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Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

vor 10 Minuten schrieb Fyodor:

Mehrere meiner direkten Verwandten ... Denen glaube ich eher als Dir. Zumal die wissenschaftlichen Veröffentlichungen da auch eine deutliche Sprache sprechen.

Du musst mir nicht glauben, ich habe vieles mit Studien im Off Topic Bereich belegt. Das will ich hier nicht  wiederholen. Auch @joker_ch und andere haben da einen riesigen Fundus von Studien/Links/Infos zusammengetragen. Für manchen Impfgläubigen ziemlich frustrierend, ich weiß 😉

 

vor 10 Minuten schrieb Fyodor:

Nein, da es keine gleichen Bedingungen sind.

Na komm! Du nimmst dieselben Schnelltests, vom BfArM und PEI zugelassen. Damit testest Du mal "Altgeimpfte" (2G plus) und mal Ungeimpfte (3G).

Woher nimmst Du die Erkenntnis, dass der Test bei "Altgeimpften" immer richtig ist und bei Ungeimpften nicht??

 

vor 10 Minuten schrieb Fyodor:

...15% der mir persönlich bekannten Covid-Patienten sind heute tot. Das ist keine Glaubens-, sondern Tatsache. Ich bin nicht bereit so ein hohes Risiko einzugehen, zumal ich zur Risikogruppe gehöre.

Du kennst aber schon die CFR (case fatality rate) von Prof. Ioannidis und seinem Team? Also Deine 15% sind da weitab jeglicher Studienergebnisse, da hast Du wohl einen extrem besonderen Bekanntenkreis. Wenn Du aber so ein hohes Sterberisiko bei Dir befürchtest, dann solltest Du - und das sage ich Dir jetzt ganz ehrlich und ohne Häme - den Indoor-Schießsportveranstaltungen bei derzeitiger Inzidenzlage tatsächlich fernbleiben. Egal, ob die unter 2G, 2G plus oder 3G Bedingungen laufen, denn das Risiko bekommst Du mit keiner der Bedingungen abgefangen.  Wenn Du bei Dir aufgrund Deiner Vorerkrankungen mit 15% Sterberisiko im Infektionsfalle ausgehen musst, würde ich das nicht tun.

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vor 1 Minute schrieb Schwarzwälder:

den Indoor-Schießsportveranstaltungen bei derzeitiger Inzidenzlage tatsächlich fernbleiben

Tatsächlich ist das Ansteckungsrisiko bei einer RSA geringer als auf einem offenen Schießstand. Das ist auch der Grund, warum in BW RSA als Außensport anerkannt waren. Die vorgeschriebene Lüftung zieht sämtliche Pulverschwaden und damit auch die Aerosole von sämtlichen Schützen weg nach vorne. Querluft gibt es kaum.

 

vor 4 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Damit testest Du mal "Altgeimpfte" (2G plus) und mal Ungeimpfte (3G).

Eben. Andere Voraussetzungen. Ob diese sinnvoll sind oder nicht steht auf einem anderen Blatt.

 

vor 6 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Wenn Du bei Dir aufgrund Deiner Vorerkrankungen mit 15% Sterberisiko im Infektionsfalle ausgehen musst, würde ich das nicht tun.

Deshalb gehe ich fast nur alleine zum Training. Meine vorhandene FFP3 Maske kann ich leider nicht benutzen, da sie ein Ventil hat. Und ohne Ventil bekomme ich bei FFP3 Asthmaanfälle. FFP2 geht gerade noch, ohne körperliche Anstrengung.

 

Aber durch meine Vorgeschichte und Erfahrungen im Bekanntenkreis bin ich halt etwas dünnhäutig, wenn auch jemand versucht rein zu schleichen, der das nicht sollte.

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vor 6 Minuten schrieb Fyodor:

Tatsächlich ist das Ansteckungsrisiko bei einer RSA geringer als auf einem offenen Schießstand. ...

