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IGNORED

Waffenraum in RLP Neubau - Anforderungen


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Geschrieben

Guten Morgen,

 

ich baue demnächst in RLP und möchte im Keller direkt einen Waffenraum einrichten. Nun schickt mich meine Behörde zum BKA, das BKA schickt mich zur Behörde, keiner mag mir klare Vorgaben machen. 

Wo schaue ich denn da am besten? Habe div. Merkblätter gefunden, aber d.h. ja nicht unbedingt dass MEINE Behörde das anerkennt. Bin für Tipps dankbar. 

Danke!

Geschrieben

Hallo Slickride

 

ich habe sowohl mein haus als auch meinen Waffenraum in Kontakt mit der "Polizeilichen Beratungsstelle" gebaut.

Die Ratschläge waren kostenlos und gut. Die sollten dir auch zum Waffenraum Hinweise geben können. 

Begleitend habe ich den SB der Waffenbehörde schriftlich über die Pläne informiert.

 

Steven

 

P.S. Falls du einen Tresortür benötigst, da kann ich dir eine gute Adresse geben. 

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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Slickride:


Ja laut Behörde möge ich mich ans BKA wenden, welche aber nicht zuständig sind... ggf. sollte ich mich ans LKA wenden?

 

 

Da hat die BEhörde Müll erzählt.

 

Wenn überhaupt LKA ( z.b. in BW machen die das inkl. ganz guter Info Online).

 

Ansonsten hier zur Polizeilichen Beratung wie bereits genannt.

 

Das dass BKA nicht zuständig ist, ist ja verständlich

Geschrieben

Bei mir in Niedersachsen  hatte die Behörde plötzlich in meinem Keller eine andere Tür verlangt und mich an die Kripo verwiesen.

Von dort kam ein netter Beamter zu mir und hat mich beraten was ich verändern möge um dem Gesetz genüge zu tun.

Das sollte bei dir eigentlich auch funktionieren, denn wenn so ein Fachmann das dann absegnet, tut er das auch vor der Behörde.

 

Zu meinem Glück war es dann nur eine Modifikation der Tür , weil sie aus Holz war...... und kein Tresorraum. 

Geschrieben

Meine Erfahrung vor ca. 20 Jahren aus dem Norden von RLP:

Ich bin damals zum SB gegangen und habe gesagt ich möchte eingen Waffenraum. Der sagte OK, hier haben Sie die Telefonnummer der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle.

Da angerufen, dann kam ein älterer Herr und wir besprachen das Vorgehen. Mauerstärke, Tür etc.pp.

Nach Fertigstellung des Raums kam der ältere Herr, hat alles vor Ort begutachtet und eine Stellungnahme für die Behörde geschrieben.

Diese Stellungnahme sowie Rechnung über die Tür, Bescheinigung des Mauerwerks habe ich dem SB vorgelegt.

Der hat das verarbeitet und das war es....

 

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Geschrieben

Hallo Slickride

 

kannst ja mal einen Erfahrungsbericht über deinen Bau des Waffenraums hier bringen.

Ein Kuriosum bei mir: Das Bauamt wollte eine Belüftung des Waffenraumes. Die Waffenbehörde sagte dazu nein. 

Miteinander redeten die grundsätzlich nicht. Es ging alles über mich. 

Die Lösung: Ich nahm 2 VA-Rohre (60mm) die leicht gebogen waren. Denn das größte Problem für die Waffenbehörde war, dass man vom Kellerflur in den Waffenraum schauen konnte und mit einer Taschenlampe die Waffen sah. Das gebogene Rohr (eins oben, eins unten, kleiner Ventilator oben) verhinderte die "Begehrlichkeiten".

Die Tür habe ich selbst eingebaut. Ist einfach und spart Geld.

 

Steven

 

Geschrieben

Hallo,

 

bezeichnenderweise kommt weder in deiner "Anfrage" noch in den bisherigen "Antworten" ein SACHVERSTÄNDIGER vor, oder werden gar FACHFIRMEN erwähnt - ist sicherlich alles böser Zauber, sind alle ihr Geld nicht wert, können wir (ich?) in einem Forum doch alles viel besser, und vor allem ohne was zu bezahlen.

 

Deine Angaben sind viel zu unspezifisch als daß dir hier jemand mit mehr als einem "Zuständigen für RLP" weiterhelfen könnte, und genau DIE Person bzw. DIE zuständige Behörde gibt es nicht, in keinem Bundesland, denn die "Vorgaben" für das Errichten und vor allem die Abnahme und die behördliche Genehmigung sind, nun ja, durchaus "variabel".

