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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard


Elo

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Hm, was macht man eigentlich, wenn man nur den Nuller erfüllen müsste, sich mal einen 1nser zugelegt hat, den Schlüssel jedoch, weil vorhanden, in einem Nuller aufbewahrt? Prinzipiell müsste es reichen, waffenfeindlich Politik könnte den Behörden jedoch etwas anderes in die Bücher schreiben, was man dann wieder über Gerichte ausfechten müsste...

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vor 2 Minuten schrieb Last_Bullet:

Hm, was macht man eigentlich, wenn man nur den Nuller erfüllen müsste, sich mal einen 1nser zugelegt hat, den Schlüssel jedoch, weil vorhanden, in einem Nuller aufbewahrt? Prinzipiell müsste es reichen, waffenfeindlich Politik könnte den Behörden jedoch etwas anderes in die Bücher schreiben, was man dann wieder über Gerichte ausfechten müsste...

 

Habe ich es richtig verstanden:

 

Du hast einen Nuller mit Schlüssel und möchtest den Schlüssel ebenfalls in einem Nuller aufbewahren? Das ist in Ordnung, da gleichwertig.

Du kannst auch den Schlüssel vom Nuller in einem Einser aufbewahren, da Einser besser als Nuller.

 

Nur den Schlüssel vom Einser kannst Du nicht im Nuller aufbewahren

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Wie schon geschrieben - ich würde gerne mal ein komplettes Schreiben (Anschreiben und Merkblatt) idealerweise von unterschiedlichen Waffenbehörden lesen und gegeneinander abgleichen.

 

Dann hätten wir etwas fundiertes, was man diskutieren könnte.

Bis dahin wäre vielleicht etwas Zurückhaltung angebracht.

 

Deshalb die Bitte an die Forumsmitglieder aus NRW:

Wenn Ihr so etwas bekommt, stellt bitte es anonymisiert (aber bitte mit jeweiliger Behörde) hier ein.

Wer das nicht möchte - bitte zumindest mal darüber nachdenken, das an den VDB oder den jeweiligen Landes-Schützen-/Jagdverband zu schicken.

Ob die Landesverbände da Hoffnungsträger sind, muß jeder für sich entscheiden ...

 

 

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Gerade eben schrieb gunvlog:

Nur den Schlüssel vom Einser kannst Du nicht im Nuller aufbewahren

 

Das Szenario habe ich, jedoch brauche ich für meine Waffen rechtlich betrachtet nur einen Nuller, mehr wäre nicht nötig, hatte jedoch mal einen Einser günstig bekommen. Mit Zahlenschloss habe ich jedoch nur einen zusätzlichen Nuller...

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vor 8 Minuten schrieb Elo:

NRW

 

Habe ein Schreiben aus EN gesehen. Darin steht genau mein Beispiel ala deren Beispiel. Nur als Schlüssel von 0er in A. Aber das können ja eh nur noch Altbesitzer machen. Spaßig ist ja, liegt der Schlüssel vom 1er im 0er, ist der 1er ein 0er. Hol ich den Schlüssel aus dem 0er ist der 0er wieder ein 1er.:rotfl2:

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vor 29 Minuten schrieb callahan44er:

 

Klar kannst du. Dann eben nur noch 10 KW im 1er und gut.

Theoretisch ja, praktisch steht genau das Gegenteil in den Schreiben.

Der Schlüssel ist in einem Behältnis aufzubewahren, dass mindestens der gleichen Sicherheitsstufe entspricht, wie das Behältnis, in dem die Waffen aufbewahrt werden.

 

Das bedeutet, hast Du einen 1er Schrank ist es 100% egal, wie viele Waffen Du darin hast, der Schlüssel, sofern einer vorhanden ist, ist in einem Behältnis aufzubewahren, dass der Sicherheitsstufe des Tresorst entspricht, in dem die Waffen sind.

 

Wir können uns darüber streiten, ob das korrekt ist, sinnvoll ist, was auch immer, das ist aber die Aussage aus dem Urteil, dass nun durch die Behörden in NRW durchgesetzt werden will.

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vor 3 Minuten schrieb gunvlog:

praktisch steht genau

.......das was ich geschrieben habe im Schreiben aus EN!

Es ist sicherlich Auslegungssache. Es geht ja beim 1er darum diesen Zustand zu behalten! Wenn mir das aber egal ist und 0 reicht?!

 

Gruß callahan.......der froh ist ein Zahlenschloss zu haben.

Übrigens kann man die Dinger ja auch nachrüsten. 

Bearbeitet von callahan44er
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vor 9 Minuten schrieb heinzaushh:

Denke da eher an "Altbesitzer", sprich ein B-Würfel mit Zahlenschloss und weitere A/ B Behälter mit  Schlüssel.

