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IGNORED

Zwei Grüne WBKs?


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Geschrieben
 
also noch mal:
mit dem bestehen des jagdscheines bekommst du KEINE wbk!
wenn du den jagdschein zum 1. mal gelöst hast und DANN eine Langwaffe kaufen gehst, dann bekommst du deine wbk ausgehändigt wenn die behörde die waffe einträgt!

Ja das ist mir klar. Muss die natürlich auch erstmal beantragen so wie ich das gehört habe


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Geschrieben (bearbeitet)

NEIN!

 

geh und mach:

1. deine Sachkunde

2. deinen jagdschein

 

 

als jäger musst du keine lw "beantragen"! und für die kw musst du dir nur einen "voreintrag" in die wbk holen...

 

das beantragen der waffen ist bei sportschützen die regel...

 

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Qnkel:

Die gelbe bringt dir ja nur was für VL-Revolver oder wenn Du dir ne Einzellader-Pistole wie die Contender kaufen willst. 

Oder wenn du einen Repetierer kaufen willst, oder eine Bockflinte, oder einen UHR.... 

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Geschrieben

Ich vermute mal der zentrale Punkt zur ursprünglichen Frage des Thread-Starters ist, dass niemals die Waffe ein Bedürfnis hat sondern nur und ausschliesslich der Schütze.

 

Und dieses Bedürfnis ist komplett unabhängig von einer Waffe, auch wenn der handwerkliche Pfusch namens Waffengesetz und die Umsetzung von idiotischen Behördenmitarbeitern das manchmal sehr gut verschleiern.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Mittelalter:

Er hat aber keinen JS... 

Also ist deine Aussage zwar korrekt, aber maximal unvollständig 

Er will doch erst den JS machen und danach die Sportschützen -WBK!

 

Du hast maximal den Threads überhaupt nicht gelesen...

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Qnkel:

Er will doch erst den JS machen und danach die Sportschützen -WBK!

 

Du hast maximal den Threads überhaupt nicht gelesen...

Jo, sicher

 

vor 1 Stunde schrieb sirtxbi:


Mal gucken ob ich dann erst Jagdausbildung und danach Sportschützen WBK mache.

 

Geschrieben
Welche "Sportschützen-WBK" meinst Du denn?
 
Die gelbe bringt dir ja nur was für VL-Revolver oder wenn Du dir ne Einzellader-Pistole wie die Contender kaufen willst. 
 
Über das Sportschützen-Bedürfnis noch zwei Kurzwaffen zu holen, würde ich vor der Bemühung mit der Behörde klären. Manche sollen ja die Jagd-KW anrechnen und dann ist Essig. 
 

Ja eine grüne wäre für mich interessanter


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Geschrieben
NEIN!
 
geh und mach:
1. deine Sachkunde
2. deinen jagdschein
 
 
als jäger musst du keine lw "beantragen"! und für die kw musst du dir nur einen "voreintrag" in die wbk holen...
 
das beantragen der waffen ist bei sportschützen die regel...
 

Ich meinte die Jagd WBK muss ich beantragen.


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 36 Minuten schrieb sirtxbi:

Ich meinte die Jagd WBK muss ich beantragen.

 

Nein. Als Jäger kaufst Du entweder eine Langwaffe und meldest den Erwerb. Die Behörde stellt Dir dann eine WBK dafür aus bzw. trägt die Waffe in eine bereits vorhandene WBK ein (falls Du schon eine grüne WBK hast). Willst Du eine Kurzwaffe, dann stellst Du erst den Antrag auf Erwerb und bekommst ebenfalls eine WBK bzw. einen Eintrag in eine vorhandene WBK und kannst mit diesem Voreintrag die Kurzwaffe kaufen.

 

D.h. als Jäger beantragst Du nie die WBK alleine, sondern tatsächlich den erfolgten (Langwaffe) oder geplanten (Kurzwaffe) Erwerb einer Waffe. Eine leere WBK ohne (geplanten bzw. bereits erfolgten) Waffenerwerb gibt es nur bei Sportschützen bezüglich der gelben WBK - wobei manche Ämter dort auch herumzicken.