 

Das ist durchaus analog zu den "Vorgaben" für das Errichten und vor allem die Abnahme von Schießstätten zu sehen, und ich will da gar nicht weiter ins Detail gehen aber jeder der schon mehrere Schießstätten beratend oder verantwortlich "betreut" hat weiß was ich meine.

 

Da das Vorhaben Waffenraum aber ohne die Mithilfe eines Sachverständigen eh nicht erfolgreich durchzuziehen ist würde ich einen SV hinzuziehen, nicht den preiswertesten, sondern den mit den besten Verbindungen ("Beziehungen"?) in der Gegend, und ja, natürlich kostet der Geld. DER hat aber das Know-How darüber was da wo du bauen willst tatsächlich gefordert wird, was abnahmefähig ist, und zwar abhängig von dem was du haben wilst, denn das ist noch völlig unklar.

 

Waffenraum für was für Waffen und vor allem WIEVIELE? Wie groß (Fläche, Rauminhalt, Fenster, Lüftung)? Schutzklasse? Einbruchsmeldeanlage (Gibt´s eventuell eh für das Haus? DIN und VdS? Welche ständig besetzte Stelle? Eventuell sogar Direktaufschaltung?)?, Soll in dem Raum auch gearbeitet werden (Waffen zerlegen, putzen, bearbeiten)? Soll Munition in dem Raum geladen werden? usw. usw. usw..

 

Ich will dir nicht zu nahe treten, aber daß du demnächst bauen möchtest lässt keinerlei Rückschlüße auf dein bautechnisches Know-How zu, noch darüber welches Know-How DU zu "Waffenräumen" hast, was DU dir darunter vorstelltst.

 

Die Vorstellungen eines Bauherren "möchte Waffenraum einrichten" korrelieren nach meiner Erfahrung erst mal meist wenig bis gar nicht positv mit bestehenden technischen Begriffsbestimmungen, Normen und Vorgaben jeglicher Art zum Thema, und klingt ähnlich wie, "Ich erwerbe demnächst in RLP eine WBK und will mir dann direkt ne Schußwaffe kaufen".

 

Du solltest einen Modul-Wertschutzraum aus Fertigelementen ins Auge fassen.

 

Diese bestehen aus bereits geprüften und zugelassenen Bauelementen, so ähnlich wie ein Lego-Baukasten, für verschiedenste Schutzklassen, und vor allem,

 

es gibt immer irgendwelche "gebrauchten" auf dem Markt.

 

Diese Modul-Räume haben auch den Vorteil daß sie schnell einzubauen sind und auch eventuell sogar wieder auszubauen und wieder zu verkaufen sind. Außerdem bestehen sie aus geprüften zugelassenen Elementen, was bei der Planung und der ZULASSUNG sehr viel Arbeit (= AÄRGER = ZEIT = GELD) spart. Alle diese Bauelemente haben Zertifikate (Plaketten) für die Wandung (Wandelemente) und die Türe.

 

Und so ganz nebenbei geben dir die Anbieter (Verkäufer) auch alle Hilfestellung und steuern ihr spezifisches Know-How aller technischen, baulichen, waffen- und zulassungsrechtlichen Erfordernisse bei, mit anderen Worten,

 

DIE wissen ganz genau WER bei dir im Bundesland, in der Stadt, in der Gemeinde, für WAS zuständig ist - und WER dort WELCHEN Spleen bei der Zulassung und Genehmigung hat, und ja, die kennen auch all die Sachverständigen, und ja, auch die wollen letztlich für ihr Know-How bezahlt werden.

 

Ich nenne hier nun ganz bewusst keine Namen irgendwelcher Firmen die da tätig sind, ich will mir da nix vorwerfen lassen, aber ein paar Klicks im Internet und du wirst dann schon fündig werden, auch für RLP.

 

Mein Beitrag zu diesem juristisch, und in diesem Fall auch finanziell, durchaus kritischen Thema ist so zu nehmen wie ich das schon immer dargestellt habe, mit Vorsicht, denn man holt sich nur sehr SEHR begrenzt echten EXPERTENRAT aus dem Internet.

 

Take it or leave it.

 

Jack

 

004_Panzerraum_ CT100.jpg

003_Modultresorraum.jpg

002_Modultresorraum.jpg

005_Modultresorraum_ VdS.jpg

Geschrieben (bearbeitet)

@Slickride

 

Magst Du mal sagen, welche Waffenbehörde (Kreis/Stadt) konkret für Dich zuständig ist?

