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IGNORED

§6 AWaffV Verbot Hülsenlänge Langwaffen weniger als 40 Millimeter


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Kreppel:

Die Messe in Stuttgart kann man auch deutlich schlechter rumzeigen als die Werbeanzeigen in irgendwelchen Waffen-Schmierblättchen.


Ein Blick in das Schweizer Waffenmagazin hätte genügt um festzustellen was nach dem 01.04.2003 optisch möglich ist. Das kam nicht überraschend, jedenfalls nicht für die beiden LKA Beamten mit denen ich damals auf besagter Messe sprach.
 

BTW: Dem BMI wurde damals ein 30 Schuss Magazin einer MP5 auf den Tisch gelegt und etwas von einem Amoklauf und Sportschützen fabuliert. 

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb Cascadeur:

Ein Blick in das Schweizer Waffenmagazin hätte genügt

 

Auch in das Schweizer Waffenmagazin wird niemand aus der Legislative freiwillig schauen, wenn er nicht dazu gezwungen wird.

 

Der Zwang kam dann, als man gezwungen wurde...

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Cascadeur:

BTW: Dem BMI wurde damals ein 30 Schuss Magazin einer MP5 auf den Tisch gelegt

 

 

Leer oder mit Murmeln befüllt? 

 

Hat Bodo Ramelow die Munition besorgt?.....

 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb qwertz:

Hat Bodo Ramelow die Munition besorgt?.....

Der wimmert gerade im mittags magazin herum, wie gemein doch alle sind (die Bauern, die SPD, die Grynen, die FDP, die Dienstwagennutzer,...). Und wer doch alles schuld ist, dass es noch keine Neuwahlen gab (die FDP, die CDU und die AfD, das kann ich ja spoilern). 

 

Scheint als wäre er etwas nervös. 

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Schwarzwälder:

[...]

Mal ne Detailfrage: Woher kam eigentlich die Bullpup-Verbotspassage in der AWAffV? ... Anzeigebildchen ...Gab es etwa doch noch andere Auslöser für den §6 AWaffV als nur dessen Anzeigebildchen im dwj?

 

Also, der Legende nach, wurde auch in einem anderen, großen Bundesland in Süddeutschland "nach Erfurt" Handlungsbedarf gesehen und in der Ära Beckstein nach Abstimmung mit den Verbänden ein Papier mit (glaube ich) ziemlich genau einem Dutzend Punkten auf den Weg gebracht; u.a. wurde ein Verbot von "Pumpguns mit Pistolengriff" forciert, da in Konsequenz zwar politisch etwas passieren musste, der Schießsport aber möglichst außen vor bleiben sollte.

 

(Durch das Verbot einer Waffe, die durch ihre kurze Bauform gut versteckt getragen werden konnte, wurde augenscheinlich die öffentliche Sicherheit schnell bedient.)

 

Ich denke, dass unter dem Aspekt der kleineren Gesamtlänge auch Bullpup-Waffen gleichbehandelt wurden.

 

Hingegen sind für mich Werbungen in der DWJ oder auf einer Messe als damalige Verbotstrigger überbewertet.

Zur Darstellung in der Öffentlichkeit hat es vielleicht getaugt - da wären wir wieder in der augenscheinlichen Sichtbarkeitmachung von Problemen.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Katechont:

(Durch das Verbot einer Waffe, die durch ihre kurze Bauform gut versteckt getragen werden konnte, wurde augenscheinlich die öffentliche Sicherheit schnell bedient.)

 

Die "Pumpguns", als Schrotflinten mit Pistolengriff sind einzig aufgrund des Umstandes, dass sie der Schul-Attentäter von Erfurt als Tatwaffe mitgeführt (aber nicht verwendet) hat, in's Verbot gerutscht (damit man wenigstens "was getan" hat).

 

Da ging es um keine Sachargumente wie "kurze Bauform" oder "gut versteckt tragen".

 

vor 8 Minuten schrieb Katechont:

Ich denke, dass unter dem Aspekt der kleineren Gesamtlänge auch Bullpup-Waffen gleichbehandelt wurden.

 

Dementsprechend ist auch dieser Gedankengang nicht korrekt.

