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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben

Hat nicht unmittelbar mit Waffenrecht zu tun, aber mit Feuerwerk:

 

Deutscher Bundestag:

 

14.06.2023 Petitionen — Ausschuss — hib 432/2023

 

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-952926

 

Zitat:

 

Umgang mit Feuerwerkskörpern auf dem Prüfstand

 

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss spricht sich mehrheitlich für die Prüfung eines gesetzgeberischen Handlungsbedarfes beim Umgang mit Feuerwerkskörpern aus. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition mit der Forderung nach dem Verbot des Verkaufes, des Besitzes und des Zündens von Feuerwerk der Kategorie F2 durch Privatpersonen, „als Material“ an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) zu überweisen, „soweit es um die Einbeziehung der Petition in die fortlaufende Prüfung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfes geht“, und das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“.

...

 

Link zur Petition:

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2022/_01/_02/Petition_129231.html

 

Wenn ich das richtig lese, gab es nur 141 Online-Mitzeichnungen?

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Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Last_Bullet:

Habe ich etwas verpasst, oder erzählt ein Pressesprecher der BuPo völligen Blödsinn?

 

https://www.kreiszeitung.de/lokales/bremen/osterwiese-2023-waffenverbot-durch-bundespolizei-am-bremer-hauptbahnhof-92176281.html

 

 

Seit wann benötigt man für die Dose Reizgas, vermutlich ist da kein Tierabwehrspray mit gemeint, den KWS????

 

Und witzig, aber auch dummbadelig finde ich, wenn man sich die Gegenstände durchliest, die man auch nicht mitnehmen darf, u. a. Wurfsterne, die seit vielen Jahren komplett verboten sind, wenn ich mich nicht irre. Die darf ich auch außerhalb einer solchen Zone nicht mitnehmen. Totschläger und Schlagringe ebenso. Das klingt für den etwas einfacheren Genossen fast so, als ob das außerhalb erlaubt sei.

 

Die Begründung, warum man auch sonst nichts zur Gegenwehr mitnehmen sollte, halte ich dann für doch überzogen. Klar, kann es einem passieren, dass man sein Spray weggenommen bekommt und die Ladung im eigenen Gesicht landet. Die Frage ist nur, hat der Pressesprecher bei solchen Aussagen auch mal eine belastbare Statistik zur Hand, oder macht man es sich wieder mal nur einfach?

 

Gerade Frauen dann mit "Strafen" zu drohen, die sich einfach nur schützen wollen, ist dann irgendwo schon Hohn. Wenn solche Aktionen eher doch auf Messer gezielt sind und auf Heranwachsende, sollte man dies auch so deutlich machen und gezielt kontrollieren. Leider finde ich nichts darüber, inwiefern ein KWS einen von diesem Verbot befreit, das sollte doch eigentlich so sein?

 

https://knife-blog.com/kleiner-waffenschein-fuer-messer/

 

 

Es ist schon mehr als frech, in einem Rechtsstaat ein Bundesgesetz jeweils zu interpretieren und für maximale Rechtsunsicherheit zu sorgen. Da ist wohl eher der Gedanke dahinter, eine komplette Vergrämungspolitik zu verfolgen, damit keiner mehr ein Messer mehr mitnimmt. Das trifft jedoch eher den rechtstreuen Bürger, nicht den üblichen Messerstecher.

 

Meiner Ansicht nach, sollte man nicht über immer mehr Verschärfungen nachdenken, sondern Rechtssicherheit herstellen und es mehrfach überprüften Bürgern mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis einfacher machen, denn diese stellen keine Gefahr da.

Unerträglich wird dieses Land, jeden Tag ein Stück mehr.

Allgemein bekannt ist, wer in großer Zahl für Übergriffe auf Frauen verantwortlich ist.

Da man es aber als Rassismus ansieht, gegen diese Täter vorzugehen verbietet man schlicht den Opfern, sich zu verteidigen.

 

Da schrieb jemand vor ein paar Jahren ein Buch.

Er verlor u.a. deswegen seine Parteizugehörigkeit zur deutschen Ur-Partei.

Und das zeigt alles auf.

Der Titel seines Buches ist Tragödie und Wahrheit zugleich.

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Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Elo:

Das ist auch so ein Sache: (Zitat) Die Begründung dieser Allgemeinverfügung und die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO können bei der Bundespolizeidirektion Koblenz während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden (§ 41 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 VwVfG).

 

So wie es dort geschrieben steht, müßte man sich als Betroffener an einen ganz anderen Ort begeben, um die Begründung einsehen zu können.

