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IGNORED

Waffenschrank selbst auf Zahlenschloss umbauen - erlaubt?


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Geschrieben

Guten Tag, liebe Schwarmintelligenz.

 

Nach nun nicht mehr ganz so neuen, aber möglicherweise wegweisenden, und vermutlich allseits bekannten Gerichtsentscheidung zum Thema Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln stellt sich mir folgende Frage, die in anderen Fäden zwar angerissen wurde, aber nirgends zu meiner Zufriedenheit beantwortet werden konnte:

Als Besitzer eines Langwaffenschrankes der Klasse 1, den ich bereits vor Jahren vergleichsweise günstig, da bereits damals leicht gebraucht, erwerben konnte stehe ich vor der Problematik, dass das verbaute Doppelbartschloss nun nicht nur wenig komfortabel ist, sondern auch möglicherweise bei der nächten Kontrolle allgemein ein Problem darstellt.

Nach etwas Recherche bezüglich dem Aufbau eines solchen Schrankes und den Möglichkeiten, einfach ein entsprechend EN 1300 Klasse B zertifiziertes Zahlenschloss, dass sich im Rahmen meiner handwerklichen Fähigkeiten problemlos einbauen lassen sollte, zu erwerben bleibt die rechtliche Zulässigkeit eines solchen Selbstumbaus offen. Bisher war auch in den weiten des Internets keine wirklich begründete Aussage zu finden, ob ein solcher Selbstumbau Auswirkungen auf den Erhalt der jeweiligen Einstufung des Behältnisses hat. Einerseits wäre auch das Schloss grundsätzlich wie beschrieben in der gleichen oder sogar einer höheren Klasse als das bisher verbaute Doppelbartschloss. Auch "invasive" Arbeiten am Schrank, wie zusätzliche Bohrungen wären voraussichtlich nicht erforderlich.

Natürlich wirbt mittlerweile jeder Betrieb der Branche mit der Umrüstung durch entsprechendes Personal, aber die Preise dafür samt Anfahrt und Arbeitszeit liegen nunmal derart über dem Materialwert, dass mir diese Alternative etwas unsinnig erscheint. Ebenso ist die Anschaffung eines neuen oder zusätzlichen Schrankes für die Schlüsselaufbewahrung in meinen Augen angesichts der Kosten und des persönlichen Aufwandes (Wohnsituation, Zeit etc) nicht wünschenswert.

Darf ich nun also, unter der Prämisse, dass dabei keine invasiven Arbeiten am Tresor selbst nötig sind das Schloss gegen ein elektronisches Zahlenschloss tauschen? Oder Bedarf es dafür einer bestimmten Qualifikation, wenn ja welcher? Und natürlich: wo findet man überhaupt entsprechende rechtliche Vorgaben zu dieser Fragestellung?

Geschrieben (bearbeitet)

Einfach machen, da steht nirgends was, aber wir müssen dringend den Gesetzgeber darauf hinweisen das sowas verboten werden muss, das geht ja garnicht das hier nix geregelt ist, Sarkasmus aus.

Bearbeitet von lastunas
Geschrieben

Da wäre ich aktuell auch etwas vorsichtig.

 

Bei A- und B-Schränken war das kein Thema, die hatten keine Zulassung oder Typprüfung, die würden einfach nach Vorschrift gebaut. Jedes Schloss das die Anforderungen erfüllt konnte verbaut werden.

 

0-/1-er Schränke sind aber geprüft und zugelassen, und da zählt auch das Schloss mit.

 

Natürlich darf ein defektes Schloss ersetzt werden, oder auch ein anderes eingebaut werden. Aber ich würde beim Hersteller in Erfahrung bringen mit welchen Schlössern der Schrank gebaut werden kann, und eins aus dieser Liste wählen.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Fyodor:

Natürlich darf ein defektes Schloss ersetzt werden, oder auch ein anderes eingebaut werden. Aber ich würde beim Hersteller in Erfahrung bringen mit welchen Schlössern der Schrank gebaut werden kann, und eins aus dieser Liste wählen.

