Zum Inhalt springen
IGNORED

spanisches Waffenrecht nur aus Interesse mal gepostet.


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb SN!:

Ja. Antwort war: Da gibt es keine Beschränkungen. Danach habe ich noch einmal diesen Thread hier komplett durchgelesen: Die Beschränkung auf 200 Schuss gilt wohl nur für Büchsenmunition. Da ich für die SLF lediglich 12/70 und 12/76 mitnehme, habe ich wohl diese Antwort erhalten.

Ist schon komisch. Hier im Forum steht auch das es bei einem seiner Bekannten in ES keine Muni zu Hause gibt. Nur auf dem Stand erlaubt.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb callahan44er:

Ist schon komisch. Hier im Forum steht auch das es bei einem seiner Bekannten in ES keine Muni zu Hause gibt. Nur auf dem Stand erlaubt.

Da ging es um eine GK-Kurzwaffe.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Stunden schrieb HangMan69:

da gilt imho schon lange "max. 200 schuss"!

Ne, bei Kurzwaffe GK 150, Repetierer 500 und Schrot 1k, das ist auch die maximalmenge die du zu Hause lagern darfst.

 

Mein Kumpel hat ne Sig226, der darf garkeine Munition kaufen oder zu Hause haben, nur zum sofortigen Verbrauch auf dem Stand.

 

Willste Munerwerb wären hier max 150 musst du Wettkämpfe ich sag mal auf Bezirks oder Landesebene schiessen, und das richtig aktiv.

Bearbeitet von lastunas
Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb lastunas:

Willste Munerwerb wären hier max 150 musst du Wettkämpfe ich sag mal auf Bezirks oder Landesebene schiessen, und das richtig aktiv.

Das beißt sich doch total. Viel und auch noch gut schießen, da gibts glaub ich auch noch Unterschiede, und dann nur 150 Schuss. Da muss man doch über dem Waffengeschäft wohnen!

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb callahan44er:

Das beißt sich doch total. Viel und auch noch gut schießen, da gibts glaub ich auch noch Unterschiede, und dann nur 150 Schuss. Da muss man doch über dem Waffengeschäft wohnen!

Er hat definitiv keinen Munerwerb und hat mir das genauso erklärt, hab erst vor ner Woche mit ihm telefoniert und das Thema gabs da auch.

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb lastunas:

Er hat definitiv keinen Munerwerb und hat mir das genauso erklärt, hab erst vor ner Woche mit ihm telefoniert und das Thema gabs da auch.

Ich zweifel das auch nicht an, ist nur total bescheuert.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich muss mich mal revidieren, aber besser wirds nicht, eher schlimmer, mein Kumpel darf nicht, offiziell darfst du Kurzwaffe 100 Schuss jährlich(anual) erwerben und 150 max lagern.

 

Langwaffen mit gezogenem Lauf Arma rayada max 1000 Schuss jährlich kaufen und 200 lagern, so stehts hier geschrieben Auszug aus der Seite der Guardia Zivil, gilt im Laden, auf dem Schiessstand kannste erwerben zum sofortigen Verbrauch, klar, es geht aber mehr mit Sondergenehmigung, denke da musst du Aktivität nachweisen,

 

und was ich noch fand Waffenrechtliche Erlaubnis nur bei Residentenstatus, und ab 60 musst du alle 2 Jahre zum ärztlichen Test, ab 70 jedes Jahr, auch kostet die Lizenz ne jährliche Gebühr, ist nicht alles Gold was glänzt da unten.

 

 

Screenshot 2023-07-09 at 13-32-11 Adquisición de cartuchería.png

Bearbeitet von lastunas
Geschrieben (bearbeitet)
vor 37 Minuten schrieb Bettina Fischer:

An die 100 für KW kommt der durchschnittliche Jäger hier in D nie ran.

150 gelten bei manchen auch als Vorbereitung auf WK3.

Hier in WO leben wir halt in einer Blase.

Schwachsinn was du ablässt, wir reden von Waffen als Sportschütze,am Rande sei erwähnt dass du in Spanien als Jäger keine Kurzwaffe führen darfst, wo ich deinen Nick las wusste ich es kommt nur Dünnes.