 

Die "Pumpguns" sind, nachdem die Tat in Erfurt am Tag der Verabschiedung des neuen Waffengesetzes im Bundestag erfolgte, in kürzester Zeit im Rahmen einer Nachberatung um Juni herum noch mit dem neuen WaffG verboten worden (wäre der Gedankengang korrekt, wären die Bullpups ebenfalls im Gesetz gelandet).

 

Die Bullpups wurden aber erst im Zuge der Genese des §6 AWaffV aufgrund der weiter oben beschriebenen Umstände (und auf Grundlage der gleichen Situation) im darauffolgenden Jahr aufgenommen und nur für Sportschützen ausgenommen und eben nicht generell verboten.

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Beides mag richtig sein. Immer wieder wurde aus jener Zeit auch kolportiert, dass der zuständige Bundesinnenminister einen halbautomatischen MP5-Klon auf den Tisch geknallt haben soll, dass er sowas nicht in Sportschützenhand sehen will.

Afaik kam der politische Druck gegen MP5/HK94 Derivate von der Polizei, wortführend afaik ein Gerichtsreporter aus dem Boulevard, der zum Gewerkschaftsfunktionär erwählt wurde (keine Ahnung warum) und permanent von jeglicher deliktischer Irrelevanz privater legaler Waffen bei Champagnerempfängen redete. Die Coltsammlung sollte wohl ihren Wert steigern können, ist verständlich. Der Druck gegen zivile Weiterentwicklungen vom Hugo Schmeißer Kalaschinkov sei aus den neuen Bundesländern gekommen, man erzählte sich von Angstphantasien vor dem freien Bürger dort.

vor 15 Stunden schrieb Kreppel:

Ich meine mich zu erinnern, dass es auch Beitler-Anzeigen mit AUGs gab. Ob es die schon 2003 oder erst später gab, weiss ich allerdings nicht mehr.

Dass er die Steyr TSP vertreiben wollte, zeigt die Anzeige oben. Kontakte zu Steyr, ob nun direkt oder über Umwege gab es also.

 

AUG Klone gab es für Bayern und afair Hessen und 1 weiteres Land von Oberland, für alte 37er Zeiten optisch erstaunlich nahe am StGW der Öschis.

Steyr TMP, später TSP gab es eine ganze Weile vorher in Nürnberg zu sehen, afair auch im Katalog des Importeurs. Habe ich aber (trotz derf - Schein) nicht weiter verfolgt. Afair war auch B&T in Thun schon früh Importeur, aus der Quelle kam ja noch mehr nach Esslingen viel Gutes und leider auch Übles.

vor 5 Stunden schrieb Alex:

Genauso grausig sah es in seiner Garage aus!

Kumpel wollte nach Feierabend am Mittag mal zu ihm, drohte mit Kauf, gleich mitnehmen und Kreditkarte zum bezahlen (Bonität über alle Zweifel erhaben). Jetzt verstehe ich warum der den ums verrecken nicht empfangen wollte und auf das Geschäft verzichtet hat

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb zickzack:

Weil 2002 der Ministerialbeamte Brennecke alle halbautomatischen Gewehre verbieten wollte.

Der wollte auch das Waffe als Gegenstände definiert wissen, "welche dazu bestimmt sind, Gesetze gegen den Bürger durchzusetzen" was damals einiges an Aufruhr nach sich zog und einiges über das Verhältnis von Brennecke zur FDGO aussagte

Nachdem der skandalöse Entwurf ruchbar wurde, ging es für Brennecke in den Ruhestand... Ich glaube also nicht, das Brennecke hier maßgeblich war.

 

Vielmehr wurde ja noch darüber diskutiert, die gelbe WBK so zu belassen wie sie ist und das Kontingent für LW auf Repetierer&HA einzuführen, was nicht für die These eines breiten Konsens für das  Brenneckeschen Totalverbot spricht.

