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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard


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vor 7 Minuten schrieb BlackFly:

Irgendwann kommt dann vielleicht sogar das die Behörde den Code in einem Zufallsgenerator generiert und vorgibt

Ich möchte mal sehen, wie die das bei mir bewerkstelligen wollten. Alle meine gesetzeskonformen
Aufbewahrungsbehältnisse haben Mechanische Zahlen Kombinationsschlösser. LaGard 3033 / 1947 also 3 / 4 Scheiben.

Ob die Behörde überhaupt die Funktionsweise dieser Schlössen kennt, wage ich zu bezweifeln.

Bei uns in Bayern gilt dieses Urteil bzw. dieses ominösche Schreiben (noch) nicht.

Ich sehe daher dieser Schlüsselaufbewahrung gelassen entgegen. iCH BRAUCHE UND HABE FÜR MEINE BEHÄLNISSE KEINE SCHLÜSSEL.

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Ja, mechanische Zahlenschlösser haben ihre Vorteile. Allerdings sind sie doch erheblich langsamer (und fehleranfälliger bei der Eingabe!) und daher ist m.E. die ideale Kombination ein elektronisches Zahlenschloss mit mechanischem Zahlenschloss als Notöffnung. Dann hat man die Vorteile: komplett schlüssellos, schnell zu öffnen, aber im Defektfall eben doch ein solides mechanisches Backup. Mein letzter Waffenschrank hat genau so eine Kombi mit der ich auch sehr zufrieden bin.

Link DUET VDS-Klasse 2 Tresorschloss

Kombi-elektron+mechan.Zahlenschloss.jpg

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So, arschlecken, rasieren...

 

Habe mir einen 0er Tresor mit Zahlenschloss bestellt, da wird der Schlüssel reinkommen und die Sache ist für mich erledigt.

 

Trotzdem bin ich, was dieses ganze procedere angeht, nach wie vor "uneinsichtig" (nach dem Duktus mancher Leute).

 

Man stelle sich einmal folgendes Szenario vor (nach derzeitigem Stand), um an eine Kurzwaffe samt Munition zu gelangen:

 

Schritt 1: Der A-Schrank wird mittels Schlüssel geöffnet

Schritt 2: Das B-Innenfach des A-Schrankes wird mittels anderem Schlüssel geöffnet

Schritt 3: Der Schlüssel des B-Schrankes (in dem sich die Kurzwaffen befinden) wird aus dem B-Innenfach des ersten Schrankes entnommen

Schritt 4: B-Schrank wird mit Schlüssel geöffnet und die Kurzwaffe entnommen

Schritt 5: Muntionsschrank wird mit nochmals anderem Schlüssel geöffnet und Munition entnommen

 

Puh, ziemlich aufwendig, oder...?

 

Demgegenüber bei einem Oer mit Zahlenkombi:

 

Schritt 1: Zahlenkombi wird eingetippt und binnen Sekunden steht eine Kurzwaffe nebst  entsprechender Mun zur Verfügung. Das zudem vollkommen legal.

 

So sieht also der gewünschte "Zugewinn" an Sicherheit aus ?

Ah, ja... :rotfl2:

 

Sorry Leute, ich bleibe dabei, das Ganze ist für mich einfach nur Dummfick um uns das Leben schwer zu machen.

Wäre ich jemand, der den Umgang mit Schusswaffen oder Munition sehr leichtfertig sieht, würde ich dieses ja eher noch beklatschen, nach dem Motto, 

"geil, bis jetzt war es ein Riesenaufwand, jetzt habe ich in wenigen Sekunden eine Kurzwaffe mit passender Muntion direkt griffbereit..." :ridiculous:

 

So ist es aber nun mal nicht. Auch wenn es legal wäre, werde ich in diesem Tresor garantiert keine Waffe (incl. Munition schon mal gar nicht) aufbewahren, das ist mir einfach zu heikel/gefährlich.

Der Schlüssel der anderen Waffenschränke wird auch unter Garantie nicht während meiner Abwesenheit darin sein, eben aus vorgenannten Sicherheitsbedenken.

Was meint ihr, wie ein potentieller Einbrecher sich ärgern wird, wenn er einen solchen Tresor mitnimmt, bzw. mit großem Kraftaufwand abtransportiert (falls das überhaupt unbemerkt gelingen sollte), um diesen

im stillen Kämmerlein aufzubrechen und anschließend einen leeren Tresor vorzufinden... alle Mühe umsonst...:ridiculous:

 

Fazit: Über EUR 300,- aus dem Fenster geworfen, nur um Schlüssel zur Schlafenszeit unterzubringen...

 

Das weiß die Obrigkeit aber ganz genau, der Sportschütze oder Jäger, der Werte im erheblichen fünfstelligen Bereich besitzt, wird jeden Terror hinnehmen. Er hat einfach zu viel zu verlieren.