Und wie weit ist die Planung Deines Bauvorhabens fortgeschritten?
Kannst Du (noch) Einfluß auf den Zuschnitt der Räume und Stärke/Material der Wände nehmen?

 

Grundvorgabe beim selbst erstellten Waffenraum ist relativ einfach - keine Fenster und eine zertifizierte Wertraumtür ab Klasse 0 oder 1 aufwärts, letztlich geht es dann um die Stärke und das Material der Wandungen drumherum, das muß die Waffenbehörde absegnen.

 

Der modulare Waffenraum hat den Vorteil, daß Du ein Wertbehältnis mit zertifiziertem Widerstandsgrad XY bekommst und dann gegenüber der Behörde argumentieren kannst, daß Du gem. den Vorgaben in § 36 WaffG und § 13 AWaffV aufbewahrst und demnach keine gesonderte Genehmigung erforderlich ist.
Schützt Dich aber nicht davor, daß die Behörde nach § 36 (6) WaffG höhere Auflagen macht.

 

Allerdings sind die modulare Waffenräume die teuerste Lösung und nicht reihenweise auf dem Gebrauchtmarkt erhältlich.
Für eine Lagerhalle (siehe die im Faden eingestellten Fotos) o. ä. wohl eine gute Lösung, aber nicht unbedingt für einen Kellerraum mit begrenztem Platzangebot.

Hab selbst mal zu dem Thema recherchiert und es schließlich aufgegeben, weil unter Kostenbetrachtung nicht sinnvoll.

 

Der beste Weg wäre eine frühzeitige Absprache mit der Waffenbehörde, ggf. unter fachlicher Beteiligung der Polizeiliche Beratungsstellen:

 

https://www.polizei.rlp.de/de/aufgaben/praevention/kriminalpraevention/einbruchschutz/wer-hilft-mir/polizeiliche-beratung/

 

Da die Waffenbehörden in RLP gerne auf das LKA verweisen, würde ich mal hier anfragen:

 

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Polizeiliche Prävention
Valenciaplatz 1-7
55118 Mainz
Tel.: 06131 / 65-2224
Fax: 06131 / 65-2480
lka.ls3.ma(at)polizei.rlp.de

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Jack Weaver:

bezeichnenderweise kommt weder in deiner "Anfrage" noch in den bisherigen "Antworten" ein SACHVERSTÄNDIGER vor, oder werden gar FACHFIRMEN erwähnt

Hallo

 

ein modularer Waffenraum ist sicherlich sicherheitstechnisch das Beste.

Aber bestimmt auch um den Faktor 5 bis 6 mal so teuer wie ein Gemauerter Waffenraum.

Und beim Hausbau fehlt hinterher immer die ein oder andere Mark.

Ich sage mal einen Preis: mit 3.000 Euro für die Tür sollte man hinkommen.

Einbau geht einfach, kann man selbst machen.

Und der Mehrpreis für die Steine (festere DIN-Klasse) ist vernachlässigbar.

Bei mir war es wichtig, dass ich einen kleinen Vorraum hatte. Durch eine Metalltür und eine Alarmaufschaltung auf mein Handy bin ich vor der kostenaufwändigen Aufschaltung davon gekommen.

Und einen SV kann man sich bestimmt sparen. Wenn der Architekt das nicht kann, sollte man ihn auf jeden Fall wechseln.

 

Steven 

 

Geschrieben

@Elo dann Ludwigshafen.

 

dachte eigentlich es wäre recht easy:

 

Wände 

DIN EN 1143-1? Eine Quelle gibt hierfür an:
Stahlbeton nach EN 206-1 / DIN 1045-2; Nenndicke > 140 mm; Festigkeitsklasse mindestens C 16/20

 

Tür mit entsprechender klasse, meine Fenster, fertig.

 

Ist noch nix gebaut oder fix im Keller geplant, also noch völlig offen.

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

 

ich kann dir in RLP leider nicht wirklich helfen, möchte dich aber auf meinen Erfahrungsbericht wegen der Errichtung eines Waffenraums in Bayern hinweisen:

 

 

Grundsätzlich ist es so, dass die untere Waffenbehörde für die Erteilung der Genehmigung zuständig ist. Also sollte sie dich nicht von A-nach-B-zu-C schicken, sondern dir konkrete Anforderungen benennen. Ggf. hilft der Verweis auf das LKA Bayern, es Deiner Behörde "ein wenig leichter" zu machen. Der Link steht etwas weiter oben. Mit etwas Glück machen sie es sich "einfach" und übernehmen die bayerischen Regelungen, ohne sich was eigenes auszudenken. Wichtig ist, das verbindlich VOR dem Bau zu klären, bevor du irgendwas machst was dem SB dann nicht gefällt und du im nachhinein teuer nachbessern musst.