Das hatte ich bereits auch mehrfach bei meiner Recherche gehört. Aber gibt es zum Thema Typenzulassung irgendwas handfestes zum nachlesen? Wenn die Schlösser selbst ja bereits zertifiziert sind wäre es doch merkwürdig, wenn dann wieder nur bestimmte Modelle in einem Schrank verbaut werden dürfen...

Geschrieben

Hallo

 

bei meinen 2 Waffenraumtüren und der Tresortür, die ich auf Elektronik mit Notschlüssel umrüsten lasen werde (war am Anfang zu geizig. Hatte nur Elektronikschloss geordert), wurde mir von Hersteller erklärt, dass die Sicherheitsstufe nur dann noch weiterbesteht, wenn er die Schlösser umrüstet. Kostet jetzt pro Stück 600 Euro.

 

Steven

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb steven:

dass die Sicherheitsstufe nur dann noch weiterbesteht, wenn er die Schlösser umrüstet. Kostet jetzt pro Stück 600 Euro.

Und wäre ich Hersteller, ich würde nichts anderes sagen. Aber genau solche Behauptungen finde ich zuhauf, nur eben ohne jeglichen Beleg. Wenn dem so wäre müsste es ja irgendwo, und sei es nur in einer Norm eines technischen Verbandes (wäre das dann hier der VdS? ) eine entsprechende Regelung geben.

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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo ChrissVector

 

natürlich ist das Beutelschneiderei.

Aber der Tresorhersteller hat die Zertifizierung bestätig. Die Tür hat ein Siegel, welches bei der Öffnung der Platte zerstört wird. Und der Tresorhersteller wird im worst case die Bestätigung der Einstufung wahrscheinlich negieren. Ist so. 

Wahrscheinlich wird es keinen Unterschied machen, ob du die Schrauben vom Tresor rausdrehst und wieder reindrehst. 

Du musst dir über die Problematik klar sein. 

Eine Vorschrift im Waffengesetz oder sonstwo wirst du nicht finden.

Ist in etwa so, wenn der Hersteller die Zertifizierung eines 300 KG VDS1 Tresor nur in Verbindung mit der Verdübelung an der Wand bestätigt.

 

Steven

 

Bearbeitet von steven
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb steven:

Du musst dir über die Problematik klar sein. 

Genau deshalb ja der Faden.

vor 2 Minuten schrieb steven:

Aber der Tresorhersteller hat die Zertifizierung bestätig. Die Tür hat ein Siegel, welches bei der Öffnung der Platte zerstört wird.

Eigentlich hat ein ensprechender Dienstleister dem Hersteller diese erteilt. Sind wir natürlich wieder beim Thema Typenzulassung und zertifizierte Schlösser.

Und das Siegel ist die nächste Frage, auch darum ranken sich ja fast schon Mythen...

Nur für die Versicherung relevant? Bloßes Garantiesiegel? Oder doch am Ende "Manipulationsschutz" der für die Einstufung relevant ist?

vor 5 Minuten schrieb steven:

Eine Vorschrift im Waffengesetz oder sonstwo wirst du nicht finden.

Das ist mir klar, da das Gesetz diesbezüglich ja auf die Einstufung nach EN 1143-1 verweist. Aber irgendwo muss man dazu doch etwas finden können. Auch der Hersteller wird sich bei der Umrüstung, die er anpreist und vergoldet haben möchte ja an irgendeine Vorschrift halten. Oder am Ende doch einfach nur das zertifizierte Schloss seiner Wahl einbauen?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 53 Minuten schrieb steven:

Die Tür hat ein Siegel, welches bei der Öffnung der Platte zerstört wird.

Hast du dich auf die Seite der Schrankindustrie geschlagen?

Das Siegel hat der Hersteller für seine Garantieleistungen angebracht.

 

Die hochgelobten Bartschlösser der 1er Schränke liegen bei 25 EUR. Schonmal eins in der Hand gehabt? Maximal Tinnef ...

Thema hatten wir zig Mal hier im Forum.

Bearbeitet von MAHRS
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Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb MAHRS:

Hast du dich auf die Seite der Schrankindustrie geschlagen?

