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IGNORED

Bedürfnisnachweis Überkontingent nach zehn Jahren


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Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb MarkF:

 

 

 

Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Der Erbe hat ein bedürfnisloses Besitzrecht.

Du verstehst wohl meinen Punkt nicht. Gerade dass das Erbe aufgrund des Eigentumsrechts bedürftnisfrei ist, das Eigentumsrecht aber beim Sportschützen negiert wird, ist mein Punkt

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb MarkF:

Da würde allgemein nur eine Klarstellung durch den Gesetzgeber helfen. Sicherlich sind da die Verbände gefragt.

Nur wollte und will  das keiner der Verbände anfassen. Das letzte mal waren sich alle einig und dann die SPD plötzlich die 10er-Grenze auf gelb. Waffegesetzänderungen bergen da immer ein Risiko.

 

Es Bedürfte hier einer aktiven Kampagne aller Verbände zusammen im nächsten Gesetzgebungsverfahren. Argumentation muss hier der erhebliche büroktratische Aufwand sein, der keine Früchte in der inneren Sicherheit trägt, sondern die Behörden zur Verfolgung eines ideologischen Ziels von eigentlicher Sicherheitsarbeit abhält.  Als Gegner hat man aber automatisch den Bundesrat, denn der wollte 2020, wie auch Gerichte zuvor,  Bedürfnis und Schießnachweis für jede Waffe. Da will niemand hin...

 

Die jetzige Praxis ist für die Verbände, da darf man sich nichts vormachen, ein guter Kompromiss: Sollen die Leute eben VM schiessen und die Vereine offene Wettkämpfe organisieren.

 

vor 31 Minuten schrieb MarkF:

Oder aber die betroffenen LWB klagen dagegen und hoffen auf eine Revision der bestehenden Rechtsprechung. Schlimmer kann es aber eigentlich nicht werden.

Wenigstens hätte man dann höchstrichterliches. Und ja schlimmer könnte es hier in der tat nicht werden. Im abschlägig beschiedenen Fall wird die VGH- BW-Auslegung eben bundesweiter Standard.

Bei Obsiegen winkt die Pauschalsicht, also Gesamtschau ausreichend Wettkämpfe ohne individualprüfung für jede Waffe als Belohnung.

 

 

Geschrieben
11 minutes ago, MarkF said:

Du meinst: Das einfache Ansammeln und Anhäufen von Waffen. 

Ja, das ist richtig. Hat aber auch etwas Gutes. Bei aller berechtigten Kritik an unserem Waffenrecht und vor allem der Behörden und VGen: Ohne diese Beschränkungen (nicht nur beim Sammeln) hätte wir deutlich mehr Mißbrauchsfälle und dann würde das Pendel massiv zurückschwingen. 

Ja, mich stört auch, daß ich nicht einfach von jedem alten Pistolenmodell, das mir gefällt, mir ein Exemplar zulegen und gelegentlich schießen kann. Das sollte jemanden, der ohnehin schon "genügend" Waffen hat und über Jahre seiner Zuverlässigkeit und Verläßlichkeit bewiesen hat, auch ohne weitere Gängelung erlaubt sein. Denn wird man dadurch "gefährlicher", daß man neben den selbst gekauften und geerbten Waffen auch noch eine 08 und eine C96 besitzt? Ganz offensichtlich nicht. Und gesetzlich läßt sich so etwas problemlos regeln. 

Der Knackpunkt ist die panische Angst unserer Herrscher und Richter vor dem "bewaffneten" Bürger. Als ob wir den ganzen Tag nur an Revolution denken und nachts davon träumen würden. Daher der Quatsch des "möglichst wenig Waffen ins Volk", was  sich übrigen ein OVG in den 20er oder 30er Jahren freihändig ausgedacht hatte - es konnte keine Referenz zitieren. Also ein selbst von der Rspr. geschaffener Grundsatz, auf den sie sich heute immer bezieht. Sehr praktisch, wenn man sich seine Grundsätze selbst durch bloße Behauptung schaffen kann. Begründen kann man dies natürlich nicht, begründen kann man nur: Keine Waffen in die Hände von Unzuverlässigen/Ungeeigneten, wobei man natürlich darüber streiten kann, wen man als unzuverlässig/ungeeignet ansehen möchte. 

Aber zum Sammeln: Es ist letztlich nur eine Frage des geschickt gewählten Sammelthemas. Und je länger man bereits LWB ist und als verläßlich gilt, deststo weniger schwer wird es naturgemäß. Ist ja klar. Wer als unbeschriebenes Blatt aktuelle Pistolen oder halbautomatische LW sammeln möchte, der wird eher auf Granit beißen. Und Hand aufs Herz: Wärst Du SB einer Behörde, dann wärst Du dann auch eher zugeknöpft.

