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IGNORED

Kann man neue Vereinskameraden (noch ohne WBK) bei 12/18 unterstützen?


vaquero357

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vor 4 Minuten schrieb chrisatwork:

Auch ich kenne das nur so.

Namentlich aufgeführt ist jeder im RK Bericht. Das in dem Standbuch nur der RK ansich aufgeführt wird kenne ich aber nicht nur von uns, das machen hier fast alle so bzw kann mich nicht dran erinnern das wir uns mal alle einzeln eingetragen hätten. Und ich schiesse RK seit 2006.

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vor 42 Minuten schrieb chrisatwork:

 Anscheinend werden einige Dinge von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt, egal welcher Verband

Das ist leider keine neue Erkenntnis. Selbst bei den LV des BDS, was man da so ab und zu liest. Meinen DSB Ableger im Saarland kann man in der Pfeife rauchen, der BDS LV 9 ist dagegen mehr als Spitze. Das einzige was der da immer bemängelt ist, das wir viel zu wenig beantragen..................................🤣

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vor einer Stunde schrieb PetMan:

Was geht die SB auf der Waffenbehörde das persönliche Schiessbuch des Antragstellers an ? Oder wieviel er unterm Strich geschossen hat ? Damit zweifelt sie die Verbandsbescheinigung an. Der Verband hat das zu prüfen, nicht die SB. Die hat einzig und allein IHRE Arbeit zu machen. Und dazu gehört das definitiv nicht.

Ja, manchmal ist das so. Ich weiß noch wie das bei mir seinerzeit war. Gleiche SA. Überprüfung rechtzeitig angestoßen und nach exakt 12 Monaten und über 100 Schießterminen die WBK beantragt. 

Antwort: da fehlt ein Monat. Sie müssen noch 1 Monat warten mit der Beantragung der WBK. 

Ich sichtlich ungehalten. Sie hielt Rücksprache mit ihrem Chef, dann die Antwort: ist alles richtig so. Für Neulinge müssen 12 Monate lückenlos  nachgewiesen werden. Die 18er Regel gelte bei Erstbeantragung der WBK nicht.

Komischerweise reichte ihr mein Schießbuch. Die beigelegten Schießtermine des Vereins wurden zwar gerne genommen, wären aber nicht nötig gewesen, so sie.

KA ob das daran lag, dass sie meinen Sohn kannte, der schon länger Schütze war. 

Da scheint wohl jede Behörde ihr eigenes Süppchen zu kochen. Vielleicht liegt auch einiges im Ermessensspielraum der einzelnen Behörden? Ich weiß es nicht. 

Deswegen vorher dort fragen, schadet nie.

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vor 57 Minuten schrieb Longhair:

Ich bin davon ausgegangen, das jeder, der auf einem Stand schiesst, namentlich in der Standkladde/Standbuch erfasst wird..

Schon aus Versicherungsgründen.

 

Welche Versicherung gegen was soll das sein?

 

Der Standbetreiber weiß das in der Regel nicht. Er kennt nur den Mieter (natürliche oder juristische Person).

Die Liste der Teilnehmer führt üblicherweise der Veranstalter des Trainings / Schießevents / Wettkampfes. So wie es das Gesetz ja auch vorsieht für Bedürfnisbescheinigung.

 

Betreiber und Veranstalter können natürlich auch identisch sein; die Regel ist das eher aber nur noch beim DSB.

Wenn ich mir die Liste der BDS-Vereine / -Gruppen meiner BDS-Landesverbände anschaue, dann haben die wenigsten eigene Stände.

 

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vor 9 Minuten schrieb weyland:

 

Welche Versicherung gegen was soll das sein?

 

Naja, als BDS Mitglied bist Du über den Verband, haftpflichtversichert.

Auch eine Rechtschutzversicherung (in Waffensachen) hast Du über den BDS.

Wenn irgendwelche Ansprüche angemeldet werden, muss ja nachgewiesen sein, wer da mit einer Waffe tätig war..

Ob diese namentliche Liste nun der Besitzer, Mieter oder Veranstalter führt ist eig. egal.

