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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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vor 1 Stunde schrieb Last_Bullet:

Auf der einen Seite zu sagen, weil sich bestimmte Leute nicht an Verbote halten, brauchen wir diese nicht einzuführen, dann könnte man das Strafgesetz quasi streichen. ...

Auch das Strafrecht hat nicht wirklich die Funktion, vor Straftaten zu schützen, und das soll es auch nicht, außer bei dem kleinen Teil der Sicherungsverwahrung. Es regelt die Bestrafung von Straftätern, um diese und ihre Angehörigen und Freunde vor der wilkürlichen Rache und Vergeltung der Massen zu schützen, sowie um diese Straftäter anschließend der Gesellschaft als resozialisiertes, nützlichhes Mitglied wieder zuzuführen. Dass beim Strafrecht, wie auch beim WaffR, hier von Medien, Politik und Verwaltung aktive Volksver(_._)ung betreiben wird, ist eigentlich offensichtlich, wenn man sich mal vergegenwärtigt, wie diese Rechte funktionieren. Aber scheinbar möchten die Massen auch ver(_._)t werden. Denn wie man es auch immer dreht, ich gelange immer wieder zum Inhalt von Prediger 1,18. :closedeyes:

 

Das Strafrecht schützt i.w. nicht vor Straftaten und es verhilft auch den Opfern von Straftätern zu keiner Entschädigung oder Recht außer der Teilhabe an einer institutionalisierten, gesellschaftlichen Rache.

 

Dein

Mausebaer

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Am 25.6.2024 um 13:08 schrieb HangMan69:

demnächst kommt dann die forderung seitens unserer polit-narren, dass man "vor verlassen der eigenen vier wände" die polizei kontaktieren muss um einen "antrag" zu stellen dies auch wirklich tun zu dürfen!!!

:bump:

Das nennt sich Hausarrest. Das ist die individualisierte Form einer Ausgangssperre. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

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27 minutes ago, Elo said:

 

Kein Tortenmesser beim Kuchenbasar

 

Made My Day 

 

Geil, Absurdistan at its best. Es ist einfach nicht mehr zu glauben wie geistig behindert dieses Land geführt wird...

 

Mir war ja klar, dass mit Ablösung der CxU durch die Ampel der von CxU eingeschlagene Kurs beibehalten und noch einmal ordentlich aufs Gas gedrückt wird und es somit schneller Richtung Abgrund geht ... Aber Herrje, eine solche Beschleunigung hätte ich den Linksextremisten auch wieder nicht zugetraut. 

 

Gut, es ist bereits genug Medizin im Land. Jeder bekommt jetzt seine Dosis 😜 

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vor 2 Stunden schrieb Mausebaer:

Das Strafrecht schützt i.w. nicht vor Straftaten

 

Strafen schützen schon davor, nur eben nicht vor allem. In einem Nachbarschaftsstreit dürfte die Strafe für KV oder den Totschlag schon dazu führen, dass es eher beim Schimpfen bleibt, den Islamisten hindert es wiederum nicht, weil der eher an eine Belohnung und 72 Jungfrauen glaubt.

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vor 4 Minuten schrieb Last_Bullet:

 

Strafen schützen schon davor, nur eben nicht vor allem. In einem Nachbarschaftsstreit dürfte die Strafe für KV oder den Totschlag schon dazu führen, dass es eher beim Schimpfen bleibt, den Islamisten hindert es wiederum nicht, weil der eher an eine Belohnung und 72 Jungfrauen glaubt.

Wenn er/sie/es dem Nachbarn im Streit die Schaufel über die Rübe ziehen, denken die Täter bestimmt nicht ans Strafrecht. Falls überhaupt wird das Strafrecht bei Wirtschafsverbrechen und wirtschaftlich motivierten Straftaten als bewertetes Risiko berücksichtigt. Die gute Aufklärungsquote bei Mord und Todschlag liegt daran, dass zwischen Opfer und Täter meist eine persönliche Beziehung besteht. Wie schwierig die Aufklärung wird, wenn diese Beziehung fehlt, haben z.B. die NSU-Morde gezeigt. Auch bei Serientätern und Auftragsmorden der OK sieht es nicht besser aus.

