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IGNORED

Bedürfnis , Nachweise werden verlangt


astra0579

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Hallo zusammen,

 

bei mir sind fünf Jahre vergangen, seit Ausstellung der ersten WBK. Nun steht eine waffenrechtliche  Bedürfnisprüfung an .

Also habe ich fix meinen Schiesssportleiter des VdRBW angemailt, dieser hat die erforderliche 

Bescheinigung an das Ordnungsamt gesendet.

Ebenso wurde bestätigt , dass ich regelmäßig mit erlaubnispflichtigen waffen trainiere

 

Die Behörde hat mir den Eingang der Bestätigung nun übermittelt , möchte aber entweder Kopien des Schiessbuchs , Kopien der Vereinskladde oder eine Auflistung der Schiesstermine.

Ich will sicher keinen unnötigen Streit mit der Behörde, kann diese Praxis aber keinesfalls verstehen .

 

Ich habe auf wbk gelb eine Büchse in .308, konnte aber in der besagten Zeit lediglich .22 lfb schiessen , dies regelmäßig . Gilt hier auch der passus der eigenen Waffe , oder reicht hier die Kategorie aus ?

 

danke im Voraus 

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vor 10 Minuten schrieb suerlänner:

Es geht um Waffenart. Das heißt, lang oder kurz.

Verstehe ich evtl. den Paragraf 14 , Absatz 4 da falsch , da ist von eigenen erlaubnispflichtigen waffen die Rede . Oder bezieht sich dies nur auf das Bedürfnis zum Erwerb und nicht zum Fortbestand ? 

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vor 6 Minuten schrieb astra0579:

Verstehe ich evtl. den Paragraf 14 , Absatz 4 da falsch , da ist von eigenen erlaubnispflichtigen waffen die Rede . Oder bezieht sich dies nur auf das Bedürfnis zum Erwerb und nicht zum Fortbestand ? 

Die 22er ist also nicht deine eigene Waffe?

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vor 38 Minuten schrieb suerlänner:

Die 22er ist also nicht deine eigene Waffe?

Ne, das ist die Vereinswaffe. Ich selbst habe eine Büchse in .308. 

Da aber die Schiessbahn der BW leider lang nicht zugänglich war ,  in ich auf die .22er ausgewichen.

 

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Folgendes steht im Gesetz:

 

 

(4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe

1.
mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder
2.
mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.

Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen. Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.

 

 

Bearbeitet von suerlänner
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vor 22 Minuten schrieb astra0579:

Ne, das ist die Vereinswaffe. Ich selbst habe eine Büchse in .308. 

Da aber die Schiessbahn der BW leider lang nicht zugänglich war ,  in ich auf die .22er ausgewichen.

 

 

Man hat einfach eine 22er. Genau deswegen.

 

Wie viele termine hast du mir der 307 in den letzten 24 Monaten?

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vor 2 Minuten schrieb ASE:

 

Man hat einfach eine 22er. Genau deswegen.

 

Wie viele termine hast du mir der 307 in den letzten 24 Monaten?

Ich habe ja mir eigenen waffen geschossen ,  nämlich mit beiden kurzwaffen. 
Auf der gelben steht bisher nur die .308. Da gibts keine Nachweise in den letzten 24 Monaten. Ich habe zwar auf einem Stand der Jäger ab und an geschossen , da gibts aber keine Stempel oder ähnliches.

 

Es wäre mir aber auch neu , dass ich mit jeder waffe die Nachweise bringen muss . Wie soll man denn das erbringen , wenn man die gelbe  wbk voll belegt hat ?

 

Bis ich ins Gesetz gesehen hab, war ich mir sicher , dass der Nachweis nur für die Kategorie erbracht werden muss (kurz / lang) und nichts spezifischeres 

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Tja, so hart es auch klingt. Wenn du keine Termine mit deiner eigenen Langwaffe hast und auch keine schlüssige Begründung warum du nicht schießen konntest, heißt es eventuell bald tschüss .308 :cray:

 

Manchmal frage mich aber echt warum die Thematik noch nicht bis in den letzten Winkel eines Vereines vorgedrungen ist. Das wird doch schon seit 2020 breitgetreten.

 

Informiert euch denn niemand in euren Vereinen über aktuelle Veränderungen im Waffenrecht? Zum Beispiel bei der Hauptversammlung oder per regelmäßigem Newsletter? :unknw: Zudem findet sich doch bei den Verbänden genügend Infos hierzu.

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@Oldmiller

 

Wenn keine Termine vorhanden sind, dann wäre das jetzt das Klügste, und zwar bevor die Bedürfnisprüfung durchgeführt wird. Für eine Waffe,die man nicht mehr hat, kann auch kein "negativ-Testat" zum Bedürfnis erfolgen.

 

 

Und wenn die wieder auf Gelb geht, dann nur zusammen mit einer . 22 damit sowas nicht mehr passiert

Bearbeitet von ASE
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Dann startet die Fünfjahresfrist wieder von neuen und hast das 10 Jahresziel erreicht.
Schlagen wir die Beamtendiktatur mit den eigenen Waffen.
Hat Asterix, bei erobert Rom, auch so gemacht!
Kostet halt die Austragung und Eintragung.
 

Bearbeitet von Oldmiller
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vor 22 Minuten schrieb Handgunner:

super solche spielchen !

DAS ist natürlich der "königsweg" für sportschützen - absolut top !

mann oh mann.........:peinlich:

Peinlich für den Gesetzgeber, die haben doch mit diesen Unsinn angefangen.


Aber ja, der gute deutsche Bürger soll ein guter Untertan sein.


