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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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vor 5 Minuten schrieb Rohrzange:

Nein, die Faeser will einen KWS und ein KWS kostet regelmäßig Geld, eine WBK nicht.

Und was bringt eine Berechtigung, egal mit welchem Namen, wenn sie nur einmal ausgestellt wird und danach nie wieder überprüft wird? Da wäre eine Erwerbsberechtigung die man z.B. Online beantragt, dann eine Überprüfung stattfindet und man eine kleine Onlineschulung macht für ein kleines Geld und am Ende ein Code bekommt der in Verbindung mit dem Namen von Verkäufer auf einer Internetseite überprüft werden kann/muss und für sagen wir mal 1 Jahr berechtigt zum einkaufen berechtigt in meinen Augen die bessere Wahl. Aber nochmal, damit erreicht man nur diejenigen die ohnehin kein Stress machen! Allerdings würden die eben nicht aus beim nächsten Sylvester ärger bekommen wenn hart durchgegriffen werden sollte.

 

vor 9 Minuten schrieb Rohrzange:

Alle legal besessenen SRS wären innerhalb eines Jahres in WBKs eingetragen und registriert.

Und das hat in der Vergangenheit gut funktioniert? Als glaub 1972 alle Otto-Katalog KK Gewehre registriert werden mussten sind alle aufs Amt gerannt und haben die registrieren lassen (nur um sie dann ein paar Jahre später doch zu verlieren)? OK, meine ERMA EG72 war vermutlich eine davon, aber wieviele sind damals verkauft worden und wieviele gibt es heute noch auf WBKs? Ich bin der meinung das da immer wieder zweistellige Millionenzahlen genannt werden von illegalen Waffen die noch irgendwo auf irgendwelchen Dachböden rumlagen und nicht registriert worden sind (OK, Waffen aus den Weltkriegen sind dabei sicherlich auch noch mit dabei)

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Finanzminister Lindner hat gerade alle Behörden im Land angeschrieben, Vorschläge für mögliche Einsparungen vorzulegen.

 

Der Vorschlag der Waffenbehörden wird dann sein: " Wir brauchen 10.000 neue Sachbearbeiterstellen und Computer etc für die Registrierung der ca 17 Millionen SRS Waffen"

 

Wie gesagt...träumt weiter.

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vor 1 Minute schrieb Rohrzange:

Jetzt wäre man machtlos, siehe oben. Mit einer WBK Pflicht fischst du die Täter nach und nach wirksam raus und ohne WBK wären die Strafen höhe

Das ist doch völliger Unsinn. Man hat jetzt schon nicht ausreichend  „gefischt“, was soll da der Quatsch mit der WBK bringen? Strafen sind auch jetzt schon da, also what? KWS überprüft, da führen im öffentlichen Raum? Schießen in der Öffentlichkeit verboten, und?

 

Sorry, aber Leute, die freiwillig so einen Bürokratiewahnsinn wollen, sind so mal typisch deutsch. Schön alles auf Papier notieren, dann passiert schon nichts mehr. Einfach kapieren, dass die angesprochene Klientel einen großen Haufen drauf setzt.

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vor 16 Minuten schrieb HBM:

Wenn ich Deine Beiträge so lese, dann geht es Dir anscheinend darum, dass man gegen Verstöße mit SRS-Waffen konsequenter vorgeht und zusätzlich (bei einem Verstoß mit einer SRS-Waffe) auch alle weiteren SRS-Waffen einzieht. Optimalerweise bei weiteren Verstößen härtere Strafen.

Richtig.

vor 16 Minuten schrieb HBM:

Dafür braucht es aber keine Gesetzesänderung sondern nur die konsequente Anwendung bestehender Gesetze und Möglichkeiten:

 

1. SRS-Waffe ohne Kleinen Waffenschein in der Öffentlichkeit geführt - gerade an Sylvester habe ich eher das Gefühl, das das nicht kontrolliert wird.