Das setzt voraus, dass die Lüftungsanlage eingeschalten und voll funktionsfähig ist. Was m.E. nach leider öfter nicht der Fall ist. HEPA H14 Filter etc. wären dann auch noch gut - haben aber längst nicht alle Anlagen. Hat Deine RSA solche Filter?

 

vor 6 Minuten schrieb Fyodor:

Eben. Andere Voraussetzungen. Ob diese sinnvoll sind oder nicht steht auf einem anderen Blatt.

Nein. Entweder testet ein Test das, was er soll, oder eben nicht. Die Schnelltests werden hinsichtlich Sensitivität und Spezifität auch geprüft, da finden sich keine unterschiedlichen Angaben für vorgeimpfte oder ungeimpfte Probanden. 

 

vor 6 Minuten schrieb Fyodor:

Deshalb gehe ich fast nur alleine zum Training. Meine vorhandene FFP3 Maske kann ich leider nicht benutzen, da sie ein Ventil hat. Und ohne Ventil bekomme ich bei FFP3 Asthmaanfälle.

Wenn wie bei den oben zitierten BDMP Hygieneregeln gar keine Masken vorgeschrieben sind, dann kannst Du ggf. schon eine FFP3-Maske mit Ventil nutzen. Die schützt Dich maximal, Dein Umfeld aber leider gar nicht (da wirkt es u.U. sogar eher kontraproduktiv).

 

vor 6 Minuten schrieb Fyodor:

Aber durch meine Vorgeschichte und Erfahrungen im Bekanntenkreis bin ich halt etwas dünnhäutig, wenn auch jemand versucht rein zu schleichen, der das nicht sollte.

Ich bin absolut überzeugt, dass der Schwarzwälder neben Dir ein geringeres Risiko für Dich wäre als manch anderer. Ich werde fast täglich getestet war immer symptomlos und wenn Du mir ne FFP3-Maske (bei mir dann natürlich ohne Ventil) verpassen wolltest, nehme ich das auch noch hin.

 

Ich hoffe für Dich, dass Du nicht doch noch mal erfahren musst, wie man sich bei einem reinen 2Gplus-Event anstecken kann.

 

Und wegen dem "dünnhäutig": Berechne doch nochmal Dein individuelles Risiko, an Covid-19 schwer zu erkranken oder zu versterben mit einem Rechner der Universität Oxford tun:

https://qcovid.org/Home/AcademicLicence?licencedUrl=%2FCalculation (man muss erst die Lizenzbedingungen akzeptieren, es kostet nix). 15% Sterberisiko ist für aktive Schützen eigentlich nicht zu schaffen und bei Omicron erst recht nicht.

Wobei das noch nicht zu Zeiten Omicrons erstellt wurde, also jetzt kannst Du die Werte nochmals deutlich nach unten korrigieren.

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Bescheid vom Verband:

Der 16jährige Sohn darf mitmachen. 👍

Der Rest muss draussen warten. Weitere Ausnahmen werden nicht gemacht.

 

Eins hat mich aber nachdenklich gemacht.

Die "3G-Regel für Beschäftigte" greife für normale Aufsichten gar nicht!

Voraussetzung dafür sei eine Anstellung beim Schießstandbetreiber bzw. "eine regelmäßige sozialversicherungspflichtige Vergütung vom Verband"

 

Hat sich da was geändert? Das wäre Frust pur! Gilt das auch für Vereine, wo man Pflichteinsatzstunden hat - oder wird es da anders gewertet?

 

 

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vor 28 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Gilt das auch für Vereine, wo man Pflichteinsatzstunden hat - oder wird es da anders gewertet?

In Bayern (das regelt das jeweilige Bundesland) gilt aktuell

"Für ungeimpfte / nichtgenesene Trainerinnen und Trainer, die Kundenkontakt haben, gilt 3G, wenn an der Arbeitsstätte physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können. Das gilt auch für ehrenamtliche Trainerinnen und Trainer."

Wobei hier halt von "ehrenamtlichen Trainern" gesprochen wird und nicht explizit von "Schießstandaufsichten" bzw. "ehrenamtlichen Arbeitsstunden". Daher kannst Du jetzt, für Bayern, das entweder so annehmen oder jemand fragen - bevorzugt nicht im Forum sondern bei der jeweiligen Behörde oder bei Deinem Verein.