Und das ist kein Spielchen.
Wenn die Behörde die Erlaubnis der 308er widerruft, ist diese wohl leider im recht.
Also pro Forma verkaufen und Austragen lassen.
Danach wieder "Bedürfnissfrei" wieder erwerben, dafür ist die gelbe WBK ja da.
Was ist daran bitte Peinlich?
Peinlich ist es, dass die Behörden mit tricks versuchen den Waffenbesitzer zu schikanieren.

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12 minutes ago, Oldmiller said:

Danach wieder "Bedürfnissfrei" wieder erwerben, dafür ist die gelbe WBK ja da.

 

Aber die ist doch meines Wissens nicht bedürfnisfrei, sondern nur dahingehend vereinfacht, dass das Bedürfnis nicht einzeln nachgewiesen werden muss. Im Normallfall, dass man sich eine Waffe kauft, die man nicht schon hat, kann dieses Bedürfnis für die konkrete Waffe logischerweise nur prospektiv, auf die Zukunft bezogen, sein, also dass man mit der Waffe im Rahmen eines Bedürfnisses auch schießen will. Wenn man das mit einer Waffe macht, die man gerade, vielleicht am selben Tag, mangels Bedürfnis verkauft hat, kann einem dann ein Strick daraus gedreht werden, dass die Behörde annehmen darf, dass das Bedürfnis auch für die Zukunft nicht existiere? Und umgekehrt: Fällt mit einem Wegfall des Sportschützenbedürfnisses für Langwaffen nicht auch die Möglichkeit des "bedürfnisfreien" Erwerbs weg?

 

Ich kenne mich mit den Feinheiten des deutschen Waffenrechts nicht aus, muss mich damit gottlob nicht auskennen, aber das wirkt wie eine gute Möglichkeit, dass sich der Amtsschimmel verscheißert vorkommt, und manche reagieren darauf empfindlich.

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Die Anforderung des Schießbuchs ist ungewöhnlich, normalerweise bekommen die eine Bescheinigung vom Verband und der hat vorher einen Blick ins Schießbuch geworfen. Dass du keinen Überblick über die geforderten Schießtermine mit den dazu geforderten Waffen hast ist schlecht. Zeigt aber, wie vieles andere auch, dass die Kenntnis des WaffG nach all seinen Änderungen nicht überall verankert ist. Liegt auch daran, dass es wirklich immer komplizierter wird.

 

Mögliche Lösungen:

 

1. Gespräch mit Verband, die mit der Behörde und dann reicht denen vielleicht die Verbandsbestätigung. Denn letztlich geht die dein Schießbuch nix an, die Kladde vom Verein allerdings schon. 

2. Bestätigungen vom Jagdstand besorgen. Ich hab noch keinen gesehen, der nicht auch abstempelt. Allerdings sieht es schon sehr merkwürdig aus, wenn du in deinem Schießbuch jetzt lauter Termine der letzten Jahre hinten dran einträgst. Das gibt Fragen. Gut wäre, wenn du die Schießtermine vom Jagdstand zeitlich passend schon in deinem Buch stehen hast. Ansonsten würde ich ein zweites Schießbuch anfangen und die Termine da drin nachtragen lassen. Kann man besser erklären, eins für den eigenen Verein und eins zum fremdgehen.

3. Wenn alles nicht greift mit der Behörde reden. Erklären, warum temporär nicht mit der .308 geschossen werden konnte und auf eine andere Waffe ausgewichen werden musste. Vielleicht hilft das. Wenn du die .22 nicht geliehen, sondern vor kurzen erworben hättest, wären die ja auch zufrieden.

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Andere Frage:

Entfällt die Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren eigentlich grundsätzlich wenn man etwa zu der Zeit eine neue Waffe erwirbt und in dem Zuge ohnehin das Bedürfnis für den Erwerb geprüft wird?

Wir hatten den Fall in etwa so und daher noch gar keine "regelmäßige" Prüfung gehabt. Damals nach 3 Jahren nicht, weil da die Gesetzesänderung kam und die 5Jahresfrist eingeführt wurde. Und letztes Jahr, als meine Frau dran gewesen wäre, hat sie eine neue KW beantragt und demzufolge sowieso eine Befürwortung vom Verband eingeschickt. Dadurch scheint die Fünfjahresprüfung ausgefallen zu sein. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

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vor 1 Stunde schrieb Proud NRA Member:

Aber die ist doch meines Wissens nicht bedürfnisfrei, sondern nur dahingehend vereinfacht, dass das Bedürfnis nicht einzeln nachgewiesen werden muss. Im Normallfall, dass man sich eine Waffe kauft, die man nicht schon hat, kann dieses Bedürfnis für die konkrete Waffe logischerweise nur prospektiv, auf die Zukunft bezogen, sein, also dass man mit der Waffe im Rahmen eines Bedürfnisses auch schießen will.

Der Gag an dem Fall ist ja:

 

Er erfüllt die Voraussetzungen für den Erwerb von Waffen, weil er die 12/18 Termine nachweisen kann. 

Das ist ja die "hohe Hürde" für den ersten Erwerb...  Die Mindestanzahl an Schießterminen mit ewb Waffen. 

 

Er erfüllt aber nicht die Voraussetzungen um seine Waffe zu behalten, weil er zwar fleißig trainiert hat, aber nicht mit seiner eigenen... 

 

Diese ich verkaufe und erwerbe Nummer drängt sich einem also förmlich auf... 

 Unabhängig davon, ob es sinnvoll ist oder nicht... 

Bearbeitet von Mittelalter
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