherung des Rückbaus nach Auszug, ob er durch den Bodenaufbau hindurch in der Betondecke mit Zugang von unten verankern darf.

- Mit extra Zugang von unten, hohem Aufwand, damit die Fußbodenheizschlangen nicht beschädigt werden und vorab gekaufter optisch passender

Ersatzplatte für den sündhaft teuren Natursteinbelag kostet es insgesamt 2.500€ extra ggü. billiger Verankerung.

- Kurz nach dieser Montage lernt derjenige jemanden vom ortsansässigen LKA kennen, der der Ansicht ist, dass du Blödsinn laberst.

 

Nach deiner Logik kann der fiktive Schrankbesitzer dich doch dann über die 2.500€ verklagen, weil er ohne deine Behauptung das nie getan hätte. Bist du dir wirklich sooo sicher über die Korrektheit deiner Aussagen? :D

 

Vielleicht könnte ein Anwalt auch noch die Mehrkosten für die andere Raumaufteilung und teurere Schrankwand mit geltend machen? :D

 

Im Grunde könnte ab deiner Posterstellung jeder, der freiwillig die 50kN Verankerungsgewicht wählt, hinterher behaupten, dass er das nur aufgrund deines Posts gemacht hätte und dann von dir die Mehrkosten wieder haben will?

 

Zum anderen:

Quote

Die Frage ist allerdings auch wie sich WO zu Foristen stellt die sich bezüglich ihrer Integrität und der Ernsthaftigkeit und Vertrauenswürdigkeit ihrer Beiträge so eindeutig positionieren.

Faszinierend, wie wenig du vom Konzept der Meinungsfreiheit hältst. Und ein wenig faszinierend finde ich auch, wie auch du andere Meinungen am liebsten über das Privatrecht canceln willst - woher kommt mir das nur bekannt vor?

 

@gunvlog

Es ist eine EN - bist du sicher, dass es nur die beiden Prüfinstitute gibt? Sinn dieser Harmonisierung sollte ja sein, dass kroatische, italienische, polnische, etc. Hersteller die gleichen Chancen haben wie die deutschen Hersteller.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb s_f:

@gunvlog

Es ist eine EN - bist du sicher, dass es nur die beiden Prüfinstitute gibt? Sinn dieser Harmonisierung sollte ja sein, dass kroatische, italienische, polnische, etc. Hersteller die gleichen Chancen haben wie die deutschen Hersteller.

 

Mit Sicherheit wird es weitere Prüfinstitute geben, das bestreite ich nicht und habe ich nicht bestritten.

 

Aber ich zitiere mal von der Seite der ECB-S

 

Zitat

ECB Information zum Waffengesetz siehe unter "Presse Aktuell"

 

ECB - European Certification Body

Die blaue Marke für Sicherheit.

Die European Certification Body GmbH wurde 2011 als neutrale Zertifizierungsstelle gegründet. Bis zu ihrer Gründung wurden die Zertifizierungsarbeiten für physische Sicherheitsprodukte vom internationalen Sicherheitsverband ESSA – The International Security Association durchgeführt; die Nachfolgeorganisation der Forschungs- und Prüfgemeinschaft für Geldschränke und Tresoranlagen e.V. (kurz: FuP). 1967 wurde FuP von einigen Mitgliedsfirmen des VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.) gegründet. Mit der Gründung begann eine umfassende Normungstätigkeit für Geldschränke und Tresoranlagen, die seitdem die Standardisierung von mechanischen Sicherheitsbehältnissen maßgeblich geprägt und vorangetrieben hat – zunächst in Deutschland, später zunehmend auch auf dem europäischen und internationalen Markt. Die Richtlinien wurden beim RAL (Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen)  als verbindliche Klassifizierungsgrundlagen registriert. 
 
