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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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vor 2 Minuten schrieb Floppyk:

 

Wenn die SSW einen Beschussstempel von vor 2000 besitzt, kann man auch den Besitz in diesem Jahr unterstellen. Vermutlich dürfte die Behörde es in solchen schwer haben einen jüngeren Besitz zu unterstellen.

 

Die kann aber seitdem trotzdem durch zwanzig Hände gegangen sein.

 

Unterstellen kann die Behörde alles, die Waffenrechtsbehörde würde es aber gar nicht mitbekommen, einzig und allein die Staatsanwaltschaft müsste beweisen, dass der Erstbesitz erst nach 2000 eingetreten ist.

Das dürfte unmöglich werden, wenn sich der Beschuldigte nicht gerade saudämlich verhält.

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vor 32 Minuten schrieb ASE:

Grundsätzlich ja, denn es widerspricht ja nicht den Aussagen Faesers.

 

Mir ist es dabei mit meiner polemischen Analyse wichtig, das die "Waffenlobby" sich nicht in die Schwurblerecke drängen lässt, weil sie auf inoffizielle Fakes hereinfällt und man dann Medial durch den Dreck gezogen wird.

 

 

Die Formulierung in diesem Dokument beim §58 bezüglich Kriegswaffen könnt schon so in einem realen Entwurf stehen. Es gibt ja durchaus Leute, die den §37 aus der Gruft holen wollen, so sinnlos es auch ist. Wobei hier dann wenigstens Bestandschutz dadurch erreicht würde, das man dann in Gottes namen eben einen anderen Handschutz installiert. Das BKA hat ja mittlerweile eine Tradition, nur bei sehr ähnlichem Gesamtbild den Kriegswaffenanschein zu bejahen. Tragegriffvisier runter, Handschutz nicht 1:1 wie bei M4 oder Ar16, fertig.  

 

 

 

 

 


Wie würde es denn z.Bsp. mit dem G28 aussehen, deren Ursprung ja aus dem Zivilem MR308 stammt?

Da würde ja eine Zivilwaffe zum Kriegswaffe.

Klar, das MR308 stammt wiederum aus dem AR10.

Oder nicht?

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vor 39 Minuten schrieb Floppyk:

Tja, was kann der kleine Mann tun, außer Emails an Abgeordnete schreiben? Ich fühle mich da recht ohnmächtig zu dem, was da beschlossen werden könnte.

Man kann hier impotent im Forum rumpoltern und vielleicht noch ankündigen, bald auszuwandern.

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vor 4 Minuten schrieb Rohrzange:

Und wenn der Besitzer jünger ist, als das eigentliche Modell in seiner konkreten Ausführung?

 

Wer sagt denn, wie alt die konkrete vorliegende Waffe im Einzelfall ist ? 🤔

 

PTB-Nummer XY sagt nur, einem Musterstück dieses Waffentyps wurde erstmalig z.B. am 01.01.1980 die Zulassung erteilt. 

Sonst nix...

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vor 1 Minute schrieb pinklady:

geht mal davon aus, dass alle jetzigen bka bescheide hinfällig wären, die beziehen sich auf das aktuelle waffg, da geht es um lauflänge, hülsenlänge usw.. kriegswaffenähnlich sind sie alle.

wenn da ein ganz schlecht gelaunter entscheider sitzt, ist jedes ar-15 kriegswaffenähnlich, egal, ob ne schrankwand drumrum gebaut ist, dann sind eben upper und lower die typischen merkmale.