 

Liegt aus, im Keller, Licht kaputt, Treppe auch, ganz unten in einem verschlossenen Aktenschrank in einem unbenutzten Klo, Vorsicht bissiger Leopard, hatte noch jemand denselben Gedanken? :lol:

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Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Elo:

Das Kernproblem daneben ist aber, daß man sich in einer temporären Waffenverbotszone befindet, ohne sich darüber bewußt zu sein.

Das richtet sich gegen ein bestimmtes Klientel dass sich dort gezielt einfindet und nicht Personen die sich dort durchbewegen.

Die Verbotszonen sind einfach ein Mittel um anlaßlos bestimmte Personen/Klientel kontrollieren zu können.

Geschrieben
20 hours ago, Last_Bullet said:

https://www.kreiszeitung.de/lokales/bremen/osterwiese-2023-waffenverbot-durch-bundespolizei-am-bremer-hauptbahnhof-92176281.html

daraus: [...]Dass das Mitführen von solchen Gegenständen zur eigenen Sicherheit beitrage, ist ein Trugschluss“, so Ristow weiter. Waffen dieser Art können einem Menschen abgenommen und gegen ihn verwendet werden. [...]

 

LOL...

 

Frage an die Runde: Es gab ja schon Fälle, wo Polizisten ihre Schusswaffe abgenommen wurde....gab es auch Fälle wo die ihr Pfefferpray losgeworden sind? Wenn ja bitte ich um Links zu solchen Vorfällen, denn mit der gleichen Argumentation könnte da man auch gegen das Mitführen von Schusswaffen und Pfefferpray bei der Polizei sein....trägt ja nichts zur eigenen Sicherheit bei und kann ja denn Damen und Herren abgenommen und gegen sie verwendet werden, laut Herrn Ristow.

 

Ferner was der nette Herr verkennt....

a) die Zonen sind örtlich beschränkt und da die Leutchen nicht in diesen Zonen wohnen, werden sie dadurch wehrlos gemacht, wenn sie die Zonen verlassen.

b) Fallen Fäuste nicht unter das Verbot d.h. wer physisch gut aufgestellt ist hat einen Vorteil und diesen Vorteil ausgleichende Gegenstände sind ja da verboten.

c) Zumindest hat jemand die Chance im Fall des Falles sich zu wehr zu setzen....

 

5 minutes ago, uwewittenburg said:

Das richtet sich gegen ein bestimmtes Klientel dass sich dort gezielt einfindet und nicht Personen die sich dort durchbewegen.

Die Verbotszonen sind einfach ein Mittel um anlaßlos bestimmte Personen/Klientel kontrollieren zu können.

 

Da habe ich meine Zweifel....dieses Klientel scheißt sich nicht um die Verbote, macht bei der Kontrolle Schwierigkeiten und bekommt Unterstützung dass die Herren Kontrolleure, den Schwanz einziehen und wenn die dann doch mal durchgreifen und handgreiflich werden sollten, dann wird die Racial Profiling Karte gezogen. Folge daraus....die Kontrolleure suchen sich "leichtere Opfer". 

 

bj68

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Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb BJ68:

....dieses Klientel scheißt sich nicht um die Verbote, macht bei der Kontrolle Schwierigkeiten und bekommt Unterstützung dass die Herren Kontrolleure, den Schwanz einziehen und wenn die dann doch mal durchgreifen und handgreiflich werden sollten, dann wird die Racial Profiling Karte gezogen. Folge daraus....die Kontrolleure suchen sich "leichtere Opfer". 

Du machst es dir ziemlich einfach.

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb uwewittenburg:

Die Verbotszonen sind einfach ein Mittel um anlaßlos bestimmte Personen/Klientel kontrollieren zu können.

Dann sollte auch gezielt dieses Klientel kontrolliert werden und nicht wie so oft der zufällig anwesende von Außerhalb.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 46 Minuten schrieb uwewittenburg:

Das richtet sich gegen ein bestimmtes Klientel dass sich dort gezielt einfindet und nicht Personen die sich dort durchbewegen.

 

Das wird möglicherweise von entsprechender Seite so (positiv?) vermittelt, steht aber so nicht geschrieben.

 

Würdest Du Dich wirklich bei solchen Gelegenheiten auf Gedeih und Verderb dem Wohlwollen Dritter ausliefern?

 

Das weitere Problem dabei ist ja auch, daß für den "08/15-Spitzbuben" eine Ordnungswidrigkeit im Raum steht, während der gleiche Sachverhalt für einen LWB den Verlust der Zuverlässigkeit bedeuten kann.

Bearbeitet von Elo
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Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb uwewittenburg:
vor 52 Minuten schrieb BJ68:

....dieses Klientel scheißt sich nicht um die Verbote, macht bei der Kontrolle Schwierigkeiten und bekommt Unterstützung dass die Herren Kontrolleure, den Schwanz einziehen und wenn die dann doch mal durchgreifen und handgreiflich werden sollten, dann wird die Racial Profiling Karte gezogen. Folge daraus....die Kontrolleure suchen sich "leichtere Opfer". 

