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IGNORED

Bedürfnisbescheinung durch Verbände ab 01.01.2026 - was ist der Prozess dazu?


cvk

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Moin,

ab dem 01.01.2026 müssen ja bekanntermaßen die Verbände und nicht mehr die Vereine die Regelmäßigkeit des Schießens bei der 5-jährigen bzw. 10-jährigen Bedürfnisüberprüfung rückwirkend für 2 Jahre bescheinigen.

D..h. die Daten werden ab 01.01.2024 benötigt.

Hat sich bei irgendjemanden schon irgendein Landesverband irgendeines Verbandes geäußert, wie da der Prozeß aussehen soll?

Es scheint so zu sein, daß unser DSB Landesverband kein Interesse hat, daß wir z.B. quartalsweise eine Schießstandskladde scannen und einschicken.
Möchte die Verbände dann das Schießbuch des Schützen gescannt haben?

Es sind nur noch gut 2 Monate bis die Verbände sich mal äußern sollten, wie es denn dann aussehen soll ...

Viele Grüße

Christian

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Ich glaube kaum dass die Verbände die Daten im voraus haben wollen, wäre auch etwas realitätsfremd da die ja nie wissen ob und wann sie die Bescheinigung ausstellen müssen.

Ich gehe davon aus dass es so gehandhabt wird wie mit den waffenbeführwortungen jetzt auch: wenn es soweit ist füllst du ein Antrag aus und gefragt die entsprechenden Nachweise dazu. Alles andere macht, in meinen Augen, keinen Sinn...

Bearbeitet von BlackFly
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Der Brandenburgische Schützenbund macht das heute schon. Antrag auf Bestätigung des Weiterbestehens des dringenden Bedürfnisses mit Schießnachweis runterladen -> Bescheinigung Verband über das Fortbestehen des Bedürfnisses – Brandenburgischer Schützenbund (bsb-web.de) , ausfüllen, mit Schießnachweis an den Verband senden, und der stempelt dann ab und schickt es Dir zurück. Damit zur Behörde, fertig. Geht eigentlich ganz geschmeidig.

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vor einer Stunde schrieb Mateusz:

Das würde bedeuten, dass man bei jedem Wettkampf eine Bestätigung braucht mit welcher Waffe (Pistole / Revolver / LW) an diesen Wettkampf

teilgenommen wurde. Die ist nur möglich, wenn die Art der Waffe und die Serialnummer der Waffen schriftlich festgehalten wurde.

Eine Teilnehmerliste (Schütze gekennzeichnet) verstößt aber gegen die DSGVO wenn die anderen Teilnehmer nicht unkenntlich gemacht werden.

 

Wir werden immer gläserner. 30 Wettkämpfe im Jahr mit unterschiedichen Waffen lassen Rückschlüsse zu wie viel Munition man so verbraucht!

Soll heißen, der hat "Kohle" ???????

 

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vor 3 Stunden schrieb Ulli S:

Der Brandenburgische Schützenbund macht das heute schon.

Antrag [...] runterladen -> [..], ausfüllen, mit Schießnachweis an den Verband senden, und der stempelt dann ab und schickt es Dir zurück.

 

Du hast vergessen, die Überweisung der 40 Eur Bearbeitungsgebühr aufzuzählen... :bad_15:

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vor 10 Stunden schrieb sonnyboy:

Art der Waffe und die Serialnummer der Waffen schriftlich festgehalten

 

Darum gehts doch für die erste (Jahr 4 & 5) & zweite (Jahr 9 & 10) Prüfung für den Bedürfniserhalt (auch ohne Wettkämpfe; also nur Training bei Kontingent).

Bislang Null Info.

Aber die Mehrheit fands ja so toll, statt 12/18, was man ohnehin macht, wenn man gerne schießt.

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vor 4 Stunden schrieb Janzfan:

Aber die Mehrheit fands ja so toll, statt 12/18, was man ohnehin macht, wenn man gerne schießt.

Es ging zunächst um 12/18 für JEDE Waffe. Da ist die 4/6 je Waffengattung doch wesentlich einfacher

vor 13 Stunden schrieb icegregor:

Du hast vergessen, die Überweisung der 40 Eur Bearbeitungsgebühr aufzuzählen... :bad_15:

Dann ist es ja gut das man das nur max 2 mal bezahlen muss. Danach reicht die Bescheinigung der Mitgliedschaft im Verein.  Und die meisten hier im WO werden eh schon länger als 10 jahre dabei sein. Wobei ich 40 Euro schon als sehr viel dafür empfinde.......das zahl ich beim BDS nicht mal für eine Bedürfnisbescheinigung...............

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vor 6 Minuten schrieb PetMan:

Es ging zunächst um 12/18 für JEDE Waffe. Da ist die 4/6 je Waffengattung doch wesentlich einfacher

 

12/18 und "8/12" ist nicht "wesentlich einfacher" sondern ein Fliegenschiss entfernt.

Zumal wir auch hier die Info haben, dass sogar die Langwaffe auf Gelb hinzugezogen werden kann.