 

Da der sogenannte Entwurf die Formulierungen der BKA-Bescheide übernimmt, ist das nicht zutreffend:

 

Zitat

Unter die Definition fallen alle Halbautomaten gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt
1 Nummer 2.2 2. Alternative, sofern ein Abgleich der äußeren Merkmale mit Vollautomaten,
die Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen sind, ergibt,
dass der Anschein einer Kriegswaffe hervorgerufen wird. Es sind für den Abgleich Vollautomaten,
welche in der Kriegswaffenliste unter Nummer 29 aufgeführt sind (Anlage 1 zu §
1 Absatz 1 Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506), heranzuziehen.
Folgende äußerliche Merkmale einer halbautomatischen Feuerwaffe sind dabei insbesondere
geeignet, den äußeren Anschein einer Kriegswaffe hervorzurufen: Ein herausstehendes
langes Magazin / Trommelmagazin, Mündungsfeuerdämpfer (bzw. Mündungsbremse /
Stabilisator), Kühlrippen oder andere sichtbare, der Kühlung dienende Vorrichtungen am
Handlauf, ein pistolenartiger, mit dem Abzug bzw. Vorderschaft kombinierter Griff, eine Aufstützvorrichtung
sowie eine (Teleskop-) Schulter-stütze, die teilweise kipp- oder schiebbar
ist. Maßgeblich für die Beurteilung des äußeren Anscheins ist dabei die Gesamtbetrachtung
der äußeren Merkmale.

 

 

Aus dem Urteil, auf den sich jeder BKA Bescheid bezieht ( https://openjur.de/u/436979.html )

 

Zitat

 Zu diesen eine Kriegsschusswaffe kennzeichnenden Merkmalen zählen auch heute noch ein herausstehendes langes Magazin / Trommelmagazin,ferner Mündungsfeuerdämpfer (bzw. Mündungsbremse / Stabilisator),Kühlrippen oder andere sichtbare, der Kühlung dienende Vorrichtungen am Handlauf, ein pistolenartiger, mit dem Abzug bzw.mit dem Vorderschaft kombinierter Griff, eine Aufstützvorrichtung sowie eine (Teleskop-) Schulterstütze, die teilweise kipp- oder schiebbar ist.


Ob der Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe durch die oben genannten Merk-male hervorgerufen wird, beurteilt sich nach objektiven Kriterien, nämlich nach dem durch die kennzeichnenden Merkmale hervorgerufenen Gesamteindruck, den die zu beurteilende Waffe hinterlässt. Dabei kann eines der angeführten Merkmale ausreichen, wenn es für eine Kriegswaffenoptik deutlich prägend ist, andererseits ist nicht schon allein bei Vorliegen nur eines dieser Merkmale zwingend von dem Anschein einer Kriegswaffe auszugehen. Für die Beurteilung, ob der Anschein einer Kriegswaffe hervorgerufen wird, ist ein objektiver Maßstab anzulegen und nicht auf die Sicht eines Waffenfachmannes abzustellen

 

 

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vor 7 Minuten schrieb ASE:

 

Da der sogenannte Entwurf die Formulierungen der BKA-Bescheide übernimmt, ist das nicht zutreffend:

 

 

 

Aus dem Urteil, auf den sich jeder BKA Bescheid bezieht ( https://openjur.de/u/436979.html )

 

 

 

bei diesen urteilen ging es doch aber anfangs um kürzere hülsenlänge und später haben sich hersteller sich darauf bezogen, um die positiven bescheide für ar varianten im 9mm, kürzere läufe mit sporthandschutz usw. zu bekommen.

oder seh ich da was falsch?

 

die ganzen aktuellen ar, die den "kleinen anscheinsparagraphen" erfüllen, dürfen ja aussehen wie kriegswaffen, da sie so aussehen, wären sie nach dem neuen gesetz verboten.

oder falsch?

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vor 13 Minuten schrieb Wauwi:

 

Wer sagt denn, wie alt die konkrete vorliegende Waffe im Einzelfall ist ? 🤔

 

PTB-Nummer XY sagt nur, einem Musterstück dieses Waffentyps wurde erstmalig z.B. am 01.01.1980 die Zulassung erteilt. 

Sonst nix...

Ganz einfach, es gibt ja Überarbeitungen des Modells.

Bei der ersten, wurde ein Teil vielleicht noch aus Stahl gefertigt und beim überarbeiteten Modell dann aus Zink. Auch haben sich ja die Kriterien für eine PTB Zulassung im Laufe der Zeit geändert, so dass die Modelle von den Herstellern daran angepasst werden mussten.