Du machst es dir ziemlich einfach.

 

Es gab Fälle in der Presse, in denen bloß aufgrund der Ahndung einer einfachen Verkehrsordnungswidrigkeit (IIRC im speziellen Fall wegen Parken in zweiter Reihe mit Verkehrsbehinderung, in NRW?) "Gruppen" aufmarschierten und eine Drohkulisse aufbauten, so daß zunächst die Polizei, dann Hundertschaften eines USK hinzugezogen werden mußten.

 

Heutzutage finde ich so etwas nur noch in den Medien, wenn beispielsweise zwecks versuchter Gefangenenbefreiung auch noch Polizeiwachen belagert werden. Finden andere, ähnliche Fälle nicht mehr statt? Wenn nein, warum? Ist das betreffende Klientel einsichtig geworden, oder wird etwa in solchen Fällen dann doch lieber auf die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit verzichtet, "Deeskalation"? Die Bild glaub ich war es, die kürzlich von der Anordnung an die Polizei in einem Berliner Bezirk berichtete, möglichst keine Migranten zu kontrollieren.

Oder wird bloß nicht darüber berichtet, weil solche aufstandsähnlichen Ereignisse bloß mehr "von ausschließlich lokalem Interesse seien" oder ähnliches?

 

Machst es Du Dir auch einfach?

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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb lrn:

Heutzutage finde ich so etwas nur noch in den Medien, wenn beispielsweise zwecks versuchter Gefangenenbefreiung auch noch Polizeiwachen belagert werden. Finden andere, ähnliche Fälle nicht mehr statt? Wenn nein, warum? Ist das betreffende Klientel einsichtig geworden, oder wird etwa in solchen Fällen dann doch lieber auf die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit verzichtet, "Deeskalation"? Die Bild glaub ich war es, die kürzlich von der Anordnung an die Polizei in einem Berliner Bezirk berichtete, möglichst keine Migranten zu kontrollieren.

Diesel Klientel lebt hier auf Grund einer alten "Volksweise" in der von einem Handwerker mit seinen drei Söhnen gesprochen wird, die lügende Ziege natürlich nicht zu vergessen. Es wird Zeit das sie nicht nur in den

Genuss der ersten beiden "Mitbringsel", dem Esel und dem Tisch, sondern auch dem des dritten Sohnes kommen.

 

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb JPLafitte:

Dann sollte auch gezielt dieses Klientel kontrolliert werden und nicht wie so oft der zufällig anwesende von Außerhalb.

Komisch, mit meinen 70 Lebensjahren wurde ich bisher noch nie kontrolliert und ich bewege mich nicht im luftleeren Raum.

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Last_Bullet:

Genau. Wie beim 42a, man hört und sieht allerorten, wie gut das funktioniert….

Hören-Sagen?

Hattest du schon ein Problem damit? Ich nicht, obwohl es ein bekloppter dehnbarer Paragraph ist um den sich das "Klientel" nicht schert.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 47 Minuten schrieb uwewittenburg:

Hattest du schon ein Problem damit?

 

Ah, nur wenn man direkt kein Problem damit hatte, ist man glaubwürdig? Ich bin als LWB nicht so blöd, mir unnötig solche Probleme aufzuhalsen.

 

Schau einfach mal in gängige Messerforen, wie da die Leute angepixxt werden durch fleißige Polizisten. Zudem habe ich Kontakt zu etlichen BuPolizisten und kenne da einige Vorgaben und Internas. Ich verfolge das Thema aus Eigeninteresse schon seit es besteht. Und es ist ein Problem nicht für die eigentlich gedachte Klientel, sondern für jeden, normalen Bürger. Auch an Flugsicherheitskontrollen gang und gäbe, dass vergessene Einhandmesser beanzeigt werden (müssen - Vorgabe der Dienstleitung), das sind normale Menschen, die dort in den Urlaub fliegen. Erzähl mir also keinen Mist.

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb uwewittenburg:

Komisch, mit meinen 70 Lebensjahren wurde ich bisher noch nie kontrolliert

Du bist einer von wie vielen?

Ein Besucher von mir (Cuxhavener) wurde in der Straße in der ich wohne wegen befahren einer "verbotenen" Straße angehalten, trotz der Auskunft das er zu Besuch bei mir (meine Zufahrt und damit mein Grundstück liegen hinter

dem Verbotsschild) sei bekam er Stress. Die während der "Kontrolle" vorbeifahrenden Fahrzeuge mit heimischen Kennzeichen (eigener LK plus Nachbar LK) wurden nicht mal registriert. Ich bin meinem Besuch entgegen gefahren 

und war daher bei der Kontrolle anwesend. Auch meine Bestätigung das mein Besuch bei mir zu Gast sei hat nicht zu einem Einlenken der Beamten geführt. Mein Bekannter sagte mir nachher das der Streifenwagen schon mehrfach

hinter ihm war und scheinbar nur auf ein "Vergehen" lauerte.  Zufall oder war er paranoid?

