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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Elo:

Das klingt schon etwas seltsam.

 

Zitat:

1.    Es darf nur erlaubnisfreie pyrotechnische Munition der Kategorie P 1 verschossen werden.

 

Das müsste PM 1 heißen.

 

Zudem ist doch eigentlich auf dem eigenen Grundstück das Verschießen von pyrotechnischer Munition mit Schreckschuss- und Signalwaffen das ganze Jahr über erlaubt.

Die in 6. erwähnte Schießerlaubnis müsste ja unabhängig von der Verfügung beantragt werden und würde zum Schießen außerhalb des eigenen Grundstückes berechtigen.

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Geschrieben

Ich wohne in unmittelbarer Nähe eines Marktplatzes und natürlich steht mein Auto auch das eine oder andere mal auf dem Parkplatz des Marktplatzes. 

Ehrlich gesagt habe ich jedes mal ein mulmiges Gefühl wenn ich mit meiner Gewehrtasche zu dem meinem Auto gehe, umso mehr wenn es auf dem Parkplatz des Marktes steht oder wenn ich etwas weiter weg parken musste weil alles voll war und ich damit durch die Innenstadt laufen muss (die dann oftmals auch recht gut besucht ist, sonst hätte ich ja einen Parkplatz bekommen der deutlich näher ist). 

Glücklicherweise gab es bisher bis auf ein paar Blicke aber keine "zwischenfälle", einmal kam mir eine Frau mit Musikinstrumentenkoffern entgegen und ich vollgepackt mit mehrere Waffen wobei sie mich vermutlich auch für einen Musiker gehalten hat und mir zugenickt hat, ich kam mir vor wie im Fight Club...

Geschrieben
Am 18.12.2024 um 17:50 schrieb JDHarris:

Mich würde jetzt doch mal interessieren, welche Befähigungen die Kontrollierenden auf den Weihnachtsmärkten eigentlich haben?

 

Mal angenommen, es steht nun tatsächlich ein Killer vor denen und der fängt an loszumessern.

 

Ohne spezielle Nahkampfkenntnisse dürfte es ein hohes Risiko sein, wenn so ein Typ dann in einer Menschenmasse von untrainierten Streifenbeamten mit der Schusswaffe gestellt werden.

 

Skymarshalls z.b müssen ja auch speziell ausgebildet sein und haben auch spezielle Waffen und Munition.

 

Wer haftet dann, bei einem missglückten oder eskalierten Zugriff?

 

Da werden doch nur die kontrolliert, die nicht gefährlich sind. Wer Jahrelang Kontrollen macht weis schon wer gefährlich sein könnte.

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Ralphi2608:

kann olle Faser nun nichts.

 

Natürlich kann sie etwas dafür, ansonsten als Schirmherrin des verquasteten WaffG mit falsch ausgerichteter Priorität hat sie zuständigkeitshalber ihren Hut zu nehmen. Aber Verantwortung kennen diese Gestalten heutzutage nicht mehr. Rentnern in die Taschen fassen und nach Messern suchen. LWB, die best kontrollierte Gruppe, noch mehr drangsalieren, deren Internetaktivität ausschnüffeln wollen und was passiert? Ein Täter plant und veröffentlicht seine Gedanken - Reaktion? Null, nada, niente. Aber Oma Trude ne Owi aufschreiben, das geht immer.

 

image.png

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Andor:

Zudem ist doch eigentlich auf dem eigenen Grundstück das Verschießen von pyrotechnischer Munition mit Schreckschuss- und Signalwaffen das ganze Jahr über erlaubt.

Die in 6. erwähnte Schießerlaubnis müsste ja unabhängig von der Verfügung beantragt werden und würde zum Schießen außerhalb des eigenen Grundstückes berechtigen.

 

§ 12 WaffG - Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

 

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html

 

...

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
    b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

...

 

Nun werden in diesem § auch Schreckschuß- und Signalwaffen erwähnt, so als wäre das eine andere Kategorie?

 

Die Allgemeinverfügung stützt sich übrigens auf das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, regelt dann aber nach den enthaltenen Hinweisen das "Verschießen von pyrotechnischer Munition mit Schusswaffen nach den waffenrechtlichen Bestimmungen."

 

Verkündet am Freitag vor den anstehenden Weihnachtsfeiertagen mit Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Elo:

Nun werden in diesem § auch Schreckschuß- und Signalwaffen erwähnt, so als wäre das eine andere Kategorie?

Wie gesagt, eigentlich ist für den Inhaber des Hausrechtes die Verwendung von Schreckschuß- und Signalwaffen nach §12 WaffG das ganze Jahr erlaubt. Lediglich das mit dem Verlassen des Grundstückes der Geschosse ist so eine Sache, die aber normalerweise bei PM1 Pyromunition locker gesehen wird.

§6 der Allgemeinverfügung würfelt das aber anscheinend mit der Schießerlaubnis durcheinander, die man für das Schießen außerhalb des eigenen Grundstückes beantragen müsste (aber für Silvester üblicherweise nicht bekommt). Dort muss man beim Antrag den genannten Versicherungsschutz nachweisen.

Geschrieben

Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 40 vom  21. Dezember 2024

 

https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2024/ausgabe-nr-40-vom-21122024-s-613-632.pdf?