2. SRS-Waffe gegen Einsatzkräfte "eingesetzt" - sofortiges Einschreiten, zusätzlich Kameras an den Einsatzfahrzeugen zur Beweissicherung.

3. Einziehung der verwendeten SRS-Waffe und weiteren SRS-Waffen aus der durchsuchten Wohnung (ok, hier könnte die Gesetzesgrundlage bzw. die Verhältnismäßigkeit fehlen, zumindest bei 1., aber spätestens nach 4. möglich und sinnvoll)

4. Verfügung eines Waffenverbots gegenüber dem Täter

5. Bei weiteren Verstößen mit einer SRS-Waffe siehe 3.

An 4 dürfte es scheitern. Meines Wissens nach bezieht sich ein Waffenverbot nur auf erlaubnispflichtige Waffen. Sonst könnte der sich auch kein Küchenmesser mehr kaufen.

 

Und damit kriegst du die anderen SRS nicht (siehe 3. und Verhältnismäßigkeit da keine Tatwaffe) und er könnte sich jederzeit neue kaufen.

Um das zu unterbinden brauchst du die Zuverlässigkeitsprüfung mit WBK Eintrag, die dann den legalen Besitz regelt.

 

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vor 14 Minuten schrieb HBM:

Wenn denn irgendwas geändert werden muss / soll, dann halt die Waffenverbote im NWR mit einpflegen (braucht es ja eh irgendwo damit die Polizei nachschauen kann) und den Händlern Zugriff darauf geben und bei der Kontrolle des Ausweises (auf 18 Jahre) wird halt der Name noch kurz gecheckt, dann kann jemand mit Waffenverbot in Deutschland nichts mehr kaufen (ändert allerdings nichts am Erwerbe im Ausland, daher braucht es das auch nicht unbedingt).

Selbst wenn du so ein Waffenverbot geregelt bekommst, kann der immer noch seinen Kumpel zum Händler schicken. Der Händler prüft nur den Kumpel im NRW, aber der Kumpel kann das nicht und wird das auch nicht tun und bei Verstoß weiß keiner, wer ihm die Waffe beschafft hat.

Genau das wäre mit WBK Pflicht anders.

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vor 16 Minuten schrieb JDHarris:

Welche Strafen sollen denn dadurch höher ausfallen?

 

Im Moment diskutiert die Politik, die Strafen von Ladendiebstahl und Schwarzfahren ganz abzuschaffen, weil die Justiz diese Art von Massendelikten nicht mehr bewältigen kann.

 

...und Du willst, dass noch mehr solcher Massendelikte hinzukommen???

Dein Vorschlag ist also nichts machen und es hinzunehmen, wenn Menschen mit ihrer SRS auf andere Menschen ballern ohne das eine Gefahr für Leib und Leben derjenigen besteht, die die SRS einsetzen?

 

Wenn die Politik Strafen wie Ladendiebstahl und Schwarzfahren ganz abschaffen will, dann ist das traurig, aber ich habe diese Politiker nicht gewählt und viele hier sicher auch nicht.

 

Wichtig:

Wir sollten auch mal an diejenigen denken und sie schützen, die einen großen Waffenschein besitzen und deren Leib und Leben gefährdet ist. Was würden die denn machen, wenn sie an Silvester in der Öffentlichkeit in so eine Situation geraten würde, dass jemand eine SRS auf sie richtet und schießen will?

Die können nicht wissen, ob das die Personen sind, die sie töten wollen und an Silvester die Situation ausnutzen, dass da viele mit SRS rumballern und sie können auch nicht wissen, dass der andere nur eine SRS Waffe hat.

Was machen die also? Die ziehen ihre scharfe Waffe und sollte der andere dann nur eine SRS Waffe gehabt haben, dann ist der tot und dem großen Waffenscheininhaber wird man dann erstmal vorwerfen dass er geschossen hat.