Und man muß bei der Begründung der kulturhistorischen Bedeutung ggfs. kreativ sein - was aber leichter fällt, wenn man sich zuvor wirklich intensiv mit dem Sammelthema befaßt. Ich hatte damals meine Begründung ("Gutachten") selbst geschrieben. Das war sehr viel Arbeit, in toto über 130 eng beschriebene und bebilderte Seiten, natürlich nicht auch nur ansatzweise vergleichbar mit dem Gewäsch, was die kommerziellen "Gutachter" für die Standardthemen aus der Schublade ziehen, und ich glaube nicht, daß dies jemand insgesamt gelesen hat. Aber es hat sich "gelohnt". Oder auch nicht, je nach Sichtweise, Sammeln kostet halt.

 

Das ist mal wieder ein wunderbares Beispiel des Stockholmsyndrom.

Als ob irgendwie der Missbrauch von Schusswaffen etwas zu tun hätte mit der Anzahl Waffen, die jemand besitzt. Oder dieser vermindert wird, weil er irgendwie eine Arbeit zusammengeschustert hat, die nach dem Gusto eine Behörde ist.

 

Das ist doch völlig sinnbefreit.

 

Ich identifiziere mich als Ansammler von Waffen mit meinen nahezu 100 Waffen, davon 40 Vollautomaten. Das Ganze ohne je eine Zeile geschrieben zu haben, und selbst ohne Sachkunde, oder sonstigen Schnickschnack. Das Einzige, was ich je vorweisen musste, ist nicht vorbestraft zu sein und älter als 18 Jahre zu sein.

Allerdings wegen den VA, gibt es so alle 10 Jahre eine Kontrolle, ob diese immer noch existieren und ob sie auch vorschriftsmässig aufbewahrt sind.

 

Weisst wie viele Missbräuche es in der CH gegeben hat mit VA? Wo doch sehr viele welche besitzen und viele ohne irgendein Papier, weil vor 1989 erworben. NULL in den letzten 50 Jahren....

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten schrieb Georg:

Du verstehst wohl meinen Punkt nicht. Gerade dass das Erbe aufgrund des Eigentumsrechts bedürftnisfrei ist,

 

 

Wobei der Gesetzgeber schon 2002 darauf hingewiesen hat, dass dies nur bei Verfügbarkeit von Blockiersystemen weiterhin hinnehmbar sei 

 

vor 19 Minuten schrieb Georg:

das Eigentumsrecht aber beim Sportschützen negiert wird, ist mein Punkt

 

Weil der Sportschütze sich freien Stücken sich darauf eingelassen hat, das eine  "erteilte Erlaubnis keinen auf Dauer verfestigten „Besitzstand“ darstellte"  Urteil vom 16.05.2007 - BVerwG 6 C 24.06  https://www.bverwg.de/160507U6C24.06.0 m vergl.für das Bedürfnis übernommen in.: VG Karlsruhe 2. Kammer, 2 K 2544/24 https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001598612

 

Mit Enteignung kann man also nicht argumentieren. Wer seine Altersvorsorge mit Überkontingent begründet hat, ist selbst schuld.

 

Der Sportschütze, wie jeder andere Waffenbesitzer außer Erben auch, klärt erst die Besitzfrage (Erlaubnis) bevor er basierend darauf das Eigentum an einer Waffe erwirbt. Daraus das ich mir ohne WBK beim Händler eine Waffe kaufe und einlagern lasse, kann ich auch kein Recht auf die Erteilung der Erwerbs-/Besitzerlaubnis ableiten.

 

Der Erbe hingegen hat die Waffen nun einmal mit dem Antritt des Erbes ererbt, sie sind also durch Erbe in sein Eigentum übergegangen, bevor die Besitzfrage zu klären ist.

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

Also genau das was eine Sammlung ist.

Nein. Eine Sammlung hat z.B. eine Systematik, eine Thematik. 

Nichts, daß ich diese strengen Anforderungen befürworten würde (siehe oben). Aber eine Sammlung ist mehr als nur die Anhäufung von etwas.

 

vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

 

Kein Briefmarkensammler darf nur Marken einer Nationalität sammeln, sondern kreuz und quer was er will.

Briefmarken sind ja auch nicht "gefährlich". Da müßte man sie schon säckeweise komprimieren, um daraus auch nur ein Schlagwerkzeug zu basteln. :-)

Für Briefmarkensammler kann man das anders sehen. Auch für Kronekorken und Bierdeckelsammler. Auch wir Modellbahner sind nicht ganz unverdächtig.