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vor 58 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Eins hat mich aber nachdenklich gemacht.

Die "3G-Regel für Beschäftigte" greife für normale Aufsichten gar nicht!

Voraussetzung dafür sei eine Anstellung beim Schießstandbetreiber bzw. "eine regelmäßige sozialversicherungspflichtige Vergütung vom Verband"

Sowas unerwartetes aber auch. Das müssen Angestellte dich tatsächlich angestellt sein...

 

vor 59 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 

Hat sich da was geändert? Das wäre Frust pur! Gilt das auch für Vereine, wo man Pflichteinsatzstunden hat

Nein, da hat sich nichts geändert.

 

Machst Du die Pflichtstunden gewerblich?

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vor 3 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Gilt das auch für Vereine, wo man Pflichteinsatzstunden hat - oder wird es da anders gewertet?

 

Ähem, Sozialversicherungspflichtig heißt der Arbeitgeber zahlt für die "Angestellten" in Renten- und Krankenkasse ein. Jetzt denken wir mal nach und schon haben wir die Antwort... 

 

...Nein, auch kein Schlupfloch um sich die Teilnahme an der Meisterschaft zu erschleichen!

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vor 39 Minuten schrieb Bounty:

 

Ähem, Sozialversicherungspflichtig heißt der Arbeitgeber zahlt für die "Angestellten" in Renten- und Krankenkasse ein.

Ja, so sieht es der BDMP Verband, aber eigentlich sind z.B. Arbeitnehmer, die nach der 70-Tage-Regelung fest beschäftigt/eingestellt sind, auch nicht sozialversicherungspflichtig. Sie dürfen einfach nicht mehr als 70 Tage im Jahr arbeiten. Und für die müsste auch 3G gelten.

Also wär's doch sinnvoller, das Beschäftigungsverhältnis an der Unfallversicherung festzumachen. Die muss der Arbeitgeber für die 70-Tage-pro-Jahr-Angestellten nämlich bezahlen.

Und die kann und sollte jeder Schützenverein auch für seine angestellten Helfer bezahlen.

 

Mein Verein macht's, ich bin unfallversichert über den VBG, was ich allen hier bei WO schon vorgeschlagen hatte (2,84 EUR/Jahr und Nase) :

https://forum.waffen-online.de/topic/438057-schützen-im-ehrenamt-mit-284-eurjahr-abgesichert-in-der-berufsgenossenschaft/#comment-2109128

 

Vielleicht ist ein Kurzreim eingängiger 😉

 

Zahlt der Verein was für Dich ein,

dann musst Du wohl Beschäft'ger sein

und bist Du bei der VBG -

dann gilt für Dich 3G !!

 

oder so...

Bearbeitet von Schwarzwälder
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Gab Zeiten da musste man getestet sein wenn man zum Friseur ging, der Friseur musste es nicht. Meine Frau arbeitet im Verkauf. Alle kunden die kommen müssen FFP2 tragen, bei ihr reicht eine OP Maske. Geht sie von ihrem Arbeitsplatz in der Pause eine Etage tiefer in die Lebensmittelabteilung einkaufen muss sie die Maske auf FFP2 wechseln.  Weil sie in dem Moment Kundin wird und da FFP2 gilt. Und du willst dich das als "Mitarbeiter " oder was auch immer von den Pflichten für Schützen befreien und wenn du fertig bist auch Schiessen, weil du brauchtes die Vorgaben für Schützen ja kurz vorher als " Mitarbeiter " auch nicht erfüllen ???????   Echt jetzt, du wirst immer komischer...........................Du kannst so viele Titel haben wie du willst, deine Familie von mir aus auch, aber an die vorgegebenen Regeln muss sich jeder halten. Egal ob " Schlumpfschütze " oder " deutscher Meister " . Leb damit oder zieh Final deine Konsequenzen.

