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IGNORED

Neues bei Antrag und Verlängerung Pulverschein


Michael BK

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vor 10 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Fertige Standards wie z.B. für verschiedenen Klassen fliegerärztlicher Untersuchungen existieren für das Wiederladen nicht

Könnte man aber installieren. Z.B. : darf nur Kurzwaffenmunition bis MIP 250 herstellen.

 

Edit, farblich nachgearbeitet.

Bearbeitet von Cannon Balls
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vor 37 Minuten schrieb karlyman:

Warum das?

Zitat

zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder von erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für Dritte

 

Bearbeitet von Homi
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vor 14 Stunden schrieb 1913:

ich habe bei meiner S-Biene angerufen. Die verlangen für die Verlängerung doch tatsächlich das volle Programm. Mit menschenverstand hat das nichts mehr zu tun.

Also kommen tut das aus dem gewerblichen §7/§20 Bereich und ist dort auch berechtigt.

 

Ein Stotterer als Sprengleiter? Eher nicht.

Ein Stotterer als Wiederlader eh einsam im Keller sitzend - Why not-kein Problem...

 

So etwas im §27 Bereich zu fordern ist Quatsch. Da reicht der Besuch im Amt bei der Antragsabgabe, um eine vernünftige Einschätzung vornehmen zu können.

 

Ich würde im §27 Bereich  dagegen klagen.

 

frogger

 

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Ich würde, wie gesagt, einfach aufs Amt kommen, mich dort freundlich, vernünftig und ersichtlich im Besitz aller Sinne vorstellen -

und sie dann bitten, faktisch zu begründen, aus was sich in meinem Fall die Annahme ergibt, es sei ein Medizigutachten notwendig.

 

Erst wenn sie dann komplett auf ignorant bzw. "schikanös" machen, würde ich den formalen Weg (Einlegung Rechtsmittel) gehen.

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Hatte ein freundlichessie nennen es Vorschrift. Ich habe im Gespräch eines jungen Sachbearbeiters, recht nett, dann erfahren, es geht nur mit ärzlichen Zeugnis und bescheinigung vom Verein.

Jetzt sind keine Arztkosten bei mir . Wir haben einen Neuro - und Psychologen im Verein. Ist reine Schikane es bei einer Verlängerung zu vordern, wenn man schon den dritten Schein verlängert nach 25 Jahren.

 

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vor 28 Minuten schrieb fuzzy.77:

Ablehnung der Verlängerung schriftlich per Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung geben lassen. Einspruch einlegen und ggf. Klagen..... wenn man sich das antun will!

Das wäre schon ein Ding. Das gleiche Ordnungsamt, das mich seit Jahren (und jetzt wieder) zum Wahlvorstand bestellt hat. :rofl:

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vor 13 Stunden schrieb 1913:

Ich habe im Gespräch eines jungen Sachbearbeiters, recht nett, dann erfahren, es geht nur mit ärzlichen Zeugnis und bescheinigung vom Verein.

 

 

Warum "geht es nur mit ärztlichem Zeugnis"? 

 

Das Gesetz sieht dies nicht pauschal vor, sondern nur im  jeweils zu begründenden Einzelfall.

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 13 Stunden schrieb 1913:

Jetzt sind keine Arztkosten bei mir . Wir haben einen Neuro - und Psychologen im Verein. 

 

 

Das löst das Problem nicht, dass hier wohl eine rechtswidrig zu hohe Anforderung für die Verlängerung gestellt wird.

 

Und evtl. funktioniert die genannte Ausweichstratekie über den "kostenlosen" Neuro- und Psychologen gar nicht, dieser kann medizinisch (Fachgebiet) auch nicht alles bescheinigen... Im Übrigen ist die Eigenschaft als Vereinskollege hier auch nicht so ganz ohne...

 

So eine Sache sollte man von Anfang an überhaupt nicht mitmachen.

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