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IGNORED

Griffschalen


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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb schorschi55:

darf ich Griffschalen mit Hackenkreuz verkaufen?

§86a StGB beantwortet deine Frage.

Geschrieben
3 minutes ago, chapmen said:

§86a StGB beantwortet deine Frage.

Nicht wirklich.

Ein k98 mit haufenweise Hakenkreuze drauf kann man ja auch legal verkaufen und erwerben.

Wo steht wie historische Gegenstände gehandhabt werden?

Geschrieben
Gerade eben schrieb sniperd:

Nicht wirklich.

So sieht es aus. Es gibt ja auch Sammler. Auf der WBK wird ja auch haufenweise son Zeug angeboten. Ob jetzt nur Berechtigte sowas kaufen dürfen entzieht sich meiner Kenntniss, da mir egal.

Geschrieben

So weit ich weiß sind Originalteile bzw. Originalwaffen mit Hakenkreuzen wie z.B. 98er legal verkaufbar und kaufbar,

die Symbole dürfen allerdings beim Verkauf nicht auf den Bildern erkennbar sein, bzw. unkenntlich gemacht werden (z.b. unschärfe, schwarzer balken,...).

 

Also wenn die Griffschalen älter sind als das GG kann man sie wie oben genannt verkaufen, wenn nicht sind sie generell verboten!!!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 46 Minuten schrieb sniperd:

Nicht wirklich.

Sondern welche gesetzliche Grundlage? richtig, der §86 StGB als Anfangsnorm.

§86 (4) in Erweiterung  mit §86a ist ausreichend zur Beantwortung des TS.

 

Wenn dir andere Normierungen zum Thema bekannt sind- immer raus damit.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Also mal im Ernst ... ich habe zufällig vor kurzem irgendwo im Netz gelesen,daß ein Verkäufer bei eGun welcher seit einiger Zeit neuzeitliche Griffschalen für

die P08 und die P38  mit angebrachtem Hakenkreuz anbietet strafrechtliche Probleme bekommen haben soll.

Weiß aber jetzt nicht mehr wo ich das gelesen habe.

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