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scharik

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Alle Inhalte von scharik

  1. Genau, darum geht es mir. Danke, das werde ich machen
  2. Ich verstehe nicht so ganz, was du meinst.
  3. Dankeschön. Worauf berufe ich mich, wenn man trotzdem beides überprüfen möchte? Verweis auf die fehlende Mitbenutzererlaubnis und Überlassung seitens meiner Frau? In dem Kontext habe ich noch eine Frage bezüglich der Mitbenutzererlaubnis. Zählt das zum Grundkontingent? Ist damit gemeint, dass ihr getrennte WBKs habt oder diese getrennt aufbewahrt?
  4. Eine gegenseitige Mitbenutzererlaubnis liegt nicht vor.
  5. Meine Ehefrau und ich sind beide erwerbsberechtigt und nutzen, in Absprache mit der zuständigen Behörde, einen Waffenschrank zur gemeinsamen Aufbewahrung. Wie verhalten wir uns, wenn die Behörde die Aufbewahrung überprüfen möchte? Ich bin der Ansicht, dass beide Erwerbsberechtigte bei einem Kontrollbesuch anwesend sein müssen. Was meint ihr?
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