Bei einem potentiellen Erben, wo es u.U. nur um eine Handvoll Waffen geht, wäre ich mir da vielleicht nicht so sicher...

Sollten manche Leute mal drüber nachdenken, wenn sie den Kopf nicht nur zum Tragen einer Mütze haben...<_<

 

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vor 3 Minuten schrieb Bettina Fischer:

sondern die (vielen) Einbrüche und die geringe Aufklärungsquote dieser Delikte.

 

Hm, dann sollen sie mal mit richtigen Zahlen rausrücken, wie viele Waffen dadurch abhanden gekommen sind, dass Einbrecher den Schlüssel gefunden haben. Irgendwie dünkt mir, dass man beim Anblick der Zahlen eigentlich kein großes Problem hat. Ja, natürlich, jede einzelne Waffe die….. als ob nicht auf jede legale Waffe X illegale kommen.

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vor 3 Stunden schrieb karlyman:

Irgendwie ist es ja inkonsequent, der Behörde überhaupt zu erzählen, wie und wo genau der Schlüssel verwahrt ist (außer, dass  er sicher und geheim verwahrt ist).

Denn das geht niemanden etwas an, und ist aus Sicherheitsgründen generell  diskret zu behandeln. 

Es gibt Fragen, da bittet man eben darum, diese schriftlich gestellt zu bekommen. Damit man sich rechtlich beraten könne. Und mit dem Versicherer beraten könne. Und mit den Verwaltungsrichtern aller Instanzen. Der kann dann den Zahlencode und den Platz des Schlüssels in sein öffentliches Urteil schreiben.

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vor 3 Stunden schrieb sonnyboy:

Bei uns in Bayern gilt dieses Urteil bzw. dieses ominösche Schreiben (noch) nicht.

So schwierig ist es eigentlich nicht, das ergangene Urteil "gilt" nur für den Angeklagten.

Was aber auch bayerische Behörden nicht davon abhalten könnte es zu verwenden.

Auch für mich persönlich (ansässig in NRW) gilt dieses Urteil nicht, trotzdem, und auch ohne irgendwelche behördlichen Schreiben, betrifft es mich und dich.

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vor 16 Stunden schrieb thomas.h:

 

Ich glaube, die meinen das eher so:

 

Entweder soll man sich einen kleinen Schlüsseltresor mit biometrischem oder Zahlenschloß für den Schlüssel des alten Waffenschrankes kaufen

oder

man kauft sich gleich einen neuen Waffenschrank mit Biometrie-/Zahlenschloß (oder rüstet um) und spart sich dann den separaten Schlüsseltresor.

 

Den alten Waffenschrank kann man dann ja in beiden Fällen immer noch weiternutzen, entweder man bewahrt den Schlüssel dazu in dem Schlüsseltresor auf oder, wenn man gleich einen neuen Waffenschrank gekauft hat, dann halt in diesem und hat dann einen weiteren Waffenschrank zur Verfügung.

 

Ja kann auch so interpretiert werden, ist aber sehr unglücklich in der Formulierung, wie ich finde

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Würde sich denn eine Umrüstung eines bestehenden Schrankes auf Zahlenschloss überhaupt finanziell rechnen ? Vermutlich doch nicht...

 

Muss ja der Hersteller machen und das käme doch wahrscheinlich erheblich teurer, als ein 0 er oder 1 er Würfel.

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Warum schreibst du dann?

Es geht hier eben nicht um glauben, es geht um Wissen.

Du siehst ja selbst das das Wort "oder" jeder für sich interpretiert, allerdings hilft das keinem weiter.

Ich denke kaum das ein Richter folgen wird wenn es mit  "ich glaube" auf Seiten des Klägers beginnt.

Deswegen ist der Gesetzgeber gefordert eindeutig zu formulieren.

 

Bearbeitet von heinzaushh
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vor 59 Minuten schrieb Bettina Fischer:

Es geht nicht darum, dass Du nicht an Deine KW kommst, sondern dass der Einbrecher, wenn Du nicht zuhause bist, den Schlüssel findet und mit der Kurzwaffe verschwindet.

Nicht Du bist das Problem, sondern die (vielen) Einbrüche und die geringe Aufklärungsquote dieser Delikte.

 

 

Ja, Problematik ist schon klar.

 

Den Schlüssel hätte ein Einbrecher aber auch die letzten Jahrzehnte nicht gefunden, ganz einfach aus dem Grunde, weil der bei Abwesenheit nie in der Wohnung war...

Da hätte ihm auch die akribischste Suche nichts genützt.

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Ich spinne den Faden mal weiter. Wie wird das wohl in Schützenhäusern geregelt werden?

Angenommen der Verein e.V. hat Vereinswaffen Summe X in entsprechenden Behältnissen aufbewahrt. Das Schützenhaus hat

eine EMA mit Aufschaltung zur Polizei. Wenn die Behältnisse noch mit Schlüsseln verschlossen werden

aber die Schlüssel immer am "Mann" der berechtigten Personen sind also außerhalb vom SH wohnen.