Bereits im Jahr 1992 wurde FuP als Zertifizierungsstelle nach der Vorgängernorm der ISO/IEC 17065 von der Akkreditierungsstelle DATech – Deutsche Akkreditierungsstelle Technik e.V. akkreditiert und damit die Kompetenz bestätigt, Produkte zum Schutz gegen Einbruchdiebstahl und brandschutztechnische Erzeugnisse unterschiedlicher Sicherheitsstufen bzw. Gütesiegel zu klassifizieren. Im Jahr 2014 erfolgte dann die Umstellung auf die noch heute gültige Akkreditierungsnorm ISO/IEC 17065.
 
Insbesondere um für die Inhaber von Produktzertifikaten der physischen Sicherheitsindustrie eine Dienstleistung aus einer Hand anzubieten, wurde das Portfolio der ECB im Jahr 2023 um die Akkreditierung nach ISO/IEC 17021-1, zur Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen nach ISO 9001, erweitert (IAF-Codes 17,18 und 19). Hierbei sieht die ECB den Schwerpunkt ihrer Zertifizierungstätigkeiten bei klein- und mittelständischen Unternehmen.

 

Die ECB-S ist also die zentrale Zertifizierungsstelle für Sicherheitsprodukte, wie Wertschutzbehältnisse.

 

Zitat von meinem Kontakt bei Burg Wächter hierzu:

 

Zitat

- Der VdS als akkreditiertes Prüflabor vom ECB prüft Tresore nach den Regularien der EN-Norm 1143-1, und der ECB zertifiziert diese Tresore dann auf Basis der VdS-Prüfung.

Die Verankerung wird in der VdS 5012 klar geregelt. Hier wird eindeutig eine Verankerung für alle Tresore mit einem Gewicht unter 1.000 Kg vorgeschrieben.

 

Wir müssen hier zwischen Normen, also z.B. die EN 1143-1 und der Zertifizierung über die Einhaltung dieser Norm unterscheiden.

Auch Eisenbach Tresore, Hartmann Tresore, etc. geben an, dass Wertschutzbehältnisse mit einer Masse kleiner 1000kg verankert werden müssen, wenn sie nach VdS zertifiziert wurden.

Da ist es unerheblich, was das WaffG sagt. Denn das WaffG sagt nur aus, welche Mindestnorm die Aufbewahrungsbehältnisse erfüllen müssen.

Alles weitere kommt durch die jeweilige Zertifizierung.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb s_f:

Es ist eine EN - bist du sicher, dass es nur die beiden Prüfinstitute gibt? Sinn dieser Harmonisierung sollte ja sein, dass kroatische, italienische, polnische, etc. Hersteller die gleichen Chancen haben wie die deutschen Hersteller.

Genau. In Deutschland gibt es - wie in den übrigen EU-Ländern - eine zentrale Akkreditierungsstelle, das ist eine Behörde: DAkkS.

Diese hat verschiedene deutsche Zertifizierungsstellen akkreditiert: VdS GmbH, ECB GmbH

 

Andere Länder können andere Zertifizierungsstellen akkreditieren.

Sobald eine solche andere/ausländische Stelle nach EN 1143-1 ein Behältnis als Stufe 0 oder 1 zertifiziert hat und die Plakette im Schrank klebt, sollte für den Legalwaffenbesitzer erstmal alles in Ordnung sein, denn im WaffG wird nicht nach VdS-Konformität gefragt, sondern nach einer Norm (wobei waffenrechtlich sogar ausdrücklich ausländische Zertifizierungen anerkannt werden) , deren Einhaltung hiermit bescheinigt ist. Mag sein, dass die ausländische Zertifizierung Vorgaben macht, aber solange da nix von 50 kN nach VdS drinsteht, kann die örtliche Waffenbehörde einem damit auch nicht kommen.

So wie @Tommie und  @gunvlog das interpretiert haben wollen, wäre ein VdS Kleberchen/Verweis im Waffenschrank dann ja in Zukunft ein enormes Verkaufshindernis. Die Schränke würde dann ab sofort keiner mehr haben wollen.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Schwarzwälder:

Genau. In Deutschland gibt es - wie in den übrigen EU-Ländern - eine zentrale Akkreditierungsstelle, das ist eine Behörde: DAkkS.