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.. vielleicht wäre die Lösung einen Test (meinetwegen sogar PCR) von jedem, unabhängig vom Impfstatus, zu fordern. Sachliche Argumente dagegen fallen mir nicht ein und ich würde mich wesentlich sicherer fühlen.

 

Außerdem möchte ich doch gerne Schwarzwälder, Fyodor, PetMan etc. in fairem Wettkampf besiegen 😀.

 

Beste Grüße

 

sundance

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Wie weiter oben schon von HBM geschrieben wurde, gilt in Bayern 3G für Ehrenamtliche zur Ausübung des Ehrenamtes.

Eine Anstellung, geringfügige Beschäftigung, Entlohnung über Übungsleiterpauschale oder "irgendwas mit Sozialversicherungspflicht" ist keine Voraussetzung.

Dieser Maßstab gilt nicht nur für Trainer, sondern für all jene, deren Ehrenamt zur Ausübung des Sportbetriebs notwendig ist.

Das bedeutet für das Sportschießen also auch je nach "Namensgebung" Schießleiter, Standaufsichten, Range Office, Obhutspersonen, Betreuer, usw.

Dies betrifft auch die Verwaltung des Sportbetriebs (Kassier falls Schießabend gegen Gebühr stattfindet, Schriftführer zur Erfassung der Ergebnisse usw.)

Dagegen wäre, um in diesem Beispiel zu bleiben, das Ehrenamt des Revisors nicht nötig zur Ausübung des Sportbetriebs. 

Grundlage hierfür ist das Rahmenhygienekonzept Sport.

 

Man ist Mitte Dezember von 2G abgewichen, weil "plötzlich" kein Kinderturnen, kein Fußballtraining mehr möglich war.

Die finalen Konsequenzen von 2G wurden von der Politik entweder provoziert oder unterschätzt. 

Jedenfalls aber wollte man dann für den Systemcrash beim Sport doch nicht direkt verantwortlich sein und ist zurückgerudert.

---ähnlich verhält es sich aktuell mit der Impfpflicht im Pflegebereich.

 

Es gibt also sehr wohl Ausnahmen und Möglichkeiten für jemanden, der 2G/2G+ nicht erfüllt.

Benötigt wird nur eine Funktion, die zur "Ablauferfüllung" unterstützend notwendig ist und ein Schnelltest/Selbsttest unter Aufsicht.

 

 

In Mecklenburg-Vorpommern steht doch ebenfalls geschrieben:

"Bei Stufe 4 (rot) müssen alle Sporttreibenden im Innenbereich den Status geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sein. Anleitungspersonen im Sport wie z.B. hauptberuflich tätige Trainer oder ehrenamtlich tätige Übungsleiter, Kampf- und Schiedsrichter u.a. fallen wie alle ArbeitnehmerInnen weiterhin unter die 3-G-Regelungen. Sie müssen vor Durchführung der Sportangebote geimpft oder genesen oder getestet sein.

Quelle:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Sport/

 

 

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@Katechont: Herzlichen Dank!! Dieser Passus ist für mich enorm hilfreich. Sohnemann hat sich gefreut, dass er nun starten darf. Allerdings wäre es ihm schon lieber, wenn ein Elternteil mit rein dürfte, was ja damit prinzipiell möglich wäre. Diesbezüglich werde ich aber nun doch direkt beim Gesundheitsamt anfragen, ob das von denen aus für die Landesmeisterschaft so statthaft ist, damit alles behördlich/amtlich korrekt ist und keiner mir den Vorwurf machen kann, ich würde was "ausreizen" oder mich nicht an Regeln halten.