 

Grüße

switty

Bearbeitet von switty
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb switty:

Wichtig ist, das verbindlich VOR dem Bau zu klären, bevor du irgendwas machst was dem SB dann nicht gefällt und du im nachhinein teuer

Ganz Wichtig!👍

 

Einen SSV im "privaten" braucht man nicht. 

Man braucht halt einen Architekten/Bauingenieur der das Mauerwerk und Mörtelklasse bestätigt....

Sowie RG der Tür oder die RG vom Fachgerechten Einbau der Tür.

Somit ist der ein oder andere "Fachmann" beteiligt.....

 

Wichtig vorher klären WAS alles aufbewahrt werden darf....Anzahl der LW+KW und Munition.

Ab welcher Menge EMA?

Und lieber ein paar qm² mehr einplanen....

Bei mir hängen schon die ersten LW unter der Decke.... konnte ja keiner ahnen das meine Frau auch ein paar Waffen beisteuert😂

 

@switty

Was macht die Rote?

 

Gruß Micha

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Micha176:

Wichtig vorher klären WAS alles aufbewahrt werden darf....Anzahl der LW+KW und Munition.

Ab welcher Menge EMA?

Und lieber ein paar qm² mehr einplanen....

Das war bei mir tatsächlich gar kein Thema. Habe keine Auflagen für EMA und Mengenbegrenzung. Ich habe also defacto einen riesigen 1er Schrank und kann unbegrenzt KW/LW und Munition darin lagern. War selbst perplex, aber will nicht jammern :) Ist aber auch eine recht "tiefschwarze" Waffenbehörde auf dem Land, in München oder Nürnberg unter grüner Ägide sähe das sicherlich anders aus.

 

vor 14 Minuten schrieb Micha176:

Was macht die Rote?

Das Thema hab ich bei meiner Frau noch nicht aufgemacht 🤪

Geschrieben (bearbeitet)

@Slickride

 

Dann frag doch das LKA RLP, ob sie aus fachlicher Sicht den in Bayern geltenden Vorgaben zustimmen.


Soweit ich weiß, sind die bayrischen Regelungen allerdings recht hoch angesetzt.
Beim Baumaterial hätte ich damit kein Problem, Einbruchmeldeanlage könnte aber Kostenfalle werden, falls VDS-konform und/oder Aufschaltung zu einer besetzten Zentrale gefordert wird.
Dazu wurden aber von den Vorschreibern schon Lösungen beschrieben.


Dann eine konkrete Beschreibung des geplanten Waffenraumes verfaßt, also wie schon gesagt Stärke und Material der umliegenden Wandungen (Boden und Decke nicht vergessen), Fenster und sonstige Durchführungen ausschließen, Widerstandsgrad der Tür.
Das ganze schriftlich mit der Bitte um Genehmigung zur Waffenbehörde der Stadt Ludwigshafen.


Dann müssen die tätig werden.

Bearbeitet von Elo
Geschrieben

Ganz zu Anfang und ganz nebenbei will ich mal erwähnen daß auch bei privaten Objekten das beliebte "Selbst ist der Mann" bei der Installationstechnik (Gas, Wasser, Strom) de jure gar nicht zulässig ist. Besonders Arbeiten an der Elektrik sind für Laien verboten, und das gilt für die gesamt Hauselektrik, selbst Lichtschalter und Steckdosen dürfte der Laie nicht mal tauschen, geschweige denn selbst neu setzen.

Dies als Hinweis für eigene Bauleistungen, auch am eigenen Haus, auch bei Neubau, auch bei der Erstellung von "Waffenräumen".

 

Klar, "Wo kein Kläger da kein Richter", aber das geht in dem Moment bös in die Hose als "was passiert", und sei es nur die verweigerte Abnahme eines "Waffenraumes" weil Bauleistungen nicht vorschriftsmässig erbracht wurden oder entsprechend nachgewiesen werden können.


Die folgen Erklärungen und Bemerkungen sind zwar allgemein gültig, aber in wie weit sie tatsächlich umgesetzt werden ......, denn da gibt es wohl eine gewisse Grauzone, für manche auch eine "blau-weiße Zone", möglicherweise gar eine "rot-Weiße Zone", das sollen Extremisten sein, aber das ist sicher nur ein Gerücht  .....    


Es bedarf grundsätzlich der Feststellung der Gleichwertigkeit des Aufbewahrungsraumens mit den Forderungen des WaffG, dazu bedarf es eines Gutachtens.