 

Man kann also, wenn es sich bei einem gedachten Modell so ergibt z.B. daraus folgern, dass der aktuelle Besitzer nicht der Erstbesitzer sein kann, weil der da vielleicht noch 8 Jahre alt war, als es dieses Modell in der Version mit dem Stahlteil zum letzten mal gab und das überarbeiteten Modell kam dann im Folgejahr.

Damit wäre klar, dass er es gar nicht hätte kaufen können. Wenn er dann bspw. vor 2000 volljährig wurde, kann er es zwar gebraucht gekauft haben, aber ein Beweis ist das halt nicht.

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vor 30 Minuten schrieb pinklady:

die ganzen aktuellen ar, die den "kleinen anscheinsparagraphen" erfüllen, dürfen ja aussehen wie kriegswaffen, da sie so aussehen, wären sie nach dem neuen gesetz verboten.

oder falsch?

 

 

Waffen sind nur dann ausgeschlossen, wenn sie den Anschein einer Kriegswaffe hervorrufen UND eines der 3 Kriterien (zu kurze Hülsenlänge, zu kurze Lauflänge, Bulpup) erfüllen.

Das BKA stellt in einem Feststellungsbescheid fest(deswegen heisst der so), das eine vorgelegte Waffe nicht den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorruft und deswegen die drei Kriterien wurst sind.

Das BKA gibt nicht vor, das kann es auch gar nicht, das eine Waffe zwar Anschein hat, aber trotzdem sportlich geschossen werden darf.

 

 

Wenn das BKA also festgestellt hat, das eine Waffe keinen Kriegswaffenanschein hat, so wäre das auch nach der SPD-Forderung weiterhin so, da auf der gleichen Grundlage fussend: dem Urteil aus Hessen. Denn darin wurde ja schon bemängelt, das der GG im Waffenrecht 2002 zwar einen Begriff benutzt "Anschein einen vollautomatischen Kriegswaffe" aber nirgends definiert, was den diesen Anschein ausmacht und wie er zu bewerten ist. 

 

Käme Nancy durch,  müssten lediglich die Waffen, welche Anschein haben, dann von diesen Merkmalen befreit werden, wobei man sich da natürlich an den bisher ergangenen Feststellungbescheiden orientieren kann. 



Ob eine Solche Regelung überhaupt verfassungskonform ist, steht noch auf einem anderen Blatt. Die bisher geunkten Begründungen für eine solche Regelung sind nämlich geradezu obszön: "Dass sich bestimmte Personengruppen davon angezogen fühlen". 

Jetzt gibt es HA-Langwaffen aber seit 1971 nicht mehr im Tante-Emma Laden ab 18, sondern man benötigt dafür eine behördliche Erlaubnis. Faeser malt also einen teufel an die Wand der da lautet: Unsere gesamten Kontrollfunktionen (Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Bedürfnis, Verfassungschutz, Gesundheitsam. ) sind ohnehin unnütz den "bestimmte Personen" bekommen trotzdem eine Erlaubnis. Na dann können wir das WaffG auch gleich abschaffen, weil wenn "bestimmte Personen" den Aufwand auf sich nehmen, um ihre Anschläge zu begehen, dann würde ein Totalverbot auch nichts nützen, ein ehemaliger Premier Japans ist ja erst neulich mit einer "bestimmten Person" zusammengestossen.. 

 

Das kann aber nicht das Maß der Dinge in einem freiheitlichen Land das kein open-Air-Knast sein soll, sein, ob "bestimmte Personen" mit ausgeprägter krimineller Energie&intelligenz die Gesetze dann umgehen. Ein Verbot vollautomatischer Waffen kann man ja noch technisch Begründen, ob jetzt zu recht oder nicht, aber ein Verbot von Waffen die nur so aussehen aber gar nicht sofunktionieren, nur  weil "bestimmte Personen"  das Aussehen toll finden ist absurd.