Die Landesverordnung "schlägt" dann aber wohl die Bundesregelung, d.h. ich muss ihn dann auch testen lassen (was absolut ok ist) und dem Wortlaut nach müssen bei Warnstufe ROT dann auch generell alle Geboosterten zusätzlich getestet sein, was m.E. durchaus auch Sinn macht. Eine medizinische Fachtagung in MV hat das übrigens diesen Winter auch schon so gehandhabt: ALLE (ausnahmslos) Teilnehmer (Ärzte!) mussten getestet werden. Egal ob geboostert, altgeimpft oder genesen. Die wissen schon, warum 😉

 

@sundance Richtige Einstellung, darum geht's. Für manche scheint es gleichwohl verlockender, sich durch schärfste Auslegung bzw. Ausnutzung der Corona-Verordnungen unliebsamer Konkurrenz zu entledigen 😉

 

 

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vor 2 Stunden schrieb sundance:

meinetwegen sogar PCR

Das wird daran scheitern dass die mittlerweile kontingentiert werden. Außerdem könnte ich mir beispielsweise keine 150€ pro Wettkampftag zusätzlich leisten. Bei uns kosten die PCR-Tests derzeit aber so viel.

 

vor 2 Stunden schrieb sundance:

Außerdem möchte ich doch gerne Schwarzwälder, Fyodor, PetMan etc. in fairem Wettkampf besiegen 😀.

Zumindest bei mir wird das nicht schwer.

 

vor 25 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Allerdings wäre es ihm schon lieber, wenn ein Elternteil mit rein dürfte,

Wenn es ihm lieber wäre, ist die Anwesenheit zur Durchführung des Sports nicht notwendig. Du bist auf dem Wettkampf auch nicht als eingeteilte Aufsicht abwesend, sondern objektiv als Fahrer und Waffenträger. Deine Abwesenheit auf dem Schießstand ist objektiv (und durch Deine Anfrage beim Verband bestätigt) NICHT notwendig. Dieser Passus ist also nicht anwendbar.

 

Du kannst es ja mal als Zuschauer versuchen. Wenn Teilnehmer außer Konkurrenz keinen Test brauchen, können Zuschauer bestimmt mit 0G rein :gaga:

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vor 31 Minuten schrieb Schwarzwälder:

sich durch schärfste Auslegung bzw. Ausnutzung der Corona-Verordnungen unliebsamer Konkurrenz zu entledigen

Damit kann ich ja nicht gemeint sein. Meine Ergebnisse sind öffentlich einsehbar. Wir schießen nicht in der selben Liga... Ich bin ja froh wenn ich auf der DM überhaupt einen Start habe.

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vor einer Stunde schrieb Fyodor:

 

vor 1 Stunde schrieb Schwarzwälder:

Allerdings wäre es ihm schon lieber, wenn ein Elternteil mit rein dürfte,

 

Wenn es ihm lieber wäre, ist die Anwesenheit zur Durchführung des Sports nicht notwendig. Du bist auf dem Wettkampf auch nicht als eingeteilte Aufsicht abwesend, sondern objektiv als Fahrer und Waffenträger. Deine Abwesenheit auf dem Schießstand ist objektiv (und durch Deine Anfrage beim Verband bestätigt) NICHT notwendig. Dieser Passus ist also nicht anwendbar.

 

 

Besonders bei einem solchen Wettkampf entscheidet selbstverständlich der Sportler, wer sein Betreuer ist. Und sonst niemand. Auch kein Verband, der vielleicht mit der Antwort auf Schwarzwälders Anfrage eher "Zuschauer" gemeint hat

oder aber mit dieser Problemstellung bislang nicht konfrontiert wurde. Eventuell weiß man von diesen Ausnahmeregelungsmöglichkeiten schlicht und einfach auch nichts; kein Wunder bei dem Dickicht an Corona-Maßregelungen,

die uns fast schon im täglichen Wechsel um die Ohren geknallt werden.

 

 

Selbst der Deutsche Schützenbund hat von den 3G-Regelungen großzügig Gebrauch gemacht bei den Deutschen Meisterschaften letztes Jahr. 

Damals liefen alle Planungen präventiv unter Vorbehalt von 2G-Regelungen für die Sportler. Und dennoch, am 3G für Betreuer gab es nichts zu rütteln.

Danach sollte sich auch ein Landesverband des BDMP richten können.

 

 

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vor 3 Stunden schrieb Katechont:

Es gibt also sehr wohl Ausnahmen und Möglichkeiten für jemanden, der 2G/2G+ nicht erfüllt.