Bearbeitet von lastunas
Geschrieben (bearbeitet)

Als ich von den Erwerbsbeschränkungen für Muni las, habe ich gleich mal geschaut, ob es in E einen IPSC-Ableger gibt. Das scheint der Fall zu sein:

www.ipscspain.com.icohttps://www.ipscspain.com
Ich versuche gerade mir auszumalen, wie IPSC mit zwei Schachteln Munition pro Jahr funtioniert ... ^^   Bin aber kein IPSC-ler und habe mich auf der Seite nicht weiter eingelesen.
 
Bearbeitet von SN!
Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Stunden schrieb SN!:

Als ich von den Erwerbsbeschränkungen für Muni las, habe ich gleich mal geschaut, ob es in E einen IPSC-Ableger gibt. Das scheint der Fall zu sein:

www.ipscspain.com.icohttps://www.ipscspain.com
Ich versuche gerade mir auszumalen, wie IPSC mit zwei Schachteln Munition pro Jahr funtioniert ... ^^   Bin aber kein IPSC-ler und habe mich auf der Seite nicht weiter eingelesen.
 

Habe ja geschrieben dass man ne befristete Genehmigung beantragen kann wenn man mehr kaufen möchte, bin aber sich die Vorraussetzungen sind nicht Ohne und man muss jährlich nachweisen, aber da kann ich nichts genaues dazu sagen, hier zumindest der Passus, steht auch oben drinn, aber nur bei KatB, nicht bei Langwaffen mit gezogenem Lauf..

 

"El particular que desee adquirir anualmente cartuchos en número superior al establecido, ha de estar provisto de un permiso especial expedido por la Dirección General de la Guardia Civil."

Bearbeitet von lastunas
Geschrieben

Meine erste Euphorie ist übrigens verflogen. Ich habe mir heute zwar den EFP geholt. Urprünglich hatte ich gedacht, ich hole mir fix einen Waffenschrank nach EN-1143-1 ins Haus, auch wenn die Guardia Civil sagt, das wäre nicht erforderlich. Meiner deutschen Waffenbehörde ist es im Zweifelsfall vermutlich egal, was die Spanier sagen, wenn mir die SLF aus dem Ferienhaus - trotz Arlarmanlage - geklaut wird. Auch wenn ich den Verschluss ausgebaut und ins Restaurant mitgenommen habe. Ehrlich gesagt könnte ich denen nicht so recht verübeln, wenn sie dann die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage stellen würden. Naja .. ich hatte gedacht, dass wir einige Tage bis zur Lieferung des Waffenschrankes immer jemanden im Haus haben können. Aber die Lieferzeiten sind so lange, dass das unrealistisch ist. Also werde ich jetzt erstmal den Waffenschrank kaufen und erst nach dessen Installation Waffen mit nach Spanien nehmen. Schade ... meine Frau, die mich zum Schießsport gebracht hat, hätte in Spanien in diesen Sommerferien gerne endlich mal Trap geschossen.

Ansonsten: Ich hatte ja unsere hiesigen Behörden schon gelobt. Auch heute wieder: Auf meine Bitte hin einen Termin außerhalb der Reihe anberaumt und alle idiotischen Fragen von mir geduldig beantwortet  :-)

Geschrieben

Nein, Du musst Dich im Ausland nicht ab die deutschen Aufbewahrungsvorschriften halten. Daraus kann Dir die Behörde auch keinen Strick drehen. Stell Dir beispielsweise vor (und das ist nicht unrealistisch, wir haben genau den Fall im Verein) mit Pulver. In Deutschland müssen wir Bomben bauen, in anderen Ländern ist das verboten. Wenn jetzt jemand zwischen zwei Ländern pendelt, an welche Vorschriften hält er sich?

  • 7 Monate später...
Geschrieben
Am 13.7.2023 um 06:54 schrieb Fyodor:

Nein, Du musst Dich im Ausland nicht ab die deutschen Aufbewahrungsvorschriften halten.


Danke für die Info. In diesem Fall leuchtet mir der Sinn der Vorschrift aber ein. Wenn wir das Haus für einen Ausflug verlassen, möchte ich nicht, dass Schusswaffen einfach so im Kleiderschrank herumstehen. Ich habe mir inzwischen einen EN 1143-1-Schrank gekauft.