 

Sowohl polizeiliche Beratungsstellen als auch die für die Zulassung zuständigen Behörden erstellen schon von ihrer Aufgabenstellung und Fachkompetenz her (Gemengelage von WaffG UND umfangreichen baulichen Fachwissen, Baustoffe, Installationstechnik usw.) KEINE Gutachten, dies kann und darf nur ein Sachverständiger.

 

Dies gilt für Neubauten als auch für den Aus- oder Umbau vorhandener Räume.

 

Mit diesem Sachverständigen sollte man die Zusammenarbeit so früh wie möglich beginnen um "seine" Vorstellungen zu berücksichtigen - bevor es zu spät ist. Jeder SV "tickt" ein bischen anders, das sollte jeder wissen der schon ....

Einer der Vorteile eines vom Bauherren frei gewählten SV ist der gleiche wie bei jeder Schießstätte, er kann bei "Bedarf" gewechselt werden, ein von einer Behörde bestimmter Sachverständiger MUSS akzeptiert werden - nix Wechsel bei Unstimmigkeiten.

 

Die Forderungen an den Aufbewahrungsraum, z.B. die baulichen, also z.B. Wände, Decken, Böden (JA, auch die Böden!), Fenster, Türe(n), werden durch zahlreiche "Randbedingungen" bestimmt, so z.B. natürlich vor allem durch die Anzahl und Art der aufzubewahrenden Gegenstände und auch die Lage der Schutzobjektes (Innenstadt oder "einsam auf dem Lande") und viele andere mehr. Diese Forderungen werden bestimmt durch? Genau, durch ein Gutachten von einem SV.

 

ALLE baulichen Leistungen müssen durch ein zugelassene Fachfirma erbracht werden und es ist eine Montagescheinigung zu erstellen die Bestandteil der Zulassung wird, dies gilt speziell für die einbruchshemmenden Türen und deren fachgerechtem Einbau, aber auch für das Mauerwerk und Arbeiten mit Stahlbeton, bei Vorgabe einer Intrusionschutzanlage auch für diese.

 

Fenster (und ALLE anderen Öffnungen größer 12cm) sind keineswegs grundsätzlich ausgeschlossen, sie müssen halt in jeder Hinsicht den Forderungen entsprechen, also z.B. bezüglich der Erreichbarkeit (auch mit Hilfsmitteln) und dem Schutz gegen Einblick und Durchgriff.

 

Für alle Gitter, z.B. auch die in Glasbausteinfenster eingebauten, sind nur geprüfte Gitterkonstruktion vorgegebener Widerstandsklassen (z.B., WK 4 und/oder WK 5, das bestimmt der Gutachter) zu verwenden und nachweisbar durch eine zugelassene Fachfirma zu montieren. Also nix für den Dorfschmied.

 

Öffnungen sind für die erforderliche Lüftung jedoch auf alle Fälle notwendig um Kondensation und Schimmel zu verhindern. Das ist zwar endlich mal was was nicht vorgeschrieben ist, aber mit der korrekten Berechnung des mindestens erforderlichen Lufdurchsatzes dürften die meisten Foristen trotzdem überfordert sein. Das fällt spätestens dann auf wenn die Mechanik des Schließmechanismus in der Türe so verrostet ist daß sie nicht mehr funktioniert.  

 

Forderungen an Mauerwerk oder Stahlbeton sind keineswegs fix (es gibt nur Mindestforderungen) und sind zweckmässiger Weise mit dem abnehmenden Gutachter VOR BAUAUSFÜHRUNG abzusprechen, außerdem sind sie natürlich von Art und Anzahl der Waffen direkt abhängig.

Wände, Decken und Böden können auch (SV!) in Trockenbauweise in einem vom VdS anerkannten (zertifizierten) einbruchshemmenden Wandaufbau erstellt werden.

 

Je nach örtlicher Gegebenheit (Lage des Schutzobjektes, Anzahl und Art der Waffen) kann der Einbau einer Intrusionsschutzanlage vorgeschrieben werden. Dabei geht es um den Raumschutz (also den Innenbereich), als auch um den Außenhautschutz um Eindringversuche zu erfassen und zu signalisieren, und auch um die Perimeterüberwachung um bereits die Annäherung Unbefugter zu zu erfassen und zu signalisieren.

 

Eine solche Anlage, nach DIN VDE XXX, Schutzgrad Y, so sie denn vorgegeben wird, MUSS dann den Richtlinien des VdS Klasse Z entsprechen und MUSS von einer zugelassenen Fachfirma projektiert und installiert werden.

