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IGNORED

Kleiner Waffenschein


Heyolb

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Hallo Leute

 

Ich suche ein paar Einschätzungen zu folgendem Fall:

Ich habe eine Eintragung im Erziehungsregister wg. Besitz und Erwerb von BTM. 
Das ist das Ergebnis einer (Jugend) Gerichtsverhandlung wobei die Anklage gegen Auflagen (Drogentests) eingestellt wurde.(Tat wurde zugegeben, da beste Chancen auf Einstellung) Die endgültige Einstellung fand erst in diesem Jahr statt. Ich bin also nicht vorbestraft.

 

Auch meinen Führerschein durfte ich behalten da ich ein Ärztliches Gutachten bestanden hatte indem keine Anhaltspunkte für BTM Konsum ermittelt werden konnten. Dies bedeutet auch dass keine Abhängigkeiten vorliegen.

 

Wie schätzt ihr nun meine Chance auf einen Kws ein? (Tatzeitpunkt sollte schon 4 Jahre her sein)

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vor 13 Minuten schrieb Heyolb:

Wie schätzt ihr nun meine Chance auf einen Kws ein?

 

Das ist alles sehr bedenklich und von Fall zu Behörde auch unterschiedlich.

 

Bist du denn schon Mitglied in einer vom Verfassungsschutz beobachteten Organisation?
Das kann so manche Entscheidung durchaus auf eine andere Grundlage stellen.

 

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vor 2 Stunden schrieb Heyolb:

Wie schätzt ihr nun meine Chance auf einen Kws ein?

 

Kaffeesatzleserei. Woher soll hier einer wissen, wie Deine zuständige Behörde das einstuft? Schon mal daran gedacht, dort anzurufen, mailen, persönlich zu erscheinen und nachzufragen?

 

Im Übrigen wird der KWS überschätzt. Oder ist der Wunsch so dringend, einen Gaspuster als Verteidigungsmittel in der Öffentlichkeit zu führen?

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vor 8 Stunden schrieb Last_Bullet:

Woher soll hier einer wissen, wie Deine zuständige Behörde das einstuft? Schon mal daran gedacht, dort anzurufen, mailen, persönlich zu erscheinen und nachzufragen?

Danke für den Beitrag. Hätte man auf das Profil geklickt hätte man feststellen können dass ich noch neu bin und mir darüber nicht im Klaren war.

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vor 11 Stunden schrieb Heyolb:

Wie schätzt ihr nun meine Chance auf einen Kws ein? (Tatzeitpunkt sollte schon 4 Jahre her sein)

Wenn das die einzigste Auffälligkeit gewesen sein sollte sehe ich persönlich keine Probleme. Nur du weißt selbst wie oft du bei der Polizei registriert wurdest ohne dass ein Verfahren anhängig wurde. Im Polizei Computer ist so manches gespeichert.

Ich rate einfach einen formlosen Antrag auf Streichung aller gespeicherten Daten an deinen zuständigen Polizeipräsidenten zu stellen, darauf kommt dann zeitnah eine Antwort (war bisher Gebührenfrei) und dann kannst du einschätzen ob sich ein Antrag auf KWS lohnt.

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vor 1 Stunde schrieb Heyolb:

Hätte man auf das Profil geklickt hätte...

 

Fahrradkette...

 

Zu erwarten, dass man jedes Mal bei einer Frage auf Profile klickt, ist wohl etwas zu viel erwartet. Nochmals, kontaktiere Deine zuständige Waffenbehörde und bringe Deinen Sachverhalt vor. Wenn da nicht nur eine Telefontante hockt, sollte man Dir schon sagen können, inwieweit sich das lohnt, bevor man so viel Geld investiert. Ich fand die 100€ bei uns schon exorbitant und ganz klar als Vergrämung eingeordnet.

 

Bei den ganzen unterschiedlichen Ansichtsweisen kann hier niemand genau wissen, wie Behörde X oder Y das handhabt.

