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IGNORED

Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten schrieb drummer:

Vor allem ist das beim Besitz sowieso schwachsinnig, da Du als aktiver Wettkampfschütze die Waffe SOFORT(*) wieder nach den Erwerbsregeln erwerben kannst ...

... sofern sich nicht auch noch eine andere passende Waffe im Besitz befindet.

Bearbeitet von drummer
Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb chapmen:

Das muss dann vor meiner Zeit gewesen sein, ich kenne beide nur mit eigener Kanzlei.

 

Die Anwälte präsentieren sich ja in der Regel mit einer Kurz-Vita auf ihrer Website. Da kann man dann auch regelmäßig lesen, wo derjenige noch so tätig war.

 

vor 22 Minuten schrieb chapmen:

Anwaltsschreiben hab ich bei den downloads nicht.

 

Dann schau doch nochmal hier: 

 

vor 22 Minuten schrieb chapmen:

Also, rumgeeier, Vermutungen.....

Deinerseits? 

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb P22:

Deinerseits

Würde ich sonst fragen?

 

Ich versteh das rumgeeier nicht,  Rätselraten über AZ, AGs und Vitas.

 

@Colt S

 

Grosses Fass aufmachen- und Angst vor Klagen eines RAs der vermutlich eh hier mitliest, zumindest einer der beiden?

 

Oder eher die Befürchtung das jemand das ganze anders darstellen könnte?

 

 

 

 

 

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb chapmen:

Würde ich sonst fragen?

 

Ich versteh das rumgeeier nicht,  Rätselraten über AZ, AGs und Vitas.

 

@Colt S

 

Grosses Fass aufmachen- und Angst vor Klagen eines RAs der vermutlich eh hier mitliest, zumindest einer der beiden?

 

Oder eher die Befürchtung das jemand das ganze anders darstellen könnte?

Hallo,

wieso soll ich mir die Klage eines Anwalts gegen mich an tun nur weil ich ihn hier persönlich benannt habe?

Würdest du so verfahren und dir zusätzlichen Ärger verschaffen?

Außerdem er liest hier nicht nur mit sondern ist hier im Forum auch gemeldet.

Gruß Colt S.

 

 

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 53 Minuten schrieb chapmen:

Würde ich sonst fragen?

 

Ich versteh das rumgeeier nicht,  Rätselraten über AZ, AGs und Vitas.

 

@Colt S

 

Grosses Fass aufmachen- und Angst vor Klagen eines RAs der vermutlich eh hier mitliest, zumindest einer der beiden?

 

Oder eher die Befürchtung das jemand das ganze anders darstellen könnte?

 

 

 

 

 

Hallo, 

die Befürchtung das jemand (Anwalt) es hier ganz anderst darstellen könnte teile ich mit dir nicht.

Ich würde mir sogar wünschen das er sich hier meldet, dann müsste ich nicht so agieren wenn er sich selbst outet, aber er wird schon seine Gründe haben wenn er sich nicht meldet.

Wie der Fall gelaufen ist sagt einiges über seine Arbeitsweise aus, dieses kann er nicht leugnen also lässt er es sich zu erkennen zu geben.

Das er "den Karren gegen die Wand gefahren hat" kann er nicht leugnen oder gar schönreden.

Gruß Colt S.

Bearbeitet von Colt S.
Geschrieben

Hallo, 

nur so am Rande, ich habe vor etwas mehr als einem Monat einen Antrag auf Akteneinsicht beim Landratsamt gestellt und diesen zwischenzeitlich bereits 2 mal angemahnt.

Bis dato keinerlei Reaktion.

Gruß Colt S.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb drummer:

 

Vor allem ist das beim Besitz sowieso schwachsinnig, da Du als aktiver Wettkampfschütze die Waffe SOFORT(*) wieder nach den Erwerbsregeln erwerben kannst.

 

(*) Ausser Dein Verband stellt sich auf die Seite der Amokläufer und stellt Dir keine Bescheinigung zum Erwerb der Waffe aus, um die rechtswidrigen Machenschaften der Behörden zu unterstützen. Dann sollte allerdings auch die Amoklaufende Behörde den Verband bezahlen, da er ja offensichtlich gegen die Interessen der Mitglieder arbeitet!