 

So heißt es im Entwurf der damaligen, wohlgemerkt rot-grünen, Bundesregierung https://dserver.bundestag.de/btd/14/077/1407758.pdf:

 

Zitat

Nicht mehr erfasst sind die so genannten Anscheinswaffen, d. h. Schusswaffen, die den Anschein einer vollautomatischen Kriegsschusswaffe erwecken (vgl. bisher § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e des Waffengesetzes). Die optische Ähnlichkeit dieser Waffen mit Kriegswaffen allein führt kaum zu einem Gefahrenpotential, das dem der sonstigen verbotenen Gegenstände vergleichbar wäre. Auch nicht mehr als verboten eingestuft werden Nachbildungen von Kriegsschusswaffen im Sinne der Nummer 10 und von unbrauchbar gemachten Kriegsschusswaffen im Sinne der Nummer 11 des bisherigen § 37 Abs. 1 des Waffengesetzes

 

Der Bundesrat wurde daraufhin pampig:

 

Zitat

Begründung Beibehaltung des jetzt durch § 37 Nr. 1e, 10 und 11 geregelten Rechtszustandes. Die für die Aufhebung dieser Bestimmungen angeführte Begründung überzeugt nicht. Das Gefahrenpotential liegt bei diesen Gegenständen in der Verwechselbarkeit mit wirklich gefährlichen Waffen und damit in einem äußerst wirksamen Drohpotential, das z. B. bei Flugzeugentführungen wirksam eingesetzt werden kann.

 

 

Was die  rot-grüne Bundesregierung dann abgewatscht hat:

 

Zitat

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die entsprechenden Vorschriften des § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e des bisherigen Waffengesetzes erst durch das Sprengstoffgesetz vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1358) in das BWaffG 1968, die des § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 durch das Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes vom 4. März 1976 (BGBl. I S. 417) in das WaffG 1972 eingefügt worden sind.

 

Die damalige Absicht des Gesetzes von 1969 bestand darin, der seinerzeit relevanten Landmann-Kleinkaliber-Halbautomaten mit dem Aussehen der MP 40 Herr zu werden. Das Änderungsgesetz von 1976 ging ausweislich seiner amtlichen Begründung (Bundestagsdrucksache 7/2379, S. 22) von einer Einsetzbarkeit solcher Attrappen für kriminelle Zwecke aus.

 

Der Vollzug der bisherigen Vorschrift war trotz oder wegen der Nummer 37.2.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) praktisch in Folge abstrakt kaum zu lösender Abgrenzungsfragen und einer unübersichtlichen Zuordnungs-Kasuistik äußerst schwierig. Er kulminierte in der Feststellung eines Landes, dass der Anschein selbst dann nicht gegeben ist, wenn mehrere phänotypische Merkmale einer Kriegswaffe vorliegen.

 

Kriminalistisch sind Anscheins-Kriegswaffen im Allgemeinen eine Randerscheinung gewesen. Der Einsatz von Kriegswaffen, d. h. z. B. Maschinengewehren oder Maschinenpistolen, durch Flugzeugentführer hat in der Vergangenheit keine praktische Bedeutung erlangt. Die Möglichkeit eines solchen Einsatzes erscheint angesichts ihrer Länge und Beschaffenheit, auf Grund derer sie leicht entdeckt werden können, eher unwahrscheinlich. Somit bleibt das Gefahrenpotential von Anscheins-Kriegswaffen deutlich  deutlich hinter
dem der sonstigen verbotenen Gegenstände zurück.

 

Nun wird die AWaffV von Brenneke/Bundesrat (Verordnungen werden Vom BMI mit Zustimmung des Bundesrates erlassen) dazu benutzt nochmal mit dem Fuß aufzustampfen:

 

 

image.png.242fbfd39d91ab1e797f8a95066bc4d3.png 

 

 

 

Es wurde also versucht, das im Rahmen des WaffG2002 ein Maximum an altem §37 herauszuholen, dass dies nur für Sportschützen und nicht für Jäger gelten sollte, muss wohl am Brennekeschen Sportschützen-Fetisch gelegen haben. Nachdem der Brennekesche Ungeist einmal aus BMI und BKA entfleucht war, unter kräftiger  Nachhilfe des hessischen VGH (https://openjur.de/u/436979.html) war dann die §37-Fraktion de facto geschlagen.

 

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Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb ASE:

Nachdem der skandalöse Entwurf ruchbar wurde, ging es für Brennecke in den Ruhestand... Ich glaube also nicht, das Brennecke hier maßgeblich war.

Afair war Ministerialrat Brenneke noch einige Zeit im BMI, bekam sogar seinen Wunsch auf Nachschlag erfüllt um sein Lebenswerk weiter pflegen zu können. "Ist mir doch egal wer unter mir Minister ist" scheint sehr lange funktioniert zu haben.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Josef Maier:

Afair war Ministerialrat Brenneke noch einige Zeit im BMI, bekam sogar seinen Wunsch auf Nachschlag erfüllt um sein Lebenswerk weiter pflegen zu können. "Ist mir doch egal wer unter mir Minister ist" scheint sehr lange funktioniert zu haben.