 

vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

Was das Waffenrecht hier fordert ist auch ständig wiederholende gleiche Sammlungen durch Personen die eigentlich schon alles wissen über das Thema, die tatsächlichen Gegenstände also eigentlich gar nicht mehr zum Erkenntnisgewinn brauchen. Sondern nur zum "anhäufen", nur eben mit behördlich abgesegnetem System.

 

Nein. Im Sinne von "Fordern". Fakt ist aber, daß viele sog. Sammler überhaupt kein spezifisches Interesse haben. Sie wollen nur Waffen. Konfrontiert mit den Anforderungen, denen sie intellektuell oft nicht gewachsen sind, gehen sie zu einem sog. Gutachter, der ihnen ein Standard-Gutachten zu einem Standard-Thema aus der Schublade zieht und verkauft, das bei den WaffBeh meist nicht auf Widerstand stößt, weil es nur alte und mangels Mun harmlose Gurken betrifft. Aber positiv ist, daß auf diese Weise die alten Gurken erhalten bleiben. Diese Sammlungen haben ein System, eine Struktur, bringen zwar keinen Erkenntnisgewinn, aber das müssen sie auch nicht, sind zur Unvollständigkeit verdammt aber dienen jedenfalls dem aus Sicht jedes Waffen-Afficinados guten Zweck, das betreffende Kulturgut zu erhalten. 

Natürlich gibt es auch solche, die sich wirklich dafür interessieren, für ihr Sammlungsgebiet "brennen" (ging jedenfalls mir so, teils immer noch, auch wenn die Staaten und Behörde das Weitersammeln immer weiter erschweren). Die wissen schon viel, brauchen keinen Gutachter, denn sie wissen es als spezialierter "Fachmann" eh besser, allenfalls etwas support um zu wissen, mit welchem Geschwafel man die "kulturhistorische Bedeutung" begründen kann.  

 

vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

 

Ich persönlich interessiere mich für die technische Entwicklung. Mich interessieren Modelle die etwas zuerst oder als erste erfolgreich geschafft haben, die in ihrer Zeit technisch etwas besonderes waren. Weiter über Jahrhundert und Nationalitäten.

Das ist doch schon mal ein guter Ansatz. Das läßt sich doch gut zu einem akzeptablen und kulturhistorisch bedeutsamen Sammelthema ausbauen/-formulieren. Waffen, die Technikgeschichte schrieben. Wenn Du in der Thematik drin bist kann Du locker viele Seiten dazu füllen. Und das ist letztlich das, was die WaffBeh sehen wollen: Ernsthafte Sammler, die wirklich Interesse und Leidenschaft an dem Thema haben, und nicht nur einfach Waffen anhäufen wollen. Wenn Du den SB in den Schlaf quatschen kannst hast Du gewonnen (ich habe auf diese Weise "meine" SB abgeschreckt, mich zu besuchen, denn sie wissen, welche Agonie sie hier erwarten würde ... ;-)). Und ohne Scheiß: Ich halte das für ein sehr gutes Sammlungsthema und wirklich für kulturhistorisch bedeutsam. 1001 Versionen des K98k mögen zwar für einen abhobenen Spinner ergötzlich sei, aber selbst normal Waffeninteressierte fallen in Tiefschlaf. Aber die Meilensteine der Waffentechnik ... das ist etwas, was bedeutsam ist. Darüber kann man Dokumentationen drehen. Je nachdem, was Du wie lange bereits hast, und wie umfänglich das Gebiet ist, mußt Du vielleicht erst mit einem Teilbereich, zeitlich oder gegenständlich, anfangen, kommt halt darauf an. Wer an ein Gigantothema will muß ich erst mal etwas überschaubarer beweisen. Aber wie gesagt, kommt auf den Einzelfall an.

 

vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

Meine Sportwaffen suche ich mir unter anderem danach aus. Natürlich gewinne ich dann eben nicht den Titel damit. Ja und? Jeder Platz muss belegt werden, auch der letzte.

Mag sein. Aber nicht durch mich, wenn ich es vermeiden kann. Nicht mehr Frust als nötig.

 

vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

Nur wenige Waffen die ich besitze wurden nach 1930 entwickelt. So eine Sammlung ist in Deutschland nicht so einfach umzusetzen.

Hinsichtlich des Erhältlichen? Oder der Erlaubnis?

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb joker_ch:

Das ist mal wieder ein wunderbares Beispiel des Stockholmsyndrom.