Hallo,

wieso soll ich etwas nochmals beantragen wenn ich weiterhin das Bedürfnis zum Besitz meiner Waffen habe da ich diese auch nachweislich bei Meisterschaften schießsportlich einsetze?

Meine Waffen wurden auch für ehrenamtlich durchgeführte Lehrgänge eingesetzt, damit ist nun auch Schluss da ich über diese nicht mehr verfügen kann.

Die Verbände als solches würden hier sicherlich nicht verneinen, ich habe für die Sportjahre 2017, 2018, 2019 immerhin 141 Urkunden nachzuweisen, hier waren Kreis-, Bezirks-, Landes- und Deutsche Meisterschaften dabei. Den Nachweis habe ich übrigens auch gegen über dem Landratsamt Heidenheim erbracht.

Gruß Colt S.

Geschrieben
Gerade eben schrieb Colt S.:

Hallo,

wieso soll ich etwas nochmals beantragen wenn ich weiterhin das Bedürfnis zum Besitz meiner Waffen habe da ich diese auch nachweislich bei Meisterschaften schießsportlich einsetze?

 

Du würdest für diese Waffen vom jeweiligen Verband - sofern dieser vernünftig agiert - dann sofort wieder eine "neue" Bedürfnisbescheinigung bekommen und könntest damit die Waffe sofort wieder holen bzw. gleich behalten.

 

Im Endeffekt läuft es auf behalten hinaus, was dem selbst allerdümmsten Idioten auf der Welt demonstrieren sollte wie sinnlos dieser Enteignungsversuch ist.

 

Ich gebe Dir recht, das ist Schildbürger Live. Aber was die Behörden da abziehen ist ja nichts anderes als demonstrierter und urkundlich belegter Schwachsinn. In einer normalen Gesellschaft würde der Urheber solcher Aktionen in die Psychatire eingeliefert werden.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Pikolomini:

und sieht , ein Sportschütze hat 57 Waffen. Die Notwendigkeit ist dem Menschen in der Behörde einfach nicht zu vermitteln.


Bist sicher kein sehr aktiver Wettkampfschütze über die gesamte Vielfalt der möglichen Disziplinen, da kommt alleine in einem Verband einiges zusammen mit eventuellen Ersatzwaffen. 
 

Von daher, kann ich Deine Einstellung beim besten Willen weder teilen noch unterstützen.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb drummer:

 

Du würdest für diese Waffen vom jeweiligen Verband - sofern dieser vernünftig agiert - dann sofort wieder eine "neue" Bedürfnisbescheinigung bekommen und könntest damit die Waffe sofort wieder holen bzw. gleich behalten.

 

Im Endeffekt läuft es auf behalten hinaus, was dem selbst allerdümmsten Idioten auf der Welt demonstrieren sollte wie sinnlos dieser Enteignungsversuch ist.

 

Ich gebe Dir recht, das ist Schildbürger Live. Aber was die Behörden da abziehen ist ja nichts anderes als demonstrierter und urkundlich belegter Schwachsinn. In einer normalen Gesellschaft würde der Urheber solcher Aktionen in die Psychatire eingeliefert werden.

Hallo,

ich betrachte diese Vorgehensweise als ein gewisses "Schuldeingeständnis" gegenüber der Behörde.

Es hat am 08.12.2021 ein Gespräch beim Landratsamt Heidenheim stattgefunden wobei ich zum ersten mal mit dem Widerrufsbescheid vom 04.01.2011 konfrontiert wurde, vorher hatte ich überhaupt keine Informationen diesbezüglich, mein damaliger Anwalt hatte mich hierüber nicht informiert wohlweislicher weise.

Hier kam es zur Sprache das ich über die Hälfte meines Bestandes abgeben müsste, in gleichem Zuge wurde mir eröffnet das ich ja die Sammlerkarte beantragen könnte, es würde nichts dagegen sprechen.