Ich ging davon aus das der Betreiber oder Mieter, das in jedem Fall tun muss..mag sein, das das meinerseits ein Trugschluss war.

 

Mein Verein, ist in der glücklichen Lage, eine eigene 25m RSA zu haben..

 

Long

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vor 1 Stunde schrieb PetMan:

Was geht die SB auf der Waffenbehörde das persönliche Schiessbuch des Antragstellers an ? Oder wieviel er unterm Strich geschossen hat ? Damit zweifelt sie die Verbandsbescheinigung an. Der Verband hat das zu prüfen, nicht die SB. Die hat einzig und allein IHRE Arbeit zu machen. Und dazu gehört das definitiv nicht.

 

War bei mir auch so bei den ersten WBKs, dass die Behörde eine Kopie vom Schießbuch haben wollte.

 

Bearbeitet von vaquero357
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vor einer Stunde schrieb whoami:

Antwort: da fehlt ein Monat. Sie müssen noch 1 Monat warten mit der Beantragung der WBK. 

Ich sichtlich ungehalten. Sie hielt Rücksprache mit ihrem Chef, dann die Antwort: ist alles richtig so. Für Neulinge müssen 12 Monate lückenlos  nachgewiesen werden. Die 18er Regel gelte bei Erstbeantragung der WBK nicht.

Also ich hab selten so einen Quatsch gehört. Hattest du eine Bescheinigung deines Verbandes, also die sogenannte " Bedürfnisbescheinigung " ? Dem `VERBAND gegenüber musst du deine Schiesstermine nachweisen, NICHT der Waffenbehörde!!!!!!!!!!!!!!! Wenn die Waffenbehörde das verlangt und somit die Bescheinigung des Verbandes nicht anerkennt ist das rechtlich mehr als eine Frechheit. Ist der Verband darüber informiert? 

 

vor 32 Minuten schrieb vaquero357:

War bei mir auch so bei den ersten WBKs, dass die Behörde eine Kopie vom Schießbuch haben wollte.

Das können sie gerne " haben wollen ", im Gesetz ist das aber nicht vorgesehen. Was die Vorlage bringen kann hat man ja bei @whoami gesehen...........einen Monat länger warten...............Der Gesetzgeber hat den Ablauf eines solchen Voreintrages, / WBK Ausstellung doch normiert. Da steht nirgends was von "Auf der Behörde Schiessbuch vorlegen ". Die sollen sich an ihre Vorgaben halten , nicht mehr und nicht weniger. Und Fälle wo die Vorlage des persönlichen Schiessbuches Nachteile nach sich zog findest du hier im Board einige.................Nochmal........die Behörde bekommt die Bescheinigung des Verbandes das man die gesetzlich geforderten Bedingungen erfüllt hat und den Antrag auf die WBK. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Alles andere entspringt der Fantasie der Behörde. Und wenn auf dem WBK Antrag die Vorlage des persönlichen Schiessbuches verlangt wird fülle ICH das einfach nicht aus. Damit zweifelt die Behörde die Aussage des Verbandes an. Eigentlich dürften die gar keine Verbandsbescheinigungen mehr anerkennen von diesem Verband, weil nach deren Lesart hätte der ja eine falsche, sprich einen  Monat zu frühe, Bescheinigung ausgestellt.

Ich hatte auch mal " Diskussionsbedarf " mit meiner Behörde, ging um eine volle gelbe WBK. Meine damalige Verbandsvorsitzende meinte dazu : " Sie haben ja recht, aber wollen wir es uns mit der Behörde verscherzen ? " Ich will und wollte mir nie was " verscherzen", aber ich bestehe auf die gültige Rechtslage. " Der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium " steht in einem der Schreiben die ich von meiner Waffenbehörde erhalten habe. Mittlerweile ist dem nicht mehr so. Jetzt hat der Kreis die gleiche Rechtsauffassung als das IM. Weil man ab und an auch mal einer Behörde gegenüber Flagge zeigen muss. Geht nicht darum Stunk zu machen, aber eine " Lex Waffenbehörde " gibt es nicht. Erstaunlicherweise komme ich mit meiner Waffenbehörde seit dem auch besser klar. Da wurde nie mehr versucht mehr zu verlangen als das Gesetz vorgibt, auch nicht bei der 5. oder 6. KW. Verbandsbescheinigung und gut. Mehr steht denen nicht zu und mehr kann einem selber zum Nachteil gereichen. Meine Behörde wollte auch mal mein Schiessbuch sehen. " Googlen sie meinen Namen, dann finden sie die Wettkampfergebnisse " . Ich wurde nie mehr nach einem Schiessbuch gefragt....................der größte Witz was das " persönliche Schiessbuch " angeht...lass dir mal von der Waffenbehörde den Teil im Gesetz zeigen, wo alles über dieses persönliche Schiessbuch geregelt ist. Da wird sie in Erklärungsnot kommen, weil das im Gesetz einfach nicht existiert, es keine Pflicht es zu führen gibt, es nicht mal normiert ist. Es ist einfach NICHT EXISTENT im Gesetz.