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am Beispiel des Brandenburgischen Schützenverbandes: der Antrag impliziert natürlich, daß der Schütze ein Schießbuch führt (oder nur an wenigen Orten schießt und überall eine Kopie der Kladde ziehen kann)

wir sagen unseren Mitgliedern auch regelmäßig, daß es besser ist ein Schießbuch zu führen, aber ab dem 1.1.2024 sollte man das allen Schießbuchverweigerern, zumindest sofern sie noch nicht 10 Jahre die WBK haben, nochmal nachdrücklich ans Herz legen

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vor 12 Minuten schrieb MAHRS:

12/18 und "8/12" ist nicht "wesentlich einfacher" sondern ein Fliegenschiss entfernt.

wow, das muss aber ein dicker Fliegenschiss sein. Es stand 12/18 für JEDE Waffe im Raum........Ich selber besitze 15 Waffen. 7 KW und 8 LW. Das wären dann bei 12/18 für jede Waffe zwischen 180 und 270 Terminen p.a. Dagegen finde ich , unabhängig davon wieviele Waffen man besitzt, einmal im Quartal je Waffengattung oder 6 mal je Waffengattung doch etwas einfacher zu erfüllen.................

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vor 30 Minuten schrieb MAHRS:

Du schreibst wie ein Politiker ... wenn du dich auf "pro Waffe" beziehst.

Nicht ich bezog mich auf jede Waffe, das war zu Beginn der Änderung das was die Politik wollte. Und selbst wenn du nur eine Waffe hast ist 4/6 weniger als 12/18 . Und ungleich leichter zu erfüllen . Von mir aus brauchte es das gar nicht, das ganze Bedürfnismodel nicht. Das aus Österreich würde mir ausreichen. Aber es ist nun mal grade hier in Deutschland so das wir Forderungen erfüllen müssen. Und da bin ich dankbar für jede Forderung die runtergeschraubt wurde.......gibts nur nicht viele von.....

Bearbeitet von PetMan
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vor 3 Stunden schrieb PetMan:

Es ging zunächst um 12/18 für JEDE Waffe. Da ist die 4/6 je Waffengattung doch wesentlich einfacher

 

Schon,

 

vor 3 Stunden schrieb MAHRS:

12/18 und "8/12" ist nicht "wesentlich einfacher" sondern ein Fliegenschiss entfernt.

Zumal wir auch hier die Info haben, dass sogar die Langwaffe auf Gelb hinzugezogen werden kann.

 

(Wenn auch noch "gelbe" KW & LW, hättest 16 / 24; wundern würde es mich bei manchen Behördenfantasten nicht mehr.)

 

vor 3 Stunden schrieb MAHRS:

Von 12/18 zu 8/12 ist für mich keine Erleichterung

 

weil aber

 

vor 2 Stunden schrieb PetMan:

Und selbst wenn du nur eine Waffe hast ist 4/6 weniger als 12/18 . Und ungleich leichter zu erfüllen .

Und da bin ich dankbar für jede Forderung die runtergeschraubt wurde

 

mit Rechenschaftsberichten / Erfassung von Seriennummern / Erstellung von "Bewegungsprotokollen" meiner Privatsachen massiv in meine Privatsphäre eingegriffen wird. (Allein Personal / Zeitaufwand für dieses Erfassen...)

Aber das scheint tatsächlich nur die Wenigsten zu stören.

Kommt mir so vor, als wird der Elefant im Raum noch gar nicht gesehen.

12/18 mit irgentwelchen erlaubnispflichtigen Waffen hätte kein Brot gefressen.

Hoher Preis mal wieder.

 

 

 

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Der einzige Punkt der strittig ist, ist doch die eigene Waffe. Woher soll der Verein/ Verband das denn wissen? Es ist schlicht unmöglich das zu kontrollieren, auch für die Behörde.

Ansonsten machen wir das genau so wie gefordert. Da wir einen eigenen Stand haben, kann sich jeder in eine Access Datenbank eintragen mit was er geschossen hat KW oder LW. Das kann man dann einfach mit Datum ausdrucken.

Bearbeitet von callahan44er
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vor 14 Minuten schrieb callahan44er:

Der einzige Punkt der strittig ist, ist doch die eigene Waffe. Woher soll der Verein/ Verband das denn wissen? Es ist schlicht unmöglich das zu kontrollieren, auch für die Behörde.

Meinst nicht, diese Kontrolle / Erfassung wird durchgesetzt ?

Wozu sonst solche Gesetzestexte ?

Oder lese / verstehe ich schlicht falsch ?

Weniger erzwungene Schießtermine wie gehabt (ohne diese Waffenkontrollen) wären natürlich wirklich eine reale Erleichterung.

Aber wiegesagt, man schießt eh seine (mind 12) Termine, wenn man kann...

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Da es keine Norm für ein Schiessbuch gibt muss man ein stück weit den Schützen vertrauen. Das es wieder Ämter geben wird denen nichts was man ihnen vorlegt ausreicht wissen wir jetzt schon. Und ich sehe immer noch keinen Grund warum ich nicht mit eigenen Waffen schiesse sollte, dafür hab ich sie ja. Diese Forderung ist imho sowas von unnötig.......

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vor 7 Minuten schrieb PetMan:

Da es keine Norm für ein Schiessbuch gibt muss.......

Das stimmt nur insoweit wie Du das gesetzlich meinst.

Jedoch wird sehr wohl ein Schießbuch verlangt. Der BDMP verlangt das.

 

(3) Für Antragsteller, die ab dem 01.04.2004 Mitglied im BDMP e.V. sind, ist
das BDMP-Schießbuch zur Dokumentierung der Schießnachweise nach der
Sportordnung des BDMP e.V. zu verwenden

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