Als ob irgendwie der Missbrauch von Schusswaffen etwas zu tun hätte mit der Anzahl Waffen, die jemand besitzt. Oder dieser vermindert wird, weil er irgendwie eine Arbeit zusammengeschustert hat, die nach dem Gusto eine Behörde ist.

Das ist doch völlig sinnbefreit.

Hinsichtlich der Zahl: Ja.

Im übrigen: Naja. Ich kenne durchaus Leute, in deren Besitz ich Waffen&Mun nur ungern sehen würde.

Stockholmsyndrom ... ja, vielleicht, irgendwie. CH ist ein Beispiel, CZ auch, USA ein anderes. In den USA fragt man sich nicht "ob" sondern "wann". Und wie gesagt, ich kenne Leute, denen ich nichts anvertrauen würde.

 

vor 1 Stunde schrieb joker_ch:

 

Ich identifiziere mich als Ansammler von Waffen mit meinen nahezu 100 Waffen, davon 40 Vollautomaten. Das Ganze ohne je eine Zeile geschrieben zu haben, und selbst ohne Sachkunde, oder sonstigen Schnickschnack. Das Einzige, was ich je vorweisen musste, ist nicht vorbestraft zu sein und älter als 18 Jahre zu sein.

Ganz gewiß nicht hier in D. Vermutlich CH, nicht wahr?

 

vor 1 Stunde schrieb joker_ch:

Allerdings wegen den VA, gibt es so alle 10 Jahre eine Kontrolle, ob diese immer noch existieren und ob sie auch vorschriftsmässig aufbewahrt sind.

Na, immerhin.

 

vor 1 Stunde schrieb joker_ch:

 

Weisst wie viele Missbräuche es in der CH gegeben hat mit VA? Wo doch sehr viele welche besitzen und viele ohne irgendein Papier, weil vor 1989 erworben. NULL in den letzten 50 Jahren....

Aha, die CH. Tu felix Helevtia. Ja, vielleicht sind die Schweizer anders. Aber als ich mal für meine Sammlung in CH eingekauft habe brauchte ich für dort auch einen CH-Waffenschein. Und Nachweis meiner Unbedenklichkeit. Also so ganz ohne Anforderungen geht da auch nichts.

Aber egal, das wird völlig OT, zurück zum Thema.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb ASE:

Weil der Sportschütze sich freien Stücken sich darauf eingelassen hat, das eine  "erteilte Erlaubnis keinen auf Dauer verfestigten „Besitzstand“ darstellte"  Urteil vom 16.05.2007 - BVerwG 6 C 24.06  https://www.bverwg.de/160507U6C24.06.0 m vergl.für das Bedürfnis übernommen in.: VG Karlsruhe 2. Kammer, 2 K 2544/24 https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001598612

Nun ja, das kann man auch durchaus anders sehen. Wer auf Grundlage bestehende Gesetze eigentumsrelevante Dispositionen trifft muß auf jeden Fall schutzwürdig sein. Sogar noch schutzwürdiger als ein Erbe. Der dies eben gerade nicht getan hat. Aber daß die Gerichte das Gegenteil behaupten wundert nicht ... weß' Brot ich eß' ...

 

vor 1 Stunde schrieb ASE:

Der Sportschütze, wie jeder andere Waffenbesitzer außer Erben auch, klärt erst die Besitzfrage (Erlaubnis) bevor er basierend darauf das Eigentum an einer Waffe erwirbt. Daraus das ich mir ohne WBK beim Händler eine Waffe kaufe und einlagern lasse, kann ich auch kein Recht auf die Erteilung der Erwerbs-/Besitzerlaubnis ableiten.

 

Der Erbe hingegen hat die Waffen nun einmal mit dem Antritt des Erbes ererbt, sie sind also durch Erbe in sein Eigentum übergegangen, bevor die Besitzfrage zu klären ist.

 

 

Aber damit kann man begründen, daß hinsichtlich des Bedürfnisses (das der Erbe eben grundsätzlich nicht benötigt) andere Regeln gelten. Und wie gesagt, ein Problem wird ja nur daraus, wenn jemand meint, die Spielregeln mitten im Spiel ändern zu müssen. Bleibt alles so, wie es ursprgl. war und worauf man sich eingestellt hat, sind alle zufrieden. 

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb MarkF:

Nun ja, das kann man auch durchaus anders sehen. Wer auf Grundlage bestehende Gesetze eigentumsrelevante Dispositionen trifft muß auf jeden Fall schutzwürdig sein. Sogar noch schutzwürdiger als ein Erbe. 