Hallo MAHRS

 

natürlich ist deine Frage Unsinn.

Aber, nach dem Urteil bzgl. Schlüsselaufbewahrung kannst du dir ein Urteil bzgl. "Schlossumbau selbst machen" zusammenreimen. 

Ich bin sicherlich niemand, der sein Geld zum Fenster rausschmeißt. Aber da würde ich nicht zu viel riskieren.

Solange nichts passiert, ist alles ok. Nur wenn was passiert. Und wenn das neue Schloss hundert mal korrekt eingebaut wurde.

 

Steven

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb steven:

natürlich ist deine Frage Unsinn.

Okay, war rhetorischer Natur :-)

 

vor 2 Minuten schrieb steven:

Urteil bzgl. Schlüsselaufbewahrung

Naja, das war doch auch mit Ansage. Und ist in sich nachvollziehbar - zumindest für mich.

 

vor 3 Minuten schrieb steven:

Urteil bzgl. "Schlossumbau selbst machen"

"Selbst machen" ist überhaupt kein Thema - darfst du nahezu alles, es muss halt passen. Vergleiche es einfach mit "Selbst ist der Mann" beim Auto, Moped oder Fahrrad. Da dürften die Arbeiten deutlich mehr Gefährdungspotential besitzen.
Und natürlich muss das Schloss adäquat sein. Und wegen "adäquat" meine rhetorische Frage, ob du (oder Diskussionsteilnehmer hier) schonmal so ein Primitiv-Teil in Händen hielten.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 50 Minuten schrieb Fyodor:

 Aber ich würde beim Hersteller in Erfahrung bringen mit welchen Schlössern der Schrank gebaut werden kann, und eins aus dieser Liste wählen.

Absolutes muss: Schloss nicht auf Liste -> Widerstandsgrad nicht erreicht, egal wie gut das Schloss eingebaut war.

 

 

vor 45 Minuten schrieb ChrissVector:

Wenn die Schlösser selbst ja bereits zertifiziert sind wäre es doch merkwürdig, wenn dann wieder nur bestimmte Modelle in einem Schrank verbaut werden dürfen...

 

Nein ist tatsächlich so wie geschrieben.  Dürfte mit den Angriffsmethoden zusammenhängen: Wenn ich das Schloss einfach herausschlagen kann und dadurch dann Riegelmechanik freigegeben ist, nützt die höchste Euronorm nichts. 

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ChrissVector:

 

Darf ich nun also, unter der Prämisse, dass dabei keine invasiven Arbeiten am Tresor selbst nötig sind das Schloss gegen ein elektronisches Zahlenschloss tauschen? 

 

Ist immer invasiv: du musst die Platte an der Türückseite abschrauben und dien Passendes schloss in die dafür vorgesehen Halterung schrauben und dafür sorgen, das die Riegelmechanik vom Schloss blockiert werden kann.

 

Die Sache ist halt so: Die Arbeit muss Normgerecht gemacht sein: Zulässiges Schloss, Schrauben mit Drehmoment und ggf Schraubensicherung entsprechend Anleitung angezogen.  Wenn dein selbst eingebautes Schloss im Ernstfall als Ursächlich für unbefugten Zugriff erkannt werden sollte ist das dann dein Problem und wird als Vorsatz gewertet. Wenn das ganze Ding aufgeschnitten wird, spielt es keine Rolle.

 

 

 

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb ASE:

Ist immer invasiv:

 

invasiv ist wenn du "schleifen, sägen, trennen, schweißen" musst!

das was du beschreibst ist nicht invasiv!

 

trotzdem ist das ganze mal wieder ein "vom gesetzgeber" verursachter irsinn!!!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ChrissVector:

Und wäre ich Hersteller, ich würde nichts anderes sagen. Aber genau solche Behauptungen finde ich zuhauf, nur eben ohne jeglichen Beleg. Wenn dem so wäre müsste es ja irgendwo, und sei es nur in einer Norm eines technischen Verbandes (wäre das dann hier der VdS? ) eine entsprechende Regelung geben.