Achja, die Straße (nur LuF) hat an zwei von drei Zufahrten Schilder stehen von denen die bei einer Zufahrt zugewachsen sind. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Last_Bullet:

Auch an Flugsicherheitskontrollen gang und gäbe, dass vergessene Einhandmesser beanzeigt werden (müssen - Vorgabe der Dienstleitung), das sind normale Menschen, die dort in den Urlaub fliegen. Erzähl mir also keinen Mist.

Das ist doch ein ganz anderes Thema!

Es dürfte sich langsam herumgesprochen haben was im Handgepäck erlaubt ist oder nicht!

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Last_Bullet:

Wie beim 42a, man hört und sieht allerorten, wie gut das funktioniert….

 

vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:

Hören-Sagen?

 

Mit dem 42a bzw. "Messern" - insbesondere Einhandmesser - haben sich Gerichte nun wirklich auf allen Ebenen (einschl. OLG und BGH) beschäftigt:

 

Beispiele:

 

OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.06.2011 - 4 Ss 137/11: https://openjur.de/u/354123.html

 

AG Kiel, Urt. v. 07.08.2009 – 597 Js OWi 27781/09 – „Transport eines Einhandmessers im Rucksack“: https://www.zvr-online.com/archiv/2014/ausgabe-3/2014-mai/ag-kiel-transport-eines-einhandmessers-im-rucksack

 

AG Kehl, 09.11.2020 - 5 OWi 304 Js 8923/20: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/KORE234112020

 

Bundesgerichtshof Urteil, 28. März 2019 - 4 StR 463/18: https://www.streifler.de/urteil/bgh/urteil-4-str-46318-2019-03-28

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb uwewittenburg:

Das ist doch ein ganz anderes Thema!

 

Soweit ich mich erinnere, warst Du Polizist. Du solltest dann also wissen, wie man eine Owi verfolgen kann - oder nicht. Und es gibt einen Unterschied zwischen der Luftsicherheit und dem WaffG. Und die Anzeigen erfolgen nicht nach dem Luftsicherheitsgesetz, sondern dem 42a WaffG. Normale Bürger - keine "angepeilte Klientel". Und das war nur ein Beispiel von vielen. Also weiterhin - erzählt mir da nichts. Einfach mehr mit dem Thema beschäftigen und nicht nach dem Motto: "Mich betrifft es nicht, also ist es kein Problem". Bubbledenken.

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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Elo:

haben sich Gerichte nun wirklich auf allen Ebenen (einschl. OLG und BGH) beschäftigt:

 

Korrekt. Es ging hier aber darum, dass behauptet wird, dieser Paragraf zielt nur auf eine bestimmte Gruppe, ich hingegen sage, dass dies nicht stimmt. Ottonormalbürger ist davon genauso betroffen, wenn nicht sogar mehr, da er nun mal im öffentlichen Raum häufiger angetroffen wird. Dieser unsägliche Messerparagraf gehört gründlich überarbeitet.

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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Last_Bullet:

Soweit ich mich erinnere, warst Du Polizist. 

Richtig.

Ich war bei der Kripo und hatte nichts mir Owi's zu tun.

Habe Delikte gegen das WaffG bearbeitet und kenne was wem so alles abgenommen wurde.

Auch die Gegenstände die am Flughafen, Gerichtsgebäuden, Freibädern u.s.w. abgenommen wurden.

Kein "normaler" Bürger ist dabei vor Gericht gelandet.

Geschrieben

Ich habe mich vor Jahren zweimal mit SB von Waffenbehörden über das Thema "Messer" und insbesondere deren Beschlagnahme seitens der Polizeibehörden unterhalten.

Im Regelfall ist es wohl oftmals so, daß diese dann der Waffenbehörde zwecks weiterer "Behandlung" übergeben werden.

In vielen Fällen - das ist nun nicht meine Aussage, sondern die der SB - stellten sich die Gegenstände nach Prüfung als legal heraus.

 

Das Verfahren endet aber trotzdem oftmals mit der Vernichtung, weil das den Betroffenen als einfachster Weg schmackhaft gemacht wird.

Die sind froh, ohne Ärger aus der Sache rauszukommen und stimmen mit Freude zu.

 

Bevor die Frage kommt - ich kann das weder belegen, noch mit Zahlen quantifizieren.

Ich glaube auch nicht, daß eine solche Antwort öffentlich erfolgen würde.

 

 

 

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