Diese hat verschiedene deutsche Zertifizierungsstellen akkreditiert: VdS GmbH, ECB GmbH

 

Andere Länder können andere Zertifizierungsstellen akkreditieren.

Sobald eine solche andere/ausländische Stelle nach EN 1143-1 ein Behältnis als Stufe 0 oder 1 zertifiziert hat und die Plakette im Schrank klebt, sollte für den Legalwaffenbesitzer erstmal alles in Ordnung sein, denn im WaffG wird nicht nach VdS-Konformität gefragt, sondern nach einer Norm (wobei waffenrechtlich sogar ausdrücklich ausländische Zertifizierungen anerkannt werden) , deren Einhaltung hiermit bescheinigt ist. Mag sein, dass die ausländische Zertifizierung Vorgaben macht, aber solange da nix von 50 kN nach VdS drinsteht, kann die örtliche Waffenbehörde einem damit auch nicht kommen.

So wie @Tommie und  @gunvlog das interpretiert haben wollen, wäre ein VdS Kleberchen/Verweis im Waffenschrank dann ja in Zukunft ein enormes Verkaufshindernis. Die Schränke würde dann ab sofort keiner mehr haben wollen.

 

Puh, wie oft muss das noch erwähnt werden?

Die 50KN sind Bestandteil der EN 1143-1 und gibt die Zugkraft vor, welche die Verankerungsöffnung im Wertschutzbehältnis widerstehen können muss, nicht die Verankerung selber.

 

In dem Moment, wenn ein akkreditiertes Prüflabor den Stempel unter ein Zertifikat setzt und im Wertschutzbehältnis auf dieses Prüflabor hinweist, greifen die Vorgaben des Zertifizierers. Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Tommie:

Daraus mag sich jetzt jeder stricken was er mag, wobei natürlich auch die nen Punkte haben, die da argumentieren daß die Forderungen aus der Tabelle im Normalhaushalt gar nicht zu erfüllen sind. Aber rührt das den Gesetzgeber, rührt das im Prozeß gegen den LWB?

Wohl kaum.

...werden dir schlicht ins Gesicht spuckern und sagen, "So ist das Gesetz!, Aus und Amen!"

 

Tommie

Eine VdS-konforme 50 kN-Verankerung ist wie Du zurecht nochmals zusammenfasst, in Privathaushalten kaum zu erfüllen.

Es wäre daher enormes legislatives Unrecht, eine solche zu fordern.

Man könnte analog auch fordern, dass alle Hundebesitzer ein veterinärmedizinisches Studium vorweisen müssen. Das besitzen nur rd. 45.000 Menschen in D.

Wäre aber u.U. sinnhaftiger begründbar als die 50 kN Verankerung, weil der Gesetzgeber sagen könnte, nur die tiermedizinisch studierten könnten auch rasch und sicher genug Erkankungen bei ihrem Vierbeiner erkennen und dessen Leid mindern. Im Endeffekt hätte das zur Folge, dass 99,8% der Hundebesitzer ihren Hund abgeben müssten. Wäre auch rechtens, da die Hunde idR nicht lebensnotwendig "gebraucht" werden und @Tommie ja meint, beim LWB reiche es auch, zu begründen, dass der Bürger die Sportwaffen nicht braucht und es daher rechtens sei, die Anforderungen an die Waffenschrank-Verankerung beliebig hochzuschrauben...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb gunvlog:

 

Puh, wie oft muss das noch erwähnt werden?

Die 50KN sind Bestandteil der EN 1143-1 und gibt die Zugkraft vor, welche die Verankerungsöffnung im Wertschutzbehältnis widerstehen können muss, nicht die Verankerung selber.

 

In dem Moment, wenn ein akkreditiertes Prüflabor den Stempel unter ein Zertifikat setzt und im Wertschutzbehältnis auf dieses Prüflabor hinweist, greifen die Vorgaben des Zertifizierers. Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

Ja, Du verstehst es nicht. Wie oft noch: Die Norm EN-1143-1 bezieht sich auf die Stabilität des Verankerungsloches und sonst nix. Genau deshalb gibt es auch keine "Verankerung gemäß EN-1143-1", weil die Norm an sich die Verankerung an sich nicht definiert/vorgibt. Das ist der erste Schrit, den Du verstehen solltest.

