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IGNORED

Gebühren der Waffenbehörde für Händler bei Anzeige von Erwerb und Verkauf von Waffen.


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Geschrieben

Hallo,

 

 

muss ein Händler auch irgendwelche Gebühren zahlen, wenn er den Erwerb oder Verkauf von Waffen der Behörde elektronisch meldet?

 

Als privatmann mit WBK zahlt man ja so zwsichen 20 bis 50 € pro Eintrag und Austragung, was manchaml mehr als der Wert der Waffe sein kann. Wie funktioniert das bei Händlern?

 

Zweite Frage, wie überprüfe ich als Privatmann beim Kauf vom Händler, ob dieser die Waffe legal in seinen Büchern hat und ordentlich lizenziert ist? Beim privatkauf lasse ich mir ja die WBK von Verkäufer vorlegen und überprüfe ob die Waffe ordenlich in seiner WBK eingetragen ist. Wie funktioniert das bei Händlern?

 

  

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb ToniPistole:

Hallo,

 

 

muss ein Händler auch irgendwelche Gebühren zahlen, wenn er den Erwerb oder Verkauf von Waffen der Behörde elektronisch meldet?

 

Als privatmann mit WBK zahlt man ja so zwsichen 20 bis 50 € pro Eintrag und Austragung, was manchaml mehr als der Wert der Waffe sein kann. Wie funktioniert das bei Händlern?

 

Zweite Frage, wie überprüfe ich als Privatmann beim Kauf vom Händler, ob dieser die Waffe legal in seinen Büchern hat und ordentlich lizenziert ist? Beim privatkauf lasse ich mir ja die WBK von Verkäufer vorlegen und überprüfe ob die Waffe ordenlich in seiner WBK eingetragen ist. Wie funktioniert das bei Händlern?

 

  

Beim Händler kannst du den Audruck des ZWR verlangen..Piet

Geschrieben (bearbeitet)

Wer was zu prüfen hat, findet sich in § 34 WaffG.

Es geht dort insbesondere um die Prüfung der Erwerbsberechtigung (nicht Überlassungsberechtigung).

 

Die Anzeigepflichten der Beteiligten finden sich in § 37 und folgende.

 

Wenn Du Deinen Anzeigepflichten korrekt nachkommst, sollten Unstimmigkeiten den Behörden auffallen?

 

Scließlich haben wir doch u. a. das tolle NWR ...

 

vor 2 Stunden schrieb ToniPistole:

Beim privatkauf lasse ich mir ja die WBK von Verkäufer vorlegen und überprüfe ob die Waffe ordenlich in seiner WBK eingetragen ist.

 

Was machst Du denn, wenn der Kaufvertrag auf einer Onlineplattform geschlossen und der Kaufgegenstand per Versand übergeben wird?

Bearbeitet von Elo
  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Elo:

Wer was zu prüfen hat, findet sich in § 34 WaffG.

 

vor 3 Stunden schrieb Elo:

Was machst Du denn, wenn der Kaufvertrag auf einer Onlineplattform geschlossen und der Kaufgegenstand per Versand übergeben wird

Selbst im wahren Leben.. Wenn du eine alte scheddrige wbk vorgelegt bekommst, in der 8 verschiedene Händler mit 8 verschiedenen kullis was rein geschmiert haben und dann ist hinten eine Reihe mit verschmierter Stempelfarbe... Da fühlt man bei einem Händler mit ausgedruckten Waffenbrief doch eigentlich deutlich besser aufgehoben 

Geschrieben (bearbeitet)

Toll das immer noch nicht auf die eigentlichen Fragen geantwortet wurde...

 

vor 7 Stunden schrieb ToniPistole:

irgendwelche Gebühren

Nein.

 

vor 7 Stunden schrieb ToniPistole:

ob dieser die Waffe legal in seinen Büchern hat und ordentlich lizenziert ist

Händler lassen einem i.d.R. bei Kauf sämtliche NWR-ID's zukommen. Das ist für mich eigentlich Legimitation genug.

Bearbeitet von Schartenegger
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb CZM52:


 

was soll das sein? 
was für ein Ausdruck?

 

 

 

In Österreich ist das die Meldebescheinigung, die einem der Händer nach registriertem Waffenkauf ausgedruckt übereignet.
Finde ich Klasse... übrigens auch, dass ich mit meinem Handy auf mein eigenes Register zugreifen und alle Meldungen ausdrucken kann...

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/waffenrecht/Seite.2450100.html

Ja, ich weiß... ist wieder einmal ein Beitrag für´n Arsch. Aber ZWR betrifft ja Österreich.