Was ist nun gewünscht?

Im B- Würfel mit Zahlenschloss nur Schlüssel, nur Waffen oder Waffen und Schlüssel?

Ich hatte mich hier mit Burg Wächter unterhalten.

Hier ganz klar, hast Du einen B Schrank mit Schlüssel als Altbestand, muss die Aufbewahrung des Schlüssels der aktuellen Regelung entsprechen, also 0er oder 1er, da ein neu angeschaffter „B“ Schrank mit Zahlenschloß, der nach 2017 angeschafft wurde, nicht mehr unter Altbestand fällt

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Gerade eben schrieb callahan44er:

.......das was ich geschrieben habe im Schreiben aus EN!

Es ist sicherlich Auslegungssache. Es geht ja beim 1er darum diesen Zustand zu behalten! Wenn mir das aber egal ist und 0 reicht?!

Ich sage es mal so:

 

Jahre und Jahrzehnte hat das letztlich keine interessiert. Erst als ein Jäger eine Woche in den Urlaub fuhr, in dessen Abwesenheit ein scheinbar nicht zertifizierter, aber doppelwandiger Tresor bei einem Einbruch geöffnet wurde, der darin liegende Tresorschlüssel zumWaffenschrank entnommen und damit seine Jagdwaffen gestohlen wurden, das ganze am Ende vor Gericht gelandet ist, da ihm von der zuständigen Waffenbehörde die Zuverlässigkeit aberkannt wurde, was vom Gericht wieder gekipt wurde, ist das Thema so eskaliert, wie es jetzt ausgelegt ist.

 

Das Gericht hat geurteilt, dass der Schlüssel des Waffenschrankes in einem Behältnis mindestens der gleichen Stufe aufzubewahren ist, wie der Schrank in dem Waffen aibewahrt sind. Das sagt das Urteil.

Was die Waffenbehörde am Ende sagt, ist weitestgehend irrelevant, da am Ende, wenn es hart auf hart kommt, ein Gericht darüber entscheiden wird, was Sache ist, wie es im o.g. Verfahren der Fall gewesen ist.

 

Das bedeutet, jeder ist selber dafür verantwortlich, wie er die Waffen und eventuell vorhandene Schlüssel aufbewahrt werden.

Wenn es zu einem Zwischenfall kommen sollte, entscheiden am Ende die Gerichte. Und da es ein entsprechendes Urteil hierzu gibt, kann die Behörde bei einer falschen Aufbewahrung des Schlüssels nun auch die Zuverlässigkeit anzwiefeln und Recht bekommen.

Ob uns das gefällt oder nicht.

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vor 9 Minuten schrieb callahan44er:

........wenn die Behörde weiß was du an Schränken hast.

Und mal ganz ehrlich. Wo steht das????

 

Auch dies habe ich jüngst bei meiner Waffenbehörde gelesen.

Altbestand wird nur anerkannt, wenn a) die Behältnisse vor 2017 angeschafft undb) der Altbestand bei der Behörde angemeldet wurde.

 

Zu sehen in folgenden Bild eines Aufbewahrungsschaublattes meiner Waffenbehörde

IMG_1754.png

Bearbeitet von gunvlog
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vor 1 Minute schrieb callahan44er:

Tresore waren nie meldepflichtig! Meine Behörde weiß zwar auch was ich habe, aber nur weil sie explizit nachgefragt haben. 

Jain, ich kann hier nur für meine Behörde sprechen und da wird im Antrag für eine WBK oder zur Änderung einer WBK (neue Einträge) die Aufbewahrung abgefragt.

Die meisten Behörden geben sich damit nicht zufrieden und fordern einen Nachweis beim Antragsteller ein, also eine Rechnung, Fotos vom Typenschild, etc.

Bei alten Hasen ist das meist nicht der Fall gewesen, aber bei den jüngeren WBK Inhabern schon. Auch besuchen viele Waffenbehörden die Neuantragsteller vor der Genehmigung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, um sich von der sicheren und gesetzeskonformen Aufbewahrung zu überzeugen.

 

Aber auch dies ist wie so oft auch, abhängig von der jeweiligen Behörde, dem Kreis und dem Bundesland und das ist ja das generelle Problem. Jedes Bundesland, jeder Kreis und jede Behörde macht letztlich was sie wollen und damit kann alleine schon von der einen Gemeinde zur nächsten, wenn diese in einem anderen Landkreis ist, alles anders sein, strenger oder auch liberaler

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vor 8 Minuten schrieb callahan44er:

Tresore waren nie meldepflichtig! 

 

Doch, eigentlich schon:

 

"Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen."

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vor 9 Minuten schrieb callahan44er:

 

Wenn eine Behörde mir schriftlich etwas mitteilt muss ich mich darauf verlassen können dass das so stimmt!