 

Genau aus diesem Grund muss das Schießen mit SRS Waffen in der Öffentlichkeit unterbunden werden, wenn keine Notwehrsituation besteht und das daher auch rechtlich sanktioniert werden und auch wirksam sein.

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12 minutes ago, Rohrzange said:

Um das zu unterbinden brauchst du die Zuverlässigkeitsprüfung mit WBK Eintrag, die dann den legalen Besitz regelt.

 

Funzt nicht...wie Last_Bullet schon geschrieben hat fährt er dann ins Ausland und im Ausland werden die Teile nicht registriert und es wird auch nichts nach De gemeldet....ist wie mit Armbrüsten oder noch besser Butterfly-Messer in Österreich, dort ab 18 Jahr erhältlich vgl. https://www.shootingstore.at/837-butterfly-messer in Deutschland "Verbotener Gegenstand". 

 

bj68

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Gerade eben schrieb Rohrzange:

Dein Vorschlag ist also nichts machen und es hinzunehmen, wenn Menschen mit ihrer SRS auf andere Menschen ballern ohne das eine Gefahr für Leib und Leben derjenigen besteht, die die SRS einsetzen?

 

….

 

Genau aus diesem Grund muss das Schießen mit SRS Waffen in der Öffentlichkeit unterbunden werden, wenn keine Notwehrsituation besteht und das daher auch rechtlich sanktioniert werden und auch wirksam sein.

 

Äh, das ist jetzt also so gar nicht verboten? Und das Schießen wurde Sylvester faktisch nicht unterbunden. Deine Vorschläge bringen da null Verbesserung.

 

Und um es deutlich zu sagen, wir haben kein Problem mit dem WaffG, wir haben ein Migrationsproblem. Immer mehr rechtsfreie Räume, Parallelgesellschaften, die sich bilden, das fängt man nicht mit dem WaffG ein.

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vor 20 Minuten schrieb BlackFly:

Und was bringt eine Berechtigung, egal mit welchem Namen, wenn sie nur einmal ausgestellt wird und danach nie wieder überprüft wird?

Sobald die Person eine Straftat begeht kriegt die Waffenbehörde eine Meldung und kann dann die Waffen einziehen.

 

vor 20 Minuten schrieb BlackFly:

 

Und das hat in der Vergangenheit gut funktioniert? Als glaub 1972 alle Otto-Katalog KK Gewehre registriert werden mussten sind alle aufs Amt gerannt und haben die registrieren lassen (nur um sie dann ein paar Jahre später doch zu verlieren)? OK, meine ERMA EG72 war vermutlich eine davon, aber wieviele sind damals verkauft worden und wieviele gibt es heute noch auf WBKs?

Naja, eine SRS ist keine KK. Mit einer KK kannst du schon erheblichen Schaden anrichten.

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vor 33 Minuten schrieb Last_Bullet:

Das ist doch völliger Unsinn. Man hat jetzt schon nicht ausreichend  „gefischt“, was soll da der Quatsch mit der WBK bringen?

Das habe ich doch oben bereits erklärt. Jetzt kannst du nicht effizient fischen, weil er sich gleich wieder eine neue SRS kauft und dann macht er nächstes mal die Tat wieder und wird dann aber vielleicht nicht dabei gefilmt und auch nicht erwischt.

 

Der Punkt ist nämlich:

Ja, man kann nicht alle gleichzeitig erwischen, es wird immer mal jemanden geben, der eine SRS rechtswidrig einsetzt und dabei nicht erwischt wird.

Deswegen muss es bei den Fällen, wo du jemanden erwischst, wirksam sein.

 

Wirksam heißt:

1. Alle SRS weg.

2. Keine neuen SRS für denjenigen legal in Deutschland kaufbar.

3. Und höhere Strafen, bei SRS ohne WBK Eintrag. Das gilt dann sowohl für die im Ausland gekauften, als auch die vom Kumpel besorgten.

