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IGNORED

Wer muss mich bezahlen? Darf ich die 400€ LW behalten?


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Geschrieben

Vor ca. einem Jahr rief ein Bekannter an und fragte mich ob ich zwei Revolver von seinem Ex-Schwiegervater vernichten könnte, da der das Land verlassen hat und er gar kein Bedürfnis für GK KW hat.

Na klar, habe ich ihm geholfen und die Waffen vernichtet und natürlich auch so der Behörde gemeldet.

 

Anfang August diesen Jahres rief die Kripo bei mir an und fragte mich ob ich etwas über den Verbleib einer Büchse wüsste, die in der Fahndung ist, da der Wohnort des Besitzers nicht zu ermitteln ist.

Und der Besitzer ist identisch mit dem, dem die beiden KW gehörten die ich ein Jahr zuvor vernichtet hatte.

 

Ich rief den Bekannten an (der war mittlerweile in einen anderen Kreis umgezogen) und es stellte sich heraus das sich die Büchse in dem verschlossenen Tresor des Ex-Schwiegervaters befinden könnte, den er beim Umzug mitgenommen hatte. Ich fuhr 150 Km hin und zurück um den Tresor bei Ihm aufzubrechen und die Büchse an mich zu nehmen. Ich meldete das der Kripo und meiner Waffenbehörde, mit dem Vermerk, dass, wenn der Besitzer die Büchse nicht bis zu 01.11.23 abgeholt hat, die Waffe von mir vernichtet wird oder in meine Sammlung eingeht. Am 10.08.23 meldete sich der Schwiegervater bei mir per SMS aus dem Ausland. Er schrieb etwas über den Wert der Waffe. Ich schrieb Ihm dass er bis 01.11.23 Zeit hat, sonst ist die weg.

Am 10.11. sind die drei Monate Frist rum (rote WBK) Vor zwei Wochen hat irgendjemand bei der Nachbar-Behörde angerufen und eine Abholung angekündigt.

Die Behörde hat mich angeschrieben und meinte sie würde die Überlassung dann auf den „Kollegen“ vom Schwiegervater eintragen.

Ich habe gesagt „so einfach bitte nicht überlassen“ sonst bleibe ich auf meinen kosten sitzen. Und länger als bis zum 10.11. kann ich eh nicht warten.

Wie seht ihr das, wer muss mich bezahlen? Darf ich die 400€ LW behalten?

Geschrieben
Zitat

Ich rief den Bekannten an (der war mittlerweile in einen anderen Kreis umgezogen) und es stellte sich heraus das sich die Büchse in dem verschlossenen Tresor des Ex-Schwiegervaters befinden könnte, den er beim Umzug mitgenommen hatte. Ich fuhr 150 Km hin und zurück um den Tresor bei Ihm aufzubrechen und die Büchse an mich zu nehmen.

Gefälligkeit. Oder hast du mit dem Bekannten etwas vereinbart? 

Pass auf, dass du da nicht in eine versuchte Unterschlagung hineinrutschst.

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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Homi:

Gefälligkeit. Oder hast du mit dem Bekannten etwas vereinbart? 

Pass auf, dass du da nicht in eine versuchte Unterschlagung hineinrutschst

Das ist ja genau die Frage. Meinem Kollegen ist das egal. Der wollte das Ding nur loswerden und nix bezahlen.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb kurzwaffen:

Das ist ja genau die Frage. Meinem Kollegen ist das egal. Der wollte das Ding nur loswerden und nix bezahlen.

 

 

Klingt nach Pech gehabt.............

 

Du hast OHNE Aufforderung des Besitzers gehandelt.

Mann könnte sogar sagen, du hast die Waffe ohne Zustimmung des Besitzers an dich genommen....das Wort Diebstahl lassen wir mal weg.

Du weigerst dich nun die Waffe an den Besitzer oder einen beauftragten Dritten heraus zugeben....Unterschlagung ?

 

 

Bearbeitet von CZM52
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  • Wichtig 6
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Homi:

Zurückbehaltungsrecht

Ich gehe davon aus, dass sich auch bis nächsten Freitag keiner bei mir sehen lässt um die Waffe abzuholen. Und dann, vernichten? Zu der Behörde bringen? Bei mir eintragen oder Verkaufen?

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb kurzwaffen:

Ich gehe davon aus, dass sich auch bis nächsten Freitag keiner bei mir sehen lässt um die Waffe abzuholen. Und dann, vernichten? Zu der Behörde bringen? Bei mir eintragen oder Verkaufen?

Ich würde es zur Behörde bringen oder abholen lassen.