 

 

Und die Referenz auf Utoya ist ohnehin dümmlich: Breivik hat ein Mini 14 benutzt, das garnicht erfasst wäre.

 

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vor 11 Minuten schrieb Rohrzange:

Ganz einfach, es gibt ja Überarbeitungen des Modells.

Bei der ersten, wurde ein Teil vielleicht noch aus Stahl gefertigt und beim überarbeiteten Modell dann aus Zink. Auch haben sich ja die Kriterien für eine PTB Zulassung im Laufe der Zeit geändert, so dass die Modelle von den Herstellern daran angepasst werden mussten.

 

Soweit alles korrekt.

 

vor 11 Minuten schrieb Rohrzange:

Man kann also, wenn es sich bei einem gedachten Modell so ergibt z.B. daraus folgern, dass der aktuelle Besitzer nicht der Erstbesitzer sein kann, weil der da vielleicht noch 8 Jahre alt war, als es dieses Modell in der Version mit dem Stahlteil zum letzten mal gab und das überarbeiteten Modell kam dann im Folgejahr.

Damit wäre klar, dass er es gar nicht hätte kaufen können. 

 

Dass sich das Ganze natürlich nur auf Personen beziehen kann, die im Jahre 2000 bereits volljährig waren, bzw. auf Waffen die bereits vor diesem Jahr eine Zulassung hatten, ergibt sich aus reiner Logik.

Das war es ja gerade, was ich mit saudämlich meinte...

Man bedenke aber, wie alt diese Personen dann wären, wenn dieser Dreck wirklich Gesetz würde. Das ist sicherlich nicht die avisierte Zielgruppe. Ich habe in den einschlägigen Party-und Eventszenen noch keinen über 40-Jährigen gesehen. 

  

 

vor 11 Minuten schrieb Rohrzange:

Wenn er dann bspw. vor 2000 volljährig wurde, kann er es zwar gebraucht gekauft haben

 

Siehst Du... 😏

 

vor 19 Minuten schrieb Rohrzange:

aber ein Beweis ist das halt nicht.

 

Den muss der Besitzer auch nicht erbringen...

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vor 48 Minuten schrieb Thunderhawk:


Wie würde es denn z.Bsp. mit dem G28 aussehen, deren Ursprung ja aus dem Zivilem MR308 stammt?

Da würde ja eine Zivilwaffe zum Kriegswaffe.

Klar, das MR308 stammt wiederum aus dem AR10.

Oder nicht?

 

Naja, das MR308 wurde aus dem HK417 entwickelt, aus der MR308 wurde das G28 entwickelt, daraus wurde das G28Z entwickelt....das AR10/15 ist wohl die "Urvariante" worauf alles basiert.

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vor 13 Minuten schrieb ASE:

 

 

Waffen sind nur dann ausgeschlossen, wenn sie den Anschein einer Kriegswaffe hervorrufen UND eines der 3 Kriterien (zu kurze Hülsenlänge, zu kurze Lauflänge, Bulpup) erfüllen.

Das BKA stellt in einem Feststellungsbescheid fest(deswegen heisst der so), das eine vorgelegte Waffe nicht den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorruft und deswegen die drei Kriterien wurst sind.

Das BKA gibt nicht vor, das kann es auch gar nicht, das eine Waffe zwar Anschein hat, aber trotzdem sportlich geschossen werden darf.

 

 

Wenn das BKA also festgestellt hat, das eine Waffe keinen Kriegswaffenanschein hat, so wäre das auch nach der SPD-Forderung weiterhin so, da auf der gleichen Grundlage fussend: dem Urteil aus Hessen. Denn darin wurde ja schon bemängelt, das der GG im Waffenrecht 2002 zwar einen Begriff benutzt "Anschein einen vollautomatischen Kriegswaffe" aber nirgends definiert, was den diesen Anschein ausmacht und wie er zu bewerten ist. 

 

Käme Nancy durch,  müssten lediglich die Waffen, welche Anschein haben, dann von diesen Merkmalen befreit werden, wobei man sich da natürlich an den bisher ergangenen Feststellungbescheiden orientieren kann. 