Benötigt wird nur eine Funktion, die zur "Ablauferfüllung" unterstützend notwendig ist und ein Schnelltest/Selbsttest unter Aufsicht.

Der Schwarzwälder wollte aber nach, vor oder Zwischen seiner "Funktion " auch Schiessen, weil er hat ja die Ausnahme....................Das es für Sportler und Funktionäre andere Anforderungen gibt will er nciht wahr haben bzw wollte versuchen das durch seine " Funktion " zu umgehen. Siehe das Beispiel meiner Frau, innnerhalb Minuten reicht die OP Maske nicht mehr und es muss FFP2 sein, als noch Tests gefordert waren zum Einkaufen das gleiche, Arbeitnehmer mussten nicht, aber wenn die gleichen Personen Einkaufen im gleichen Laden mussten sie.

Über Sinn oder Unsinn solcher Regulierungswut kann man natürlich unterschiedlicher Auffassung sein. Aber wenn immer wieder, auch bei mir im Verein, versucht wird die vorgegebenen Regeln zu umgehen geht mir das gegen den Strich. Kommt das Ordnungsamt vorbei und sowas fällt auf ist die Hütte zu. Dann wird demjenigen der es verursachte der Dank der Kollegen gewiss sein...................

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vor 21 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Auch @joker_ch und andere haben da einen riesigen Fundus von Studien/Links/Infos zusammengetragen. Für manchen Impfgläubigen ziemlich frustrierend, ich weiß 😉

Ich glaube dessen Reputation zu dem Thema hier im Forum hat doch etwas gelitten ob seiner Art und Weise sie zu komunizieren. Ähnlich wie bei dir.................................................

und du bezeichnest rund 75% der Bevölkerung, die geimpft sind, also als " Impfgläubige " ? 

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@PetMan: Lege mir nichts in den Mund, was ich nicht gesagt habe. Es gibt einzelne Leute, die den Effekt der Impfung "ein bisschen" überbewerten. Ein Beispiel haben wir hier im Thread. Dass 75% "impfgläubig" sind, habe ich nicht gesagt.

Sodann wünsche ich dem LV in der Tat nicht, dass das Gesundheitsamt vorbeikommt (die sind in erster Linie für Pandemie-Fragen zuständig, nicht das Ordnungsamt). Und nein, ich werde gegen keine Regeln verstossen und will hier auch nicht mitschiessen. Dass mein Sohn es nun darf, genügt mir. Fragen ist allerdings nicht verboten. Und die zuständige Gesundheitsbehörde entscheidet was geht, also frage ich da jetzt auch nach, damit so Schlaumeier wie Du nicht meinen, sie wüssten es besser als die Behörde.

 

@Fyodor: Da mein Sohn auch bei der LM ein paar Disziplinen und mit Lang- und Kurzwaffen schiessen wird, gleichzeitig durch die Pandemie-Vorgabe, dass nie mehr als 15 Personen zugleich Indoor sein dürfen, ist es sicher sinnvoll, wenn der Jugendliche einen Betreuer hat, der für einen zügigen und reibungslosen Ablauf sorgt, die div. Waffen zu den div. Ständen verbringt, bei Waffenumbau und Muniauswahl hilft etc., und bei alledem auch dem Sohn als Betreuer Ruhe + Sicherheit vermittelt. Wie gesagt: Die Behörde entscheidet. Nicht Du. Und an die Vorgaben der Behörde werde ich mich 1:1 halten, zumal ich in deren Landkreis/Zuständigkeit auch noch vertretungsärztlich tätig bin. 

 

@Katechont: Ja, es besteht ein Unterschied, ob die Pandemie-Regelungen im Schützensport vollumfänglich in Anspruch genommen werden oder übertreten werden. Ersteres ist legitim und möchte ich schon. Letzteres will ich definitiv nicht, man muss aber fragen dürfen, wenn Grenzen unklar sind. Leider aber sind einige hier unterwegs, denen die Pandemie-Regeln nicht scharf genug sind und nach Mehr rufen: Wenn Ehrenamtler mit 3G tätig werden dürfen, muss man nicht nach "2G plus für alle" rufen. Und wenn Jugendliche noch mit 3G mitmachen dürfen, sollte man das nicht zähneknirschend hinnehmen, sondern sich für die Jugend freuen. Aber mir wird langsam klar, dass die Umfragen, wonach die Mehrheit in D für Lockdown, Beibehaltung der Maskenpflichten und Einführung einer totalen Impfpflicht sind, offenbar gar nicht so gefaked sind, sondern der Realität recht nahe kommen.