 

Es dürfen dabei nur und ausschließlich geprüfte Bauteile und Installationsmaterialien mit einer VdS Prüfnummer eingesetzt werden, das gilt z.B. selbst für Verteilerdosen, und selbstverständlich für die "Alarmzentrale". Die Forderung nach einer VdS Prüfnummer macht all diese Teile natürlich ein klein wenig teurer. Teile aus dem Baumarkt oder den bekannten Elektronik-Versendern (Conrad) sind nicht mal bei den Steuer- und Signalleitungen zulässig. Selbstverständlich behalten solche Intrusionsschutzanlagen ihre Zulassung auch NUR im Zusammenhang mit einem Wartungsvertrag mit einer Fachfirma.

 

Die VdS Zulassung ist auch zwingende Voraussetzung für die Aufschaltung an eine ständig besetzte Alarmstelle (Wach- und Schließdienst, Securitas usw.), was bei der Forderung nach einer Intrusionsschutzanlage regelmässig der Fall sein dürfte.

 

Eine Direktaufschaltung zur Polizei kommt zwar wohl kaum in Betracht, aber dann wären auch die Vorgaben "Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei (ÜEA)" zu beachten.

 

Ein paar Bemerkungen zu den bisherigen Zuschriften.

 

@Don Flens @Micha176

Alles ganz nett, aber nirgendwo ist die Rede davon daß das Behördenmitarbeiter waren, außerdem ... vor ca. 20 Jahren.

Ich bleibe dabei, erst recht 2022, denn mittlerweile sind die HAFTUNGSGRUNDLAGEN ganz anders.

Polizeiliche Beratungsstellen und zuständigen Behörden erstellen KEINE Gutachten.


@ColtS.

Eine korrekte Beratung ist dezidiert vom Objekt abhängig und funktioniert nur AM OBJEKT und ist nur, wenn vom Gutachter offiziell erstellt, für die Abnahme relevant.


@Schmidt & Wiese

Die untere Waffenbehörde "lässt zu", korrekt, aber nur auf Grund eines Gutachtens, und das erstellt ein bestellter Gutachter.


@FvLW Mitglied

Das Baumamt hat aus technischen Gründen recht, das NEIN der Waffenbehörde war de jure nicht haltbar, denn Öffnungen (z.B. Belüftungen) sind zulässig.

Du erwähnst es ja aber im nächsten Satz schon selbst, so wie ich am Anfang schon ausgeführt habe, Einblick, Durchgriff, Erreichbarkeit (auch mit Hilfsmitteln) ist ein "no Go", was aber Öffnungen nicht grundsätzlich ausschließt.

Tür selbst eingebaut ist möglicherweise einfach und spart Geld, ist aber nicht mit der Forderung nach Einbau durch Fachfirma und einem schriftlichen Nachweis darüber vereinbar,und zwar aus Gründen der amtlichen Vorgaben, der Produkthaftung der Firma und dem Versicherungsrecht.

 

Ansonsten, wo kein Käger ....


@Elo

Grundvorgabe keine Fenster ist nicht korrekt.

 

Bei Einsatz eines "modularen Waffenraums" argumentiere nicht mehr ICH sondern der Hersteller und "Montagebetrieb" (in der Regel identisch) mit der Behörde, auch was "höhere Auflagen" angeht" - verlass dich drauf. Außerdem muss die Behörde höhere Auflagen erst mal sachlich und juristsich unangreifbar begründen - wie, warum? Ein kindliches "Haben will" der Behörde reicht da nicht.

 

Die teuerste Lösung sind diese Räume auch nicht, denn die GESAMTEN Erstellungskosten (Modulraum vs. Neu- bzw. Eigenbau) sind zu vergleichen, außerdem kann ein Modulraum auch wieder veräußert werden, siehe die Angebote, wenn sie auch spärlich sind.

 

Reihenweise sind "die Gebrauchten" nicht erhältlich, ist korrekt, hab ich aber auch nicht behauptet. Sie sind aber trotzdem ne mögliche Lösung, und wer weiß, wenn da gerade das angeboten wird was ich brauchen kann? Außerm sind die "Gebrauchten" ja in Modulbauweise, die kann ich vergrößern und auch verkleinern.

 

Die eingestellten Fotos zeigen ganz bewusst ziemlich alte Modulräume die auch längst verkauft sind, denn ich wollte es unbedingt vermeiden daß der Vorwurf aufkommt ich würde hier Werbung machen oder was verkaufen wollen.