 

Dein

Mausebaer

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vor 23 Stunden schrieb GermanKraut:

 

 

Ja das wäre wirklich spannend zu wissen, wie viele AfD-Politiker noch eine WBK oder einen Waffenschein haben.

 

Mal schauen, was @steven diesbezüglich zu berichten hat.

 

Nein so war das nicht gemeint!

 

Die sollen sagen, wer von den Politikern alles einen Waffenschein hat!

 

Alle, ausnahmslos!

 

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Unsere verbände werden sich schon für uns einsetzten.

vielleicht werden sogar Vollautomaten genehmigt und Selbstverteidigung als Bedürfnis anerkannt .

 

ich bin mir sicher, DSB, BDMP, und alle Verbands Bonzen Funktionäre  setzten sich jetzt erst Recht für eine Novellierung des Waffenrechts im Sinne von uns Mitgliedern ein. 

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@Josef Maier

 

vdb-waffen.de, 25.06.2024:

 

https://www.vdb-waffen.de/de/presse/pressemeldungen/aktuelle/25062024_kein_tortenmesser_beim_kuchenbasar.html

 

Zitat:

 

Kein Tortenmesser beim Kuchenbasar


Die Folgen der Messerverbotspläne: Weniger Sicherheit, mehr Probleme


Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 14. Juni einem Antrag mehrerer Bundesländer auf weitreichende Messerverbote zugestimmt. Sollten diese Vorschläge tatsächlich ins bundesweit geltende Waffengesetz aufgenommen werden, drohen drastische Konsequenzen – allerdings ganz andere, als die von den Initiatoren der Verschärfungen genannten.

 

Zum einen – und diese Forderung betrifft jeden Menschen im Alltag – soll das Führen von Messern verboten werden, deren Klinge länger als sechs Zentimeter ist. Was sich die Politiker ganz offenbar nicht klarmachen: Damit ist jeder kriminell, der ein Tortenmesser mit zum Kuchenbasar beim Schulfest nimmt. Jedes Waldkindergartenkind, das Schnitzen lernt. Diese Beispiele ließen sich endlos fortführen und zeigen, wie tief die Verbotspläne in den Alltag reichen.

 

Messer gehören zum Alltag

Das Werkzeug Messer generell als potenzielle Waffe zu betrachten, geht an der Lebensrealität in unserer Gesellschaft völlig vorbei: Messer sind integraler Bestandteil unseres Lebens und werden jeden Tag milliardenfach sinnvoll und sachgerecht genutzt.
Wenn das geplante Führverbot tatsächlich kommen sollte, muss seine Einhaltung auch überwacht werden. Da stellt sich die Frage: Wollen wir wirklich, dass die Polizei sich damit beschäftigt, friedliche Angler, Camper, Familien beim Picknick oder Hobbyköche zu durchsuchen?

 

Gefordert wird zum anderen ein generelles Verbot von Springmessern, Dolchen und Kampfmessern. Ein „Führverbot“ für diese Gegenstände gibt es schon jetzt. Niemand darf diese Dinge in der Öffentlichkeit bei sich tragen. Die furchtbaren Gewalttaten – nicht nur, aber insbesondere in jüngster Zeit – beweisen, wie wenig solche Verbote bewirken.

 

Kein Mehr an Sicherheit
Kommt es aber zu dem (vom Land Hessen geforderten und vom Bundesrat befürworteten) absoluten Verkaufs-, Erwerb- und Besitzverbot, werden Millionen von Bürgern kriminalisiert, die solche Gegenstände zu Hause haben. Es droht eine enorme Überlastung der zuständigen Behörden.

