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IGNORED

Zweite Pistole verkaufen, eine neue Pistole kaufen


Isso

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Habe seit 10/2019 eine grüne WBK und bin Sportschütze. Eingetragen sind 2 Pistolen, 1 x eine 9mm sowie eine 22er. Möchte nun bei meinem Waffenhändler des Vertrauens (einfacher Weg 60 km)  die 22er verkaufen und stattdessen eine S&W 357 mag erwerben.  Das Bedürfnis für die neue 357 ist beantragt und kommt wohl in den nächsten Tagen.

Nach Möglichkeit möchte ich beim Waffenhändler die ganze Aktion in einem Rutsch durchführen, das heißt, nicht mehrfach hin und her fahren. Das wäre meine Idealvorstellung.

Ist das überhaupt möglich oder muss ich erst die 22er beim Waffenhändler verkaufen, bei der Waffenbörde austragen lassen, mir den Voreintrag bei der Waffenbehörde für die 357 eintragen und dann zum Waffenhändler mit der WBK einschl. neuem Voreintrag  fahren und die 357 mitnehmen?

Freu mich über fachkundige Hinweise.

 

 

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Also, es ist doch ganz einfach, oder hab ich einen Fehler drin: Du fährst mit Voreintrag für den Revolver und der .22er zum Waffenhändler, überlässt ihm die .22er samt eventuell in deinem Besitz befindlicher Munition. Er überlässt dir den Revolver nach Vorlage deiner WBK, gibt dir eine Bescheinigung für den Erwerb des Revolvers und den Erhalt der .22er. Und gehst dann zur Behörde, lässt die .22er aus der WBK austragen und die Eintragung des Revolvers vervollständigen.

Bearbeitet von Fridolin Freudenfett
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vor 7 Minuten schrieb Isso:

Da hat mich keiner verarscht! Das ist Fakt. 

1. DOCH!

2. Nein. 

 

Weiterhin schreibst du das dein Bedürfnis für den Revolver auf dem Weg zu dir ist, entsprechend holst du dir damit den Voreintrag oder, wenn du bereits die passende Waffe gefunden hast, den kompletten Eintrag und gehst damit einkaufen. Fertig. 

 

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vor 53 Minuten schrieb Isso:

Habe seit 10/2019 eine grüne WBK und bin Sportschütze. Eingetragen sind 2 Pistolen, 1 x eine 9mm sowie eine 22er. Möchte nun bei meinem Waffenhändler des Vertrauens (einfacher Weg 60 km)  die 22er verkaufen und stattdessen eine S&W 357 mag erwerben.  Das Bedürfnis für die neue 357 ist beantragt und kommt wohl in den nächsten Tagen.

Nach Möglichkeit möchte ich beim Waffenhändler die ganze Aktion in einem Rutsch durchführen, das heißt, nicht mehrfach hin und her fahren. Das wäre meine Idealvorstellung.

Ist das überhaupt möglich oder muss ich erst die 22er beim Waffenhändler verkaufen, bei der Waffenbörde austragen lassen, mir den Voreintrag bei der Waffenbehörde für die 357 eintragen und dann zum Waffenhändler mit der WBK einschl. neuem Voreintrag  fahren und die 357 mitnehmen?

Freu mich über fachkundige Hinweise.

 

 

Kurzer Nachtrag von mir: die 22er möchte ich verkaufen. Werde zukünftig dann nur mit 2Waffen schiessen, also dann nur mit 9mm und der 357 mag.

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Gerade eben schrieb Isso:

Vom Verein. 

Wie erwartet. O mann ....

 

Frag beim Verband nach. 

 

Bzw. da das Bedürfnis eh schon beantragt ist warte was passiert, also was vom Verband kommt 

Ich vermute mal es kommt KEINE Aufforderung eine der beiden anderen Waffen zu verkaufen.

 

Immer wieder der gleiche Mist.

Altgediente Mitglieder die "sich auskennen" erzählen Mist und der Neuling glaubts halt.

Kann hier nur auf Commezgandalfs Rat verweisen.

Bzw. lies dich einfach selber ein!

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vor 2 Minuten schrieb Isso:

Kurzer Nachtrag von mir: die 22er möchte ich verkaufen. Werde zukünftig dann nur mit 2Waffen schiessen, also dann nur mit 9mm und der 357 mag.

