Zum Inhalt springen
IGNORED

Sachbearbeiter - Herr schmeiß Hirn vom Himmel!


steven

Empfohlene Beiträge

Hallo

 

folgender Sachverhalt: Ein Mitglied meines Vereins, er besitzt eine .22LR Langwaffe, will eine .22LR Pistole kaufen. Er hat wenig Geld, ich will gerade eine aus meiner Sammlung verkaufen. Eine FN Browning 150 für 200 Euro.

Anfang November letzten Jahres haben wir den Deal gemacht, er gab mir das Geld. 2 Wochen später gab ich ihm die Waffe am Schießstand um sie aus zu probieren. Wir füllten einen Leihschein aus, da er sie mit nach Hause nehmen wollte. Er hat Tresor und alles pipapo.

Da er bzgl. Nachfrage seines Voreintrages auf unbestimmte zeit vertröstete wurde, gab er mir die Waffe ende November zurück. 

Am 09. Januar brachte ich ihm morgens die Waffe (war gerade in die Richtung unterwegs), damit er sie am Abend beim Schießen nochmal ausprobieren konnte. Alles mit Leihschein.

Gestern ruft er mich ganz aufgelöst an. Der Sachbearbeiter hat ihn gerade angerufen, ihm in einem etwas derberen Ton erklärt, dass er illegal im Besitz einer Waffe sei, ein Strafverfahren gegen ihn deswegen eingeleitet wurde. Er fragte ihn mehrmals, ob er die Waffe erworben hätte. Er bejahte. Irgendwann im Gespräch erwähnte er den Leihschein.

Der SB sagte ihm, er solle heute um 10:00Uhr zu ihm kommen und die Waffe mitbringen.

Er rief mich danach an, ich beruhigte ihn und nahm die Waffe an mich.

Heute nach dem Termin das Drama: Unerlaubter Waffenbesitz, Unterschlagung von Beweismitteln etc. Der Junge war dem Herzinfarkt nahe und sah sich schon im Gefängnis.

Ich rief den SB an, er war auf 100. Wie ich Beweise unterschlagen könnte. Und er hätte meinen Mitglied mehrmals gefragt, ob er die Waffe tatsächlich erworben hätte und da er Sachkundig wäre, er den Unterschied zwischen Erwerb und Kauf wissen müsste. Er hat eine Anzeige wegen "unerlaubten Waffenbesitz" bereits eingeleitet. Nach einem, zuerst hektisch, danach ruhiger, geführten Gespräch einigten wir uns, dass wir ein Schreiben "an Eides Statt" verfassen, indem wir die Sachlage erklären. Er müsste dem Staatsanwalt schließlich mitteilen, warum die Ermittlungen nichts weiter ergeben.

OK, viel Aufregung für nichts. 

Aber kostet Nerven. Die SBs sind offenbar nicht mehr so wie früher.

Ach ja, Ich erklärte ihm, dass er, falls er die Waffe beschlagnahmen will, seine Kollegen in Marsch setzen soll und nicht jemanden auffordern, die Waffe durch die halbe Stadt zu ihm zu bringen. Unglaublich.

 

Steven

 

P.S. Der Ton wird rauer, die Beamten herrischer.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb Sergej:

Deshalb redet man nicht mit Schergen.

Hallo Sergej

 

ich stamme aus einer Zeit, da hat man noch vernünftig geredet.

Offenbar ist der "Junge" SB etwas übermotiviert und kennt die VwV nicht korrekt. Man kann eine Waffe per Leihschein "erwerben". das ging ihm durch.

OK, mein Mitglied meinte mit "Erwerb" "Kauf". Aber deswegen eine Strafanzeige wegen illegalen Waffenbesitz stellen, ist schon "übermotiviert".

 

Steven

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb Handgunner:

wie hat denn der sachbearbeiter vom erwerb / besitz / was auch immer der waffe erfahren ?

Vermutlich wurde wegen dem Voreintrag nachgefragt und erwähnt, das man ja schon eine Waffe gekauft hat. Da gingen wieder die Begriffe, Kauf, Erwerb usw durcheinander..............

Das mit der Sachkunde ist halt immer so eine Sache. und ruck Zuck hat man sich um Kof und Kragen geplappert. Obwohl hier am ende nix raus gekommen wäre.................

Bearbeitet von PetMan
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb Handgunner:

MOMENT !!!!!

 

wie hat denn der schbearbeiter vom erwerb / besitz /

Hallo Handgunner

 

wichtige Frage, habe ich nicht erwähnt:

Mein Mitglied hat vom BDMP eine Bedürfnisbestätigung für eine KW .22LR erhalten.

Dann hat er den Antrag für einen Voreintrag gestellt und gleichzeitig den Erwerb einer KW mit NR hingeschickt.

Sollte eigentlich kein Problem darstellen. Er hatte die Waffe schon gekauft. 

Normalerweise könnte man den Voreintrag gleich mit dem Erwerb koppeln. 

OK, war früher so und logisch. Heute offenbar nicht mehr.

 

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb steven:

[...]

Oh man, dass hätte man super als Ausbildung für den SB verwenden können.

 

Zitat

Und das ganze OHNE mit dem SB zu reden ? Dann wundert mich sein verhalten eher nicht........................

Kaufen kannst du viel, nur beim besitzen hat der SB mitzureden.

Bearbeitet von Sergej
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb PetMan:

Und das ganze OHNE mit dem SB zu reden ?