Völlig richtig. Bin zur Zeit im Urlaub. Kann Dir den Kontakt für die Ersatzteile mit rechtlicher Begründung per PM senden. Bitte sende mir eine Erinnerungs PM damit ich an Dich denke. Hatte das gleiche Problem. Habe jetzt 190€ für das Material gezahlt. Passt plug and play.  

Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb ASE:

Nein ist tatsächlich so wie geschrieben.  Dürfte mit den Angriffsmethoden zusammenhängen: Wenn ich das Schloss einfach herausschlagen kann und dadurch dann Riegelmechanik freigegeben ist, nützt die höchste Euronorm nichts. 

Naiv wie ich bin hätte ich ja gedacht, dass auch gerade solche Punkte teil der Normung wären...

vor 54 Minuten schrieb ASE:

Absolutes muss: Schloss nicht auf Liste -> Widerstandsgrad nicht erreicht, egal wie gut das Schloss eingebaut war.

Das hatte ich befürchtet, und könnte ich zumindest nachvollziehen. Führt natürlich gerade bei älteren Schränken zu neuen Problemen, denn damals gängige und umfasste Schlösser sind teils nicht mehr zu bekommen.

vor 50 Minuten schrieb ASE:

Ist immer invasiv: du musst die Platte an der Türückseite abschrauben und dien Passendes schloss in die dafür vorgesehen Halterung schrauben und dafür sorgen, das die Riegelmechanik vom Schloss blockiert werden kann.

Schrauben raus und wieder rein drehen würde ich jetzt nicht als invasiv bezeichnen, aber ich verstehe natürlich was du meinst.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb rockwilder:

Völlig richtig. Bin zur Zeit im Urlaub. Kann Dir den Kontakt für die Ersatzteile mit rechtlicher Begründung per PM senden. Bitte sende mir eine Erinnerungs PM damit ich an Dich denke. Hatte das gleiche Problem. Habe jetzt 190€ für das Material gezahlt. Passt plug and play.

Kann dir aus irgeneinem Grund keine PM senden gerade.

Bearbeitet von ChrissVector
Geschrieben (bearbeitet)

Noch ein sehr wichtiger Gedankengang. Ich hatte bis jetzt zwei Servicefälle an Osnabrück Melle Schränken von Frankonia. Beide von ISS in Polen gefertigt.
 

Die Techniker sahnen beide aus, als ob Sie 100 Std die Woche arbeiten. Beide kamen nach 21Uhr. Beiden hat meine Frau noch was zu essen mit gegeben. Beide kamen nicht so rüber als ob Sie im B&B schlafen. 
 

Damals, 2012 und 2014, hatte ich 8 bzw 12 Waffen. Nun ist es eine Tür zu einem Waffenraum. Ich möchte jemanden da neben mir haben wenn die Tür auf ist. Muss ja nur das Baby zwei Stockwerke drüber aufwachen und schreien. 
 

Ich habe das Schloss bestellt und nach der Herstelleranleitung eingebaut. Drehmomente beachtet. Schraubenkleber verwendet. Alles mit Fotos dokumentiert. Gewährleistung bekomme ich eh keine mehr. Jetzt ist es perfekt gemacht. 


Es ist übrigens wieder ein mechanisches Zahlenschloss geworden. Aus gutem Grund. 

Bearbeitet von rockwilder
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Geschrieben

Es steht auch nicht im Gesetztestext dass ich keine F16 Triebwerke auf mein Autodach schnallen sollte. Aber wenn ich damit in/durch einen Berg bretter wird jeder sagen das ist doch gesunder Menschenverstand dass man das nicht macht.

 

Das es Halsabschneiderei ist das so ein Wechsel dann 600€ kostet ist eine Sache, aber ich würde niemandem empfehlen das Schloss selbst zu tauschen und dann einen Schaden zu haben. Im Ernst, wer von euch glaubt denn das man da nun wochenlang kriminalistisch untersucht ob es am Schloss lag das man selbst eingebaut hat? 

 

Tresor auf, Schloss nicht original... Keine Umbaunachweise...

Gut das die Waffen weg sind, sie brauchen auch keine neuen bestellen...

