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IGNORED

SEK reitet bei Corona-Skeptiker ein und beschlagnahmt Waffen


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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Stimmt so nicht!

Dann sag' doch bitte mal wie es war!

 

Jedenfalls stand doch am Anfang dieses Threads

Am 28.5.2022 um 07:22 schrieb heletz:

Nach Informationen von WELT soll ein anonymer Hinweis den Ausschlag für eine Razzia beim Corona-Maßnahmen-Kritiker Paul Brandenburg gegeben haben.

Demnach solle Brandenburg ein Sturmgewehr besitzen und Schießtrainings angeboten haben.

 

Ich habe beschrieben wie das ggf. mit "anonymem Hinweis" laufen kann ...

Letzteres hätte ich vielleicht deutlicher machen sollen, damit es auch jeder versteht.

 

Es kann durchaus Gründe für einen anonymem Hinweis geben - im Zusammenhang mit OK würde ich auch nicht wollen, dass da an einer Stelle in den Akten vergessen wurde meinen Namen zu schwärzen und der Anwalt der "Gegenseite" den dann lesen kann ...

 

Ach, ich vergaß "unsere Behörden machen nie Fehler und halten sich doch IMMER an Recht und Gesetz" ...

Da werden keine verdachtsunabhängigen Aufnahmen von KFZ-Kennzeichen und -Fahrern gemacht, weil - das hat das BVerfG ja verboten.

Da werden keine Akten länger aufbewahrt, obwohl sie nach Gesetz schon hätten vernichtet werden müssen, während man andere, die man im U-Ausschuss dringend gebraucht hätte und die noch hätten da sein müssen, schon "versehentlich" geschreddert hat.

Da werden keine Droh-EMails an eine türkischstämmige Anwältin von einem Polizei-Computer versendet.

to be continued

 

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Geschrieben (bearbeitet)

Vermutlich hat er ein einschlägiges HA-Gewehr und bietet Leuten an mal mit zum Schiessen zu gehen.

 

Das ist genau die Art von Korruption: Jemand behauptet(evtl ein potentieller Verbrecher vom Staatsschutz) "Der da hat ein Sturmgewehr"

Nun könnte man ins NWR schauen und sehen: Ah, hat ein AR15. Legal. Case closed.

 

Oder man konstruiert sich einen "Anfangsverdacht", weil man das so haben möchte:  weil man Kritiker der krankhaften und faschistoiden Maßnahmen mundtot machen möchte.

 

Bei solchen Konstellationen sollte das unmittelbar in U-Haft und danach ohne Ausnahme ins Gefängnis führen. Für die beteiligten Beamten. Und für den Richter der den Durchsuchungsbeschluss unterschrieben hat.

Die Behauptung eines anonymen Laien, das ein Legalwaffenbesitzer Kriegswaffen besitze als Tatsache zu verkaufen die eine Hausdurchsuchng rechtfertigt is einfach obszön und wie man im Fall Brandeburg sehen konnte völlig daneben.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb TriPlex:

Weißt Du auch noch in welcher Zeitschrift und WER das war (ich meine, das war ein (damals) US-weit bekannter "Elektronik-Bastler")?

vor 11 Stunden schrieb rwlturtle:

Ja.

Du arbeitest beim Microsoft-Support?!

"Ich habe auf eine einfache Frage schnell eine 100% korrekte, aber trotzdem völlig unbrauchbare Antwort erhalten." 😉

 

Sagst Du mir/uns auch bitte wer und in welcher Zeitschrift das war?

 

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb TriPlex:

Dann sag' doch bitte mal wie es war!

Habe reichlich anonyme Anzeigen bearbeiten müssen und könnte jetzt beschreiben wie es funktioniert dass der Hinweisgeber auch durch die Polizei nicht ermittelt werden konnte. Das lasse ich aber.

Anonyme Anzeigen werden dann an die Staatsanwaltschaft abgeschlossen. Bei Waffen und anderen schweren Delikten kommen diese Akten aber in der Regel mit einem Durchsuchungsbeschluß zurück, so nach dem Motto "zum zweifelsfreien Ausschluß des Verdachtsfalls", oder auch zur Entlastung des Verdächtigen.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb uwewittenburg:

könnte jetzt beschreiben wie es funktioniert dass der Hinweisgeber auch durch die Polizei nicht ermittelt werden konnte.

Du gehst z.B. in eine Telefonzelle (ein paar gibt's ja noch), drückst den Hebel Richtung "110", machst Deine kurze "Meldung" und bist weg, bevor jemand "vorbeikommt".

Sollte natürlich nicht auf einem Platz mit Video-Überwachung usw. sein.

 

Aber wie schon geschrieben "die Polizei (& Co)" ist immer vorbildlich, hält sich immer und überall an Recht und Gesetz, ermittelt immer vorurteilsfrei, ...

Wer 'was anderes behauptet (wie z.B @ASE und ich) ist einfach nur ein dummer "Corona-Spinner" und gehört eigentlich in die "Geschlossene" ...