 

Nun, was hat der Gesetzgeber den 1971 und 1976 getan? Genau, jeder der eine Waffe besaß, selbst dann wenn auch nach damaliger Rechtslage bereits illegal (Kurzwaffen..) konnte seinen Besitzstand wahren durch Meldung bei der Behörde. Es wurde eine WBK ohne MEB ausgestellt. Die einstige Befristung dieser WBKs verschwand auch in der Versenkung. Es gibt bis heute Leute, welche Altbesitz auf dieser Grundlage ausüben und hinsichtlich dieser Waffen von jeglicher Bedürfnisprüfung befreit sind.

 

Jeder der danach eine WBK als Sportschütze o.ä. beantragt hat, konnte wissen worauf er sich einlässt und kann da seitens der Gerichte nicht mit "Besitzstand" oder "Enteignung" argumentieren. Schon deswegen nicht, weil das WaffG nur die Besitzrechte regelt. 

 

 

vor 10 Minuten schrieb MarkF:

Aber damit kann man begründen, daß hinsichtlich des Bedürfnisses (das der Erbe eben grundsätzlich nicht benötigt) andere Regeln gelten. Und wie gesagt, ein Problem wird ja nur daraus, wenn jemand meint, die Spielregeln mitten im Spiel ändern zu müssen. Bleibt alles so, wie es ursprgl. war und worauf man sich eingestellt hat, sind alle zufrieden. 

 

Man hat sich hier für den anderen Weg entschieden.. Erben müssen blockieren (kostenpflichtig)  können die Waffenschränke nicht erben, also müssen einen EN-Schrank erwerben usw.

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb MarkF:

Mag sein. Aber nicht durch mich, wenn ich es vermeiden kann. Nicht mehr Frust als nötig.

Durch irgendwen aber schon. Ich habe meine Paradedisziplin bei denen ich vorne stehen will. Und andere da habe ich einfach Spaß dabei. 

 

vor 36 Minuten schrieb MarkF:

Briefmarken sind ja auch nicht "gefährlich".

Da gerätst Du in die Falle der Waffengegner. Ein Sportschütze mit zwei Waffen ist genauso gefährlich wie ein Sportschütze mit 30 Waffen, und ein Sammler mit 100 systematisch gesammelten Waffen genauso wie ein "Anhäufer" mit 100 nach reinem Gefallen ausgesuchten Waffen. Eine Anhäufung nach Geschmack ist nicht gefährlicher als eine Sammlung nach Plan. 

 

vor 40 Minuten schrieb MarkF:

Hinsichtlich des Erhältlichen? Oder der Erlaubnis?

Sowohl als auch. In meiner Gehaltskasse gäbe es noch genug erhältliches, aber so ein freies Thema wird nicht genehmigt. 

 

Wir diskutieren hier zwar sehr interessant, aber mittlerweile am Thema vorbei.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb MarkF:

Ohne diese Beschränkungen (nicht nur beim Sammeln) hätte wir deutlich mehr Mißbrauchsfälle


Bei Verlaub: das ist hanebüchener Schwachsinn! Mutmaßung ohne entsprechender Beweise. 
 

Genauso könnte man sich gegen Schalldämpfer aussprechen - weil damit ja mehr Menschen getötet werden. 

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb Hypnodoc:

Bei Verlaub: das ist hanebüchener Schwachsinn! Mutmaßung ohne entsprechender Beweise. 
Genauso könnte man sich gegen Schalldämpfer aussprechen - weil damit ja mehr Menschen getötet werden. 

Du vergleichst Äpfel mit Birnen.

Wenn sich ein langjährige zuverlässiger Sportschütze  einen SD zulegt, weil ihm das Gewummse aufs Ohr geht, dann wird dadurch kein nennenswertes Risiko geschaffen. Denn wie wahrscheinlich ist es schon, daß er nun mit dem SD (weil er es etwas leiser tun kann) jemanden tötet? Null. 

Aber wenn der Schmachmat von nebenan, dem man unter keinen Umständen seinen eigenen Haustürschüssel oder nur sein WLAN-Paßwort geben und mit dem man auch keinen Whiskey schlürfen würde, mit einer latte von Punkten in Flensburg und vielleicht sogar nicht reinzufälligen Vorstrafen oder wenigstes einer Riehe von Ermittlungsverfahren am Hals Waffen&Mun haben dürfte, dann würde dies durchaus das Risiko eines Mißbrauchs begründen. Schau Dir doch nur mal die erschreckend große Zahl von mißbräuclicher Benutzung von Messern an. Willst Du ernsthaft behaupten, diese Leute würden eine Schußwaffe nicht ebenfalls mißbrauchen? Nicht zwingend jeder und immer, aber risikoerhöhend?