Geschrieben
Am 7.1.2023 um 14:28 schrieb lastunas:

Dieses Jahr wollte ich Trap schiessen, hier, https://www.facebook.com/regino.alcarazgomez.1/    , um die Ecke..

 

Geht nicht, erstens keine Leihwaffen und in Spanien geht ohne den Grundkurs Waffenberechtigung F garnichts, nicht wie bei uns als Gast mal schnuppern.

 

 

 

Es gibt Besseres, Patronen mit Plastehülse frei verkäuflich, wobei man mittlerweile die Personalausweis/Steuernummer und Namen erfasst, Preis Solognac 12/70 im Decathlon 24Gramm 6Euro, war die Billigste die es gab.

 

 


Das mit der Schießerlaubnis trifft zu, eine großzügige Regelung für Gastschützen wie in Deutschland gibt es nicht. Aber für Inhaber einer deutschen waffenrechtlichen Erlaubnis genügt es doch, diese vorzuzeigen? Am besten den EFWP?

Zur Flintenmunition: Ja, ich bin mit einem 250er-Karton zum Sparpreis aus dem Decathlon rausgegangen. Frei verkäuflich ist aber nur Sportmunition. Für jagdliche Munition muss ich meinen deutschen Jagdschein vorlegen.

  • 5 Monate später...
Geschrieben

Kurzes Update: Ich hatte zum ersten Mal meine SLF nach Spanien mitgebracht. Bei der Guardia Civil gab es auf einmal andere Aussagen als noch vor ein paar Monaten (weil ich es mit anderen Ansprechpartnern zu tun hatte). Nun wollten die doch auf einmal eine Einladung zu einem Schießstand o.ä. sehen. Nach kurzer Diskussion unter drei Kollegen habe ich dann den Stempel auf meinem EFWP erhalten. Ich habe den Eindruck, dass die GC ähnlich wie unsere lokal zuständige Waffenbehörde hier in D sich eher an der Frage orientiert, wie man Legalwaffenbesitzern unterstützen kann. Für die nächste Reise nach Spanien habe ich dann gleich mal eine Einladung des Wurfscheibenschießstandes organisiert. Ich mag Spanien, ich mag Deutschland, beides großartige Länder (von der perversen Steuerbelastung und dem über alle Parteien hinweg grassierenden Hyperpopulismus einmal abgesehen).

Ich habe nach langen, mühseligen Recherchen nun auch endlich eine Jagderlaubnis (eher vergleichbar mit der Fischereiabgabe in Deutschland ... man darf bspw. in DAV-Gewässern angeln, aber nur wenn man dort Mitglied ist) und eine Einladung zur Teilnahme an einer Gesellschaftsjagd im Herbst. Das System ist aber in Katalonien (zumindest aber in der Gemeinde, in der unser Haus ist) aufgrund des Geländes völlig anders als bei uns in Berlin/Brandenburg. Einzeljagd auf Hochwild gibt es gar nicht. Eine Gruppe ("Collo") von Jägern bejagt in der Saison wöchentlich ein definiertes Revier. Alle Jäger müssen wohl Hundeführer sein (unsere DD hat mir als Jagdneuling zum ersten Begehungsschein in Deutschland verholfen, nun scheint sich das zu wiederholen ... war für ein liebes Mädchen :-) ... auch wenn ich gerade 300 EUR bezahle, weil sie die Katze einer Freundin meiner Frau gerissen hat ..). Bin mal gespannt, was ich da so alles lerne ..   :-)

Geschrieben
Am 12.3.2024 um 00:21 schrieb SN!:


Danke für die Info. In diesem Fall leuchtet mir der Sinn der Vorschrift aber ein. Wenn wir das Haus für einen Ausflug verlassen, möchte ich nicht, dass Schusswaffen einfach so im Kleiderschrank herumstehen. Ich habe mir inzwischen einen EN 1143-1-Schrank gekauft.

....Du bist zu deutsch....

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Geschrieben
Am 12.3.2024 um 00:21 schrieb SN!:


Danke für die Info. In diesem Fall leuchtet mir der Sinn der Vorschrift aber ein. Wenn wir das Haus für einen Ausflug verlassen, möchte ich nicht, dass Schusswaffen einfach so im Kleiderschrank herumstehen. Ich habe mir inzwischen einen EN 1143-1-Schrank gekauft.