ich hatte 2 mal Stress mit denen, einmal wegen 2/6er Regel die sich sich selber ausgedacht hatten ( Die gilt für alle Waffen, war ihre Meinung  ) und wegen der vollen Gelben, wo sie wollten das ich eine neue " Beantrage " , incl Bescheinigung vom Verband. Das erste hatte ich noch selber mit der Behörde geregelt bekommen, beim 2. musste ich übers Innenministerium ( Fachaufsichtsbehörde ) gehen. Seit dem hab ich meine Ruhe und sie sind sehr zuvorkommend . 

Bearbeitet von PetMan
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vor 7 Minuten schrieb PetMan:

.Der Gesetzgeber hat den Ablauf eines solchen Voreintrages, / WBK Ausstellung doch normiert. Da steht nirgends was von "Auf der Behörde Schiessbuch vorlegen ". Die sollen sich an ihre Vorgaben halten , nicht mehr und nicht weniger.

 

Das wusste ich bereits als die Nachfrage von der Behörde kam.

 

Nach 12 Corona-Monaten endlich irgendwie 19 Stempel zusammen, (leerer) Waffenschrank in der Bude, Erstkunde bei der Behörde, Waffen vorbestellt bzw. "abrufbereit"..

Klar, da ist man genau in der Stimmung, den ganz großen verwaltungsrechtlichen Budenzauber loszutreten. 

Ehrlich gesagt war ich froh, dass die Behörde ansonsten rein gar nichts zu beanstanden hatte und lediglich besagte Kopie vom Schießbuch haben wollte, die ich zwecks Einreichung beim Verein/Verband eh noch als pdf-scan auf dem Rechner haben wollte. 10 Sekunden später war die Angelegenheit erledigt und die Antwort-Mail raus.

 

Mit vollen Schränken ist gut stänkern.

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vor 9 Minuten schrieb vaquero357:

Mit vollen Schränken ist gut stänkern.

Der war gut. Meinen ersten Ärger mit denen hatte ich aber schon mit meinen ersten Voreinträgen. Da waren die Schränke noch recht leer . Es geht aber nicht ums " stänkern". Würden WIR als Schützen uns unsere eigenen regeln ausdenken und der Behörde gegenüber kommunizieren weißt du wie sie reagieren würden. ICH selber könnte aber nicht gut damit Leben mir da Vorgaben gefallen zu lassen die das Gesetz nicht vorsieht. Bin halt so gestrickt und kann nicht aus meiner Haut. Und ich habe bei keinem " Streit " mit der behörde etwas verlangt was nicht durchs Gesetz gedeckt war. Die wiederum haben das 2 mal gemacht. Zumindest mein 2. Fall hatte aber auch zur Folge, das im ganzen Bundesland diese Praxis jetzt nicht mehr angewand wird. Ging da also nicht nur um mich alleine und eigentlich war der Vorgang Glasklar. DIE sahen das halt anders.  Nur, mit der Vorlage des persönlichen Schiessbuches kann man sich auch ein Eigentor schiessen. Wurde schon mehrfach bewiesen..............

 

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Es ging mir auch weniger darum, anderen ans Bein zu pinkeln.

Eher darum, dass du "jungfräulich" endlich mit deiner eigenen Waffe auf den Schießstand willst.