4. Der Kumpel, der die SRS besorgt, muss auch zu kriegen sein.

 

Mit einer WBK Pflicht für SRS hast du alle 4 Punkte abgedeckt, mit der aktuellen Gesetzeslage keine einzige davon.

 

vor 33 Minuten schrieb Last_Bullet:

Strafen sind auch jetzt schon da, also what? KWS überprüft, da führen im öffentlichen Raum? Schießen in der Öffentlichkeit verboten, und?

Nur die Tatwaffe weg, die anderen hat er noch.

Neue kann er sich jederzeit kaufen, das kann sogar der Kumpel und der wird nicht bestraft, wenn er sie an ihn abgibt, weil die Abgabe derzeit an eine solchen Täter legal ist und wenn der ein Waffenerwerbsverbot hätte, könnte es der Kumpel nicht feststellen.

 

Bearbeitet von Rohrzange
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vor 23 Minuten schrieb Rohrzange:

Richtig.

An 4 dürfte es scheitern. Meines Wissens nach bezieht sich ein Waffenverbot nur auf erlaubnispflichtige Waffen. Sonst könnte der sich auch kein Küchenmesser mehr kaufen.

 

Und damit kriegst du die anderen SRS nicht (siehe 3. und Verhältnismäßigkeit da keine Tatwaffe) und er könnte sich jederzeit neue kaufen.

Um das zu unterbinden brauchst du die Zuverlässigkeitsprüfung mit WBK Eintrag, die dann den legalen Besitz regelt.

 

1. Dein Wissen ist falsch, Waffenverbote können auch für SRS-Waffen ausgesprochen werden: Siehe https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-17019?hl=true

2. Nein, Küchenmesser sind erst mal nicht als Waffen eingestuft und zusätzlich bezieht sich ein Waffenverbot für SRS-Waffen eben nicht auf "Küchenmesser" (auch nicht auf Messer die als Waffen eingestuft sind und ja, es gibt auch Waffenverbote für solche Messer - in Deutschland - und nicht nur in der Schweiz in der z.B. Menschen mit bestimmter Staatsangehörigkeit einem Waffenverbot - auch Messer - unterliegen).

3. Nein, mit Waffenverbot könnte sich ein Täter keine neue SRS-Waffe kaufen wenn z.B. die Händler einen Zugriff auf alle Waffenverbote hätten. Aber das würde natürlich nichts daran ändern, dass sich ein Täter eine neue SRS-Waffe oder andere in anderen Ländern erlaubte Waffen dort besorgt und illegal nach Deutschland verbringt oder gleich illegale scharfe Waffen einführt.

 

Aber Dir geht es ja darum Täter härter / besser zu bestrafen und das geht mit meinem Vorschlag der Durchsetzung und Anwendung der bestehenden Gesetze / Möglichkeiten.

 

vor 17 Minuten schrieb Rohrzange:

Selbst wenn du so ein Waffenverbot geregelt bekommst, kann der immer noch seinen Kumpel zum Händler schicken. Der Händler prüft nur den Kumpel im NRW, aber der Kumpel kann das nicht und wird das auch nicht tun und bei Verstoß weiß keiner, wer ihm die Waffe beschafft hat.

Genau das wäre mit WBK Pflicht anders.

Eine WBK Pflicht wäre viel Aufwand ohne wirklichen Nutzen da

1. viel Altbestand (dann illegal aber auch "scheißegal" - den Besitzern)

2. Beschaffung im Ausland

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vor 1 Minute schrieb Rohrzange:

Wirksam heißt:

1. Alle SRS weg.

2. Keine neuen SRS für denjenigen legal in Deutschland kaufbar.

3. Und höhere Strafen, bei SRS ohne WBK Eintrag. Das gilt dann sowohl für die im Ausland gekauften, als auch die vom Kumpel besorgten.

4. Der Kumpel, der die SRS besorgt, muss auch zu kriegen sein.

 

Mit einer WBK Pflicht für SRS hast du alle 4 Punkte abgedeckt, mit der aktuellen Gesetzeslage keine einzige davon.

