Zum Inhalt springen
IGNORED

Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst...


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb ASE:

Wenn du die Urteile aus Bayern liest: Libertas Bavariae, am Arsch

 

 

 

Du solltest weniger Zeit auf das Studium von Urteilen verwenden, sondern einfach mal im WaffG blättern.

Das verhindert nämlich 1A, dass man auf einmal Urteile lesen muss.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb vaquero357:

Du solltest weniger Zeit auf das Studium von Urteilen verwenden, sondern einfach mal im WaffG blättern.

Es ist doch unstrittig das gegen bestehende Gesetze verstossen wurde. Aber das war ein " Verbrechen ohne Opfer ". Das hätte das erste Glied in der Kette , nämlich die Polizei , schon beenden können. Indem sie die Waffen einfach entgegen genommen hätten und die " Transportumstände " ignoriert hätten. Und natürlich hätte der Jäger, ehemliger Besitzer eine Jagdschule , das alles Wissen müssen....................shit happends

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 2
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Mittelalter:

 

Und du bist also der Meinung, eine geladene Waffe auf dem Rücksitz ist genau so gefährlich für unbeteiligte und die metzelt im Zweifel auch die Kindergarten Gruppe beim Spaziergang um? 

 

Das der Kerl ein Depp war und es hätte wissen müssen ist ja unbestritten. 

Die Konsequenzen sind trotzdem nicht verhältnismäßig, meiner Meinung nach... 

 

Für 1,8 Promille gibt es im übrigen kein lebenslanges Fahrverbot.... 

 

Und er hat auch nicht lebenslang ein "Waffenverbot".

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb Weinberger:

Ja, gut, dass mit den geladenen Pistolen war im ersten Pressetext nicht genannt. 

 

Im ersten, verlinkten Pressetext waren so einige Details nicht genannt.  Und das war der, den wohl die meisten hier gelesen haben. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb Valdez:

Und wie hat er sie erworben? Lt. der Aussage von Vaquero? Also nochmal erworben.

 

Okay, I'll bite.

 

Du erwirbst die Waffe, in dem du die tatsächliche Gewalt darüber erlangst.

 

Beispiel:

 

Du gehst durch den Wald und siehst eine Waffe auf dem Boden liegen. 

Du hebst sie auf -> Du erlangst die tatsächliche Gewalt darüber -> Du hast in diesem Moment die Waffe erworben.

 

Du gehst am Morgen zu deinem Waffenhändler, kaufst eine Glock und sagst ihm, dass du sie am Abend abholst. -> du hast NICHT erworben

Am Abend gehst du hin, er gibt dir die Glock und du fährst nach Hause. -> du hast erworben

 

Ergänzung: 

Es ist völlig egal, ob du eine Waffe legal kaufst, hinterm Bahnhof illegal bekommst, jemandem stiehlst oder im Wald findest, sobald du sie in der Hand hast, hast du diese Waffe erworben. 

Die anderen Fälle, die sich typischerweise auf dem Schießstand abspielen, lasse ich mal außen vor.

Bearbeitet von vaquero357
Ergänzung
Geschrieben

Meine Güte, der hat ein paar gefundene Waffen zur Polizei gefahren. Und so ein Verwaltungsgericht ist mal wieder Amok gelaufen.

Und die meisten hier finden das auch noch toll. So richtig schön obrigkeitshörig.

Wie so kleine Sklaven die sich darüber aufregen das der eine Sklave einfach so die Regeln mißachtet hatte.

 

Was lernt man daraus? Einfach liegen lassen, zur Polizei fahren und dort anzeigen das dort Waffen gefunden wurden. Und wenn die da eintreffen sind die dann halt nicht mehr da.

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb ASE:

 

Aber ne ruhig drauf auf den rechtschaffenen Bürger. Kann man sich bei der nächsten Amnestie wieder öffentlich-medial wundern, warum kaum Waffen abgegeben werden.

 

Saboteure die aus dem Amt entfernt gehören.

Genau so ist es..

 

Es ist offensichtlich besser die Knarren auf dem Schwarzmarkt zu verticken als der Polizei zu bringen. Beim ersten ist die Wahrscheinlichkeit weit kleiner erwischt zu werden als bei der Zweiten, und man kriegt noch Geld dafür.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb micky123:

Meine Güte, der hat ein paar gefundene Waffen zur Polizei gefahren. Und so ein Verwaltungsgericht ist mal wieder Amok gelaufen.

Und die meisten hier finden das auch noch toll. So richtig schön obrigkeitshörig.

Wie so kleine Sklaven die sich darüber aufregen das der eine Sklave einfach so die Regeln mißachtet hatte.

 

Was lernt man daraus? Einfach liegen lassen, zur Polizei fahren und dort anzeigen das dort Waffen gefunden wurden. Und wenn die da eintreffen sind die dann halt nicht mehr da.

 

Man brauch nichts zu lernen. Wenn du eine WBK besitzen solltest, weißt du es schon.

Und dein Geschwurbel bringt dich auch keinen Meter weiter. Lern erst mal was Sache ist, dann macht's mehr Sinn, sich darüber zu unterhalten.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb micky123:

Meine Güte, der hat ein paar gefundene Waffen zur Polizei gefahren. Und so ein Verwaltungsgericht ist mal wieder Amok gelaufen.