 

2003 i.R.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ASE:

Kriminalistisch sind Anscheins-Kriegswaffen im Allgemeinen eine Randerscheinung gewesen. Der Einsatz von Kriegswaffen, d. h. z. B. Maschinengewehren oder Maschinenpistolen, durch Flugzeugentführer hat in der Vergangenheit keine praktische Bedeutung erlangt. Die Möglichkeit eines solchen Einsatzes erscheint angesichts ihrer Länge und Beschaffenheit, auf Grund derer sie leicht entdeckt werden können, eher unwahrscheinlich. Somit bleibt das Gefahrenpotential von Anscheins-Kriegswaffen deutlich  deutlich hinter
dem der sonstigen verbotenen Gegenstände zurück.

 

Die wussten damals wohl noch nicht, dass solche Waffen eine Anziehungskraft auf Rechtsexkremente und Reichsheinis hat, die nur noch von "dem einen Ring" gegenüber Sauron übertroffen wird. Jedenfalls solange sie nicht gelb angemalt sind.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb sealord37:

 

Die wussten damals wohl noch nicht, dass solche Waffen eine Anziehungskraft auf Rechtsexkremente und Reichsheinis ha

 

Na, Na Na, in Nancys Entwurf stand etwas von bestimmten Personenkreisen.  Damit kann Nancy in deutsch-sozialistischer Tradition nur Juden und Kommunisten meinen, oder liege ich da falsch?

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Schleifalot:

Einmal in Esslingen gewesen, vom Wunsch eines Hk41 Klones wie durch ein Wunder spontan geheilt worden.

Wegen der hier genannten, unordentlichen Garage?

Geschrieben (bearbeitet)
Am 2.1.2024 um 22:19 schrieb Kreppel:

Die Messe in Stuttgart kann man auch deutlich schlechter rumzeigen als die Werbeanzeigen in irgendwelchen Waffen-Schmierblättchen.


Du warst damals dort? Dann sag mal bitte was ein paar Meter weiter von Schwaben Arms Rottweil ausgestellt wurde? Kleiner Tipp: BWT war damals Ende April nicht der Einzige mit einem MP5 Klon auf der IWB.
 

BWT hat bereits ab ca. Frühjahr 2002 seine Modelle (BWT 5/6/7) beworben. Das dann mit Wegfall des Paragrafen 37 die Lochschäfte auch fallen würden war keine Überraschung, das aber heute gerne so dargestellt wird.

Bearbeitet von Cascadeur
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Cascadeur:

Du warst damals dort?

 

Es ist vollkommen irrelevant, ob man damals da war oder nicht, auch wenn Du da dauernd drauf rumreitest.

 

Nocheinmal, ganz langsam, zum mitschreiben:

 

Einen Messe-Besuch kann man nicht in der Politik und bei Bedenkenträgern herumzeigen.

Eine Print-Werbung schon.

 

 

Was wird also weitere Kreise gezogen haben?

 

Wenn man auf seiner Webseite dann Print-Werbung und Messeauftritt zusammen abbildet, dann wird die Messe vielleicht mal im gleichen Atemzug genannt, dürfte aber eine ziemlich niedrige Relevanz gehabt haben.

 

vor 5 Minuten schrieb Cascadeur:

Kleiner Tipp: Beitler war nicht der Einzige mit einem MP5 Klon damals in Stuttgart. 

 

Haben die anderen denn auch so offensiv Print-Werbung gemacht? :rolleyes:

 

Genau darum geht's doch.

 

vor 4 Minuten schrieb Cascadeur:

war keine Überraschung, wie das aber heute gerne dargestellt wird.

Wer hat das denn als Überraschung dargestellt?

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Kreppel:

Haben die anderen denn auch so offensiv Print-Werbung gemacht? :rolleyes:

 

Genau darum geht's doch.


Hätte er das nicht machen sollen? Er hatte die Produkte und war lieferfähig. Hyperventiliert haben andere, auch Händlerkollegen die ihre Felle davonschwimmen sahen. 😉

 

 

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