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IGNORED

Gemeinsame Nutzung eines Waffenschrankes


scharik

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Meine Ehefrau und ich sind beide erwerbsberechtigt und nutzen, in Absprache mit der zuständigen Behörde, einen Waffenschrank zur gemeinsamen Aufbewahrung. Wie verhalten wir uns, wenn die Behörde die Aufbewahrung überprüfen möchte?

 

Ich bin der Ansicht, dass beide Erwerbsberechtigte bei einem Kontrollbesuch anwesend sein müssen.
Was meint ihr?

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vor 10 Minuten schrieb scharik:

Ich bin der Ansicht, dass beide Erwerbsberechtigte bei einem Kontrollbesuch anwesend sein müssen

Sehe ich nicht so. Warum auch? 

Wenn sie deine Aufbewahrung kontrollieren wollen, dann reicht es doch, wenn du da bist. 

Die Waffen der Frau würde ich bei der Kontrolle nicht anrühren. Sollen sie mit ihr einen eigenen Termin ausmachen. 

Umgekehrt natürlich auch... 

 

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diese Regelung haben wir auch, also gemeinsame Aufbewahrung, getrennte WBK.... absolut ok, wenn eine Person da ist....

Am besten der Mann, ihr wisst schon warum :-)

Also unser Ordnungsamt macht da überhaupt keine Probleme, dir wird ein Termin vorgeschlagen, die kommen zu zweit, schauen an was auf Ihrem Aufdruck steht, geben vielleicht nocht ein oder zwei hinweise und gehen dann, Kosten: null, nix

Übrigens: gegenseitig in WBK eingetragen: In Pforzheim addieren sie dann die Anzahl der Waffen auf gelb...Wenn über 10 gibts nix mehr auf gelb

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vor 21 Minuten schrieb Mittelalter:

Die Waffen der Frau würde ich bei der Kontrolle nicht anrühren. Sollen sie mit ihr einen eigenen Termin ausmachen. 

Umgekehrt natürlich auch... 

 

 

Dankeschön.
Worauf berufe ich mich, wenn man trotzdem beides überprüfen möchte?
Verweis auf die fehlende Mitbenutzererlaubnis und Überlassung seitens meiner Frau?

In dem Kontext habe ich noch eine Frage bezüglich der Mitbenutzererlaubnis. Zählt das zum Grundkontingent?

 

vor 5 Minuten schrieb coach1964:

diese Regelung haben wir auch, also gemeinsame Aufbewahrung, getrennte WBK.... absolut ok, wenn eine Person da ist....

 

Ist damit gemeint, dass ihr getrennte WBKs habt oder diese getrennt aufbewahrt?

 

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vor 51 Minuten schrieb scharik:

Meine Ehefrau und ich sind beide erwerbsberechtigt und nutzen, in Absprache mit der zuständigen Behörde, einen Waffenschrank zur gemeinsamen Aufbewahrung. Wie verhalten wir uns, wenn die Behörde die Aufbewahrung überprüfen möchte?

 

Ich bin der Ansicht, dass beide Erwerbsberechtigte bei einem Kontrollbesuch anwesend sein müssen.
Was meint ihr?

 

 

Wird wieder ein Problem gemacht wo keines ist?

Was spricht den dagegen das die Behörde beide prüft, somit 1x Besuch erspart wird?

 

 

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vor 3 Minuten schrieb coach1964:

Getrennte wbk aber gemeinsame Aufbewahrung 

Ich glaube dass das allgemein gültig ist bzw. Genehmigungsfähig, solange beide gemeinsam auf den Wohnsitz gemeldet sind 

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1 hour ago, coach1964 said:

Übrigens: gegenseitig in WBK eingetragen: In Pforzheim addieren sie dann die Anzahl der Waffen auf gelb...Wenn über 10 gibts nix mehr auf gelb

Genauso wie hier bei uns Jäger.. hätten wir die KWs gegenseitig eingetragen wäre bei einer pro Nase Schluss... deshalb steht bei uns immer *außer Kurzwaffe(n) auf der WBK....

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vor 1 Stunde schrieb CZM52:

Wird wieder ein Problem gemacht wo keines ist?

Was spricht den dagegen das die Behörde beide prüft, somit 1x Besuch erspart wird?

Meine Rede!

Wo sollte den das Problem  liegen? 

Man kann auch ganz gut einfach mal mit seiner Waffenbehörde zusammenarbeiten. Wie man in den Wals hineinruft, na ihr wisst schon.

Außerdem sollte man immer daran denken wer am länger Hebel sitzt. 

( ja ich weiß, der durchschnittliche WO Nutzer) 

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vor 2 Stunden schrieb CZM52:

 

 

Wird wieder ein Problem gemacht wo keines ist?

Was spricht den dagegen das die Behörde beide prüft, somit 1x Besuch erspart wird?

 

 

Einerseits.

 

Andererseits geht es bei der Frage wohl darum wenn die Behörde unangekündigt erscheint und nur einer da ist.

 

Die Waffen des Partners der nicht anwesend ist werden dann halt nicht geprüft. Wobei mittlerweile auch die letzte Behörde gemerkt haben müsste dass unangekündigt viel Aufwand und wenig Erfolg hat.

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Wenn es die Behörde wirklich verbummelt das an der Adresse 2 LWB sind, sehe ich trotzdem kein Problem wenn Waffen aller LWB kontroliert werden, auch wenn nur 1 LWB da ist, da er ja legalen Zugriff auf den Tresor (gemeinsame Aufbewahrung) hat. Sonst dürfte ja nie einer alleine an den Tresor....

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vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Andererseits geht es bei der Frage wohl darum wenn die Behörde unangekündigt erscheint und nur einer da ist.

Die Waffen des Partners der nicht anwesend ist werden dann halt nicht geprüft.

 

Genau, darum geht es mir.

 

vor 2 Stunden schrieb coach1964:

Wir können hier schreiben wie wir wollen, das beste ist , Du fragst freundlich bei deinem Ordnungsamt nach, was du am besten machen kannst 

 

Danke, das werde ich machen :)

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vor 3 Stunden schrieb CZM52:

Sonst dürfte ja nie einer alleine an den Tresor....

U.U. liegen aber nicht alle WBKs vor, die wollten sie bei uns auch gleich mit abgleichen. Außerdem sind es nunmal nicht seine Waffen. Ich würde teures Zeug meiner Partnerin nicht ohne ihre Erlaubnis hantieren. Auch wenn ich dran komme.

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vor 8 Stunden schrieb coach1964:

Übrigens: gegenseitig in WBK eingetragen: In Pforzheim addieren sie dann die Anzahl der Waffen auf gelb...Wenn über 10 gibts nix mehr auf gelb

Deswegen hat bei uns jeder seine eigenen WBK'n ohne eingetragene Mitbenutzung. Schließlich kann man sich ja was ausleihen.

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vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

U.U. liegen aber nicht alle WBKs vor, die wollten sie bei uns auch gleich mit abgleichen. Außerdem sind es nunmal nicht seine Waffen. Ich würde teures Zeug meiner Partnerin nicht ohne ihre Erlaubnis hantieren. Auch wenn ich dran komme.

😂😂😂😂😂😂

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