Hätte meine Behörde behauptet, dass im ersten Jahr die 12/18-Regel nicht gelten würde sondern eine "jeden Monat 1x-Regel", dann wäre ich natürlich auch dagegen vorgegangen. 

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Alles gut. Ich weiß noch zu gut wie das mit der ersten Waffe war und hätte mein Schiessbuch damals u.U. auch hingelegt. Da waren und sind aber immer genug Termien drin das ich mir nicht selber " ins Knie schiesse " wenn ich es vorlege. Bei meinem 2. Fall habe ich es sogar gemacht, um da keinen Aufriss zu provuzieren. Hat sie aber nicht in ihrer Meinung beeinflusst, das man bei einer gelben WBK wenn sie voll ist eine neue beantragen muss. Und dann ging das halt seinen weg über IM und Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde. Ging dann dabei nicht nur um den fachlichen Mist den sie verzapften, sondern vor allem auch um die Art und Weise wie man meinte mich da behandeln zu müssen. Mir wurde kein Gesprächsttermin, kein Rückruf, keine Antwort auf sachliche Emails usw usw gewährt. Man ignorierte mich und wollte das aussitzen, setzte mir Fristen, die das Innenministerium dann wieder aufhob . Ob ich mir das heute alles nochmal antun würde weiß ich nicht, damals fand ich es richtig. Mittlerweile bin ich 60, die Schränke sind , wie du schriebst , voll und ich habe einen Herzinfarkt überlebt. Ich bin ruhiger geworden........meine Waffenbehörde aber auch. Der damalige Leiter der Behörde wurd versetzt und hat jetzt tausende Leute " unter sich ". Er ist jetzt für den Friedhof in einem der Stadtteile zuständig............Mit dem Personal das jetzt in der Waffenbehörde noch aktiv ist bin ich sehr zufrieden, wenn auch die SB´ìne da nie meine Freundin werden wird.

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  • 4 Monate später...

Weil ich das hier gerade alles mal so querlese,

bei mir ist die Beantragerei nun schon ein paar Jahre her, aber wenn ich mich recht erinnere wurde die 12/18 Regelung noch entspannter ausgelegt und auch akzeptiert:

 

Beispiel (Bedürfnis Kurzwaffe Sportschütze) :

Du erscheinst noch seltener als die 12 "Male" am Stand, schiesst aber bei jedem Schießtermin zwei unterschiedliche Kaliber,

kommst mit der Gesamtsumme dann über 18 "Male" --> Anforderungen erfüllt --> Bedürfnis erteilt.

 

Kann das sein?!? Je mehr ich drüber nachdenke, desto zweifelhafter, da leichter, kommt mir das vor. Denn in unserer Schießkladde wird immer nur das Anwesenheitsdatum

vermerkt - nicht die einzelnen tatsächlich geschossenen Disziplinen...?!? Aber ich bilde mir ein da war das so...?!

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Am 24.6.2022 um 10:57 schrieb whoami:

Also 12er Regel only!

Fällt ein Monat aus (Urlaub, etc.), muß der Neuling einen Monat dran hängen

😂😂😂😂😂 Die könnte mich mal sowas von! Das man sich sowas gefallen lässt. Da hast du eventuell 35 Termine, aber im Juni warst krank, oder Verein schließt während der Sommerferien. 

Bearbeitet von callahan44er
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5 hours ago, Multivan said:

Du erscheinst noch seltener als die 12 "Male" am Stand, schiesst aber bei jedem Schießtermin zwei unterschiedliche Kaliber,

 

Theoretisch könnte man bei dieser Auslegung dann ja achtzehn Sachen an einem Termin schießen.... 🤣 Wo da Anfang und Ende sind dürfte nicht vollkommen abschließend geregelt sein. Ein Termin am Morgen und einer am Abend, vielleicht unterschiedliche Disziplinen und sogar Lokalitäten, ist das einer oder zwei?

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vor 5 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Ein Termin am Morgen und einer am Abend, vielleicht unterschiedliche Disziplinen und sogar Lokalitäten, ist das einer oder zwei?

Das musst du mit deiner Behörde verhandeln.