Falsch, mit der aktuellen Gesetzgebung geht:

1. Alle SRS weg wenn ein Waffenverbot ausgesprochen wird.

2. Keine neue SRS in Deutschland wenn die Händler Zugriff auf die Waffenverbote haben (evtl. haben Sie das sogar schon, müsste ich mal fragen).

3. Höhere Strafen bei Verstoß gegen ein Waffenverbot wäre schon gegeben und "Gängelung" (höhere Strafen) für normale SRS-Besitzer braucht es nicht.

4. Kein Kumpel wäre so blöd und gibt eine registrierte Waffe weiter, aber was machst Du wenn er seine SRS als verloren meldet oder der Kumpel bzw. der Täter selbst die neue SRS im Ausland kauft?

 

Also geht alles schon mit der aktuellen Gesetzeslage aber halt nur wenn das gewünscht ist (von der Politik und der Exekutive).

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vor 15 Minuten schrieb BJ68:

 

Funzt nicht...wie Last_Bullet schon geschrieben hat fährt er dann ins Ausland und im Ausland werden die Teile nicht registriert

Und genau für diese Fälle gibt es dann eben höhere Strafen. Aber das sagte ich bereits.

 

Dass man mit Gesetzen Straftaten nicht verhindern kann und Gesetze nur definieren was eine Straftat ist und die Höhe des Strafmaßes regeln habe ich ca. 4 Seiten vorher schon geschrieben.

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vor 18 Minuten schrieb Last_Bullet:

 

Äh, das ist jetzt also so gar nicht verboten? Und das Schießen wurde Sylvester faktisch nicht unterbunden. Deine Vorschläge bringen da null Verbesserung.

Wenn du wirksame Strafen verhängen kannst und Unzuverlässigen die legalen SRS wegnimmst, dann spricht sich das rum und solche Ereignisse werden dann seltener.

 

vor 18 Minuten schrieb Last_Bullet:

Und um es deutlich zu sagen, wir haben kein Problem mit dem WaffG, wir haben ein Migrationsproblem. Immer mehr rechtsfreie Räume, Parallelgesellschaften, die sich bilden, das fängt man nicht mit dem WaffG ein.

Mit dem WaffG füllst du aber das Vorstrafenregister und ein gut gefülltes Vorstrafenregister erleichtert dann später Abschiebungen, falls das das Ziel sein sollte.

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vor 36 Minuten schrieb Rohrzange:

 

 

Genau aus diesem Grund muss das Schießen mit SRS Waffen in der Öffentlichkeit unterbunden werden, wenn keine Notwehrsituation besteht und das daher auch rechtlich sanktioniert werden und auch wirksam sein.

 

 

Das ist schon verboten, Blitzmerker.

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vor 20 Minuten schrieb HBM:

1. Dein Wissen ist falsch, Waffenverbote können auch für SRS-Waffen ausgesprochen werden: Siehe https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-17019?hl=true

...

 

Aber Dir geht es ja darum Täter härter / besser zu bestrafen und das geht mit meinem Vorschlag der Durchsetzung und Anwendung der bestehenden Gesetze / Möglichkeiten.

Ok, in dieser Sache hast du recht.

Deine Lösung würde hier somit auch gehen. Es bleibt aber noch das Problem mit dem Kumpel, den kriegst du nicht. Den kriegst du nicht einmal dann, wenn der Kumpel vom Waffenbesitzverbot seines Freundes weiß und ihm vorsätzlich eine SRS Waffe überlässt.

 

vor 23 Minuten schrieb HBM:

Falsch, mit der aktuellen Gesetzgebung geht:

1. Alle SRS weg wenn ein Waffenverbot ausgesprochen wird.

2. Keine neue SRS in Deutschland wenn die Händler Zugriff auf die Waffenverbote haben (evtl. haben Sie das sogar schon, müsste ich mal fragen).