Ich habe gemeint mich "tritt ein Pferd", erst mit Gewalt abgeben dann auf Sammlerkarte wieder erwerben, ist doch Schildbürgertum in reinster Form.

Außerdem was will ich den eigentlich mit einer Sammlerkarte, mir ist es wichtig das ich mir keine Sorge machen muss wenn ich mit meinen Waffen zum Schießen gehe das ich gegen den Bedürfniszweck verstoße und somit eine Unzuverlässigkeit begehe. Diese haben die mir schon mal unterschieben wollen in der Form das ich mit meinen Waffen ehrenamtlich Sachkundelehrgänge durchführe, diese seien vom Bedürfnis reine Sportwaffen.

Per Zufall ist mir ein Schreiben in die Hände gefallen wie man die Gerichte beeinflusst hat, leider konnte ich mir hier kein Exemplar sichern, es wurde gleich abgewiegelt dieses sei nur für den Dienstgebrauch, deshalb bin ich auch dabei Akteneinsicht zu bekommen, aber nicht nur beim Landratsamt Heidenheim.

Gruß Colt S.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Suerlaenner:


Bist sicher kein sehr aktiver Wettkampfschütze über die gesamte Vielfalt der möglichen Disziplinen, da kommt alleine in einem Verband einiges zusammen mit eventuellen Ersatzwaffen. 
 

Von daher, kann ich Deine Einstellung beim besten Willen weder teilen noch unterstützen.

Hallo,                    

ich kann nicht umsonst für die Sportjahre 2017, 2018 und 2019 die Anzahl von 141 Urkunden vorweisen.

Außerdem mache ich ehrenamtlich Lehrgänge und Schulungen für diese benötige ich ja auch die entsprechenden Waffen.

Danke das mich wenigstens einer versteht.

Außerdem mal eines, ob ich 1 Waffe habe oder 57 ist nicht entscheidend, die Gefahr kann auch von einer Waffe ausgehen wenn der welcher sie bedient nichts Gutes vor hat.

Bezüglich der Unterbringung gegen unberechtigtem Zugriff ist bei mir alles bestens.

Gruß Colt S.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Qnkel:

Hast mal angefragt, ob Du dann eine WBK für jeden Waffentyp bekommst, wenn Du Lehrgänge gibst? 😜

Hallo, 

könntest du bitte deine Frage etwas präzisieren?

Gruß Colt S.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Colt S.:

Außerdem mache ich ehrenamtlich Lehrgänge und Schulungen für diese benötige ich ja auch die entsprechenden Waffen


Sorry OT, ich kann Deinen Unmut verstehen, aber lies meinen Beitrag nochmal, er bezieht sich nicht auf Dich.

 

Daher mein Rat an Dich, atme tief durch und lese alles 3 mal und fühle Dich nicht sofort angegriffen, daher bestätige ich jetzt meine Vermutung und kann Deine Behörde verstehen

 

Zitat

Wie ich den Wald hineinrufe so wird es auch erschallen


Werde einfach ruhiger oder besprich die Dosierung Deiner Beta-Blocker und Blutdruckmedikamente mit Deinem Hausarzt, mit dem Temparament wirst Du in jeder Behörde neue Freunde fürs Leben finden.

Geschrieben

Na wenn sie dir vorwerfen, deine Sportwaffen bedürfnisfremd für Lehrgänge zu benutzen, hätte ich das verneint und sofort, da ich demnächst ja Lehrgänge geben möchte, eine WBK mit Voreintrag für jeden Waffentyp (Pistole, Revolver, Repetieren, Selbstlader, Bockflinte, VRF etc.) beantragt, um diese dann mit dem Bedürfnis Lehrgang zu nutzen 😉

 

Einerseits werfen sie dir vor, zu viele Knarren zu haben und dann ebnen sie dir den Weg für noch mehr 😄

 

Andererseits hätte ich auch beim Hinweis mit der Sammler-WBK gleich gesagt: Nehm ich, Gutachten brauchen sie ja anscheinend nicht, drucken se gleich aus. Danke.