Die Realisierung der Bundesratsinitiative würde in der Konsequenz – durch die Überlastung der Polizei und der Waffenbehörden – kein Mehr an Sicherheit bringen. Dafür wären Millionen Bürger in ihrem Alltag eingeschränkt. Die wirtschaftlichen Folgen für eine ohnehin schon stark belastete Branche kommen noch hinzu.
All diese Auswirkungen wurden nicht bedacht, als der Bundesrat dem Antrag der Länder zugestimmt hat. In der Wissenschaft heißt das „nicht intendierte Handlungsfolgen“. Aber Wissenschaftler wurden hier ja nicht hinzugezogen.

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Grundsätzlich zum "Messerthema":

 

Dieser Artikel soll bei Bedarf ergänzt werden, dort gibt es aktuell auch die Pressemitteilung und Textbausteine für Briefe an Abgeordnete zum Download.

 

Daneben den Link zur Umfrage und zum Youtubevideo von Midgards Messer.

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/18062024_vdb_appelliert_an_innenministerkonferenz_messerverbote_sind_der_falsche_weg.html

Bearbeitet von Elo
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vor 1 Minute schrieb Last_Bullet:

 

Du denkst also, ...

Wir waren bei "im Streit dem Nachbarn die Schaufel über die Rübe zu ziehen". Wer noch ausreichend freie kognitive Kapazitäten hat, braucht dabei auch an keine rechtlichen Konsequenzen denken. Das regelt dann schon, das gelernte soziale Verhalten, selbst bei Soziopathen. Die haben da nur die freiere Entscheidung. Auch bei einem LWB gibt es kognitive Grenzen. Das auch mit denen ein Streit eskalieren kann, wurde oft genug von Antis in den Medien genüßlich bis pansich breitgetreten. Da hilft dann kein Denken an ein Strafrecht, sondern nur eine gegenwärtige, konkrete und massive Bedrohung des Selbstwertgefühl des potentiellen Täters.

 

Dein

Mausebaer

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vor 11 Minuten schrieb Mausebaer:

Wir waren bei "im Streit dem Nachbarn die Schaufel über die Rübe zu ziehen"

 

Das war Dein Beispiel, nicht meines. Du negierst total, dass das Strafrecht auch einen schützenden Charakter hat. Ich bin da anderer Meinung. Aber auch die Schaufel hätte für einen LWB heftige Konsequenzen, die er sich gut vorher überlegen sollte, viele auch würden. Wer davon ausgeht, dass LWB alles gute, soziale Menschen sind, wird von der Realität doch das ein oder andere Mal eines Besseren belehrt. 

 

Wir beide werden da nicht zueinander finden und sollten es dabei belassen.

Bearbeitet von Last_Bullet
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vor 1 Minute schrieb Last_Bullet:

 

Das war Dein Beispiel, nicht meines. Du negierst total, dass das Strafrecht auch einen schützenden Charakter hat. ...

Doch das hat es auch (s.o.!). Es schützt

  • vor allem die Täter, ihre Familien und Freunde sowie
  • bei der Sicherungsverwahrung.
  • Darüber sicherlich bei geplanten Wirtschaftsververbrechen und geplanten sonstigen Taten mit ökonomischer Motivation. Dort wird von den Tätern das Risiko, eine Strafe zu erhalten bewertet (Schadenshöhe x Eintrittswahrscheinlichkeit) und mit der bewerteten Chance (Erfolgshöhe bzw. Höhe des vermiedenen Verlustes x Eintrittswahrscheinlichkeit) abgewogen.

Aber das war es. Du wirst keinen Täter finden, der seine Tat im Affekt, eine Beziehungstat, ein Haßverbrechen oder soetwas wie einen sog. Ehrenmord beging, finden, der, hätte er statt an seine Einkommensteuererstattung zu denken, an mögliche strafrechtliche Konsequentzen der Tat gedacht, die Tat nicht begangen hätte. Die haben entweder

  • keine kognitive Kapazität frei, um sinnvoll an irgendetwas Abstraktes zu denken,
  • sind derart mit ihren Affekten beschäftig, dass alles andere als unwichtig bewertet wird,
  • erkennen zwar die wahrscheinlichen strafrechtlichen Konsequenzen, bewerten aber die möglichen Konsequenzen, die Tat nicht zu begehen, als schlimmer oder
  • sind davon überzeugt, dass ihr Handeln richtig und das Strafrecht falsch ist.
  • Mischungen sind natürlich auch möglich.