 

LoL…das wollen wir alle, ist aber leider nicht immer so.

Ist wie mit der Verankerung von Tresoren.

Die Behörden sagen meist, bei 300kg Tresorgewicht ist eine Verankerung nicht erforderlich.

 

Laut Zertifizierungsstelle (Information von Burg Wächter direkt erhalten) erfüllen Tresore nach DIN EN1143 die unter 1000Kg (1tonne) erst ihre Sicherheitsstufe 1, wenn sie fachgerecht verankert sind.

Damit hat man erneut das Dilemma, vor Gericht, wenn es hart auf hart kommt, ziehen wir den Kürzeren

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vor 9 Minuten schrieb gunvlog:

Jahre und Jahrzehnte hat das letztlich keine interessiert. Erst als ein Jäger eine Woche in den Urlaub fuhr, in dessen Abwesenheit ein scheinbar nicht zertifizierter, aber doppelwandiger Tresor bei einem Einbruch geöffnet wurde, der darin liegende Tresorschlüssel zumWaffenschrank entnommen und damit seine Jagdwaffen gestohlen wurden, das ganze am Ende vor Gericht gelandet ist, da ihm von der zuständigen Waffenbehörde die Zuverlässigkeit aberkannt wurde, was vom Gericht wieder gekipt wurde, ist das Thema so eskaliert, wie es jetzt ausgelegt ist.

Jetzt nehmen wir mal den Fall das der Jäger einen "Schlüsseltresor" mit Biometrischem Schloss hatte, die Einbrecher nehmen den Tresor (muss der da ja unter 200 kg auch angedübelt werden) beim ersten "Besuch" mit zu sich und öffnen ihn dann

ganz in Ruhe und beim zweiten Besuch umlagern sie dann die Waffen und anderen Wertgegenstände. Wo bringt man den eigentlich so einen "Schlüsseltresor" unter? Im Keller auf dem Dachboden oder sogar neben dem Waffenschrank? Das Ding ist

größer und leichter zu finden als jedes "Schlüsselversteck" im Pansenvorratslager des Hundes.

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vor 23 Minuten schrieb gunvlog:

also 0er oder 1er, da ein neu angeschaffter „B“ Schrank mit Zahlenschloß, der nach 2017 angeschafft wurde, nicht mehr unter Altbestand fällt

Nix nach 2017 angeschafft, echter Altbestand.

B Schrank mit Zahlenschloss reicht demnach, die Frage ist "oder" oder "und".

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vor 1 Minute schrieb Raiden:

nachzuweisen

 

Ja natürlich. Aber.........wenn ich damals einen B Schrank hatte und 5 Waffen war die Behörde zufrieden. 

Wenn ich mir jetzt aus Spaß an der Freud zwischenzeitlich noch 4 B gekauft habe, weiß die Behörde das nicht. Erst wenn ich vielleicht die 6te KW gekauft habe und sie nach Verankerung gefragt haben. 

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vor 56 Minuten schrieb Rooster:

 

vor 49 Minuten schrieb gunvlog:

 

Der Schlüssel ist in einem Behältnis aufzubewahren, dass mindestens der gleichen Sicherheitsstufe entspricht, wie das Behältnis, in dem die Waffen aufbewahrt werden.

 

Das bedeutet, hast Du einen 1er Schrank ist es 100% egal, wie viele Waffen Du darin hast, der Schlüssel, sofern einer vorhanden ist, ist in einem Behältnis aufzubewahren, dass der Sicherheitsstufe des Tresorst entspricht, in dem die Waffen sind.

 

 

Im Artikel steht es etwas anders:

 

"... auf dem Sicherheitsniveau zu verwahren, das auch zu Verwahrung der Waffen selbst einzuhalten ist..."

 

Also benötigt man nur einen Nuller, liegen die Waffen jedoch in einem Einser, benötigt man nur einen Nuller als Schlüsselverwahrung. Sinn her oder hin, wobei auch der Preis eine Rolle spielen kann.

 

Mit ein wenig Umbau in einem Satz kann man das so oder so auslegen...

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vor 18 Minuten schrieb callahan44er:

Wenn ich mir jetzt aus Spaß an der Freud zwischenzeitlich noch 4 B gekauft habe, weiß die Behörde das nicht.

Muss sie ja auch nicht.

Dein Problem werden die nach dem Stichtag gekauften Bs sein, da hier der Altbestand von der Behörde angezweifelt wird.

 

Ich hatte vor der Änderung/Stichtag noch A und B erworben und der Behörde die entsprechende Nutzung zur Lagerung vorhandener Waffen angezeigt. Nur um die Altbestandsregel nutzen zu können.

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