 

Das man Sammler-Waffen nicht einsetzen darf, ist auch son Schmarrn, der nicht im WaffG steht. 

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Colt S.:

...

ich betrachte diese Vorgehensweise als ein gewisses "Schuldeingeständnis" gegenüber der Behörde.

 

Ich betrachte das eher als Demonstration, die den Behördenmitarbeitern deutlich macht, was für einen Schwachsinn sie da gerade abziehen.

 

Wenn deren Ziel ist, Dir eine Waffe abzunehmen, dann haben sie nämlich am Ende nichts (ausser Arbeit - leider auch auf unserer Seite) gewonnen. Für Dich vielleicht jetzt keine Option mehr, aber dieses Forum dient ja auch dazu, dass andere etwas lernen (wenn sie denn wollen). Wenn es einfacher ist, eine Waffe "neu" zu beantragen anstatt zu behalten - ja dann beantragt man sie eben nochmal und behält sie dann trotzdem. Und in Zukunft verlegt man seinen Hauptwohnsitz irgendwohin, wo sich bei den Behörden nicht so viele Schwachköpfe tummeln.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Qnkel:

Na wenn sie dir vorwerfen, deine Sportwaffen bedürfnisfremd für Lehrgänge zu benutzen, hätte ich das verneint und sofort, da ich demnächst ja Lehrgänge geben möchte, eine WBK mit Voreintrag für jeden Waffentyp (Pistole, Revolver, Repetieren, Selbstlader, Bockflinte, VRF etc.) beantragt, um diese dann mit dem Bedürfnis Lehrgang zu nutzen 😉

 

Einerseits werfen sie dir vor, zu viele Knarren zu haben und dann ebnen sie dir den Weg für noch mehr 😄

 

Andererseits hätte ich auch beim Hinweis mit der Sammler-WBK gleich gesagt: Nehm ich, Gutachten brauchen sie ja anscheinend nicht, drucken se gleich aus. Danke.

 

Das man Sammler-Waffen nicht einsetzen darf, ist auch son Schmarrn, der nicht im WaffG steht. 

Hallo,

Danke für die Hinweise.

Gruß Colt S.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb drummer:

 

Ich betrachte das eher als Demonstration, die den Behördenmitarbeitern deutlich macht, was für einen Schwachsinn sie da gerade abziehen.

 

Wenn deren Ziel ist, Dir eine Waffe abzunehmen, dann haben sie nämlich am Ende nichts (ausser Arbeit - leider auch auf unserer Seite) gewonnen. Für Dich vielleicht jetzt keine Option mehr, aber dieses Forum dient ja auch dazu, dass andere etwas lernen (wenn sie denn wollen). Wenn es einfacher ist, eine Waffe "neu" zu beantragen anstatt zu behalten - ja dann beantragt man sie eben nochmal und behält sie dann trotzdem. Und in Zukunft verlegt man seinen Hauptwohnsitz irgendwohin, wo sich bei den Behörden nicht so viele Schwachköpfe tummeln.

Hallo,

unter diesem Aspekt habe ich es noch nicht betrachtet, danke.

Zuvor werde ich es nochmals anderweitig versuchen, unteranderem durch Akteneinsicht und eine Eingabe an den Petitionsausschuss des Landtags, die werden sich sicherlich freuen über die Arbeit was auf sie zu kommt.

Das mit dem Wohnsitz verlegen geht bei mir leider nicht so einfach, ich habe mein Haus hergerichtet und soll es jetzt wieder aufgeben?

Gruß Colt S.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 27 Minuten schrieb Suerlaenner:


Sorry OT, ich kann Deinen Unmut verstehen, aber lies meinen Beitrag nochmal, er bezieht sich nicht auf Dich.

 

Daher mein Rat an Dich, atme tief durch und lese alles 3 mal und fühle Dich nicht sofort angegriffen, daher bestätige ich jetzt meine Vermutung und kann Deine Behörde verstehen

 


Werde einfach ruhiger oder besprich die Dosierung Deiner Beta-Blocker und Blutdruckmedikamente mit Deinem Hausarzt, mit dem Temparament wirst Du in jeder Behörde neue Freunde fürs Leben finden.