Die VdS wiederum gibt aber dann sehr wohl eine Verankerung selber vor, die gem. VDMA wiederum mit 50 kN zu erfolgen hat. Das geht aus deren Unterlagen sehr wohl hervor und die VdS beschreibt dann auch tatsächlich die Verankerung an sich, nicht nur das Verankerungsloch.

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben
8 minutes ago, gunvlog said:

In dem Moment, wenn ein akkreditiertes Prüflabor den Stempel unter ein Zertifikat setzt und im Wertschutzbehältnis auf dieses Prüflabor hinweist, greifen die Vorgaben des Zertifizierers. Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

Und aufgrund welchen Vermerks? Wird in deiner Zertifizierung irgendwo angegeben, dass weitere VdS-Blätter gelten/anzuwenden sind?

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb s_f:

Und aufgrund welchen Vermerks? Wird in deiner Zertifizierung irgendwo angegeben, dass weitere VdS-Blätter gelten/anzuwenden sind?

 

VdS 5012 ist das relevante Dokument.

Da diese ganzen Dokumente leider nur gegen verhältnismäßig hohe Geldbeträge bezogen werden können, werden nicht wirklich viele Menschen sie zu sehen bekommen.

Ich sage es einfach mal so:

Verweist Deine Plakette im Tresor auf die VdS oder die ECB-S, wurde der Schrank von denen zertifiziert und damit greift deren Zertifizierung.

Somit ist z.B. die VdS 5012 Bestandteil.

 

Das Grundsatzproblem aber, dass ich mit diesem und mittlerweile viele andere Themen habe, ist, es spielt 100% keine Rolle, welche Dokumente, Verweise, Infos bereitgestellt werden, sie werden grundsätzlich in Frage gestellt und keinem Glauben geschenkt und das finde ich mittlerweile sehr bedenklich.

 

Mir ist es am Ende 100% egal, ob jemand seinen Waffenschrank nun verankert oder es sein lässt, den Schrank mit 50KN verankert oder mit Spaxschrauben gegen das Umfallen sichert. Jeder ist selber dafür verantwortlich.

Mir ist auch 100% bewußt, dass dieses Forum zu 95% aus Volljuristen und Ingineure besteht, die es immer besser wissen als alle anderen, denn selbst wenn ein Offizieller eines Prüflabors ein offizielles Statement zu einer Verankerungspflicht abgeben würde, würde dies auch zu 100% in Frage gestellt werden, da es einfach nicht sein kann, dass es eine Verankerungspflicht gibt und das WaffG, dass ja das ganze Leben bestimmt, das einzige ist, wonach wir uns zu richten haben.

 

Klingt das Lächerlich, ja definitiv, spiegelt aber leider Gottes die Realität der Waffenbesitzer wieder.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb gunvlog:

 

VdS 5012 ist das relevante Dokument.

Da diese ganzen Dokumente leider nur gegen verhältnismäßig hohe Geldbeträge bezogen werden können, werden nicht wirklich viele Menschen sie zu sehen bekommen.

Die VdS 5012 kannst Du kostenlos runterladen, hier: https://shop.vds.de/download/vds-5012

Die VdS 5012 verweist fettgedruckt auf die VdS 3540, also die Montagebestätigung. Die wiederum hatte ich hier schon wiederholt referenziert, ohne dass führende Verankerungsapostel im Forum auch nur bestätigen konnten, dass ebendiese bei ihnen vorliegt. Hand aufs Herz @gunvlog Hast Du eine ordnungsgemäß vom zertifizierten VdS Unternehmen ausgefüllteund bestätigte VdS 3540 Montagebestätigung für alle Deine Schränke? Nein? Wieso verrennst Du Dich dann so in diese VdS Dokumente (hier VdS 5012, was auf VdS 3540 referenziert)?