Das ist natürlich was anderes.

 

Wobei eine .22er nix verkehrtes ist 

Billiger trainieren ist nur noch mit ner LuPi möglich  ...

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Du schreibst echt wirres Zeug........

 

was willst du uns eigentlich fragen ?

 

Angeblich bekommen nur Kader schützen eine 3. Beführwortung ? also bist du Kader schütze ?

 

Angeblich ist die 357 Beführwortung unterwegs

 

also nimm sie , fahre  zum Händler deines Vertrauens, verkaufe ihm deine .22 er und nimm den .357 Revolver mit nach Hause -

 

Frage ; was soll deine Fragerei ?  Also sachkundig sieht anders aus

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WENN dein Verband die dritte Kurzwaffe nur für bestimmte Wettkampfschützen genehmigt, zu denn du nicht gehörst, bist du falsch an die Sache herangegangen. Dann wäre es richtig gewesen, zuerst die .22er zu verkaufen, austragen zu lassen und dann beim Verband ein Bedürfnis für den .357er Revolver zu beantragen.

 

WENN dein Verband für die dritte Kurzwaffe auch so ein Bedürfnis ausstellt (in einigen Verbänden üblich, wenn man Vereins- oder Kreismeisterschaften mitschießt) musst du die .22er gar nicht verkaufen. Gibt wahrscheinlich eh nicht viel dafür, und haben ist besser als brauchen.

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vor 1 Stunde schrieb Roter-Baron:

Du schreibst echt wirres Zeug........

 

was willst du uns eigentlich fragen ?

 

Angeblich bekommen nur Kader schützen eine 3. Beführwortung ? also bist du Kader schütze ?

 

Angeblich ist die 357 Beführwortung unterwegs

 

also nimm sie , fahre  zum Händler deines Vertrauens, verkaufe ihm deine .22 er und nimm den .357 Revolver mit nach Hause -

 

Frage ; was soll deine Fragerei ?  Also sachkundig sieht anders aus

 

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Bist Du denn nun Wettkampfschütze mit Bedürfnis für 3. Kurzwaffe über das Grundbedürfnis von 2 Kurzwaffen hinaus, oder nicht? Das mußt doch am ehesten Du selbst wissen...

 

Wenn ja, bekommst Du vom Verband eine Bedürfnisbestätigung. Mit der holst Du Dir den Voreintrag der Behörde, wickelst dann mit dem Waffenhändler alles ab und läßt dann die 22er austragen. (Überlege nochmal, ob Du die ohne Not abgeben willst).

 

Wenn nein, wird der Verband kein Bedürfnis bestätigen bzw. Deinen Antrag ablehnen, bevor Du nicht eine Waffe abgegeben und ausgetragen hast, oder die Voraussetzungen für eine 3. Kurzwaffe erfüllst (wie auch immer die bei deinem Verband genau geregelt sind). Heißt konkret auf Deine Frage bezogen, 22er verkaufen und austragen, oder Wettkämpfe schießen, dann Bedürfnis neu beantragen.

Bearbeitet von lrn
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vor 4 Minuten schrieb lrn:

Bist Du denn nun Wettkampfschütze mit Bedürfnis für 3. Kurzwaffe über das Grundbedürfnis von 2 Kurzwaffen hinaus, oder nicht? Das mußt doch am ehesten Du selbst wissen...

 

Wenn ja, bekommst Du vom Verband eine Bedürfnisbestätigung. Mit der holst Du Dir den Voreintrag der Behörde, wickelst dann mit dem Waffenhändler alles ab und läßt dann die 22er austragen. (Überlege nochmal, ob Du die ohne Not abgeben willst).

 

Wenn nein, wird der Verband kein Bedürfnis bestätigen bzw. Deinen Antrag ablehnen, bevor Du nicht eine Waffe abgegeben und ausgetragen hast, oder die Voraussetzungen für eine 3. Kurzwaffe erfüllst (wie auch immer die bei deinem Verband genau geregelt sind). Heißt konkret auf Deine Frage bezogen, 22er verkaufen und austragen, oder Wettkämpfe schießen, dann Bedürfnis neu beantragen.

Dank Dir für Deine Antwort, ist sehr hilfreich. Ich bin kein Wettkampfschütze mit dem Bedürfnis für eine 3. Waffe. 

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