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IGNORED

.357 Magnum als Jäger ohne Munitionserwerbserlaubnis?


Penecho

Empfohlene Beiträge

vor 16 Minuten schrieb erstezw:

Das ist das BGB, nicht das WaffG. 

Stimmt. Wenn du Munition haben willst

zeigst du dem Händler halt die Pappe;

oder du kaufst bei Ihm keine Munition.

Allerdings fürchte ich daß der Mitbewerb

in der Gegend sich ähnlich verhält :(

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Wie gesagt, da backt jede Behörde ihre eigenen Brötchen.

In dem von mir geschilderten Fall, erfolgte dann schließlich doch noch die Abstempelung der MEB in der WBK, weil sich dieser Jäger darüber beklagte, dass die Händler die Munitionsabgebe verweigerten und ihm dieses auch schriftlich bestätigten.

 

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vor 6 Stunden schrieb Penecho:

...

Darf ich mir als Jäger .357 Magnum Muntion holen wenn ich keine Munitionserwerberlaubnis habe, mit der Begründung dass es ja auch aus Langwaffen verschossen wird (Unterhebelrepetierer z.B.)?

...

Es gibt Händler, die verkaufen Dir nichts und der nächste dann doch. Es gibt Bundesländer, die handhaben es so und es gibt Länder, die handhaben es anders.

 

Klare Antwort: Munitionserwerb für die betreffende Waffe lässt man sich immer eintragen, auch wenn der|die|das SB knurrt.

 

Klaas

Bearbeitet von Klaas
Schreibfehler
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vor 18 Stunden schrieb kulli:

In Bayern kann man 45 ACP, 9 Para 357/38 und 44 Mag auf JJS kaufen.( 45 LC bin ich mir gerade nicht sicher) Es gibt da ein Schreiben vom bayr. Innenministerium. Also hier recht klar geregelt.

Da habe ich genau das Gegenteil erlebt. Ist gar nicht so lange her. Es kommt wohl auf den Händler an.

 

Klaas

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