Geschrieben
38 minutes ago, gunvlog said:

Ich sage es einfach mal so:

Verweist Deine Plakette im Tresor auf die VdS oder die ECB-S, wurde der Schrank von denen zertifiziert und damit greift deren Zertifizierung.

Somit ist z.B. die VdS 5012 Bestandteil.

Die Plakette ist halt nicht das Zertifikat. Auch für deinen Burgwächter wird es wohl letztlich ein ähnliches Zertifikat wie das wie folgt verlinkte geben, auch wenn Burgwächter scheinbar keine direkt bei den Produktseiten zur Verfügung stellt.

 

https://iss.net.pl/plik,pobierz,3808,c516c24bdbd5b081e2dde2fa70e05e80/ZertOsnabrueckMelleIMPEN.pdf

 

So ein Dokument stellt den Nachweis der Erfüllung der EN 1143-1 dar - und darin müssten nach meinem Verständnis auch zusätzliche Bestimmungen aufgeführt werden.

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb gunvlog:

Da diese ganzen Dokumente leider nur gegen verhältnismäßig hohe Geldbeträge bezogen werden können, werden nicht wirklich viele Menschen sie zu sehen bekommen.

 

Und das soll dann zu einer Pflicht führen? Etwas, welches der Normalo nur unter großem Aufwand beziehen kann? Klingt fast wie die RKI Files...

 

Beim TÜV kann auch jeder nachvollziehen, was er muss.

 

vor 29 Minuten schrieb gunvlog:

Verweist Deine Plakette im Tresor auf die VdS oder die ECB-S, wurde der Schrank von denen zertifiziert und damit greift deren Zertifizierung.

 

Es gibt ausländische Zertifizierungsstellen. Es wäre eine Schlechterstellung, wenn man mit einem Tresor nach VdS oder ECB-S eine Verankerungspflicht hätte und mit einem einer ausländischen Stelle eben nicht. Gem. WaffG müssen diese Zertifizierungsstellen anerkannt und akzeptiert werden. 

 

vor 32 Minuten schrieb gunvlog:

denn selbst wenn ein Offizieller eines Prüflabors ein offizielles Statement zu einer Verankerungspflicht abgeben würde,

 

Dazu verweise ich gerne auf das Video, welches hier teils angezweifelt wurde. Dort hatte sich der Mann sehr genau mit der EN befasst und keine Verankerungspflicht abgeleitet. So könnte man das Argument auch umkehren. Gäbe es eine Pflicht, wieso steht sie dann nicht direkt im WaffG, wo doch der Gesetzgeber derart erpicht ist, für Sicherheit zu sorgen? Wieso wird diese nicht durch Faeser vorangetrieben? Und man muss sich vorstellen, eine Tonne Gewicht, was das für ein monströser Schrank ist, das ist Bankenqualität, das kann sich der normale Mensch kaum leisten geschweige denn stellen. Das ist derart oversized, dass man sowas überhaupt im Privatbereich fordern könnte. Und was nutzt das alles, wenn der Altbau das gar nicht hergibt, eine etwas längere Brechstange ausreicht, den aus der Wand oder dem Boden zu hebeln? Ich denke, Gewicht ist fast wichtiger, als zwei Schrauben in der Wand. Umso biestiger der Tresor sich wegbewegen lässt, umso größer der Aufwand ist, umso mehr müssen die Täter vorbereitet sein. Gezielt wissen, dass dort ein solcher Schrank steht und sich etwas holen lässt. Ob man das wegen ein paar Waffen macht? Der Aufwand lohnt?