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb TriPlex:

Du gehst z.B. in eine Telefonzelle (ein paar gibt's ja noch), drückst den Hebel Richtung "110", machst Deine kurze "Meldung" und bist weg, bevor jemand "vorbeikommt".

Sollte natürlich nicht auf einem Platz mit Video-Überwachung usw. sein.

So einfach? 😂 Nene, geht auch anders, Internet-Cafe, postalisch u.s.w.!

vor 1 Minute schrieb TriPlex:

Aber wie schon geschrieben "die Polizei (& Co)" ist immer vorbildlich, hält sich immer und überall an Recht und Gesetz, ermittelt immer vorurteilsfrei, ...

Das behauptet niemand! Kein Mensch ist fehlerfrei.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb ASE:

Und jetzt weiter? Was macht der UN Funktionär nun? 

vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Es gibt auch Waffenbehörden die nach Ablauf der Abgabefrist eine Anzeige wegen illegalen Waffenbesitz stellen, darauf erfolgt dann schon fast automatisch ein Durchsuchungsbeschluß!

Und die Prüfung durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit spart man kostengünstig nachhaltig ein? Und die Verwaltungsgerichtsbarkeit freut sich, daß die untere Verwaltungsebene ihr den Tag erleichtert und sie sich nicht damit beschäftigen muß? Also wenn der LWB, dessen Erlaubnis widerrufen wird, so gefährlich ist daß man ihm den Weg zum Verwaltungsgericht einfach so verwehrt er aber nicht soo gefährlich ist, daß man ihm die paar Tage zum Überlassen an Berechtigten schon noch läßt statt ohne Vorwarnung (wieder mal) gleich einen Zugang zu schaffen - kann mir das jemand erklären? 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb uwewittenburg:

kommen diese Akten aber in der Regel mit einem Durchsuchungsbeschluß zurück, so nach dem Motto "zum zweifelsfreien Ausschluß des Verdachtsfalls", oder auch zur Entlastung des Verdächtigen.

Hallo uwewittenburg

 

ist es tatsächlich so einfach?!

Irgendjemand schreibt einen Brief, darin wird behauptet, Steven hätte UZIs, AKs und noch mehr. Das geht zur Staatsanwaltschaft. Die gibt die Anordnung, dass Stevens haus 3 Tage durchsucht wird, um Steven zu entlasten? Ein anonymes Schreiben, nicht mehr.

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Josef Maier:

Und die Prüfung durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit spart man kostengünstig nachhaltig ein?

Wer die Frist zur Abgabe versäumt und den Gerichtsweg nicht eingeschlagen hat besitzt die Waffen nun mal illegal.

P.S.: Den Thred "LWB schießt auf die Polizei"?

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb uwewittenburg:

Wer die Frist zur Abgabe versäumt und den Gerichtsweg nicht eingeschlagen hat

Das ist schon klar. Ich verstehe die sich häufenden Fälle aber so, daß immer öfter ein sofortiger Vollzug unter Ausschaltung eines sinnvollen Rechtsweges - nämlich vor Überlassung an Berechtigte - angeordnet wird. Und der Waffenbesitzer dann eben keine Möglichkeit hat, die Anordnung der unteren Behörde, womöglich nicht mal durch einen Beamten, RECHTZEITIG vor dem Verwaltungsgericht zu klären. Hinterher hat ja da niemand mehr ein Interesse, das zügig zu klären. Das liegt dann mit den NSU Akten oder mit den Pfizer Versuchsergebnissen bis zum jüngsten Gericht. Ich behaupte einfach mal, daß der Gesetzgeber diese Variante für ein paar seltene Fälle vorgesehen hatte und nicht als Regelfall. Heute wird das doch schon betrieben wenn jemand die Jagdscheinverlängerung vergessen hat. Oder eigentlich nur wegen des Maibockes auf Tagesjagdschein umstellen will.

 

Oder eben Gott lästert. Q. e. d.

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Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb steven:

ist es tatsächlich so einfach?!

Ein anonymes Schreiben, nicht mehr.

 

Ein ähnliches Verhalten, um jemanden reinzureiten oder sich einfach am Chaos zu erfreuen, den Sicherheitsbehörden falsche Informationen zukommen zu lassen, idealerweise das Ergebnis noch auch Video aufzuzeichnen, ist ja unter dem Namen "swatting" geläufig. Wenn man dafür gar nicht den Notruf anrufen muss, auf das Risiko hin, dass die Quelle zurückverfolgt werden kann, sondern es ein anonymer Brief wegen eines rein possessorischen Delikts tut, um eine Situation zu provozieren, die für die Beteiligten mindestens sehr unangenehm ist, schlimmstenfalls für einen oder mehrere final ausgeht, dann dürfte das für manche Leute eine glatte Einladung sein.