3. Höhere Strafen bei Verstoß gegen ein Waffenverbot wäre schon gegeben und "Gängelung" (höhere Strafen) für normale SRS-Besitzer braucht es nicht.

Ok.

vor 23 Minuten schrieb HBM:

4. Kein Kumpel wäre so blöd und gibt eine registrierte Waffe weiter, aber was machst Du wenn er seine SRS als verloren meldet oder der Kumpel bzw. der Täter selbst die neue SRS im Ausland kauft?

Wenn er sie als verloren meldet, gibt es natürlich keine Handhabe gegen ihn. Das stimmt. Man könnte allerdings je nach Fall seine Zuverlässigkeit in Frage stellen, dann hat er auch ein Problem und wird daher die SRS nicht an seinen Kumpel, der keine SRS besitzen darf, verlieren wollen.

vor 23 Minuten schrieb HBM:

 

Also geht alles schon mit der aktuellen Gesetzeslage aber halt nur wenn das gewünscht ist (von der Politik und der Exekutive).

Ok, du hast mich überzeugt. Wir können das gerne mit einem Waffenbesitzverbot probieren, allerdings glaube ich, dass hier die Judikative gefragt ist. Die Politik müsste hier ja nichts machen.

 

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vor 4 Minuten schrieb Rohrzange:

Ok, du hast mich überzeugt. Wir können das gerne mit einem Waffenbesitzverbot probieren, allerdings glaube ich, dass hier die Judikative gefragt ist. Die Politik müsste hier ja nichts machen.

Das ist das Problem, die Politik unterstützt die Exekutive nicht und teilweise habe ich auch das Gefühl, dass die Exekutive es auch "leid ist" Dinge durchzusetzen die dann von der Judikative wieder "einkassiert" werden.

Bearbeitet von HBM
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vor 4 Minuten schrieb HBM:

Das ist das Problem, die Politik unterstützt die Exekutive nicht und teilweise habe ich auch das Gefühl, dass die Exekutive es auch "leid ist" Dinge durchzusetzen die dann von der Judikative wieder "einkassiert" werden.

Was könnte die Politik hier konkret tun, abgesehen davon, der Exekutive mehr Personal zur Verfügung zu stellen?

 

Ich hoffe mal, dass die Judikative jedem, der an Silvester mit einer SRS im öffentlichen Raum ballernd erwischt wurde, ein Waffenbesitzverbot ausspricht und ich gehe mal davon aus, dass sie das auch tun wird wenn Anzeige erhoben und die Tat verfolgt wird.

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vor 3 Minuten schrieb Rohrzange:

Was könnte die Politik hier konkret tun, abgesehen davon, der Exekutive mehr Personal zur Verfügung zu stellen?

1. Mehr Rückhalt für die Exekutive in Diskussionen / Anmerkungen wäre schon mal ein Ansatz - teilweise habe ich das Gefühl, dass Politiker erst mal schauen ob die Polizei nicht was falsch gemacht hat und erst dann die Täter kritisieren.

2. Wie in vielen Bereichen der Politik halt einfach mal auf die hören die die Gesetze umsetzen / durchsetzen müssen.

 

 

vor 3 Minuten schrieb Rohrzange:

Ich hoffe mal, dass die Judikative jedem, der an Silvester mit einer SRS im öffentlichen Raum ballernd erwischt wurde, ein Waffenbesitzverbot ausspricht und ich gehe mal davon aus, dass sie das auch tun wird wenn Anzeige erhoben und die Tat verfolgt wird.

Waffenverbote werden von den jeweiligen Waffenbehörden (je nach Bundesland auch mal die Polizei selbst oder halt Landratsämter) ausgesprochen, ein Gericht entscheidet dann wenn der Betroffene das nicht akzeptieren möchte und dagegen klagt. Daher braucht es noch nicht mal eine Anzeige und auch keine Verurteilung für ein Waffenverbot (erst mal, zumindest bis zur gerichtlichen Überprüfung).

 

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