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IGNORED

Antrag kleiner Waffenschein Hausbesuch


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Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb uwewittenburg:

Ich denke nicht, z.B. für eine Blutentnahme wird entweder auf Freiwilligkeit gesetzt oder der Bereitschaftsrichter angerufen.

 

Das ist ja unser Problem, jegliche Tatsachen werden durch denken, glauben und Rückschlüsse von irgendwelchen Erlebnissen ersetzt.

 

https://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html  bei so profanen Fällen hat die Richterschaft recht bald gemerkt dass eine ungestörte Nachtruhe zu schätzen ist.

 

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Joseg:

Das ist ja unser Problem, jegliche Tatsachen werden durch denken, glauben und Rückschlüsse von irgendwelchen Erlebnissen ersetzt.

"wenn Tatsachen den Verdacht begründen" heißt es dort.

Also Schlangenlinie fahren und erheblicher Atemalkoholgeruch wären schon Tatsachen die den Verdacht einer Straftat begründen dass der Fahrer unter erheblichen Einfluß von Alkohol fährt und eine Straftat vorliegen könnte.

Eine Blutentnahme wird ja auch erst angeordnet wenn das "Pusten" verweigert wird. Die Blutentnahme könnte dann aber auch entlastend wirken wenn der Promillegehalt unter der Straftatgrenze liegt.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb uwewittenburg:

"wenn Tatsachen den Verdacht begründen" heißt es dort.

Also Schlangenlinie fahren und erheblicher Atemalkoholgeruch wären schon Tatsachen die den Verdacht einer Straftat begründen dass der Fahrer unter erheblichen Einfluß von Alkohol fährt und eine Straftat vorliegen könnte.

Eine Blutentnahme wird ja auch erst angeordnet wenn das "Pusten" verweigert wird. Die Blutentnahme könnte dann aber auch entlastend wirken wenn der Promillegehalt unter der Straftatgrenze liegt.

Willst Du damit vermitteln dass in die Rechte der Bürger in anderem Zusammenhang je nach Laune eingegriffen werden kann?

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb Joseg:

Willst Du damit vermitteln dass in die Rechte der Bürger in anderem Zusammenhang je nach Laune eingegriffen werden kann?

Wo liest du das denn raus?

War nur ein Beispiel, könnte auch andere aufzählen. Es ging um Tatsachen die einen Verdacht einer Straftat begründen.

P.S.: Hier ging es um einen Hausbesuch dem zugestimmt wurde also freiwillig.

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb uwewittenburg:

 

P.S.: Hier ging es um einen Hausbesuch dem zugestimmt wurde also freiwillig.

Dem kannst Du zustimmen oder nicht, im Verweigerungsfalle kann es sein dass Du nicht die gewünschte Erlaubnis bekommst.

Dagegen kannst Du dann vor den Richter ziehen, der wird Dich aber dann kaum zur Duldung des Hausbesuchs zwingen.

 

Aber Deine oben gemachte Aussage ohne Beschluß kommt keiner in deine Wohnung ist nun mal wegen der vielen Ausnahmen nicht richtig.

Geschrieben
Am 29.8.2021 um 10:56 schrieb Joseg:

Dem kannst Du zustimmen oder nicht, im Verweigerungsfalle kann es sein dass Du nicht die gewünschte Erlaubnis bekommst.

Es gibt keinen § im WaffG dass ich beim Antrag eines KWS einen Hausbesuch dulden muß, Punkt.

Am 29.8.2021 um 10:56 schrieb Joseg:

Dagegen kannst Du dann vor den Richter ziehen, der wird Dich aber dann kaum zur Duldung des Hausbesuchs zwingen.

Genau wie mit dem Impfen, da gibt es auch keinen Zwang!🤣

Am 29.8.2021 um 10:56 schrieb Joseg:

Aber Deine oben gemachte Aussage ohne Beschluß kommt keiner in deine Wohnung ist nun mal wegen der vielen Ausnahmen nicht richtig.

Natürlich ist das richtig, solange ich mir nichts zuschulden kommen lasse.

Die Verfassung ist noch im vollen Umfang gültig!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb uwewittenburg:

Es gibt keinen § im WaffG dass ich beim Antrag eines KWS einen Hausbesuch dulden muß, Punkt.

Das ist halt ein wenig wie mit dem "Dürfen wir kurz reinkommen?" Selbstverständlich kann man darauf antworten: "Nein danke." Machen die meisten Leute aber nicht, besonders wenn mit der Frage schon die Körper in Bewegung kommen.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Das ist halt ein wenig wie mit dem "Dürfen wir kurz reinkommen?" Selbstverständlich kann man darauf antworten: "Nein danke." Machen die meisten Leute aber nicht, besonders wenn mit der Frage schon die Körper in Bewegung kommen.