 

Die WBK selbst hat mit Jagd, Sport etc. gar nichts zu tun. Sie dokumentiert einfach die vorhandenen bzw. zum Kauf bewilligten Waffen und in bestimmten Fällen noch die Munitionserwebserlaubnis. Die WBK ist generell erst mal grün. Damit die Bürokraten glücklich sind, haben sie für bestimmte Sonderfälle (bestimme Sportwaffen - gelb / Sammlerwaffen - rot / Illegale Waffen - schwarz (*), d.h. nicht vorhanden 😉) noch weitere Farben erfunden.

 

(*) Ist natürlich ein Scherz!

Bearbeitet von drummer
Geschrieben
 
Nein. Als Jäger kaufst Du entweder eine Langwaffe und meldest den Erwerb. Die Behörde stellt Dir dann eine WBK dafür aus bzw. trägt die Waffe in eine bereits vorhandene WBK ein (falls Du schon eine grüne WBK hast). Willst Du eine Kurzwaffe, dann stellst Du erst den Antrag auf Erwerb und bekommst ebenfalls eine WBK bzw. einen Eintrag in eine vorhandene WBK und kannst mit diesem Voreintrag die Kurzwaffe kaufen.
 
D.h. als Jäger beantragst Du nie die WBK alleine, sondern tatsächlich den erfolgten (Langwaffe) oder geplanten (Kurzwaffe) Erwerb einer Waffe. Eine leere WBK ohne (geplanten bzw. bereits erfolgten) Waffenerwerb gibt es nur bei Sportschützen bezüglich der gelben WBK - wobei manche Ämter dort auch herumzicken.
 
Die WBK selbst hat mit Jagd, Sport etc. gar nichts zu tun. Sie dokumentiert einfach die vorhandenen bzw. zum Kauf bewilligten Waffen und in bestimmten Fällen noch die Munitionserwebserlaubnis. Die WBK ist generell erst mal grün. Damit die Bürokraten glücklich sind, haben sie für bestimmte Sonderfälle (bestimme Sportwaffen - gelb / Sammlerwaffen - rot / Illegale Waffen - schwarz (*), d.h. nicht vorhanden [emoji6]) noch weitere Farben erfunden.
 
(*) Ist natürlich ein Scherz!

Achso gut das wusste ich garnicht so genau. Danke für die Info


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Geschrieben
 
Nein. Als Jäger kaufst Du entweder eine Langwaffe und meldest den Erwerb. Die Behörde stellt Dir dann eine WBK dafür aus bzw. trägt die Waffe in eine bereits vorhandene WBK ein (falls Du schon eine grüne WBK hast). Willst Du eine Kurzwaffe, dann stellst Du erst den Antrag auf Erwerb und bekommst ebenfalls eine WBK bzw. einen Eintrag in eine vorhandene WBK und kannst mit diesem Voreintrag die Kurzwaffe kaufen.
 
D.h. als Jäger beantragst Du nie die WBK alleine, sondern tatsächlich den erfolgten (Langwaffe) oder geplanten (Kurzwaffe) Erwerb einer Waffe. Eine leere WBK ohne (geplanten bzw. bereits erfolgten) Waffenerwerb gibt es nur bei Sportschützen bezüglich der gelben WBK - wobei manche Ämter dort auch herumzicken.
 
Die WBK selbst hat mit Jagd, Sport etc. gar nichts zu tun. Sie dokumentiert einfach die vorhandenen bzw. zum Kauf bewilligten Waffen und in bestimmten Fällen noch die Munitionserwebserlaubnis. Die WBK ist generell erst mal grün. Damit die Bürokraten glücklich sind, haben sie für bestimmte Sonderfälle (bestimme Sportwaffen - gelb / Sammlerwaffen - rot / Illegale Waffen - schwarz (*), d.h. nicht vorhanden [emoji6]) noch weitere Farben erfunden.
 