 

Der Rest ist ziemlich unfair von dir, denn ich gehe davon aus, daß dir bewusst ist daß es sich um eine Lagerhalle handelt in der dieses "Ausstellungstück" und die "alten gebrauchten" zum Verkauf aufgebaut und ausgestellt wurden.

Außerdem ist ja eben die modulare Bauweise einer der Vorteile, denn diese Räume können durch die Modulwände dem vorhanden Platzangebot angepasst werden. Bei einem VORHANDENEN Kellerraum ist das Platzangebot sicherlich begrenzt, aber es wird ohne Modul auch nicht größer, und wenn der VORHANDENE Wandaufbau nun mal nicht zulassungsfähig ist, dann ....

Die eingestellten Fotos sollten auch nur das Prinzip, den Aufbau und die Möglichkeiten solcher Räume darstellen, außerdem waren das sind alles keine WAFFENRÄUME sondern TRESORRÄUME, also ganz andere Widerstandsgrade, der Aufbau ist aber identisch.


@steven

Ich seh nicht wo du den Kostenfaktor 5 bis 6 hernimmst.

 

Bei dem Foto mit den blauen Wandpanellen handelte es sich z.B. um einen TRESORRAUM mit Widerstandsgrad T20KB von 106qm  (Innenmaß H/B/T: 2520 x 3065 x 7230) der ohne Transport und ohne Montage EURO 48.000 (+MWSt.) kosten sollte. Kein Schnäppchen, nein, aber was kostet dich ein KOMPLETT VERGLEICHBARER Tresorraum (106qm !!) in gemauerter Bauweise, und all den Aufwand und Ärger mit Zulassungen usw. deines Neubauwerkes lassen wir mal weg? T20KB! Nenn mal Zahlen für deinen Neubau in T20KB in dieser Größe.

 

Da entspricht der Panzerrraum in Bild 004 wohl eher dem was der Mehrheit der Foristen so vorschwebt, hat auch nicht jeder ne Tiefgarage als Keller.

H/B/T: 2530 x 2370 x 2620. Preis komplett ab Lager, zzgl. Transport und Montage:
9.950 EURO (netto) zzgl. MWSt.. Inclusive der Tür, und Lüftungsbohrungen waren auch schon drin.

 

Da musst du mir mal vorrechen wie du das mit Massivbauweise, selbst in einem Neubau, wesentlich besser hinbekommst. Und wie im Beispiel vorher schon, alles geprüft und zugelassen, all den Ärger ersparst du dir und/oder die Lieferfirma (mit VIEL, SEHR VIEL, Erfahrung) regelt das.

 

Das nun von mir neu eingestellte Foto "006_Modultresor_Lager.jpg" zeigt einen eingelagerten Panzerraum, für dich diesmal nicht in einer Fabrikhalle aufgebaut, mit 11.4qm Fläche (H/B/T 2500 x 2855 x 4000) Preis komplett ab Lager, zzgl. Transport und Montage: 4.300 EURO (netto), zzgl. MWSt.. INCLUSIVE DER TÜRE. Komplett also EURO 5.177.

 

Da willst du EURO 3.000 für ne Tür ausgeben und wilst dann da noch mithalten? Lächerlich.

 

Und wie vorher schon mal erwähnt, nein, den Einbau der Tür kannst du nicht selbst machen, DARFST du nicht selbst machen, ansonsten vergleichst du bezüglich Schutzgrad und Zulassung etwa Luftdruck mit GK.

 

Aber, wo kein Kläger ...


Eine Alarmaufschaltung auf dein Handy?? Echt? Mag ja als zusätzliche Möglichkeit  ganz nett sein, hat aber mit zugelassener VdS Intrusionsschutztechnik und gesetzlichen Vorgaben nix, aber auch gar nix, zu tun, ist lächerlich, kannst du für deine Gartenhütte verwenden.

 

Einen SV kannst du dir selbstverständlich sparen, der ist keine Vorgabe, du musst halt die Folgen akzeptieren. Die Erwartungshaltung daß der (ein) Architekt die Vorgaben für einen Waffenraum (WaffG) "können" müsste (.. das nicht kann... ) ist ungefähr so realistisch wie Erwartung daß der Hausarzt auch deine Zähne und deine Augenerkrankung kann.

 


@Slickride

Recht easy? Ah ja?

 

"Wände"

 

Da gibt es aber auch noch Decken und Böden, und so ein paar unbedeutende Nebenbedingungen - alles, nah ja, vieles, bei weitem nicht alles, weiter oben nachzulesen.

