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IGNORED

Kleiner Waffenschein und Schwerhörigkeit


georg65

Empfohlene Beiträge

Also, das wäre ja wohl der absolute Gipfel, wenn jemand mit Schwerhörigkeit keinen KWS bekommen würde.

 

Hast Du den Antrag mal da bzw. kannst Du das einstellen?

Wo ist die nächste Antidiskriminierungsstelle???

 

Bearbeitet von EkelAlfred
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Sagt ja keiner, dass man das nicht genehmigt bekommt.

Aber man muss es angeben und die Behörde kann dann verlangen, dass man auf eigene Kosten ein entsprechendes ärztliches Gutachen beibringt. Darin stellt der Arzt natürlich fest, dass das jeweilige Leidem einer sicheren Waffenhandhabung nicht entgegensteht und die persönliche Eignung ist erwiesen.

 

Das hat auch nix mit Diskriminierung zu tun, das Gesetz fordert eben die persönliche Eignung. Stell dir mal vor, ein KWS-Inhaber mit Gaspüster wird von der Polizei erschossen, weil der deren Anweisungen nicht hören konnte. Was hätten wir hier einen Shitstorm! Deswegen sichern die sich halt hab. Wenn du es nicht angibst und was passiert: Deine Schuld, wenn du dann noch lebst ist die Zuverlässigkeit weg. Wenn du es angibst und ein Arzt dir bescheinigt, dass das trotzdem OK ist: Auch gut, dann ist es aktenkundig und der SB hat sich den Rücken freigehalten.

 

Das ist halt eine sehr deutsche Denke. Aber wir wissen aus Erfahrung ja ganz gut, wie solche Gerichtsprozesse gerne ausgehen und unter welchen Steinen überall Anwälte rausgekrochen kommen, die sich nicht zu schade sind, sowas aufzugreifen. Also: Eigenschutz.

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Vor einem halben Jahr, als ich den Antrag runtergeladen habe, wurde noch explizit nach Schwerhörigkeit gefragt. Nun habe ich gerade eben den Antrag erneut runtergeladen und es wird "nur" noch (neben psychischen) nach körperlichen Einschränkungen gefragt. Da war ich dann halt nicht auf dem neuesten Stand. Aber in der Sache hat sich da, denke ich, nichts gravierendes geändert. Danke an alle soweit für das Interesse und die Beiträge!

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Moin, bin selbst beidseitig gehörlos und mit Implantaten nebst Sprachprozessoren versorgt und wohnhaft in NDS. Seinerzeit habe ich im Antrag den Punkt Schwerhörigkeit gestrichen. KWS und WBKs sind problemlos und ohne Rückfragen erteilt worden. Gruß 

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Die Waffenrechtsreferenten der Länder haben schon vor etlichen Jahren verlauten lassen, dass Fragen im Antragsformular zur Zuverlässigkeit oder persönlichen Eignung rechtswidrig sind, da sich ein Antragsteller nicht selbst belasten muss !!! Die zuständigen Behörden haben vielmehr die gesetzlich vorgeschriebenen Auskunftsquellen anzuhören und daraus ihre Schlüsse zu ziehen, ob genehmigt werden kann oder nicht. Sofern durch die eingeholten Auskünfte Tatsachen bestehen, die Bedenken gegen die persönliche Eignung begründen, ist auf Kosten des Antragstellers ein amts- oder fachärztliches Zeugnis über die persönliche Eignung beizubringen.

 

Trotzdem findet man bei Behörden unterschiedlicher Art immer wieder Formulare mit diversen Ausforschungswünschen.

 

Ich persönlich würde mich sofort bei der übergeordneten Stelle beschweren. :peinlich:

 

Gruß vom Badesee

 

SBine

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