ENDE

 

Hört doch auch hier mit Menschenverstand und Sachkenntnis rangehen zu wollen, wir sind im besten Waffengesetz aller Zeiten und das ist GEGEN euch und wird gegen euch verwendet.

 

Und jeder der hier rum polemisiert dass man das machen kann... Ja dann mach das aber bitte schreib auch was passiert ist wenn du nur noch Ehrenmitglied im Verein bist.

Nach dem Einbruch geht der Spaß los. Bei einer normalen Überprüfung ist es wahrscheinlich nicht auffällig.

 

 

Ich ärger mich auch, mein Tresor in der Garage ist elektronisch.

Mach ich den Riegel zu ist das Ding weiterhin offen, ich muss noch auf C drücken :crazy: :redface1:

 

Da meine anderen Tresore selbstständig verschließen stehe ich jedes mal 5 Minuten davor und prüfe 3mal ob der auch wirklich zu ist. So was dämliches... Egal welche Sicherheitsstufe der hat, ne offene Tür ist definitiv nicht Klasse 1 :pilot:

 

Der Tausch gegen ein identisches Schloss mit verriegelung kostet 600€, der schrank neu hat 800 gekostet...

 

Selbst umrüsten? Dumme Idee...

Also baue ich mir eine äußerliche Vorrichtung die automatisch beim schließen auf C drückt.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb rockwilder:

Die Techniker sahen beide aus, als ob Sie 100 Std die Woche arbeiten. Beide kamen nach 21Uhr. Beiden hat meine Frau noch was zu essen mit gegeben. Beide kamen nicht so rüber als ob Sie im B&B schlafen. 
Damals, 2012 und 2014 ...

 

Sorry für OT ...

Doch doch, die schlafen gut im Hotel. Und sie haben volle Terminkalender und achten darauf, dass sie freitags doch halbwegs früh wieder bei ihren Familien in Polen sind. Deshalb besuchen sie die Kundschaft Mo-Do auch gerne sehr spät noch. Montags geht die Runde durch Deutschland los. Eigentlich sind es vier Touren, die gefahren werden.

Sind sehr nette hilfsbereite und vor allem kompetente Techniker. Waffenbesitzer sind übrigens deutlich in der Unterzahl auf der Tour.

 

Die Erfahrungen mit ISS sind für mich so gut, dass ich mir nur Schränke von denen kaufe. Und dazu rate!

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Mick Jaeger:

Selbst umrüsten? Dumme Idee...

Genau da bin ich nunmal anderer Ansicht, gerade nachdem ich mich mal etwas umgesehen habe wie die Schlösser eingebaut sind...

Das ist so lächerlich simpel, gerade bei von außen bestromten Elektronikschlössern, sind teils einfach nur die drei Schrauben die das eingentliche Schloss in Position halten. Selbst mit Drehmoment und Sicherung ist das weniger kompliziert als bei einem modernen Pkw ein Leuchtmittel zu wechseln...

Dass ich am Ende wenn alles blöd läuft der Dumme bin, wenn doch tatsächlich jemand bei mir einbricht und tatsächlich einen Gedanken daran verschwendet das Schloss zu manipulieren, statt einfach mit roher Gewalt das ach so sichere Behältnis zu öffnen, dieses Risiko bin ich bereit einzugehen.

Mir geht es eher um die Frage, ob mir bei der nächsten Kontrolle die Behörde daraus einen Strick drehen kann, und wenn ja, mit Verweis auf welche Vorschrift.

Geschrieben

Simpel oder nicht, das umzubauen trauen sich wohl die meisten zu.

Ich denke bei einer Kontrolle wird das auch keiner bemerken. Kein SB kennt alle Tresore und Schlösser. Die Behörde hat auch kein Bild von dem Tresor, so dass das sicherlich nicht auffallen würde. Maximal ein gerissenes Siegel könnte Fragen aufwerfen. 

 

Wenn du da aber unsicher bist, frag doch bei der SB nach ob du dieses Schloss einsetzen darfst. Dann hast du eine Aussage, aber wenn die Antwort Nein ist würde ich es auch nicht umrüsten.

 

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