 

S. 627: Verordnung  vom 17. Dezember 2024 über das Verbot des Führens von Waffen und Messern am 31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025

 

Zitat:

 

Auf Grund des § 42 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2
und 3 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970,
4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom
25. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 332) geändert worden ist, verordnet
der Senat:
§ 1
Verbot des Führens von Waffen und Messern
Innerhalb des in der Anlage beschriebenen und kartografisch dar-
gestellten Gebietes ist das Führen von
1. Waffen und
2. Messern
auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und in öffentlich zu-
gänglichen Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs
vom 31. Dezember 2024 um 14 Uhr bis zum 1. Januar 2025 um
6 Uhr verboten.

...

Geschrieben

Gewerkschaft der Polizei - GdP Berlin auf Facebook:

 

https://www.facebook.com/gdpberlin/posts/pfbid02LvAAQsd8PSci517RcGsQWidZZ7VgHhiWDXycR55X59Ln7PCGPXYqrJViS8MgRFtql
 

Zitat:

 

*GdP-Sprecher beantwortet Fragen zu Messerverbotszonen in der Morgenpost*
Am Dienstag hat der Senat beschlossen, drei sogenannte Messerverbotszonen in Berlin einzurichten. In diesen dürfen dann dauerhaft keine Hieb-, Stich- und Schusswaffen mit sich geführt werden, ansonsten drohen saftige Geldstrafen. Unter das Verbot fallen auch Taschen- und Küchenmesser. Die Senatsinnenverwaltung sieht die Zonen als wichtige Bausteine ihres Konzepts im Kampf gegen die zunehmende Messerkriminalität in der Stadt. Möglich gemacht wurde die Umsetzung durch eine Verschärfung des bundesweit geltenden Waffengesetzes. Die Berliner Morgenpost beantwortet die wichtigsten Fragen über die neue Verordnung.

...

Gibt es derzeit noch weitere Messerverbotszonen in Berlin?
Ja. Durch die Ende Oktober beschlossene Ausweitung von Messerverboten auf Bundesebene ist das Mitführen von Messern auf allen derzeit stattfindenden Weihnachtsmärkten untersagt. Zudem gilt für die Silvesterparty am Brandenburger Tor vom 31. Dezember 14 Uhr bis zum 1. Januar 6 Uhr eine temporäre Messerverbotszone.
Die Bundespolizei setzt für Berlins Bahnhöfe momentan nicht auf Verbotszonen, sondern auf temporär erlassene „Mitführverbote“ von Waffen jeglicher Art. Bedeutet: In einem bestimmten Zeitraum wird in bestimmten Bahnhöfen anlasslos auf Waffen kontrolliert. Diese werden Im Anschluss beschlagnahmt. Am Donnerstag kündigte die Bundespolizei an, solche Verbote ab dem 20. Dezember bis über den Jahreswechsel hinaus an zehn Berliner Bahnhöfen zu erlassen.

...

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Elo:

Die Bundespolizei setzt für Berlins Bahnhöfe momentan nicht auf Verbotszonen, sondern auf temporär erlassene „Mitführverbote“ von Waffen jeglicher Art. Bedeutet: In einem bestimmten Zeitraum wird in bestimmten Bahnhöfen anlasslos auf Waffen kontrolliert. Diese werden Im Anschluss beschlagnahmt.

Na das nenne ich doch mal wirklich bürgerfreundlich.

Dass er sich gerade in einem "bestimmten Zeitraum" aufhält, erfährt der Bürger dann direkt vom Beamten.

Geschrieben (bearbeitet)

Mal was aus 1987

 

LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG
9. Wahlperiode

Drucksache 9 / 5041
22.10.87

 

Zitat:

 

Antrag
der Fraktion GRÜNE
...
Ökologische Neuorientierung der Jagd

...

C. Jägerprüfung, Berufsjagd
I. zu berichten,
...
5. welche Möglichkeiten die Landesregierung sieht, die Zahlen der Faustfeuerwaffen
pro Jagdschein-Inhaber/in zu begrenzen.

...

II. zu beschließen,
1. auf Schießständen Bleischrot grundsätzlich zu verbieten und
2. schnellstmöglich über den Bundesrat ein Verbot von Bleischrotpatronen
durchzusetzen.

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Andor:

Wie gesagt, eigentlich ist für den Inhaber des Hausrechtes die Verwendung von Schreckschuß- und Signalwaffen nach §12 WaffG das ganze Jahr erlaubt. Lediglich das mit dem Verlassen des Grundstückes der Geschosse ist so eine Sache, die aber normalerweise bei PM1 Pyromunition locker gesehen wird.

§6 der Allgemeinverfügung würfelt das aber anscheinend mit der Schießerlaubnis durcheinander, die man für das Schießen außerhalb des eigenen Grundstückes beantragen müsste (aber für Silvester üblicherweise nicht bekommt). Dort muss man beim Antrag den genannten Versicherungsschutz nachweisen.

 

Im Videofaden wurde mittlerweile ein Youtubevideo zu der bewußten Allgemeinverfügung verlinkt.

 

Die darin geäußerte Ansicht, der Landkreis wolle damit "Rechtssicherheit" (zugunsten der Bürger) herstellen, erschließt sich mir nicht so ganz.

 

Der Landkreis Stade scheint "waffenrechtlich" in den Medien recht präsent, die machen sogar "Messerkontrollen" mit eigenem Personal:

 

https://www.landkreis-stade.de/portal/meldungen/waffenverbotszone-untere-waffenbehoerde-kontrolliert-mit-polizei-auf-weihnachtsmarkt-901007920-20350.html?

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