Wir haben ungeähr 3.000 Vekehrstote im Jahr. So gut wie keiner  der Fälle beruht auf technischen Gründen, nahezu alles durch menschliches Versagen oder Verschulden. Also komm mit nicht mit Vertrauen in die Mitmenschen. Ich vertraue mir, meiner Frau und, naja, auch meinen Kindern. Aber danach wird es eng ...

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Da gerätst Du in die Falle der Waffengegner. Ein Sportschütze mit zwei Waffen ist genauso gefährlich wie ein Sportschütze mit 30 Waffen,

Du rennst offene Türen ein. Mir geht es nicht um die Zahl der Waffen. Auch wenn es natürlich schon einen Unterschied darstellen kann, ob ich eine zweite Pistole im Knöchelholster und neben der AR15 auch eine Pumpgun auf dem Rücken hätte. Kommt halt darauf an. Aber ob man nun 6 Glock 17 hat oder nur 2 ist ohne Bedeutung.

 

vor einer Stunde schrieb Fyodor:

und ein Sammler mit 100 systematisch gesammelten Waffen genauso wie ein "Anhäufer" mit 100 nach reinem Gefallen ausgesuchten Waffen. Eine Anhäufung nach Geschmack ist nicht gefährlicher als eine Sammlung nach Plan. 

 

Es geht nicht um die "Gefährlichkeit" der Sammlung als solcher. Obwohl natürlich eine Sammlung alter Gurken oder Repetierer leichter genehmigt wird als moderne Halbautomaten. Der Zweck der Anforderung ist, dienjenigen auszuscheiden, die aus einer spontanen Idee heraus Waffen haben wollen. Denn diese gelten als unsichere Kantonisten gegenüber demjenigen, der sich intensiv in die Materie eingelesen hat und den Aufwand einer strukturierten Sammlung auf sich nimmt. Du brauchst mir jetzt nicht zig Gegenbeispiele zu nennen, ich weiß das alles selbst, und auch, daß man trotz eines solchen Sammlungsthema letztlich doch nur kaufen kann, was man haben möchte, und auch, daß diese Bedenken bei langjährig zuverlässigen Sportschützen irrelevant, absurd sind. Wenn es aber um newcomer geht, ich wiederhole es, ist dieses Filter durchaus sinnvoll.  

Aber es ist wie es ist und keiner von uns kann es ändern, gleich welcher Meinung wir sind.

 

vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Sowohl als auch. In meiner Gehaltskasse gäbe es noch genug erhältliches, aber so ein freies Thema wird nicht genehmigt. 

Es ist alles eine Frage der Begründung. Ich hatte mich seinerzeit sehr intensiv mit den Anforderungen befaßt, da mein Thema durchaus kritisch ist, daher bin ich nach dem, was Du ausgeführt hast, davon überzeugt, daß sich Dein Thema ordentlich (und ich meine damit wirklich: Ordentlich, quasi-wissenschaftlich) begründet auch gerichtlich durchsetzen lassen würde. Natürlich nicht mit einem Larifari-Standard-"Gutachten".

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb ASE:

Jeder der danach eine WBK als Sportschütze o.ä. beantragt hat, konnte wissen worauf er sich einlässt und kann da seitens der Gerichte nicht mit "Besitzstand" oder "Enteignung" argumentieren. Schon deswegen nicht, weil das WaffG nur die Besitzrechte regelt. 

Du hast mich nicht verstanden. Es geht um Änderung der Spielregeln. Was die Gerichte behaupten ist das eine, was "richtig" und "gerecht" wäre das andere.

 

vor 1 Stunde schrieb ASE:

Man hat sich hier für den anderen Weg entschieden.. Erben müssen blockieren (kostenpflichtig)  können die Waffenschränke nicht erben, also müssen einen EN-Schrank erwerben usw.

Nochmals: Als LWB mußt Du nicht blockieren lassen. Und in häuslicher Gemeinschaft - was weit gefaßt ist - lebend können auch die Erben bis zu ihrem Tod die alten Schränke benutzen. Gut, bei der überlebenden Ehefrau ist das jetzt nicht so wild, meist lebst sie ja nicht so viel länger, aber wenn man frühzeitig stirbt oder Sohnemann noch regelmäßig zum Essen etc. kommt und gar übernachtet ist der fein heraus (wenn er Platz für die 1/2 dutzend Schränke hat).

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb MarkF:

Schau Dir doch nur mal die erschreckend große Zahl von mißbräuclicher Benutzung von Messern an.


😂 

 

Das was Du hier an Argumenten bringst ist ein Witz! Wie viele Sportschützen waren nochmal Messerangreifer? Sportschützen sind wohl die engmaschig bestüberprüftesten Einwohner Deutschlands. 
 