 

Alles andere kann ins Auge gehen, Stichwort Schadensersatz

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Geschrieben
Zitat

Ich meldete das der Kripo und meiner Waffenbehörde, mit dem Vermerk, dass, wenn der Besitzer die Büchse nicht bis zu 01.11.23 abgeholt hat, die Waffe von mir vernichtet wird oder in meine Sammlung eingeht.

Was du ggü. der Behörde erklärst bleibt ggü dem Eigentümer ohne Wirkung.

Zitat

Am 10.08.23 meldete sich der Schwiegervater bei mir per SMS aus dem Ausland. Er schrieb etwas über den Wert der Waffe. Ich schrieb Ihm dass er bis 01.11.23 Zeit hat, sonst ist die weg.

Das geht so nicht, du handelst ohne Rechtsgrundlage.

Solltest du Ansprüche gegenüber dem Eigentümer haben, was sehr fraglich ist, wirst du sie kaum durchsetzen können.

Schreib das Ding ab, bevor du dich unglücklich machst, hätte dich Polizei oder Behörde beauftragt, sähe sie Sache anders aus.

 

Geschrieben (bearbeitet)
1 hour ago, kurzwaffen said:

Wie seht ihr das, wer muss mich bezahlen? Darf ich die 400€ LW behalten?

Wer hat dich denn beauftragt? Wenn du dir diese Frage beantwortest, dürftest du der Lösung ziemlich nahe kommen.

Bearbeitet von TTG
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb TTG:

Wer hat dich denn beauftragt?

Es gibt keinen greifbaren Auftraggeber. Ein freundliches Telefonat mit der Kripo, ein Telefonat mit einem alten Bekannten,

ein „kann noch im Schrank sein“ und von mir "ich guck mal ob ich helfen kann", das war`s.

Geschrieben

Dafür gibt es das Bürgerliche Gesetzbuch. Wenn du nicht kostenpflichtig beauftragt wurdest, woher kommt dann deine Forderung? oder Umgekehrt, Wenn klar war was deine Dienste Kosten, dann gibt es doch kein Problem. 

Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb kurzwaffen:
vor einer Stunde schrieb TTG:

Wer hat dich denn beauftragt?

Es gibt keinen greifbaren Auftraggeber. Ein freundliches Telefonat mit der Kripo, ein Telefonat mit einem alten Bekannten,

ein „kann noch im Schrank sein“ und von mir "ich guck mal ob ich helfen kann", das war`s.

Ja, dankeschön. Dem Kollegen habe ich meine Hilfe Angeboten. Die Büchse geht am Montag zur Behörde und dann dürfen die sich damit befassen, und ich habe eine "überlandfahrt" durch mein schönes Schleswig-Holstein gemacht. Shit happens

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb kurzwaffen:

Ja, dankeschön. Dem Kollegen habe ich meine Hilfe Angeboten. Die Büchse geht am Montag zur Behörde und dann dürfen die sich damit befassen, und ich habe eine "überlandfahrt" durch mein schönes Schleswig-Holstein gemacht. Shit happens

 

MIt ein klein wenig vorher Nachdenken wäre das alles nicht passiert.

 

Wofür genau bist Du denn Sachverständiger?

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb kurzwaffen:

verschlossenen Tresor des Ex-Schwiegervaters befinden könnte, den er beim Umzug mitgenommen hatte.

Alleine diese Nummer ist schon maximal schräg... 

Wer zieht den mit einen verschlossen waffenschrank um, der ihm nicht mal gehört? 

 

vor 5 Stunden schrieb kurzwaffen:

Wie seht ihr das, wer muss mich bezahlen?

Wer bestellt, zahlt..... 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb kurzwaffen:

Die Behörde hat mich angeschrieben und meinte sie würde die Überlassung dann auf den „Kollegen“ vom Schwiegervater eintragen.

Ich habe gesagt „so einfach bitte nicht überlassen“ sonst bleibe ich auf meinen kosten sitzen. Und länger als bis zum 10.11. kann ich eh nicht warten.

Wie seht ihr das, wer muss mich bezahlen? Darf ich die 400€ LW behalten?

 

Also die Behörde wollte die Waffe, die dir nicht gehört und die dir der Schwiegervater auch nicht überlassen hat, dem "Kollegen" vom Schwiegervater eintragen. Somit hätte der dann die Waffe an der Backe und du wärst aus der ganzen Nummer raus.

 

Das möchtest Du aber nicht, weil du der Meinung bist, dass man dir noch Geld schulden würde für Deine "Dienste" und du deswegen die Waffe als "Pfand" behalten möchtest, um diese "Schulden" einzuholen.

 

Also besitzt Du eine Waffe, die du eigentlich gar nicht besitzen darfst, um eine Forderung zu stellen, die es eigentlich gar nicht gibt. Richtig?

 

Bearbeitet von GermanKraut

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