Nix zu danken dafür  :)

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb ToniPistole:

Zweite Frage, wie überprüfe ich als Privatmann beim Kauf vom Händler, ob dieser die Waffe legal in seinen Büchern hat und ordentlich lizenziert ist?

WO Mantra:

 

Zuständige Behörde anrufen.

 

 

Wobei sich mir nicht erschliesst warum dir ein Händler eine "nicht legal in seinen Büchern befindliche Waffe" verkaufen sollte?

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb Schartenegger:

Toll das immer noch nicht auf die eigentlichen Fragen geantwortet wurde...

 

....

Weil keiner der hier anwesenden Händler darauf antworten will :confused:

(Bei "uns" kostet die Meldung durch den Händler i.d.R 15,- €netten. Außer er verzichtet im Rahmen seiner Verkaufsmarge, als Serviceleistung, darauf. Ob er die Gebühren ans Finanzamt weiterleiten müsste, ist mir unbekannt. Logischerweise ja eher nicht, denn er hat den Aufwand, den er vergütet sehen möchte.)

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb ToniPistole:

Hallo,

 

 

muss ein Händler auch irgendwelche Gebühren zahlen, wenn er den Erwerb oder Verkauf von Waffen der Behörde elektronisch meldet?

 

Als privatmann mit WBK zahlt man ja so zwsichen 20 bis 50 € pro Eintrag und Austragung, was manchaml mehr als der Wert der Waffe sein kann. Wie funktioniert das bei Händlern?

 

Zweite Frage, wie überprüfe ich als Privatmann beim Kauf vom Händler, ob dieser die Waffe legal in seinen Büchern hat und ordentlich lizenziert ist? Beim privatkauf lasse ich mir ja die WBK von Verkäufer vorlegen und überprüfe ob die Waffe ordenlich in seiner WBK eingetragen ist. Wie funktioniert das bei Händlern?

 

  

ja, Hallo auch :)

- frage den Händler

- frage den Händler

 

- eher leider gar nicht, er ist Dir gegenüber ja nicht auskunftspflichtig.

Aber nachdem die Waffe ja im NWR (Deutschland) oder ZWR (Österreich) auf den Käufer registriert werden muss, wird wohl Alles seine Ordnung haben :)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb CZM52:

Gut das du es einsiehst.........

@CZM52 , siehste Marmeladinger, dafür weißt Du jetzt wenigstens aus allererster Hand, was das ZWR ist. Weil mit Google bist Du anscheinend überfordert. Macht aber nix....*

:D  

Ich helfe ja gerne (weil mir ist sogar das NWR ein Begriff... ich sollte mein Register eh mal bereinigen lassen)


*übrigens, ich könnte Dir auch noch die Ignorefuntion erklären, damit Du meine Beiträge nicht ungewollt lesen musst :D  




 

Bearbeitet von gipflzipfla
,,,oder etwa nicht
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb gipflzipfla:

Dafür weißt Du jetzt wenigstens, was das ZWR ist. Weil mit Google bist Du anscheinend überfordert. Macht aber nix....

:D  

Ich helfe ja gerne (weil mir ist sogar das NWR ein Begriff... ich sollte mein Register eh mal bereinigen lassen)


 

 

nochmal nur für dich, kleiner Schluchtenscheisser. Da das ZWR nix ist was mich betrifft, juckt mich das auch nicht. Ganz einfach, warum soll ich was googeln was mir schnuppe ist!?

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb CZM52:

 

nochmal nur für dich, kleiner Schluchtenscheisser. ....

@CZM52 , wie geagt... Ignorefunktion und gut ists.*

Disclaimer: "das Lesen meiner Beiträge kann bei gewissen Charaktären zu Bluthochdruck führen! Zu Fragen anderer, erwünschter, Nebenwirkungen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Forenleitung!"

;) 


*Ignorieren beginnt im eigenen Kopf! (ich helfe Dir ja gerne) :)

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb gipflzipfla:

Bei "uns" kostet die Meldung durch den Händler i.d.R 15,- €

 

Mußt Du dann selbst (als Erwerber) noch melden oder ist damit alles erledigt?

 

In D würde das ja zweigleisig laufen: Händler meldet elektronisch Überlassung, Käufer zeigt Erwerb bei seiner Waffenbehörde an.

Geschrieben (bearbeitet)
8 hours ago, Schartenegger said:

Toll das immer noch nicht auf die eigentlichen Fragen geantwortet wurde...

 

Nein.