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Geschrieben

Ich habe kürzlich aus einem Ordnungsamt gehört, daß man einen Namen brauche, anonym selbst mit belastbaren Beweisen genüge tendenziell nicht um was loszutreten. Das war aber nicht von einem Waffenrechts SB, da sitzt der Colt vielleicht lockerer? Und zur Vermeidung von Mißverständnissen: Ich will hier keine Anleitung zu falschen Beschuldigungen posten. Aber es gibt ja vielleicht im Leben mal Situationen, die man abgestellt wissen möchte ohne daß der Problemverursacher wissen soll, wo meine Haus wohnt.

Geschrieben

In der Theorie bedarf es eines ehröhten Begründungsaufwandes für den Durchsuchungsbeschluss, wenn nur eine anonyme Anzeige vorliegt.

In der Praxis wird gerne auf diesen unnötigen Aufwand verzichtet.

 

In einem mir bekannten Fall gehöte der Aspirant zu den etwas Begüterten und hat den Durchsuchungsbeschluss als solchen dann angefochten. Ging auch um Schäden an den Tresoren und den Waffen beim Transport.

 

Vor dem Verwaltungsgericht ist er noch abgeblitzt und vor dem Oberverwaltngsgericht war es dann etwas förmlicher und dort wurde festgestellt, dass der Durchsuchungsbeschluss nicht hinreichend begründet (mit Blick auf die BVG Rechtsprechung) und damit rechtswirdig war. Das löste dann auch eine umfassende Schadensersatzpflicht aus, so dass man nicht auf das STREG Verfahren hoffen musste. Autsch, das war teuer: Gutachter, Waffenreparatur vom Meister, neue Tresor-Türen, bzw neue Tresore, dort wo keine Türen mehr einzeln lieferbar waren.

 

Im Kreis Pinneberg haben sie die Lernkurve schon gekriegt: Da kommen die Kollegen schon mit ausreichend Luftpolsterfolie / Paketpapier zum Termin 😉

 

In Bayern kann man sich das aber schenken, wenn man nicht bereit ist, das durch alle Instanzen bis zum BVG zu treiben.

 

In einer anderen Stadt gab es ob der Anzahl der Sammlerwaffen nach einer Verwandten-Anzeige wegen einer angeblichen Morddrohung zu Lasten der Enkel-Kinder eine pragmatische Lösung: Der Waffenkeller wurde versiegelt und jede Woche erschien einmal der Mitarbeiter des Ordnungsamtes, um den Luftentfeuchter leeren zu können. Die haben es selber nicht geglaubt, mussten aber etwas machen...

 

frogger

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Josef Maier:

Ich habe kürzlich aus einem Ordnungsamt gehört, daß man einen Namen brauche, anonym selbst mit belastbaren Beweisen genüge tendenziell nicht um was loszutreten.

Richtig, das gilt für die Ermittlungsbehörden, von daher sind anonyme Anzeigen ja auch an die Staa ohne weitere Maßnahmen weiterzuleiten. Bei Waffen und anderen schweren Delikten kommt dann die Akte mit einem DB an die dafür zuständige Stelle zurück.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb frosch:

In einem mir bekannten Fall gehöte der Aspirant zu den etwas Begüterten und hat den Durchsuchungsbeschluss als solchen dann angefochten. Ging auch um Schäden an den Tresoren und den Waffen beim Transport.

Hat die Durchsuchung aber nicht verhindern können.

Bei Schäden haften in der Regel der Pol.-Präs., genau wie bei der Spurensuche nach einem Enbruch mit Schwarzpulver auf Teppichen u.a.!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb frosch:

Rechtliches Gehör wird in 99,999 % aller Fälle vor der Durchführung der Maßnahme nicht gewährt 😉

Wäre ja auch unsinnig, zumal der Grund bei der Vorladung benannt werden muß und man muss der Vorladung ja auch nicht Folge leisten, anders als Zeuge. (ich weiß, er brauch auch nicht erscheinen, aber aussagen muss er trotzdem)

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb WOF:

Was ein Uniformständer will ist egal.

Gibt es da nicht seit ein paar Jahren so eine abenteuerliche Konstruktion, daß der geschätzte Herr Staatsanwalt:Innen die Polizei beauftragen würde, für ihn zu befragen? Also eben wie man sich das als Laie in einem Rechtsstaat und mit freiheitlich - demokratischer Grundordnung so vorstellt? Trennung Neigen eigentlich Zeugen, die man unnötig geärgert hat obwohl man von denen ja was will, überdurchchnittlich zum scholzen?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Bei Schäden haften in der Regel der Pol.-Präs., ...

War da nicht mal 'was, dass der Betroffene auf bei der Beweissicherung entstandenen Schäden sitzen bleibt?

Zumindest kam mal ein diesbezüglicher Bericht im TV, ist aber lange her und könnte sich ja geändert haben.

IIRC war in dem Bericht ein PKW vom Anhänger gerutscht o.ä.

 

BTW:

Nach dem Mord in der Emmich-Cambrai-Kaserne wurde der etwas verbeulte Benz eines Rechtsanwaltes aus Schwerin (der an dem WE dort bei einer DVAG war) zur Untersuchung von Schwerin nach Hangover zum LKA transportiert, obwohl es auch in Schwerin ein LKA gab.

 

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