Außer bei der Verwahrung und Resozialiation von Tätern, hat das Strafrecht nicht die Aufgabe und nicht die Möglichkeit vor Straftaten zu schützen. Es setzt, falls überhaupt, erst nach der Tat ein.

 

Dein

Mausebaer

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vor 53 Minuten schrieb Mausebaer:

Du wirst keinen Täter finden, der seine Tat im Affekt, eine Beziehungstat, ein Haßverbrechen oder soetwas wie einen sog. Ehrenmord beging, finden, der, hätte er statt an seine Einkommensteuererstattung zu denken, an mögliche strafrechtliche Konsequentzen der Tat gedacht, die Tat nicht begangen hätte.

 

Korrekt gelesen hättest Du erkannt, dass ich das auch nie pauschal behauptet habe. Bei Affekttaten und Extremtaten ist das nochmals eine ganze andere Nummer - siehe Mannheim. Es komplett für alle Punkte jedoch zu negieren, ist aus meiner Sicht nicht korrekt. Es gibt solche und solche Menschen. Dabei können wir es belassen.

Bearbeitet von Last_Bullet
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vor 6 Minuten schrieb Last_Bullet:

 

... Es komplett für alle Punkte jedoch zu negieren, ...

Was ich nie getan habe. Aber die Möglichkeiten und Aufgaben des StrafR die Begehung von Straftaten zu reduzieren, sind eher gering. Es regelt, vor allem, wie Straftäter zu sanktionieren sind.

 

Die Begehung von Straftaten kann das StrafR in soweit beieinflussen,

  • dass Straftäter während ihres effektiven Freiheitsentzug außerhalb der Anstalten oder Krankenhäuser, in denen sie sich zum Vollzug aufhalten, keine weiteren Taten begehen können, und
  • dass bei geplanten Straftaten mit Kosten-Nutzen-Analyse die Risiko-Kosten beeinflusst werden können

Verhindern oder auch nur erschweren, Straftaten zu begehen, kann das StrafR nicht. Dafür bedarf es Regeln für die Personen, die sich an die Regeln halten oder wenigesten i.d.R. halten. Jedoch sollte man dazu diese Regeln sowohl logisch sowie, nach ihrer Einführung, auch immer wieder empirisch kritisch evaluieren und reevaluieren. Nur weil etwas in der gewünschten Weise wirkt, kann diese Wirkung gering, aber eine Wirkung, die nicht erwünscht ist, groß sein. Geänderte Bedingungen, die vielleicht gar nicht erkennbar mit einer Regelung zu tun haben, können trotzdem einen Einfluß auf deren tatsächlichen Wirkungen und deren Stärken haben. Dieses ist, neben den objektiv falschen Annahmen zu behauteten Zielsetzungen des WaffR, ein elementales Problem bei der Weiterentwucklung des WaffR. :sad:

 

Dein

Mausebaer

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5 hours ago, Alex said:

Die sollen sagen, wer von den Politikern alles einen Waffenschein hat!

 

Die mit Ämtern haben vermutlich eher Ersatzbescheinigungen. Eine Behörde, deren Chef oder hoher Funktionär man ist, dürfte sich da eher selten widerspenstig zeigen.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor 9 Stunden schrieb Mausebaer:

Was ich nie getan habe

 

Hattest Du nicht geschrieben:

 

Zitat

Mit Strafen lernt niemand, weder Mensch, noch Schwein oder Taube, welches Verhalten erwünscht ist.

(...)

Auch das Strafrecht hat nicht wirklich die Funktion, vor Straftaten zu schützen, und das soll es auch nicht (...) Es regelt die Bestrafung von Straftätern...

(...)

Das Strafrecht schützt i.w. nicht vor Straftaten

 

Hm... ich denke, wir drehen uns im Kreis.

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