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IGNORED

Kalaschnikow und andere illegale Waffen bei Sportschützen vorgefunden


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Geschrieben (bearbeitet)

Du meinst, wenn man seine Ideologie gegen konkrete logische Schlussfolgerungen nicht mehr durchsetzen kann ist es an der Zeit die Logik (notfalls mit Gewalt) zum Schweigen zu bringen?! Da bist Du in bester Gesellschaft(sic).

Bearbeitet von drummer
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb drummer:

 

Nein! Böse Tat, weil hier jemand geschädigt wird. Kleiner aber feiner Unterschied.

 

Drauf geschissen.... 

Eine Trunkenheitsfahrt (§316 StGB) ist genau so strafbar, es wird niemand geschädigt. Es ist einfach nur mit Strafe belegt besoffen zu fahren.

Hakenkreuzfahne hissen (86 a StGB) strafbar, ohne das jemand geschädigt wird.

Amtanmaßung (132 StGB), wer wird geschädigt?

 

Sollen wir weiter machen? Da lassen sich noch zig Tatbestände in unserer Rechtsordnung finden.

 

Hört doch endlich mit dem geistigen Dünnschiss hier auf. Es wurde eine Straftat begangen und er Typ wurde angelackt. 

 

Es gibt keine guten und schlechten Straftaten. Es gibt nur Straftaten, fang mal an das zu kapieren.

 

 

 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb drummer:

 

Nein! Böse Tat, weil hier jemand geschädigt wird. Kleiner aber feiner Unterschied.

 

Zurecht ist ein Angriff auf das Eigentum notwehrfähig, ein "Angriff" auf Deine Ideologie (noch) nicht!!!

 

Kleine Übung für Dich und die Anhänger Deiner Meinung: Ihr stellt bitte eine Liste zusammen, welche konkreten Schäden anderen Menschen dadurch entstehen, dass jemand eine nicht registrierte vollautomatische Schusswaffe besitzt. Ich bin gespannt, was dabei herauskommt.

Sorry, scheinbar reicht dein Horizont nicht aus Straftatbestände zu aktzeptieren. (Das war jetzt die höfliche Umschreibung)

Geschrieben
Gerade eben schrieb Maure:

Drauf geschissen.... 

Eine Trunkenheitsfahrt (§316 StGB) ist genau so strafbar, es wird niemand geschädigt. Es ist einfach nur mit Strafe belegt besoffen zu fahren.

Hakenkreuzfahne hissen (86 a StGB) strafbar, ohne das jemand geschädigt wird.

Amtanmaßung (132 StGB), wer wird geschädigt?

 

Sehr gut. Und jetzt musst Du nur noch darüber nachdenken, ob das gut und sinnvoll ist und wohin Straftaten ohne Opfer zwangsläufig führen!

 

Gerade eben schrieb Maure:

Sollen wir weiter machen? Da lassen sich noch zig Tatbestände in unserer Rechtsordnung finden.

 

Hört doch endlich mit dem geistigen Dünnschiss hier auf. Es wurde eine Straftat begangen und er Typ wurde angelackt. 

 

Es gibt keine guten und schlechten Straftaten. Es gibt nur Straftaten, fang mal an das zu kapieren.

 

Schade, ich dachte schon es wird konstruktiv. Ist so, weil "von oben" angeordnet ist leider nicht konstruktiv sondern hirnlos.

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Maure:

Es gibt keine guten und schlechten Straftaten. Es gibt nur Straftaten, fang mal an das zu kapieren.

 

Das steht im Gegensatz zu so ziemlich jeder Systematik so ziemlich jedes Strafrechts. Die Unterscheidung zwischen "malum in se" und "malum prohibitum" ist jetzt wirklich keine neue Erfindung.

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Gast
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