Dazu gibt es ja Wechselsprechanlagen!

Sollte man aber auch nutzen! Setzt sich dann ein Körper in Bewegung um das 50 m entfernte Automatiktor zu überwinden habe ich genügend Reaktionszeit!

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb uwewittenburg:

Sollte man aber auch nutzen! Setzt sich dann ein Körper in Bewegung um das 50 m entfernte Automatiktor zu überwinden habe ich genügend Reaktionszeit!

Also bei mir kann man gut amerikanisch auch einfach zur Veranda hochsteigen und klingen, und Wechselsprech ist nicht. Gelegentlich machen das die Cops um sich von mir, wenn ich spät des nachts noch arbeite und Licht anhabe, die Bestätigung zu holen, dass eine Lärmbeschwerde irgendwelcher Nachbarn bezüglich der Studenten in der Nachbarschaft unbegründet war. "Nein, Sir, ich hatte keine Musik und das Haus ist hellhörig, und außer der Stadtbahn alle zwölf Minuten habe ich nichts bemerkt." Allerdings auch keine Fragen gestellt, als ich die Tür mit mehr Pistole am Gürtel, als die hatten, geöffnet habe.

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb uwewittenburg:

Es gibt keinen § im WaffG dass ich beim Antrag eines KWS einen Hausbesuch dulden muß, Punkt.

Genau wie mit dem Impfen, da gibt es auch keinen Zwang!🤣

Natürlich ist das richtig, solange ich mir nichts zuschulden kommen lasse.

Die Verfassung ist noch im vollen Umfang gültig!

1. Richtig, aber es scheint im Rahmen des in diesem Bundesland üblichen Verfahrens vorgesehen zu sein und allem Anschein genauso wie die Tresornachschau keinen zu stören außer denen die es nicht betrifft. 

 

2. Richtig sogar ohne Grinzemännchen.

 

3. Da fragst Du am besten mal junge Beamte wie der heutige Stand ist.

 

4. Auch da hast Du recht.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Joseg:

3. Da fragst Du am besten mal junge Beamte wie der heutige Stand ist.

Als Pensionär bin ich ja bei der IPA und 1 x im Monat in unserem Kontaktraum auf einer Polizeidienststelle, wo regelmäßiger Erfahrungsaustausch stattfindet.

Geschrieben
Am 28.8.2021 um 12:59 schrieb raze4711:

 

Die Gesetze gelten seit dem bestehen der Bundesrepublik.  Seit über 70 Jahren. 

Und die Fälle , bei denen die Polizei ohne Einwilligung die Wohnung betreten darf ist schon auf Fälle begrenzt, bei denen es auch gerechtfertigt ist.

 

 

Ja. Allerdings - eine "Nachschau" wegen Antrags auf Ausstellung eines KWS liegt sicherlich nicht in diesem Rahmen...

 

Wohlgemerkt: Polizeivollzugsdienst hin oder her... hier geht es um bloßes Verwaltungsrecht. Dass man u.a. in NRW Teile davon dem Pol.vollzugsdienst auferlegt hat, ändert nichts daran.

 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb karlyman:

 

Ja. Allerdings - eine "Nachschau" wegen Antrags auf Ausstellung eines KWS liegt sicherlich nicht in diesem Rahmen...

 

Wohlgemerkt: Polizeivollzugsdienst hin oder her... hier geht es um bloßes Verwaltungsrecht. Dass man u.a. in NRW Teile davon dem Pol.vollzugsdienst auferlegt hat, ändert nichts daran.

 

Das ist ja unbestritten, aber verboten ist es auch nicht und solange die Antragsteller auch bei der WBK in diesem doch nicht unbedeutenden Bundesland mitmachen wird sich da nicht viel ändern.

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb karlyman:

 

Ja. Allerdings - eine "Nachschau" wegen Antrags auf Ausstellung eines KWS liegt sicherlich nicht in diesem Rahmen...

 

Wohlgemerkt: Polizeivollzugsdienst hin oder her... hier geht es um bloßes Verwaltungsrecht. Dass man u.a. in NRW Teile davon dem Pol.vollzugsdienst auferlegt hat, ändert nichts daran.

 

 

Ich habe in keinem meiner Beiträge geschrieben , das beim KWS die persönliche  Überprüfung notwendig wäre. 

Das Gegenteil habe ich geschrieben . Einfach Sind alle Beiträge lesen . 

 

 

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