(*) Ist natürlich ein Scherz!

Könnte ich den theoretisch 4 Kurzwaffen besitzen wenn ich dann 2 WBKs habe? Also wenn ich in der einen die ich über den Jagdschein bekommen habe 2 Kurzwaffen eintrage und über die ich durch den Schützenverein bekommen habe auch 2 Kurzwaffen eintrage?


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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb drummer:

Nein

Doch. Du erwirbst eine Waffe, meldest den Erwerb, und beantragst die Ausstellung einer WBK. Und die Behörde kann das u.U. verweigern.

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb sirtxbi:

Könnte ich den theoretisch 4 Kurzwaffen besitzen wenn ich dann 2 WBKs habe?

Klar, ohne Probleme. Die Anzahl der WBKs hat damit aber nichts zu tun. Du musst nur für jede ein Bedürfnis nachweisen.

Geschrieben
Wenn du das Bedürfnis nachweisen kannst kannst auch 20 Kurzwaffen haben, oder 100.
 
bedürfnis ist das Stichwort 

Ok dann kann ich ja theoretisch eine .22 und 9mm kaufen und dann noch eine .45 und dann als Bedürfnis sagen das ich die für den Fangschuss bei der Jagd brauche.


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Geschrieben
Klar, ohne Probleme. Die Anzahl der WBKs hat damit aber nichts zu tun. Du musst nur für jede ein Bedürfnis nachweisen.

Ah ok alles klar, danke!


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Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Fyodor:

Doch. Du erwirbst eine Waffe, meldest den Erwerb, und beantragst die Ausstellung einer WBK. Und die Behörde kann das u.U. verweigern.

 

Kann man so interpretieren. Allerdings ist diese Sicht etwas irreführend, weil eben gerade nicht ausschliesslich die WBK beantragt wird, sondern hauptsächlich der Erwerb der Waffe gemeldet wird. Eine WBK ohne Waffenerwerb ist (bis auf ein paar Sonderfälle) nicht vorgesehen.

 

Wenn man sie als das sieht was sie ist, nämlich nur einem Papier welches den Bestand dokumentiert, wird vieles einfacher. Dann versteht man auch, dass die Anzahl der Papierfetzen völlig egal ist. D.h. es können alle Waffen auf einer WBK drauf stehen (wenn der Platz reicht) oder man kann eine WBK pro Waffe haben. Eigentlich ist die WBK in dieser Form sowieso nur ein Relikt um Bürokraten glücklich zu machen, seitdem sowieso alles in einer zentralen Datenbank (NWR-II) steht. Die Österreicher sind den Deutschen hier mal wieder Lichtjahre voraus.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 55 Minuten schrieb sirtxbi:

Könnte ich den theoretisch 4 Kurzwaffen besitzen wenn ich dann 2 WBKs habe? Also wenn ich in der einen die ich über den Jagdschein bekommen habe 2 Kurzwaffen eintrage und über die ich durch den Schützenverein bekommen habe auch 2 Kurzwaffen eintrage?

 

Du kannst auch alle 4 Kurzwaffen in eine WBK eintragen lassen. Oder alle Waffen - Kurz und Lang - in eine WBK. Oder Du lässt Dir eine WBK für jede Waffe ausstellen. Wie Du das machen willst bestimmst Du - evtl. in Verbindung mit Deinem Geldbeutel und der Kostenordnung in Deinem Kreis. Je nach Kreis kostet die Ausstellung einer neuen WBK mehr als der Eintrag in eine vorhandene WBK. Hier kocht mal wieder jeder Kreis sein eigenes Süppchen.

Bearbeitet von drummer
Geschrieben
 
Du kannst auch alle 4 Kurzwaffen in eine WBK eintragen lassen. Oder alle Waffen - Kurz und Lang - in eine WBK. Oder Du lässt Dir eine WBK für jede Waffe ausstellen. Wie Du das machen willst bestimmst Du - evtl. in Verbindung mit Deinem Geldbeutel und der Kostenordnung in Deinem Kreis. Je nach Kreis kostet die Ausstellung einer neuen WBK mehr als der Eintrag in eine vorhandene WBK. Hier kocht mal wieder jeder Kreis sein eigenes Süppchen.

