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Medikamente


sniperd

Empfohlene Beiträge

4 minutes ago, Harry Callahan said:

Wer sagt denn das? Bei Substitution ist nach MPU mit ärztlicher Bescheinigung eventuell eine Ausnahmegenehmigung möglich. Aber mit Heroin-Konsum? Never ever ist das erlaubt. 

Mann mann mann...

 

Quote
(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

 

Anlage (zu § 24a)

(Fundstelle: BGBl. I 2007, 1045)
 
Liste der berauschenden Mittel und Substanzen
 
Berauschende Mittel Substanzen
Cannabis Tetrahydrocannabinol (THC)
Heroin Morphin
Morphin Morphin
Cocain Cocain
Cocain Benzoylecgonin
Amfetamin Amfetamin
Designer-Amfetamin Methylendioxyamfetamin (MDA)
Designer-Amfetamin Methylendioxyethylamfetamin (MDE)
Designer-Amfetamin Methylendioxymetamfetamin (MDMA)
Metamfetamin Metamfetamin
Bearbeitet von sniperd
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vor 12 Stunden schrieb sniperd:

Mann mann mann..

Dein Unfallgegner ist gerade online per excellence. Was wäre wohl Dein Ziel bezüglich der Schadenregulierung?

Noch besser: Deine Tochter ruft Dich an, weil sie gerade einen Unfall hatte und der Unfallgegner ganz komisch ist.

Würdest Du weiterhin sagen, das der Gute krank ist und gerade dieses Medikament braucht, um zu fahren?

Wer so krank ist und Medi's einwerfen muß, das er (sie) nicht mehr am Verkehr teilnehmen kann, dann soll er (sie)

es gefälligst auch lassen!

Selbst wenn ein Medikament ärztlich verordnet wird, bedeutet das nicht einen Freifahrtsschein zum Führen eines

Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehrs. Packungsbeilage beachten!

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4 hours ago, Jörgi-1911 said:

Selbst wenn ein Medikament ärztlich verordnet wird, bedeutet das nicht einen Freifahrtsschein zum Führen eines

Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehrs. Packungsbeilage beachten!

 

Wobei natürlich weder so gar nicht umsetzbare Moralapostelei (Einfluss angenommen, wenn es im Blut nachgewiesen wird: damit kann man das Ergebnis rein von der Analysetechnik bestimmen lassen--in jedem Menschen kannst Du problemlos Reste von Kernwaffenversuchen nachweisen) noch Schnoddrigkeit (ich habe ein Rezept, stört mich doch nicht) eine sinnvolle Antwort auf die Frage geben, nach welcher Zeit nach welchem Konsum man wieder darf. Mir haben da auch auf explizite Nachfrage Ärzte schon Ratschläge gegeben, mit denen ich mich unwohl gefühlt hätte. Im Zweifel ist Fahrenlassen doch entspannter. Selbst wenn es gutgeht, selbst wenn man die Grenzen der Fahrtüchtigkeit im Vergleich zu Kameraden, die gerade noch so einen Führerschein kriegen, nicht überschritten hat, der Stress muss doch nicht sein. (Zugegeben: Das ist leichter gesagt und getan, wenn es einem einigermaßen finanziell gut geht, als wenn die Anfahrt mit dem Auto zum Mindestlohnjob die einzige Möglichkeit ist, den Mindestlohn zu erhalten.)

Bearbeitet von Proud NRA Member
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5 hours ago, Jörgi-1911 said:

Wenn er meint, das bestimmte Drogungen nicht als Beifahrer geeignet

sind, würde ich es ihm auch glauben.

Der kann meinen was er will, in der Anlage ist die Substanz explizit erwähnt und du kannst glauben an was du willst, ich empfehle die ortliche Moschee.

 

Da in der Anlage aufgeführt gibt es auch Fälle die Fahren dürfen, das man es automatisch darf wenn man es verschrieben bekommt habt ihr euch lediglich reininterpretiert.

 

 

Der Thread geht außerdem eigentlich um die Frage ob es im Schießwesen Ausschlussgründe gibt, die gibt es wohl nicht außer der NADA Liste.

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vor 26 Minuten schrieb sniperd:

Du kannst es aber an der Abgabgestelle (die es haben darf, z.B. Krankenhäuser) bekommen und uU bist du dann noch verkehrsfähig.

Mit "verkehrsfähig" meine ich nicht den Strassenverkehr, sondern den Handel in Apotheken und Krankenhäusern. Selbst wir dürfen nicht mit Heroin umgehen. Mit Morphin, Fentanyl, Kokain, Polamidon etc. schon, aber nicht mit Heroin. Deshalb gibt es hierfür keinen bestimmungsgemäßen Gebrauch. Für Polamidon gilt dann das, was ich gesagt habe: Eine Teilnahme am Strassenverkehr ist generell mit Gutachten möglich - aber auch nur dann. 

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On 1/29/2023 at 11:33 AM, sniperd said:

Ist Heroin nicht nur ein Markenname für Morphin von Bayer?

 

Es war ein Markenname von Bayer, aber nicht für Morphin, sondern für die davon abgeleitete Substanz Diacetylmorphin. Nutzen und Probleme sind nicht großartig anders als bei vergleichbaren Opiaten. Die Briten verwenden es legal in der Medizin relativ häufig.

 

Um die Frage nach dem Autofahren, Schießen usw. ernsthaft zu beantworten: Wenn man davon absieht, dass der Gebrauch von Optiaten speziell geregelt ist, dann gibt es in der Fliegerei die allgemeine Regel, sechs Halbwertszeiten abzuwarten. Heroin selber wird sehr schnell abgebaut, ist aber auch nicht die eigentlich wirksame Substanz, sondern seine Abbauprodukte. Die machen es wohl mit einer Halbwertszeit von so fünf Stunden. Es wäre insofern plausibel, davon auszugehen, dass wenn sonst nichts vorliegt (z.B. keine Sucht mit Entzugserscheinungen) 30 Stunden nach dem Heroinkonsum kein direktes, dadurch verursachtes Problem bei der Bedienung gefährlicher Maschinen mehr besteht. Im sonstigen Leben ist man weniger streng als in der Fliegerei, nehmen wir für Straßenverkehr und Handwerk mit Maschinen also bequemerweise mal 24 Stunden. Das setzt aber voraus, dass Du sonst gesund bist, z.B. wenn das jemand im Jahr 1920 gegen einen kleineren Durchfall oder Husten genommen hätte, und diese unterliegende Unpässlichkeit sich ebenfalls erledigt hätte. Bei einem Gewohnheitskonsumenten, der zwischen Rausch und Entzugserscheinungen hin- und herpendelt, sieht es logischerweise anders aus. Wenn er nicht wegen Rausch fahruntüchtig ist, dann ist er es wegen des Entzugs.

 

Zum Missbrauch kann ich nichts sagen, aber wenn ich Opiate verschrieben bekommen habe, habe ich noch kein einziges Mal das gesamte Rezept verbraucht. Bei aus akutem Anlass genommenen mäßigen Dosen in oraler Einnahme scheine ich also kein Suchtkandidat für diese Substanzgruppe zu sein. Ich unterstelle einfach mal, dass das bei der empfohlenen Dosis Bayer-Heroin gegen Husten auch nicht anders gewesen wäre.

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