 

Händler lassen einem i.d.R. bei Kauf sämtliche NWR-ID's zukommen. Das ist für mich eigentlich Legimitation genug.

 

Danke dass du auf die erste Frage eingehst. Habe ich mir schon gedacht. manche Händler ruinieren auf dem Gebrauchtmarkt den privaten Käufern damit die Preise. Als Privatmann muss man bei einer 50€ Flinte Miteinkalkulieren, dass man noch Gebühren für den Eintrag und Munitionserwerb zahlen muss, was die FLinte doppelt so teuer macht und beim Austragen kostet es wieder etwas. Händlern ist das wohl egal da die wie du sagst keine zahlen müssen. Ärgerlich für den Privatkäufer, da die Händler deswegen bspw. bei eGun immer einen Priesvorteil von bis zu 100 € haben.

 

Bzgl. der NWR ID's. Die haben die Händler meist wie die Umsatzsteuer ID auf ihren Webseiten stehen. Als Privatmann kann man diese aber gar nicht kontrollieren. Da Könnte sich ja jemand auch einfach eine NWR ID ausdenken. Somit hat das keinen Wert.

 

Wie ELo schreibt, sieht das Gesetz wohl nur vor, dass man die Erwerbsberechitgung des Erwerbers prüfen muss, und nicht die Überlassungsberechtigung des Überlassers. Derjenig der dem Händler die Waffe Überlassen hat hat wohl  dann die Erwerbsberechtigung des Händlers geprüft.

 

Nur was ist die Erwerbsberechigung des Händlers, wenn es keine WBK ist?

 

Wie prüfe ich als Privater Verkäufer an einem Händler, dass der Händler ist und Erwerbbsberechtigt ist. Oft sind das Händler die aus dem Keller operieren ohne Laden, wo es nicht offensichtlich ist, dass die Händler sind. Also welches Dokument muss ich mir ansehen und als Kopie geben lassen, wenn ich an einem Händler eine Waffe verkaufe? EInfach ausgedachte NWR ID's zurufen lassen halte ich für zu wenig. 

Bearbeitet von ToniPistole
Geschrieben (bearbeitet)
vor 30 Minuten schrieb ToniPistole:

 

Danke dass du auf die erste Frage eingehst. Habe ich mir schon gedacht. manche Händler ruinieren auf dem Gebrauchtmarkt den privaten Käufern damit die Preise. Als Privatmann muss man bei einer 50€ Flinte Miteinkalkulieren, dass man noch Gebühren für den Eintrag und Munitionserwerb zahlen muss, was die FLinte doppelt so teuer macht und beim Austragen kostet es wieder etwas. Händlern ist das wohl egal da die wie du sagst keine zahlen müssen. Ärgerlich für den Privatkäufer, da die Händler deswegen bspw. bei eGun immer einen Priesvorteil von bis zu 100 € haben.

 

B

 

 

Was genau meinst du den damit ?

 

Das der Händler höher bieten kann als der private Käufer, weil der Händler keine Gebühren auf dem Amt zahlt ?

 

Und dann?  Was macht der Händler dann mit der Waffe, für die er im Einkauf mehr gezahlt hat als ein anderer Bereit war zu zahlen ? Wem soll er die nach (mit weiterem  Aufschlag) noch verkaufen ?

Bearbeitet von CZM52
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Geschrieben (bearbeitet)

Die bösen Händler, haben Null Kosten und machen alle Märkte kaputt- und dann weiss man noch nicht mal ob die überhaupt dürfen was sie machen......unglaublich, das gibts auch nur in D.

Und dann vermutlich noch Schweinegeld mit dem Kram machen.

 

@CZM52

Das du noch diese Art Diskussion führst- Respekt, wäre mir zu blöd.

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb heinzaushh:

Die bösen Händler, haben Null Kosten und machen alle Märkte kaputt- und dann weiss man noch nicht mal ob die überhaupt dürfen was sie machen......unglaublich, das gibts auch nur in D.

Und dann vermutlich noch Schweinegeld mit dem Kram machen.

 

@CZM52

Das du noch diese Art Diskussion führst- Respekt, wäre mir zu blöd.

 

 

Laser und Brennofen laufen, da kann man sich ja mal die Zeit vertreiben........

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb ToniPistole:

Ärgerlich für den Privatkäufer, da die Händler deswegen bspw. bei eGun immer einen Priesvorteil von bis zu 100 € haben.

Oh Mann - Willkommen in der Welt der Wirtschaft. Nach dieser Aussage habe ich ehrlich auch keinen Bock mehr auf Deine weiteren Fragen einzugehen.

 

 

 

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