Also bitte! 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb ASE:

 

Die jetzige Praxis ist für die Verbände, da darf man sich nichts vormachen, ein guter Kompromiss: Sollen die Leute eben VM schiessen und die Vereine offene Wettkämpfe organisieren.

 

 

Ja, und dann macht man das, und dann treibt insbesondere das Innenministerium Ba.-Wü. die nächste Sau durchs "Bedürfnisdorf". 

 

Kaum hat der Schütze mit seinen paar ÜK-Waffen also die entsprechenden Wettkampfteilnahmen im Nachweis, kommen die um die Ecke, und fordern dann 12/18 jährlicher Trainingstermine für jede ÜK-Waffe. Der Schütze mit 4, 5 ÜK (zu denen sie dann ohne Rechtsgrundlage plötzlich auch noch seine VRF erklären) kann dann allmählich sein Feldbett neben der Schießanlage aufbauen...

Ja, es ist schon klar, das ist ohne Sinn, Verstand, und Rechtsgrundlage. Aber die gewollte "Schockwirkung" bei den Betroffenen wird zunächst einmal erzielt (wobei ich allerdings von keiner Rechtsprechung weiß, die diese neuesten Fantasieanforderungen aus Stuttgart stützen würde..). 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 40 Minuten schrieb karlyman:

 

Ja, und dann macht man das, und dann treibt insbesondere das Innenministerium Ba.-Wü. die nächste Sau durchs "Bedürfnisdorf". 

Können sie, interessiert nur keinen.

 

Und wen es eine Behörde interessieren sollten, dann kann sie erstmal die Bescheinigung des Verbandes in Frage stellen. Dann wird es lustig. und peinlich. Aber nicht für den ausstellenden Verband...

 

vor 40 Minuten schrieb karlyman:

Aber die gewollte "Schockwirkung" bei den Betroffenen wird zunächst einmal erzielt (wobei ich allerdings von keiner Rechtsprechung weiß, die diese neuesten Fantasieanforderungen aus Stuttgart stützen würde..). 

 

Nö. Die Schockwirkung wird von Leuten erzeugt, die das unreflektiert wiedergeben, u.a. der ein oder andere Verband.

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb joker_ch:

Weisst wie viele Missbräuche es in der CH gegeben hat mit VA? Wo doch sehr viele welche besitzen und viele ohne irgendein Papier, weil vor 1989 erworben. NULL in den letzten 50 Jahren....

 

Gibts in CH nicht auch irgendsoeinen Gesetzesparagrafen, in dem einigen Nationalitäten der Waffenbesitz komplett untersagt ist?

 

 

Geschrieben
4 minutes ago, GermanKraut said:

 

Gibts in CH nicht auch irgendsoeinen Gesetzesparagrafen, in dem einigen Nationalitäten der Waffenbesitz komplett untersagt ist?

 

 

Ja da sind wir halt etwas pragmatisch, wenn es auch politisch unkorrekt und unwoke ist. Aber ich glaube nicht das in D ihr wirklich Problem habt mit legalen Waffenbesitzern, aus fernen Kulturen.

Entstand übrigens auf drängen Deutschlands, wie unser ganzes unsägliche WaffG, weil eurer Regierung es uncool fand, dass die Protagonisten des Jugoslawien Krieg sich in der CH eindeckten.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb joker_ch:

Entstand übrigens auf drängen Deutschlands, wie unser ganzes unsägliche WaffG, weil eurer Regierung es uncool fand, dass die Protagonisten des Jugoslawien Krieg sich in der CH eindeckten.

 

Ach wirklich, Deutschland hat der Schweiz diktiert, was sie machen soll?

 

Ich dachte immer, die stolze Schweiz lässt sich von keinem irgendwas vorschreiben.

 

Was wäre denn gewesen, wenn die Schweiz dankend abgelehnt hätte?

 

Sofortiger Einmarsch?

 

Seeblockade der Schweiz?

 

Kündigung aller Schwarzgeldkonten?

 

 

Geschrieben
5 minutes ago, GermanKraut said:

 

Ach wirklich, Deutschland hat der Schweiz diktiert, was sie machen soll?

 

Ich dachte immer, die stolze Schweiz lässt sich von keinem irgendwas vorschreiben.

 

Was wäre denn gewesen, wenn die Schweiz dankend abgelehnt hätte?

 

Sofortiger Einmarsch?

 

Seeblockade der Schweiz?

 

Kündigung aller Schwarzgeldkonten?