 

Klasse Einstellung, finde ich super! :appl::icon14:

Geschrieben

Ein wenig weiss ich auch was hinsichtlich der spanischen Sportschützen: Die Tageshöchstmenge für den Erwerb von Zündhütchen ist 100! IPSC Büchsenschützen haben wohl auch Selbstladebüchsen aber nur in 222 Remington nicht in 233 Remington. 308 Win geht bei Selbstlader wohl auch nicht. Scheint aber in 307 Win zu gehen.

Die IPSC Standard Senioren sind saugut: Vizeweltmeister. 

Es finden wohl auch eine Menge IPSC Matche satt aber wohl überwiegend ohne ausländische Beteiligung. 

 

Friedrich Gepperth

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Stunden schrieb Friedrich Gepperth:

Ein wenig weiss ich auch was hinsichtlich der spanischen Sportschützen: Die Tageshöchstmenge für den Erwerb von Zündhütchen ist 100! IPSC Büchsenschützen haben wohl auch Selbstladebüchsen aber nur in 222 Remington nicht in 233 Remington. 308 Win geht bei Selbstlader wohl auch nicht. Scheint aber in 307 Win zu gehen.

Die IPSC Standard Senioren sind saugut: Vizeweltmeister. 

Es finden wohl auch eine Menge IPSC Matche satt aber wohl überwiegend ohne ausländische Beteiligung. 

 

Friedrich Gepperth

 IPSC ist für den "normalen" Sportschützen keine Option, sondern nur für eine kleine und ausgewählte Gruppe an gut betuchten Legalwaffenbesitzern gedacht, die sich diesen ISPC-Luxus überhaupt leisten können.

 

Halt genau wie in Deutschland.

 

Bearbeitet von GermanKraut
Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb GermanKraut:

 IPSC ist für den "normalen" Sportschützen keine Option, sondern nur für eine kleine und ausgewählte Gruppe an gut betuchten Legalwaffenbesitzern gedacht, die sich diesen ISPC-Luxus überhaupt leisten können.

 

Halt genau wie in Deutschland.

 

Totaler Quatsch, hier in Elche haben die 4 IPSC Bahnen und die sind gut besucht von Normalis mit Waffenlizenz.

 

Der Einzige Haken ist das Munitionskontingent für die Pistolen, aber wenn du aktiv Wettkämpfe schiesst kriegste ne Sondergenehmigung um mehr als 100 Schuss zu kaufen und auch dementsprechende Mengen zu lagern.

 

Erwerb von Munition auf dem Stand ist prinzipiell problemlos, aber halt teuer. Hier zahlen Sie für Norma Tac 22 zb 6 Euro die Schachtel weil auch der Kauf von 22er limitiert ist.

 

Das IPSC mehr ins Geld geht als Präzi dürfte klar sein.

Bearbeitet von lastunas
  • 1 Monat später...
Geschrieben (bearbeitet)

Zum Thema Aufbewahrung noch dies (betrifft Ausland generell, nicht nur Spanien): Ich hatte eigentlich vor, eine Jagdwaffe zwischen zwei Aufenthalten auch mal in Spanien zu lassen. In Deutschland darf ich ja bis zu 3 LW im WE-Haus, einer Jagdhütte o.ä. in meiner Abwesenheit lassen. Dahinter stand auch der Bequemlichkeitsgedanke, dass man eine zweite Jagdwaffe fürs Ausland ohne SD hat und nicht vor und nach jeder Reise an der Visierung herumschrauben muss.

Zum Glück habe ich vorher bei unserer lokalen Behörde gefragt, wie ich denn bei einer Schrankkontrolle nachweise, dass das Zeug gerade in Spanien ist. Der Kollege wusste das auch nicht, versprach aber, sich zu erkundigen. Nach ein paar Tagen das Ergebnis: Wenn ich eine Waffe - egal wie kurz - während meiner Abwesenheit im Ausland lasse, ist das keine Mitnahme mehr, sondern eine Verbringung. Und wenn man sich kurz mal zum Thema Verbringung einliest, verliert man rasch die Lust. Also wird das nichts mit der zeitweisen Lagerung der Jagdwaffe im Ausland.

 

 

Bearbeitet von SN!

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.