Hallo PetMan

 

ok, in der heutigen zeit nicht ganz geschickt.

Aber auch nicht so abwegig. 

Sollte das nicht normal sein? Ich kaufe eine Waffe, lasse sie mir über Leihschein geben, probiere sie aus, alles ok, beantrage den Voreintrag und gleichzeitig zeige ich den Erwerb an.

Jeder denkende Sachbearbeiter würde eine Erleichterung darin sehen: erst Voreintrag und direkt danach der Eintrag der Waffe.

OK, ich überschätze die Flexibilität der "neuen" SBs.

Aber direkt eine Strafanzeige?

 

Steven

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb steven:

eder denkende Sachbearbeiter würde eine Erleichterung darin sehen: erst Voreintrag und direkt danach der Eintrag der Waffe.

OK, ich überschätze die Flexibilität der "neuen" SBs.

Aber direkt eine Strafanzeige?

Was dabei raus kommt habt ihr gesehen. Und den Erwerb einer Waffe beim Amt anzuzeigen für die man noch keine EWB hat ist................................

eher suboptimal

  • Gefällt mir 5
  • Wichtig 4
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb PetMan:

Was dabei raus kommt habt ihr gesehen. Und den Erwerb einer Waffe beim Amt anzuzeigen für die man noch keine EWB hat ist................................

 

 

 

Fazit, der Fehler liegt offensichtlich nicht beim SB....aber das war ja zu erwarten.

 

Erstmal gross tönen...und dann nix dahinter....

  • Gefällt mir 7
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb steven:

Sollte das nicht normal sein?

Nein, das war noch nie normal. Der Erwerb ist ein rechtlicher Vorgang. De jure (man möge mich korrigieren) müsste die Leihe zunächst beendet und der reguläre Erwerb dann durchgeführt werden. Das kann in einer "logischen" Sekunde passieren, aber eben erst nach Voreintrag.

 

Versetz' dich mal in die Rolle des SB: da kommt ein Antrag für einen Voreintrag - der erst noch entschieden werden muss - und gleichzeitig eine Erwerbsanzeige mit heutigem Datum!!! Was meinst du, was dem SB die Hölle heißgemacht würde, wenn er das so eintragen würde!? Kann er nicht, also müsste er ein Erwerbsdatum erfassen, das dem Antrag widerspricht. Leuchtet ein, dass das nicht geht, oder?

 

Der Rest ist dann vielleicht von allen Seiten etwas unglücklich gelaufen - aber der SB hat aus meiner Sicht zunächst völlig korrekt gehandelt. Außerdem hat er Kontakt aufgenommen. Der Rest hat sich dann womöglich aus der ungeschickten Reaktion deines Kollegen ergeben.

Bearbeitet von Sgt.Tackleberry
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Leuchtet ein, dass das nicht geht, oder?

Hallo Sgt.Tackleberry

 

mir ist das klar. 

Aber mein Vereinsmitglied war das nicht so klar.

Und ist der Fehler tatsächlich so erheblich, dass da das ganz große Fass aufgemacht wird?

Voreintrag und Erwerbsanzeige in einem rutsch. Ist das ungewöhnlich?

Evtl. hätte der SB mich statt den Käufer angerufen. Dann hätte ich das sachlicher erklären können.

 

Steven

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Minuten schrieb CZM52:

 

 

Fazit, der Fehler liegt offensichtlich nicht beim SB....aber das war ja zu erwarten.

 

Falsch!

 

Der Fehler liegt eindeutig beim SB!

 

Selbstverständlich kann man eine Waffe auch ohne Voreintrag kaufen. Die wird dann bei einem Berechtigten "geparkt" und ggf. gegen Leihschein ausgeliehen. Wenn die Befürwortung des Verbands da ist, schickt man Befürwortung und Kopie des Kaufvertrags an den SB, so daß er Voreintrag und Waffe gleichzeitig eintragen kann.

 

Da ist nichts ungesetzliches dran und das Verhalten des SBs ist eine Frechheit.

 

Bearbeitet von Rolf Dudeck
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

 

 

Versetz' dich mal in die Rolle des SB: da kommt ein Antrag für einen Voreintrag - der erst noch entschieden werden muss - und gleichzeitig eine Erwerbsanzeige mit heutigem Datum!!! Kollegen ergeben.


Deswegen Beantragt man den Voreintrag, und zusätzlich wird die Eintragung der voreigentragenen Waffe beantragt mit dem Hinweis:

Erwerb der Waffe erfolgt am Tage des erfolgten Voreintrags.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb CZM52:

lies nochmal alles und denk drüber nach!

 

Sichworte, kaufen, erwerben, ERWERBSANZEIGE

 

Tut mir leid, auch nach mehrmaligem Lesen sehe ich das Fehlverhalten eindeutig beim SB (immer vorausgesetzt, es ist so wie beschrieben abgelaufen).

 

Der Leihschein war legal und wurde auch erwähnt.

 

Bearbeitet von Rolf Dudeck
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb Rolf Dudeck:

Selbstverständlich kann man eine Waffe auch ohne Voreintrag kaufen. Die wird dann bei einem Berechtigten "geparkt" und ggf. gegen Leihschein ausgeliehen.

Wohl eher nur "vorübergehender Erwerb" auf einer Schießanlage; er kann doch nicht bereits vor Eintrag außerhalb der Anlage die tatsächliche Gewalt ausüben ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.