 

 

Frag mal unsere Politikniks die damals den Bückling vor D gemacht haben und heute vor der EU.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Hypnodoc:

Das was Du hier an Argumenten bringst ist ein Witz! Wie viele Sportschützen waren nochmal Messerangreifer? Sportschützen sind wohl die engmaschig bestüberprüftesten Einwohner Deutschlands. 
Also bitte! 

Genau. Also bitte! Also lies bitte, was ich geschrieben habe. Ich meine nicht Sportschützen sondern "die anderen". Ohne wirksamen Filter würden auch all die anderen, die Messerstecher, Schläger, zur Gewalttätigkeit Neigenden, Unbeherrschten, Regelverltzer, schlicht "das Gesocks" - und das ist nur die hervorstechende Gruppe - an Waffen gelangen. Sich langjährig "bewährten" LWB würde ich dagegen viel mehr erlauben, bis hin zu Vollautomaten, natürlich, und Waffenschein. Faktisch können wir ja ohnehin jeden Tag mit einer Waffe herumlaufen, mangels Kontrolle (ich wurde noch nie im Leben kontrolliert) würde das keiner feststellen, aber entweder tun wir es nicht ode tun es ohne irgendetwas anzustellen, aber so oder so beweist dies, daß dies kein Risiko darstellen würde. Aber auch das wird hier OT. 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb ASE:

Können sie, interessiert nur keinen.

Und wen es eine Behörde interessieren sollten, dann kann sie erstmal die Bescheinigung des Verbandes in Frage stellen. Dann wird es lustig. und peinlich. Aber nicht für den ausstellenden Verband...

 

 

Wenn die Behörde entsprechende Nachweise fordert hat der Sportschütze nur die Wahl, dem nachzukommen, oder dagegen zu klagen. Bei letzterem, also dem Nichtnachweisenkönnen/wollen, werden die WBKen einkassiert. Also bleibt nur die Klage. Wegen Sofortvollzugs also erst mal ein Antrag auf eA. Bei der aktuellen Rechtsprechung - die oben zitierten Entscheidungen der VGH/OVG Hessen und - was war es, B.-W.? - bist Du doch der erste, der schwarz und schwärzer sieht. Die fahren doch voll auf den Zug ab, contra legem intensives Training für jede Waffe zu fordern. Was werden die Richter jubeln, von den Behörden eine Vorlage zu erhalten, auch Wettkämpfe für jede Waffe fordern zu können.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb joker_ch:

heute vor der EU

Die Schweizer Bürger haben in freier Wahl entschieden nicht der EU beizutreten, aber dem Schengen-Raum. Damit haben sie sich selbst verpflichtet alle Regeln der EU umzusetzen, ohne dass sie diese mitgestalten können. Den Bückling vor der EU haben die Schweizer selbst gemacht. Die offenen Grenzen waren wohl wichtiger.

Geschrieben
1 hour ago, Fyodor said:

Die Schweizer Bürger haben in freier Wahl entschieden nicht der EU beizutreten, aber dem Schengen-Raum. Damit haben sie sich selbst verpflichtet alle Regeln der EU umzusetzen, ohne dass sie diese mitgestalten können. Den Bückling vor der EU haben die Schweizer selbst gemacht. Die offenen Grenzen waren wohl wichtiger.

Ist so, habe auch nichts anderes geschrieben. Um den Bückling zu machen, braucht es zwei.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb MarkF:

 

Wenn die Behörde entsprechende Nachweise fordert hat der Sportschütze nur die Wahl, dem nachzukommen, oder dagegen zu klagen. Bei letzterem, also dem Nichtnachweisenkönnen/wollen, werden die WBKen einkassiert.

 

Was in den geschilderten Fällen/Anforderungen allmählich eine groteske Verzerrung des Rechtsstaates ist. Die Behörde stellt Anforderungen auf (siehe 12/18 Trainingsnachweise für jede ÜK-Waffe, VRF als ÜK...), die dem Gesetz nicht entnehmbar sind. Werden die entsprechenden Nachweise nicht erbracht, erfolgt ein Erlaubniswiderruf.

 

Die kreativen Anforderungen lassen sich weiter und weiter treiben...

 

Ich spitze mal zu:

Die Behörde könnte auch auf die Idee kommen, dass jeder Schütze zum weiteren Bedürfniserhalt einmal pro Quartal im knappen rosa Tütü einen Balettanz vor dem Schützenhaus aufführt. Wird der Nachweis über die Durchführung nicht turnusmäßig erbracht, erfolgt ein Widerruf der bestehenden Erlaubnisse. Der Schütze hat ja die rechtsstaatliche Möglichkeit, gegen die Anforderung oder ggf. den Widerruf zu klagen.

 

 

Bearbeitet von karlyman

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