 

"DIN EN 1143-1? Eine Quelle gibt hierfür an:
Stahlbeton nach EN 206-1 / DIN 1045-2; Nenndicke > 140 mm; Festigkeitsklasse mindestens C 16/20"

 

Verwendbar für was?

 

"Tür mit entsprechender klasse, meine Fenster, fertig."

 

Ja, mach mal. Und wenn´s Ärger geben sollte sagst du ganz einfach: "Mein Sachverständiger? Wieso? Wofür? Brauch ich nicht! Hab ich doch so im Forum gelesen!"

 

"Ist noch nix gebaut oder fix im Keller geplant, also noch völlig offen."

Na ja, wie ich schon ein paar Mal erwähnt habe,  

Take it or leave it.


@Switty

Positv, die jeweils unterste Waffenbehörde ist jeweils für die Genehmigung zuständig, und sie benennt (möglicherweise) auch konkrete Anforderungen.

ABER die für die Zulassung zuständigen Behörden erstellen schon von ihrer Aufgabenstellung und Fachkompetenz her (Gemengelage von WaffG UND umfangreichen baulichen Fachwissen, Baustoffe, Installationstechnik usw.) KEINE Anforderungen die nicht vorher von einem Gutachter, einem Sachverständigen, spezifiziert worden wären.

 

Korrekt ist deine Ansage:

"Wichtig ist, das verbindlich VOR dem Bau zu klären, bevor du irgendwas machst was dem SB dann nicht gefällt und du im nachhinein teuer nachbessern musst."

 

Wobei, es ist nicht, es ist nie, der SB dem irgendwas nicht gefällt, es ist immer der beauftragte Gutachter dem was nicht gefällt, und mit DEM solltest du das verbindlich VOR dem Bau klären.

 

Daß manche Themen bei und mit manchen zuständigen Behören und SB (um das jetzt möglichst neutral auszudrücken, also möglichst ohne Hinweise auf denn Standort zu geben) deutlich tiefenentspannter zu bearbeiten sind, und das dies wiederum was mit farblichen und regionalen Vorlieben zu tun haben könnte, will und kann ich nicht von der Hand weisen.

Die Regionen und Städte die du angeführt hast und eine "dunkle" Grundhaltung der Behörde mag einer grundsätzlich erst mal postiveren Einstellung zu gewissen Wünschen der Bürger, also der behördlichen KUNDEN, zumindst nicht entgegenstehen - oder so ähnlich.

 

Ich schau ab jetzt weiterhin interessiert zu, mal sehen (lesen) was "Slickride" mit der Zeit so an Erfahrungen mitteilt, aber ich klink mich hiermit aus, denn ein weiteres Engagement macht hier einfach keinen Sinn.

 

Jack

006_Modultresor_Lager.jpg

007_Modultresor_Lager.jpg

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb Jack Weaver:

Da willst du EURO 3.000 für ne Tür ausgeben und wilst dann da noch mithalten? Lächerlich.

Hallo Jack Weaver

 

oder soll ich sagen "Mister Hartmann"?

Für die Tür will ich keine 3.000 Euro ausgeben.

Eine popelige VDS1 Tür kostet so 2.000 Euro.

Die Mehrkosten der Steine etwa Hundert Euro. Metalltür für den Vorraum ca. 100 Euro.

Alarmaufschaltung aufs Handy (sind wir großzügig) nochmal hundert Euro. 

Dann kommen wir auf 2.300 Euro. Tuto Kompletto.

Natürlich kannst du auch 50.000 Euro ausgeben, wie von dir vorgeschlagen. Aber warum und wer hat das? 

Bau in Verbindung mit der Polizeilichen Beratungsstelle und deinem SB.

Und einen kleinen Teil der eingesparten Kosten investiere in mehr Sicherheit.

Bei mir waren das einbruchshemmende Fenster, Alarmanlage, Einbruchshemmende Eingangstür, Spezielle einbruchshemmende Dachablattung und eine 0er Tresor-Tür von der Garage in den Keller. Ach ja: Noch eine Videoanlage rund ums Haus.

Ihr habt uns den Mist mit den 0er und 1er Tresore eingebrockt. Es reicht!

 

Steven

 

 

  • Gefällt mir 10
  • Wichtig 2
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Jack Weaver:

Ganz zu Anfang und ganz 

Junge Junge.....

vor 1 Stunde schrieb Jack Weaver:

aber ich klink mich hiermit aus, denn ein weiteres Engagement macht hier einfach keinen Sinn.

Danke!

Deine "Ratschläge" wären auch eher "Schläge" ins Finanzkontor....

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