Ok. Jetzt verstehe ich das ganze mit der WBK erst richtig. Dachte das wäre wirklich so das auf einer nur wirklich dann die Waffen drauf dürfen die man z.B für die Jagd verwendet.


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Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb sirtxbi:

Ok dann kann ich ja theoretisch eine .22 und 9mm kaufen und dann noch eine .45 und dann als Bedürfnis sagen das ich die für den Fangschuss bei der Jagd brauche.

Das kommt auch ein Stück weit auf deine Behörde an.

 

Manch eine sagt, nimm doch Deine Sport-22er für die Fallenjagd und deine GK KW als Fangschusswaffe. Oder eben auch anders herum…

 

Ob das rechtlich in Ordnung ist steht auf einem anderen Blatt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Minuten schrieb sirtxbi:

Ok. Jetzt verstehe ich das ganze mit der WBK erst richtig. Dachte das wäre wirklich so das auf einer nur wirklich dann die Waffen drauf dürfen die man z.B für die Jagd verwendet.

 

Nein, daher die beiden Heinweise. Nämlich die WBK(s) als reine Dokumentation des Waffenbestands zu sehen und der Hinweis, dass Du als Schütze ein Bedürfnis hast un nicht etwa Deine Waffen.

 

vor 12 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Das kommt auch ein Stück weit auf deine Behörde an.

 

Manch eine sagt, nimm doch Deine Sport-22er für die Fallenjagd und deine GK KW als Fangschusswaffe. Oder eben auch anders herum…

 

Ob das rechtlich in Ordnung ist steht auf einem anderen Blatt.

 

Man braucht zumindest eine stichhaltige Argumentation warum die vorhandenen Waffen nicht einsetzbar sind. Bei einer sportlichen .22lr ist das recht einfach. Wenn ich aufgrund der klobigen Waffe keinen vernünftigen Fangschuss ansetzen kann verstösst dies gegen das zwingend zu beachtende Tierwohl und ist nicht waidgerecht. Je nach Bundesland überschreitet man beim krankschiessen aufgrund unpassender Waffe auch schnell die Linie zum Strafrecht. Zwingt ein Sachbearbeiter den Jäger zur Jagd mit unpassender Waffe, muss dieser im Ernstfall auch die strafrechtlichen Konsequenzen tragen. Dies sollte man dem Amt gegenüber notfalls schriftlich klarstellen.

Bearbeitet von drummer
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb drummer:

Wenn ich aufgrund der klobigen Waffe keinen vernünftigen Fangschuss ansetzen kann verstösst dies gegen das zwingend zu beachtende Tierwohl und ist nicht waidgerecht.

Nicht nur das. Viele 22er sind auch Singe Action Only

Geschrieben
 
Man braucht zumindest eine stichhaltige Argumentation warum die vorhandenen Waffen nicht einsetzbar sind. Bei einer sportlichen .22lr ist das recht einfach. Wenn ich aufgrund der klobigen Waffe keinen vernünftigen Fangschuss ansetzen kann verstösst dies gegen das zwingend zu beachtende Tierwohl und ist nicht waidgerecht. Je nach Bundesland überschreitet man beim krankschiessen aufgrund unpassender Waffe auch schnell die Linie zum Strafrecht. Zwingt ein Sachbearbeiter den Jäger zur Jagd mit unpassender Waffe, muss dieser im Ernstfall auch die strafrechtlichen Konsequenzen tragen. Dies sollte man dem Amt gegenüber notfalls schriftlich klarstellen.

Mir ist das gerade eingefallen, also wenn ich dann ja die WBK bekomme über meine erste Jagdwaffe und alles mit dem Bedürfnis Jäger kaufe dann muss ich ja gar keine Statistik führen wie oft ich im Jahr trainieren war am Schiessstand.


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