Ob eine Solche Regelung überhaupt verfassungskonform ist, steht noch auf einem anderen Blatt. Die bisher geunkten Begründungen für eine solche Regelung sind nämlich geradezu obszön: "Dass sich bestimmte Personengruppen davon angezogen fühlen". 

Jetzt gibt es HA-Langwaffen aber seit 1971 nicht mehr im Tante-Emma Laden ab 18, sondern man benötigt dafür eine behördliche Erlaubnis. Faeser malt also einen teufel an die Wand der da lautet: Unsere gesamten Kontrollfunktionen (Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Bedürfnis, Verfassungschutz, Gesundheitsam. ) sind ohnehin unnütz den "bestimmte Personen" bekommen trotzdem eine Erlaubnis. Na dann können wir das WaffG auch gleich abschaffen, weil wenn "bestimmte Personen" den Aufwand auf sich nehmen, um ihre Anschläge zu begehen, dann würde ein Totalverbot auch nichts nützen, ein ehemaliger Premier Japans ist ja erst neulich mit einer "bestimmten Person" zusammengestossen.. 

 

Das kann aber nicht das Maß der Dinge in einem freiheitlichen Land das kein open-Air-Knast sein soll, sein, ob "bestimmte Personen" mit ausgeprägter krimineller Energie&intelligenz die Gesetze dann umgehen. Ein Verbot vollautomatischer Waffen kann man ja noch technisch Begründen, ob jetzt zu recht oder nicht, aber ein verbot von Waffen die nur so Aussehen weil "bestimmte Personen" die toll finden ist absurd.

 

 

ich hab gestern mal ans bmi geschrieben und unter anderem gefragt, warum sie die "kriegswaffenähnlichen" ha noch verbieten wollen, wenn sie ja die "bestimmten personengruppen" durch die ganzen anderen maßnahmen im neuen gesetz vom legalen erwerb ausgeschlossen haben. mal sehn, ob da überhaupt ne antwort kommt.

 

das mit dem mini 14 weiß ja liese müller nicht, die presse wirds ihr nicht erklären und norwegen ist halt viel näher als die usa.

Bearbeitet von pinklady
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vor 19 Minuten schrieb ASE:

Die bisher geunkten Begründungen für eine solche Regelung sind nämlich geradezu obszön: "Dass sich bestimmte Personengruppen davon angezogen fühlen". 

 

Sie formulieren ihr ausgemachtes Feindbild eben relativ allgemein und unbestimmt, damit man nicht Gefahr läuft z.B. gegen das AGG zu verstoßen.

 

Wenn sie auch nur einen Funken Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit besäßen, könnten sie doch ruhig das Kind beim Namen nennen:

 

"Alte, weiße, heterosexuelle Männer mit militärischer Vergangenheit aus Zeiten, in denen die Bundeswehr noch kein kunterbunter, transentoleranter Haufen war und bei denen folglich aufgrund ihrer bisherigen Sozialisation und Erfahrungen eine latente Nähe zur Gewalt und rechtem Gedankengut angenommen werden kann"

Bearbeitet von Wauwi
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7 minutes ago, Wauwi said:

"Alte, weiße, heterosexuelle Männer mit militärischer Vergangenheit aus Zeiten, in denen die Bundeswehr noch kein kunterbunter, transentoleranter Haufen war und bei denen folglich aufgrund ihrer bisherigen Sozialisation und Erfahrungen eine latente Nähe zur Gewalt und rechtem Gedankengut angenommen werden kann"


Ach die sind das.
Wo finden die sich in dieser folgenden Statistik und wer von den Beschuldigten hat legale Waffen?

Helge Lindh 🇺🇦 on Twitter: "Rassismus gehört zum Alltag so vieler  Menschen in diesem Land. #Rassismus bereitet den Boden für Gewalt und Terror.  Rassismus macht diese Gesellschaft kaputt. Rassismus erfordert energischen  Widerspruch -

Zur Erläuterung: Die Generalbundesanwaltschaft beschäftigt sich mit Terrorismus. Delikte wie Propaganda, KV o.ä. fallen nicht darunter.