 

Das kleine B-Tresörchen von 35 Kg, geschenkt, den klemmt man sich unter den Arm, der gehört aus Vernunftgründen schon verschraubt. Aus der Wand würde man diesen trotzdem mit wenig Mühe bekommen, wenn kein Beton dahintersteckt. Ab 400Kg wird es dreckig, weil es an die Grenze von Schwerlastsackkarren geht. Wenn Einbrecher mit Profiequipment eines Tresortransporteurs anreisen, ist eh alles verloren. Die machen das Widerstandsgrad I Kuchenblech gleich vor Ort auf, der als Allheilmittel für den Waffenbesitzer angepriesen wird. Verstehe ich nicht, denn auch in diesem Bereich gibt es massive Unterschiede an Ausstattung und Gewicht. Aber im WaffG keine Vorgaben dazu, im Gegensatz zu B und 0/Null.

 

Dass man sich auch den 300Kg Schrank für Langwaffen an die Wand schrauben sollte, alleine, damit er sicher steht, ist aus meiner Sicht vernünftig und nachvollziehbar. Mal eben von links nach rechts stellen, weil die Wand gestrichen werden soll, äh, eher nicht.

 

Solange Waffenbehörden (ich verallgemeinere jetzt mal) nicht daran interessiert sind, dass man alte B-Schränkchen gegen (auch alte) C2F und höher auswechselt, weil die so nicht im Gesetz stehen und man sich schwertut, trotz aller Dokumente, dort sein "Go" zu geben, können die mir nicht wirklich damit kommen, dass es ihnen bei der Aufbewahrung ausschließlich um Sicherheit geht. Und wer von 1-Tonnen-Schränken spricht und dann der Widerstandsgrad I im WaffG steht, also ich weiß nicht, das passt nicht zusammen.

 

Im Übrigen kritisiere ich dabei, dass die Masse der Schränke ausschließlich eine Bodenbefestigung vorsieht. Das kann den Aufstellort stark einschränken. Der hyperschwere Schrank passt nicht auf das Parkett, der leichtere kann dort nicht vernünftig befestigt werden. Halbwegs stabile Wände findet man hingegen fast überall.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Wenemar:

Ich glaube, diesen Punkt seiner Ausführung hatte Tommi nicht ganz ernst gemeint.

 

Das meint der ernst, hat er doch bereits am 14. März schon mal das gleiche geschrieben:

Zitat

Und wenn der Hersteller in seiner Produktinfo schreibt und vorgibt, "Mein Produkt entspricht NUR dann zu 100% der EN 1143-1, wenn es vom Nutzer noch grün (RAL xyz) lackiert wird und dauernd eine volle Bierflasche drauf steht", dann ist das so.

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Die VdS 5012 kannst Du kostenlos runterladen, hier: https://shop.vds.de/download/vds-5012

Die VdS 5012 verweist fettgedruckt auf die VdS 3540, also die Montagebestätigung. Die wiederum hatte ich hier schon wiederholt referenziert, ohne dass führende Verankerungsapostel im Forum auch nur bestätigen konnten, dass ebendiese bei ihnen vorliegt. Hand aufs Herz @gunvlog Hast Du eine ordnungsgemäß vom zertifizierten VdS Unternehmen ausgefüllteund bestätigte VdS 3540 Montagebestätigung für alle Deine Schränke? Nein? Wieso verrennst Du Dich dann so in diese VdS Dokumente (hier VdS 5012, was auf VdS 3540 referenziert)?

 

Die VdS schreibt die Verankerung durch ein zertifiziertes Unternehmen nicht vor, sondern empfiehlt es, die Verankerung hingegen wird vorgeschrieben.

Aber wie ich es oben geschrieben habe, bringt diese leidige Diskussion hier rein gar nichts, da es kein Rolle spielt was vorgelegt, geschrieben oder nachgewiesen wird, es wird grundsätzlich in Frage gestellt. Und wenn man nichts anderes weiß, kommt man mit Ausland an.

Selbst wenn ein Tresorhersteller die Aussage tätigt, was mir Burg Wächter getätigt hat, dass die Verankerung vorgeschrieben ist, dann kommt die Reaktion hier: „Die haben keine Ahnung, da würde ich nie etwas kaufen!“

Nur vergisst man schnell mal, dass ein Tresorhersteller keinerlei wirtschaftlichen Vorteil daraus hat, wenn er bei diesem Thema die Unwahrheit verbreiten würde.