Was werden die sich da wohl überlegen?

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vor 24 Minuten schrieb sonnyboy:

Wenn die Behältnisse noch mit Schlüsseln verschlossen werden

aber die Schlüssel immer am "Mann" der berechtigten Personen sind also außerhalb vom SH wohnen.

Was werden die sich da wohl überlegen?

 

Vermutlich das Gleiche, wie bei Privatpersonen auch. Tagsüber am Mann, nachts in mindestens gleichwertigem Behältnis wie die Waffen.

Bearbeitet von Wauwi
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vor 1 Minute schrieb Wauwi:

Vermutlich das Gleiche, wie bei Privatpersonen auch. Tagsüber am Mann, nachts in mindestestens gleichwertigen Behältnis wie die Waffen.

Kann doch nicht angehen. Verein hat Grad I Schränke. Ich soll mir dann wohl für den Schlüssel den ich als Berechtigter

zu Hause bei mir habe einen Grad I Tresor besorgen? Kann gar nicht sein.

Kein Sch.... weiß wo ich wohne!

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Habe heute bei der Kreispolizeibehörde angerufen und den SB zu dem Thema befragt. 

Er meint, dass dieses Schreiben äußerst unglücklich formuliert ist und hofft auf eine Klarstellung seitens des LKA. 

Das Telefon würde seit letzter Woche nicht mehr still stehen. 

Seiner Meinung nach kann man im 1er Waffen und Schlüssel anderer Schränke zusammen aufbewahren, da der 1er in Punkto Waffenmenge nicht limitiert ist. 

 

Also nervt eure Behörde mit euren Anfragen - je überforderter die Behörden sind umso eher reagiert das LKA. 

Bearbeitet von MT80
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vor 10 Minuten schrieb sonnyboy:

Kann doch nicht angehen. Verein hat Grad I Schränke. Ich soll mir dann wohl für den Schlüssel den ich als Berechtigter

zu Hause bei mir habe einen Grad I Tresor besorgen? Kann gar nicht sein.

Kein Sch.... weiß wo ich wohne!

 

Kann nicht nur sein, ist definitiv so (zumindest in NRW, in Bayern würde ich erst mal gar nichts machen, sondern abwarten, wie die Behörden das handhaben werden). 

 

Was glaubst Du, warum ich mir einen 0 er geholt habe ? Nicht weil ich Langeweile und gerade mal wieder überflüssiges Geld zum Verteilen habe...

 

Die Agenda in NRW steht fest, die Frage ist nur, wie lange es dauern wird, bis ein Schreiben der Behörde kommt.

 

Gunvlog hat es in einem seiner Videos ziemlich treffend formuliert, der Gesetzgeber hat mal wieder das gemacht, was er am besten kann, nämlich nur Scheiße bauen.

Meinst Du die Behörden haben da Bock drauf ? Ich glaube nicht, die haben schon genug unsinnige und überflüssige Arbeit.

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vor 3 Minuten schrieb MT80:

Mit dem Schreiben hat uns das LKA keinen Gefallen getan! 

Die mir bis jetzt bekannten Schreiben kommen von den örtlichen Behörden und sind von diesen formuliert.

Ich würde mich freuen "das Schreiben" des LKA zu sehen- so wüsste man wenigstens was die örtliche Behörde hinein formuliert und was nicht.

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vor 39 Minuten schrieb MT80:

Seiner Meinung nach kann man im 1er Waffen und Schlüssel anderer Schränke zusammen aufbewahren, da der 1er in Punkto Waffenmenge nicht limitiert ist. 

Logisch weitergedacht zählt ein Schlüssel somit eine Waffe.

Auch nicht so richtig schlüssig, würde aber im echten Altbesitz B/A bedeuten das auch dort die Aufbewahrung Waffe und Schlüssel möglich ist.

Bearbeitet von heinzaushh
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vor 24 Minuten schrieb heinzaushh:

Die mir bis jetzt bekannten Schreiben kommen von den örtlichen Behörden und sind von diesen formuliert.

Ich würde mich freuen "das Schreiben" des LKA zu sehen...

Das einseitige Schreiben war ein paar Seiten vorher bereits hier eingestellt.

 

Und ein Schlüssel zählt keine Waffe. Man könnte aber schlussfolgern, dass die Waffen in dem Schrank des verwahrten Schlüssels mitgezählt werden. Was bei Stufe 1 wieder völlig uninteressant wäre...

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vor 9 Minuten schrieb MT80:
vor 36 Minuten schrieb heinzaushh:

 

Das einseitige Schreiben war ein paar Seiten vorher bereits hier eingestellt.

Für mich ist nicht ersichtlich das dieses Schreiben ("Merkblatt") vom LKA sein soll. Im allgemeinen sind derartige Schreiben an untergeordnete Behörden und Dienststellen eindeutig erkenntlich.

 

 

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