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vor 1 Minute schrieb LawAbidingCitizen:


Ach die sind das.
Wo finden die sich in dieser folgenden Statistik und wer von den Beschuldigten hat legale Waffen?

Helge Lindh 🇺🇦 on Twitter: "Rassismus gehört zum Alltag so vieler  Menschen in diesem Land. #Rassismus bereitet den Boden für Gewalt und Terror.  Rassismus macht diese Gesellschaft kaputt. Rassismus erfordert energischen  Widerspruch -

Zur Erläuterung: Die Generalbundesanwaltschaft beschäftigt sich mit Terrorismus. Delikte wie Propaganda, KV o.ä. fallen nicht darunter.

 

Ja, und... ?

 

Was interessieren Frau Faeser denn Fakten... 🤣

 

Das Feindbild steht fest und fertig ist der Lack.

 

Waffengesetz ? Zuverlässigkeit ? Vollkommene Durchleuchtung durch verschiedenste Sicherheitsbehörden ? (Gibt es jetzt schon)

Alles für den Arsch, solche Waffen haben nun mal eine Anziehungskraft auf "bestimmte Personengruppen"...

 

Ich darf ja gar nicht schreiben, was mich noch alles so anzieht... Dann bin ich hinterher noch das personifizierte Böse in manchen Augen...

 

  

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vor 3 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Verstehe ich das richtig? Für den KWS braucht man dann Sachkunde und MPU? 

 

Ist doch eine prima Geschäftsidee:

Nachdem Corona keine Kohle mehr einbringt, werden nun eben Waffensachkunde-Schnelltestzentren eingerichtet.

Den KWS gibt's dann per App zum Download.

 

Damit sind die Jungs mit Migrationsvordergrund dann "safe" an Sülvester 2023 in Bürlin oder auch schon vorher auf buntesdeutschen Autobahnen bei spontan-akustischen Hochzeitsbekundungen.

🤡

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vor 37 Minuten schrieb Wauwi:

Waffengesetz ? Zuverlässigkeit ? Vollkommene Durchleuchtung durch verschiedenste Sicherheitsbehörden ? (Gibt es jetzt schon)

Alles für den Arsch, solche Waffen haben nun mal eine Anziehungskraft auf "bestimmte Personengruppen"...

 

Ich darf ja gar nicht schreiben, was mich noch alles so anzieht... Dann bin ich hinterher noch das personifizierte Böse in manchen Augen...

 

 

Wenn das HA Verbot kommt, dann bin ich so niedergeschmettert und traumatisiert, dass mein nächstes Auto als Trost zwecks Glücksgefühle ein SUV werden muss.

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2 hours ago, Thunderhawk said:


Wie würde es denn z.Bsp. mit dem G28 aussehen, deren Ursprung ja aus dem Zivilem MR308 stammt?

Da würde ja eine Zivilwaffe zum Kriegswaffe.

Klar, das MR308 stammt wiederum aus dem AR10.

 

Selbst wenn man den aktuellen Bescheid bzgl. des MR223 bzw. MR308 ließt, wird dort immer auf die HK416 bzw. Hk417 verwiesen..

Diese schönen Geräte sind wir dann los..

Bearbeitet von Herr_Merlin
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vor 14 Minuten schrieb Rohrzange:

 

Wenn das HA Verbot kommt, dann bin ich so niedergeschmettert und traumatisiert, dass mein nächstes Auto als Trost zwecks Glücksgefühle ein SUV werden muss.

 

Sag ich doch, passt perfekt... Nancy hat Recht ! 😏

 

Dieser "gewisse Personenkreis" der sich durch bestimmte Auto- und Motorradmodelle angezogen fühlt, entspricht ja einem ähnlichen Phänotyp des Bösen...

 

Wusste ich's doch... 😏

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