 

Ansonsten kann man sich hieran orientieren:

 

https://dejure.org/gesetze/WaffG/5.html

 

Zitat

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

  1. die rechtskräftig verurteilt worden sind
    a) wegen eines Verbrechens oder
    b) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,
    wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
  2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
    a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,
    b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,
    c) Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht,

  1. a) die wegen einer vorsätzlichen Straftat,
    b) die wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat,
    c) die wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz
    zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,
  2. die Mitglied
    a) in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, oder
    b) in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt hat,
    waren, wenn seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
  3. Bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren
    a) Bestrebungen einzeln verfolgt haben, die
      aa) gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind,
      bb) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder
      cc) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
    b) Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder
    c) eine solche Vereinigung unterstützt haben,
  4. die innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit richterlicher Genehmigung in polizeilichem Präventivgewahrsam waren,
  5. die wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Gesetze verstoßen haben.

 

Und:

 

Zitat

(5) 1Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:

  1. die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;
  2. die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nummer 1 genannten Straftaten;
  3. die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nummer 4 ein;
  4. die Auskunft der für den Wohnsitz der betroffenen Person zuständigen Verfassungsschutzbehörde, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit nach Absatz 2 Nummer 2 und 3 begründen; liegt der Wohnsitz der betroffenen Person außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, ist das Bundesamt für Verfassungsschutz für die Erteilung der Auskunft zuständig.

 

 

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vor 14 Stunden schrieb Heyolb:

Wie schätzt ihr nun meine Chance auf einen Kws ein? (Tatzeitpunkt sollte schon 4 Jahre her sein)

 

Wenn ein wegen Vergewaltigung und Frauenmord verurteilter Straftäter nach Verbüssung seiner Haftstrafe problemlos den Jagdschein erhält, sollte das bei deinen Vergehen für die Beantragung des Kinderwaffenscheins eigentlich keine Probleme darstellen.

 

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vor 5 Stunden schrieb GermanKraut:

Kinderwaffenscheins

Haha. Bei dem ganzen Aufwand und Prüfung könnte man echt vergessen dass es Platzpatronen sind. Aber ich denke dass es gut ist dass Menschen mit meiner Vorgeschichte geprüft werden. Auch wenn ich mit absoluter Sicherheit sagen kann dass ich (jetzt) den nötigen Verstand und die Reife besitze die führen zu können.

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vor 1 Minute schrieb GermanKraut:

Na dann freu dich schon mal auf deine regelmässige kostenpflichtige Überprüfung und fang schon mal an zu sparen, wenn dir schon 100 Euro so weh tun.

Das habe ich auch schon erfahren. In 3 Jahren werde ich aber bereits berufstätig sein, somit stellt das kein Problem dar. Die 100€ bzw 150€ per se sind nicht das was mir weh tun würde, sondern diese auszugeben um letztendlich eine Ablehnung zu kassieren. Deshalb werde ich dem Rat von Last_Bullet umsetzen und mich zuerst mit der Waffenbehörde in Verbindung setzen.

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vor 20 Minuten schrieb Heyolb:

auf 150€ erhöht

 

Unverschämt, würde ich sagen, man will damit Leute weghalten, denn die zunehmende Bewaffnung mit Gaspustern steht dem Willen der Politik entgegen. Überleg Dir einfach, ob eine solche Waffe zur eigenen Verteidigung überhaupt tauglich für Dich ist, Diskussionen dazu gab es hier im Forum auch schon. Zum reinen "Habenwollen" braucht man den nicht, nur zum Führen außerhalb der eigenen vier Wände bzw. des Grundstücks.

 

Wer eine solche Waffe zur Verteidigung bei sich tragen möchte, sollte auch den sicheren Umgang damit beherrschen. Zudem solltest Du Dir Gedanken darüber machen, wo und wie die Waffe geführt werden soll. Handtasche, Hosentasche, Gürtelholster, Bauchtasche, Slingrucki, es gibt viele Möglichkeiten, im Herbst/ Winter einfacher, als im Sommer. Außerdem darf man trotz KWS die Waffe nicht überall dabei haben. Das Rechtliche solltest Du also auch nochmals beleuchten.

 

Aber erstmal erkundige Dich bei Deiner Behörde, vorher macht man sich zu viele Gedanken.

