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Maximale Anzahl Halbautomaten für Jäger (Widerspruch Sachkunde vs. Waffenrecht)


Hans117

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Hallo zusammen,

 

Ich bereite mich gerade auf die schriftliche Prüfung für den Jagdschein vor und dabei ist mir schon mehrmals diese Frage aufgefallen:

 

_____________________

"Wie viele Langwaffen darf ein Jagdscheininhaber erwerben?"

 

Die korrekte Antwort: "unbegrenzt viele Langwaffen (ausgenommen halbauto. Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind)"

_____________________

 

 

Ich verstehe diese Antwort so, dass es eine Obergrenze gibt bei der Anzahl an halbauto. Langwaffen, die ein Jäger erwerben kann. Allerdings steht im Waffenrecht davon nichts; hier gibt es nur die bekannte Obergrenze für Sportschützen. (§14 Abs. 5)

 

Daher nun die Fragen:
1. Gibt es eine Obergrenze was die Anzahl halbauto. Langwaffen für Jäger betrifft?

 

2. Und wenn ja, wo ist diese Obergrenze im Gesetz niedergeschrieben? Und wenn nein, wie ist die Antwort auf die Frage zu verstehen?

 

Vielen Dank.

 

Beste Grüße

 

 

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Was sind den aktuell die anderen Antwortmöglichkeiten (eins muss ja, soweit ich mich erinnere) angekreuzt werden?

 

Da wird wohl die Verwendung beim Schuss auf Wild (maximal mit drei Schuss geladen) - evtl. "zur Verwirrung" - mit angegeben wobei die Antwort formal in dieser Formulierung falsch ist. Die Antwort vor der Klammer (bzw. ohne die Anmerkung in der Klammer) ist ja richtig bzw. die richtige Antwort ist "unbegrenzt viele Langwaffen die nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten sind" wobei, das wird aber hier nicht gefragt, die Behörde natürlich diverse - auch vom Gesetzt gedeckte - Möglichkeiten hat ab einer bestimmten Menge bzw. auch mehreren gleichen Waffen, etc. dem Jäger das Leben zumindest unangenehm zu machen.

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Die Antwort stammt evtl. noch aus der Zeit, als Halbautomaten für Jäger nur mit einem Zweischuss-Magazin verkauft wurden, um der Anforderung nach dreischüssig zu genügen. Demnach hätten Halbautomaten mit mehr Kapazität nicht erworben werden dürfen. Das könnte den Teil in der Klammer erklären. Ist aber mittlerweile insoweit hinfällig, als man den Leuten jetzt zutraut, die Waffe auch mit  größeren Magazinen nur mit der max. Zahl zu laden....

Dann sind wir wieder bei unbegrenzter Anzahl, aber auch das scheint ja mittlerweile bei Gericht wieder diskussionswürdig zu sein, wie man hier und in einigen Zeitschriften liest.

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Da hat jemand das (Bundes)Waffengesetz und das (Landes)Jagdgesetz zusammengewürfelt. Kann sein, dass die Antwort angekreuzt werden muss - in diesem Fall den Erwartungswert ankreuzen. Diskussionen mit der Prüfungskommision sind nicht zielführend!

 

Die Realität wurde ja bereits beantwortet: Erwerb der Halbautomaten ist nicht begrenzt und auf dem Stand darf durchaus auch voll geladen werden. Beim Schuss auf Wild gilt dann (neben dem Waffengesetz auch) das jeweilige Jagdgesetz des Landes. Beispielsweise BW:

Zitat

§ 31 Sachliche Verbote

(1) Verboten ist im Rahmen der Jagdausübung,

...

7. c) auf Wildtiere mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als fünf Patronen geladen sind, zu schießen,

...

 

Edited by drummer
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vor 36 Minuten schrieb drummer:

Da hat jemand das (Bundes)Waffengesetz und das (Landes)Jagdgesetz zusammengewürfelt. Kann sein, dass die Antwort angekreuzt werden muss - in diesem Fall den Erwartungswert ankreuzen. Diskussionen mit der Prüfungskommision sind nicht zielführend!

 

Die Realität wurde ja bereits beantwortet: Erwerb der Halbautomaten ist nicht begrenzt und auf dem Stand darf durchaus auch voll geladen werden. Beim Schuss auf Wild gilt dann (neben dem Waffengesetz auch) das jeweilige Jagdgesetz des Landes. Beispielsweise BW:

 

 

Top, vielen Dank für die Antwort sowie alle anderen auch.

 

Wir halten fest:

 

1. Jäger darf unbegrenzte Anzahl Halbautomaten erwerben.

 

2. Die Antwort zur obigen Frage ist ungenau bzw. veraltet (Trotzdem so ankreuzen, falls sie drankommen sollte).

 

Ich denke, damit hat sich das Thema dann erledigt :)

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