 

Hier bei uns: Ein Tag, ein Termin. Auch, wenn man auf einer Meisterschaft 5 Disziplinen mit 5 unterschiedlichen Waffen schießt --> nur 1x Stempel, egal, wie lang es dauert.

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vor 7 Stunden schrieb Sal-Peter:

Das musst du mit deiner Behörde verhandeln.

 


Was hat die Behörde damit zu tun?

Die Befürwortung erfolgt durch den Verband unter Nachweis der Trainingseinheiten. Das persönliche Schießbuch sollte die Behörde nie zu Gesicht bekommen.

 

Kaliber ist auch kein Kriterium weil das eigentlich niemanden interessieren muß solange es sich um erlaubnispflichtige Waffen handelt.

 

Wichtig ist hingegen, ob mit Lang- oder Kurzwaffe trainiert wurde weil das die vorgesehenen Waffenkategorien sind. Insoweit sollte IMHO auch je ein Langwaffen- und ein Kurzwaffentermin pro Tag möglich und anerkannt sein.

Ob dem in der Praxis so ist, kann ich nicht beurteilen, weil ich selbst nie so knapp an Nachweisen war.

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vor 20 Minuten schrieb weyland:

Ob dem in der Praxis so ist, kann ich nicht beurteilen, weil ich selbst nie so knapp an Nachweisen war.

Dito, aber selbst wenn der eine das anerkennt , kann ein anderer wieder anders Entscheiden. Irgendwann wird uns aber sicher von einem Gericht erklärt, was " der Wille " des Gesetzgebers war................................

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11 hours ago, Sal-Peter said:

Hier bei uns: Ein Tag, ein Termin. Auch, wenn man auf einer Meisterschaft 5 Disziplinen mit 5 unterschiedlichen Waffen schießt --> nur 1x Stempel, egal, wie lang es dauert.

 

Auch wenn an diesem Tag KW und LW geschossen wird? Gilt dieser Tag für den Erhalt des Bedürfnisses (4/6) dann als LW oder KW Termin? Oder doch beides?!

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vor 4 Stunden schrieb PetMan:

aber selbst wenn der eine das anerkennt , kann ein anderer wieder anders Entscheiden. Irgendwann wird uns aber sicher von einem Gericht erklärt, was " der Wille " des Gesetzgebers war................................

 

Der Gesetzgeber hat hier klar formuliert, IMHO.

 

Die Unklarheit bzw. die unterschiedliche Praxis wird ja (anscheinend) rein im Rechtsverhältnis Schütze - Verein(sfunktionär) - Verband(sfunktionär) gelebt: 

Ein Vereinsfunktionär, der nur einen Eintrag pro Tag zeichnen will, ein Verbandsfunktionär, der nur einen Eintrag pro Tag zählen möchte.

 

Den Fall kann man ja auch beliebig auskonstruieren: Morgens auf dem Heimatstand (DSB) Kurzwaffe geschossen, nachmittags in P'burg 300m Langwaffe als BDS-Mitglied
-> kann das nur ein Trainingstermin sein? Das wäre haarsträubend.

Man könnte als Schütze auch auf die Idee kommen, ein KW-Schießbuch und ein zusätzliches LW-Schießbuch zu führen.

 

Letztendlich sollte man, vor allem als Neuschütze, nicht ständig auf einem schmalen Grad balancieren. Was will man denn in diesem Sport, wenn man bereits in der motivierten Anfangsphase kaum am Training teilnimmt?

 

Die von @drummerangeführten Wettkämpfe sind nochmal anders zu betrachten:

Zuallererst ist das ein Wettkampf, damit einmal als Wettkampfteilnahme zu bescheinigen. Wenn er mit mehreren Waffen in mehreren Disziplinen / Divisions bestritten wird, ist er für jede Waffe eine Wettkampfteilnahme, was durch Urkunden und Ergebnislisten ja zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Auch ein einmaliger Start mit mehreren Waffen (3Gun) ist für jede Waffe eine Wettkampfteilnahme, wenn auch auf ersten Blick vielleicht nicht so eindeutig.