Und die meisten hier finden das auch noch toll. So richtig schön obrigkeitshörig.

Wie so kleine Sklaven die sich darüber aufregen das der eine Sklave einfach so die Regeln mißachtet hatte.

 

Was lernt man daraus? Einfach liegen lassen, zur Polizei fahren und dort anzeigen das dort Waffen gefunden wurden. Und wenn die da eintreffen sind die dann halt nicht mehr da.

Aaaaber: dann wurde alles richtig gemacht.

So doof ist unser Umfeld geworden.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb joker_ch:

Genau so ist es..

 

Es ist offensichtlich besser die Knarren auf dem Schwarzmarkt zu verticken als der Polizei zu bringen. Beim ersten ist die Wahrscheinlichkeit weit kleiner erwischt zu werden als bei der Zweiten, und man kriegt noch Geld dafür.

 

Man ruft die Polizei. Ist das denklogisch so abwegig? Ein völlig simpler Vorgang, der minimalen Körper- und Geisteseinsatz erfordert.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb joker_ch:

Genau so ist es..

 

Es ist offensichtlich besser die Knarren auf dem Schwarzmarkt zu verticken als der Polizei zu bringen. Beim ersten ist die Wahrscheinlichkeit weit kleiner erwischt zu werden als bei der Zweiten, und man kriegt noch Geld dafür.

 

Das sehe ich anders. Als Sachkundiger musst du dringend wissen, dass du das nicht einfach machen kannst. Er hätte einfach sein Schlaufon zücken und die Polizei über den Fund unterrichten müssen. Ist doch viel weniger Aufwand als die Dinger unsachgemäß durch die Gegend zu fahren.

Geschrieben

"Unsachgemäß durch die Gegend zu fahren."

Ihr müsst euch selbst mal zuhören. Der Mann hat die Waffen zur Polizei gebracht, auf Anordnung seines Chefs. Wie gesagt er hat sie dorthin gebracht, er hat also bewiesen das er zuverlässig ist.

 

Das was da geschehen ist am Verwaltungsgericht nennt man "die pervertierung des Rechts".

Hinter jedem Gesetz steht ein Sinn, ein Ziel, das Schusswaffen entladen und verschlossen transportiert werden sollen hat seinen Sinn, aber bestimmt nicht den Sinn daraus einem Bauarbeiter einen Strick zu drehen. Das sind Ausnahmetatbestände.

 

Und dann dieses "er hat sie erworben".

Und?

Ich hab schon mal größere Mengen Koks in Deutschland erworben, den Verkäufer dabei heimlich gefilmt, das Zeug transportiert (bestimmt nicht gemäß den amtlichen Vorschriften) und weitergeleitet.

Und das als Nichtbehördenmitarbeiter.

Das hatte doch nichts mit meiner zuverlassigkeit und den waffenrechtlichen Erlaubnissen zu tun.  Stichpunkt "erworben" oder "unsachgemäßer Transport"

 

Geschrieben

Nochmal zum Thema "erworben".

Wenn jemand ein Haus sammt Inventar kauft und in dem Haus sind Waffen eingemauert dann hat der jenige auch die Waffen erworben. Sie sind sein Eigentum. Ob er sie dann besitzen darf ist etwas völlig anderes, aber er hat sie erworben.

 

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb micky123:

Nochmal zum Thema "erworben".

Wenn jemand ein Haus sammt Inventar kauft und in dem Haus sind Waffen eingemauert dann hat der jenige auch die Waffen erworben. Sie sind sein Eigentum. Ob er sie dann besitzen darf ist etwas völlig anderes, aber er hat sie erworben.

 

 

 

Nein, seufz, nein.. wenn in dem Haus die Waffen eingemauert sind, und er nicht dran kommt, dann hat er sie eben NICHT erworben.

Ist das wirklich so schwer zu kapieren?

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb micky123:

Und wieso kommt er da nicht drann ? Ist eingemauert ein Sicherheitsbehältnis gemäß der gesetzlichen regelungen?

Könnte es sein das der Begriff "Erwerben" im Waffenrecht ein anderer ist als im BGB ?

Eingemauert heißt für mich.. eingemauert.

Man müsste einen Ziegel wegkloppen, um dran zu kommen.

Haste Ziegel weggekloppt und Patschhand auf Wumme, haste erworben.

 

Könnte es sein das der Begriff "Erwerben" im Waffenrecht ein anderer ist als im BGB ?

JAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA

Darum gehts doch. Ich pack das nicht mehr.. sag mal, Hombre, hast du überhaupt eine WBK oder Jagdschein???

 

 

 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb ASE:

Das niemand mehr irgendetwas melden wird. 

Joo, les ich seit 15 Jahren.

Der nicht LWB bekommt Vorfälle wie diesen nicht mit und verfährt nicht anders wie vorher.

Die Anzahl der Fundwaffen ist seit Jahren konstant- und die laufen nicht selbst zur Behörde.........

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb vaquero357:

Könnte es sein das der Begriff "Erwerben" im Waffenrecht ein anderer ist als im BGB ?

JAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA

Darum gehts doch. Ich pack das nicht mehr.. sag mal, Hombre, hast du überhaupt eine WBK oder Jagdschein???

 

Möchtest du das ich speziell für dich ironische Sätze grün unterlege? 😉

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.