 

Die Quintessenz aus diesem Thread ist am Ende, Ihr glaubt nicht an eine Verankerungspflicht. Das ist in Ordnung, müsst Ihr nicht, lasst es sein, verankert Eure Waffenschränke einfach nicht.

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Last_Bullet:

Dort hatte sich der Mann sehr genau mit der EN befasst

 

Und kann dann 50 kN nicht korrekt in kg umrechnen, meint aber YouTube Videos darüber machen zu müssen...

 

 

vor 2 Stunden schrieb Last_Bullet:

und keine Verankerungspflicht abgeleitet.

 

Na denn ist ja gut...

 

 

...dann irren sich halt die Hersteller. Dafür können die aber vielleicht 50 kN und kg umrechnen. :rolleyes:

 

 

https://s3.secureo.at/assets/tre/secureo/anleitung-secureo-hawk.pdf

 

Zitat

Der garantierte Einbruchwiderstand nach Grad 0 ist nur gegeben, wenn Schränke unter einem
Eigengewicht von 1000 kg fachgerecht am Aufstellort verankert werden. Ziel der Verankerung ist es, zu
verhindern, dass Diebe Waffenschränke einfach mitnehmen und später in einem entspannten
Arbeitsumfeld in aller Ruhe öffnen.

 

 

https://cdn.shopify.com/s/files/1/0609/6470/0413/files/Anleitungen_BW_TRESORE_ANL_Montageanleitung-Wertschutzschraenke_DE_EN_FR_MTD_MT_RangerN_OL_Magno_2024-02-16_22-20.pdf?v=1708131633

 

Zitat

Entsprechend den Zertifizierungs-Richtlinien muss ein Wertschutzschrank mit einem
Gewicht unterhalb von 1000 kg mit mindestens einer Verankerung zusätzlich gesichert
werden.

 

 

 

https://media.hartmann-tresore.de/file/BA_Serie_Wilhelm.pdf

Zitat

Der garantierte Einbruchwiderstand nach dem Widerstandsgrad Kl. 0 ist nur gegeben, wenn Schränke unter einem Eigengewicht von 1000 kg
fachgerecht am Aufstellort verankert werden. Ziel der Verankerung ist es, zu verhindern, dass Diebe den Wertschutztresor einfach mitnehmen und
diesen später, in einem entspannten Arbeitsumfeld, in aller Ruhe öffnen.

 

 

https://media.hartmann-tresore.de/file/BA_Serie_Joachim.pdf

Zitat

Der garantierte Einbruchwiderstand nach dem Widerstandsgrad Kl. I ist nur gegeben, wenn Schränke unter einem Eigengewicht von 1000 kg
fachgerecht am Aufstellort verankert werden. Ziel der Verankerung ist es, zu verhindern, dass Diebe den Waffenschrank einfach mitnehmen und
diesen später, in einem entspannten Arbeitsumfeld, in aller Ruhe öffnen.

 

 

 

vor 54 Minuten schrieb gunvlog:

Selbst wenn ein Tresorhersteller die Aussage tätigt, was mir Burg Wächter getätigt hat, dass die Verankerung vorgeschrieben ist, dann kommt die Reaktion hier: „Die haben keine Ahnung, da würde ich nie etwas kaufen!“

 

Spar' Dir einfach Deine Energie. Das hier ist wie mit den Perlen vor die Säue.

 

Ich bin ja wirklich kein Freund (auch) von Deinen YouTube Videos, aber für Deinen Kampf gegen Windmühlen hier hast Du ein Like verdient. Ich spar' mir meine Lebenszeit mittlerweile lieber.

Geschrieben
1 hour ago, gunvlog said:

Die Quintessenz aus diesem Thread ist am Ende, Ihr glaubt nicht an eine Verankerungspflicht. Das ist in Ordnung, müsst Ihr nicht, lasst es sein, verankert Eure Waffenschränke einfach nicht.

 

Genauso und nicht anders!

 

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