 

Ob Wettkämpfe zusätzlich als Trainingstermine ("im Verein trainiert") zu bewerten sind, wird meines Wissens unterschiedlich gehandhabt. Aber das war hier ja nicht das Thema.

Bearbeitet von weyland
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31 minutes ago, weyland said:

Den Fall kann man ja auch beliebig auskonstruieren: Morgens auf dem Heimatstand (DSB) Kurzwaffe geschossen, nachmittags in P'burg 300m Langwaffe als BDS-Mitglied
-> kann das nur ein Trainingstermin sein? Das wäre haarsträubend.

 

Schon. Aber wenn man eben überhaupt in die Abstrusität verfällt, Trainingstermine zu zählen, dazu noch "in einem Verein", der ja doch ein Zusammenschluss von Personen und kein Ort ist, dann kann man auch die umgekehrt haarsträubende Situation konstruieren: Einen Schuss abgegeben, eine rauchen gegangen, einen zweiten Schuss abgegeben, können das zwei Trainingstermine sein? Wohl auch nicht? Damit stellt sich dann aber das Problem zwischen der Abgrenzung dieser beiden Situationen.

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vor 3 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Aber wenn man eben überhaupt in die Abstrusität verfällt, Trainingstermine zu zählen, dazu noch "in einem Verein", der ja doch ein Zusammenschluss von Personen und kein Ort ist ...

 

"in einem Verein" ist der Wortlaut des Gesetzes.

"Verein" meint - wie Du richtig schreibst (edit: und auch andere bereits geschrieben haben) - die organisatorische Einheit, also der Zusammenschluß natürlicher Personen, keinen Ort.

Aber: Der Verein muß das regelmäßigen Aktivitäten des Mitgliedes dokumentieren und bescheinigen. Wie er das tut, obliegt ihm; die Verbände geben Rahmen vor. In der Praxis sind die Möglichkeiten hierfür begrenzt, aber das wurde hier ja schon rauf und runter diskutiert.

 

Und da kommen wir halt zum Punkt: Es gibt in Deutschland (mind.) 4 anerkannte Schießsportverbände, mit x Landes-/Regionalverbänden, darin organisiert ca. 17.000-18.000 Schießsportvereine, jeder mit eigener Satzung, gelebten Regeln und Menschen, die sie so oder so leben.

So obliegt es der Eigenverantwortung des Schützen, sich den für ihn passenden (Landes-)Verband und Verein mit dem zu ihm passenden Reglement auszusuchen.

Niemand muß den Verein am Wohnort nehmen, noch nicht mal den im eigenen Bundesland. Man kann mit recht geringem Aufwand Schießsportvereine gründen - das habe ich schon zweimal gemacht. Man kann sogar Verbände gründen und zur Anerkennung führen ...

Wenn ich einen Verein wähle, in dem ich nur einmal im Monat trainieren könnte (so ich selbst dann immer kann), gehe ich ins Risiko, mein Ziel nicht zu erreichen. Wenn ich dann niemanden finde wie den TE @vaquero357 , läuft es blöd.

 

vor 3 Stunden schrieb drummer:

 Nachher im Wohnzimmer 1h Trockenübung mit der Waffe. Kann das ein Trainingstermin sein?!

 

Ja, das kann IMHO eine Art des sinnvollen sportlichen Trainings sein. Das ist hier aber nicht relevant.

Der Blick ins WaffG hilft zu erkennen, was der Gesetzgeber hingegen erwartet: Daß Du den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen "ausgeübt hast".

 

Ich betreibe auch berufliche Weiterbildung, lese mich in Themen ein, übe Fertigkeiten - und mein Arbeitgeber vergütet das doch nicht (zumindest nicht direkt).

Bearbeitet von weyland
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5 minutes ago, weyland said:

Ja, das kann IMHO eine Art des sinnvollen sportlichen Trainings sein. Das ist hier aber nicht relevant.

Der Blick ins WaffG hilft zu erkennen, was der Gesetzgeber hingegen erwartet: Daß Du den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen "ausgeübt hast".

 

Würde ich anders bewerten. Was soll Trockentraining mit der Waffe denn sonst sein? Ringelpietz mit anfassen?!

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