 

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vor 3 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Dass 75% "impfgläubig" sind, habe ich nicht gesagt.

 

vor 22 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Für manchen Impfgläubigen ziemlich frustrierend, ich weiß 😉

Irgendwie schon. 75% in Deutschland sind geimpft, hier im Saarland sogar 80% . Den Begriff " Impfgläubige"  hast du hier ins Spiel gebracht und meinst damit geimpfte. Im Umkehrschluss zu den dann wohl " Impfungläubigen" ........

vor 7 Minuten schrieb Schwarzwälder:

damit so Schlaumeier wie Du nicht meinen, sie wüssten es besser als die Behörde.

Schlaumeier...........ich lach mich weg. Wenn der Veranstalter Regeln aufstellt die über den Vorgaben einer Behörde liegen ist das seine Sache und sein gutes Recht. Das Beispiel mit dem Clownskostüm oder dem auf dem Tisch tanzen wurde ja schon genannt. ( Obwohl du im Clownskostüm sicher eine gute Figur abgeben würdest, wenn ich deine Texte hier manchmal so lese )Und den "Schlaumeier " gibt hier meistens jemand anderes als ich. Den kennst du auch. Ist der, der dich morgends aus dem Spiegel immer grimmig anschaut.

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vor 17 Minuten schrieb Schwarzwälder:

ist es sicher sinnvoll, wenn der Jugendliche einen Betreuer hat, der für einen zügigen und reibungslosen Ablauf sorgt, die div. Waffen zu den div. Ständen verbringt, bei Waffenumbau und Muniauswahl hilft etc., und bei alledem auch dem Sohn als Betreuer Ruhe + Sicherheit vermittelt.

 

Beachte die BdMP-Sportordnung, die sieht folgendes grundsätzlich vor:

Zitat

A.2.2.17

Nicht volljährigen Besuchern ist das Betreten der Schießanlage nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer hierfür ermächtigten Person gestattet. Auf britischen Ständen, die dem MOD unter stehen, dürfen Kinder und Jugendliche sich weder in der Deckung aufhalten, noch dort Dienst tun.

 

A.2.2.18

Minderjährigen Schützen ist die Teilnahme an Schießveranstaltungen des Verbandes unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gestattet: a) in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer hierfür beauftragten Person oder b) unter Aufsicht eines volljährigen Vereinsmitgliedes bei schriftlicher mitgeführter Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,

 

Der Verband hat auf A.2.2.18 b) abgestellt, nachvollziehbar.

Bei einem 16jährigen(!) zu argumentieren, ein Betreuer (aus der Familie) müsse zwingend für "Ruhe und Sicherheit" vor Ort sorgen ist aus meiner Sicht nicht zielführend, wir reden hier nicht von unter 12jährigen mit Ausnahmegenehmigung beim Luftdruckwaffenschießen. Der Bub darf alleine Kraftrad fahren (mit Führerschein A1), Bier konsumieren, in einigen Bundesländer bei den Kommunalwahlen wählen oder nächstes Jahr bei der Bundeswehr seinen Dienst antreten und in zwei Jahren KK-Waffen selber besitzen (ganz ohne Papis Erlaubnis). Der kriegt den Wettkampf "unter Aufsicht" alleine hin. 

 

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vor 28 Minuten schrieb Schwarzwälder:

ist es sicher sinnvoll

Aber nicht zum Ablauf notwendig.

 

vor 28 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Ruhe + Sicherheit vermittelt

Wenn er wie Du sagst regelmäßig auf so großen Events unterwegs ist, hat er das doch schon längst.

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