Bearbeitet von Last_Bullet
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vor 25 Minuten schrieb Last_Bullet:

ob eine solche Waffe zur eigenen Verteidigung überhaupt tauglich für Dich ist,

Ich denke nicht dass diese Waffe jemanden aufhalten würde, der ernsthaft daran interessiert ist mich zu verletzen.

 

Mir geht es in erster Linie um das Gefühl "sicherer" zu sein und die damit verbundene Steigerung meines Selbstbewusstseins. Da ich mehrjährige Erfahrung im Kampfsportbereich habe, weiß ich wie wichtig alleine die Ausstrahlung sein kann um nicht als "leichtes Opfer" wahrgenommen zu werden. Alleine das konnte mich bereits in brenzligen Situationen schützen. (Prävention) Ich denke in einer reinen Selbstverteidigungssituation kann ein Pfefferspray durchaus effektiver sein. (Welches ich auch mit mir führe)

Dennoch möchte ich dieses Gefühl spüren wenn ich durch den Park spaziere oder nachts jogge. Mein Bedürfnis nach einem KWS ist rein dafür und auf dem ersten Blick irrational. Doch wenn auch nur eine Chance besteht gefährliche Situationen abzuwenden, ohne dass ich mich in meiner Freiheit einschränken muss, es abschreckend wirkt oder tatsächlich auf nahe Distanz eine Wirkung hat, möchte ich diese Chance nutzen. 

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vor einer Stunde schrieb Heyolb:

 

Mir geht es in erster Linie um das Gefühl "sicherer" zu sein und die damit verbundene Steigerung meines Selbstbewusstseins.

 

Letzten Endes ist genau das der Grund, warum jeder Mann gerne Waffen hat und diese mit sich führen möchte.

 

Das hast Du auch absolut richtig erkannt und ich bin sicher, dass Du beim Tragen einer SSW recht zeitnah feststellst, dass sich Deine Persönlichkeit zu einer Kämpfer-Persönlichkeit entwickelt hat und Du genau das auch unbewusst ausstrahlst.

 

Das merkt übrigens auch ziemlich schnell dein weibliches Umfeld und fühlt sich dann ebenfalls unbewusst stark erotisch zu dir hingezogen. Da können die auch gar nichts dafür, das liegt einfach im Ur-Instinkt aller weiblichen Wesen, dass diese vorzugsweise männliche Wesen für ihr Paarungsverhalten aussuchen, die ihnen aufgrund ihrer Persönlichkeit Schutz, Sicherheit und Überleben garantieren können. So reicht dann allein schon das Führen einer Schreckschußwaffe aus, um genau diese Triebe bei paarungsbereiten weiblichen Wesen zu aktivieren und so nach Bedarf und Möglichkeit ein recht aktives zwischenmenschliches Zusammensein zu führen.

 

Und wenn dann auch noch wie bei mir ein außerordentlich gutes Aussehen, eine sehr hohe Intelligenz, eine ausgezeichnete Fitness und ein übergroßes Fortpflanzungsorgan mit hoher Standzeit vorhanden ist, muss man wirklich sehr auf eine eiweißreiche Ernährung achten.

 

Nur mal so als Tipp.

 

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vor 20 Stunden schrieb Last_Bullet:

Woher soll hier einer wissen, wie Deine zuständige Behörde das einstuft? Schon mal daran gedacht, dort anzurufen, mailen, persönlich zu erscheinen und nachzufragen?

 

Das letzte was ich tun würde, wäre die Behörde in Kenntnis zu setzen. Entweder die haben Kenntnis oder nicht.

 

vor 23 Stunden schrieb Heyolb:

Ich habe eine Eintragung im Erziehungsregister wg. Besitz und Erwerb von BTM. 

 

Gibt es da Löschfristen beim Erziehungsregister? Einfach Fügrungszeugnis beantragen und schauen. Wenn nichts vorliegt, kleinen Waffenschein beantragen oder gleich den kleinen Waffenschein beantragen EDIT ohne vorher Führungszeugnis beantragen.

Bearbeitet von Nakota
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