Sorry,

ich habe mich bei dir bedankt das du verstehst das ein aktiver Wettkampfschütze entsprechend einen Waffenbestand benötigt, anscheinend ist mit dem Zitat meinerseits ein Missverständnis aufgekommen, ich wollte weder dich noch deinen Beitrag in dem du Pikolomini zitierst in Abrede stellen.

Sorry nochmals habe schlicht falsch zitiert, gibt dann ein ganz anderes Bild meines Beitrags.

Gruß Colt S.

 

 

 

Bearbeitet von Colt S.
Geschrieben
Gerade eben schrieb Colt S.:

Das mit dem Wohnsitz verlegen geht bei mir leider nicht so einfach, ich habe mein Haus hergerichtet und soll es jetzt wieder aufgeben?

 

Der Hauptwohnsitz ist da, wo Du Deinen Lebensmittepunkt hast! Wo das ist hat Dir keiner vorzuschreiben. Wenn Dein Lebensmittelpunkt bei einem Familienangehörigen oder einem Freund liegt, dann kannst Du Dich trotzdem noch ab und zu in Deinem Haus aufhalten. Ist halt dann nicht mehr der Hauptwohnsitz.

 

Interessiert normal auch keinen ausser das Finanzamt und dann auch nur, wenn man extreme Steuervermeidung betreibt (siehe diverse Promis mit Hauptwohnsitz in Monaco). Innerhalb von Deutschland kräht da kein Hahn danach.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Colt S.:

versuchen, unteranderem durch Akteneinsicht und eine Eingabe an den Petitionsausschuss des Landtags, die werden sich sicherlich freuen über die Arbeit was auf sie zu kommt.

Bist du dir sicher? Bumerangs kommen zurück.

In einer Ehe würde ich von zerütteten Verhältnis sprechen.......

Ich denke selbst Mediationsprofis kämen bei dir und der Behörde nicht weiter.....

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb drummer:

Und in Zukunft verlegt man seinen Hauptwohnsitz irgendwohin, wo sich bei den Behörden nicht so viele Schwachköpfe tummeln.

Da unterschätzt du den informellen Austausch der Behörden- und den Zusammenhalt.

Friede,  Freude Eierkuchen ist mit dem Verfahren und Umständen vorbei- selbst in Hintertupfingen.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Colt S.:

Wenn ich deinen Beitrag hier lese habe ich nur die Schuld an dieser Situation.

 

Das habe ich doch gar nicht geschrieben, sondern im Gegenteil gerade, dass vieles Deiner Vorwürfe ja mindestens in Teilen durchaus zutreffen mag. Aber auch wenn das alles stimmt: Du kannst trotzdem nicht die Charaktereigenschaften anderer Leute zu Deinem Vorteil verändern, wohl aber Dein eigenes Verhalten. Das von Dir geschilderte Muster, nachdem Du Dich regelmäßig mit allen überwirfst, die Dir in dieser Sache je nachdem nützen oder schaden können, ist etwas, aus dem Du wohl herauskommen solltest, egal wer schuld ist. Es ist einfach nicht zu Deinem Vorteil. Du wirst Dich also einmal entscheiden müssen, ob Du Deine Energie lieber auf das Beklagen der Ungerechtigkeit anderer Leute verwenden willst, oder auf das Betreiben Deines Vorteils. Damit mich niemand falsch versteht, selbstverständlich innerhalb der Grenzen von Recht und Moral, aber es gibt keine rechtliche oder moralische Verpflichtung z.B. jemandem zu sagen, was man wirklich von ihm denkt, mit dem man nur eine lose Geschäftsbeziehung hat.

Geschrieben

Hallo, 

ich habe versucht am 14.02.2022 auf die Behörde zu zugehen, mit dem Resultat das ich rausgeschmissen wurde mit der Drohung wenn ich dem Widerruf nicht 1 zu 1 nachkomme habe ich ernsthafte Konsequenzen zu erwarten.

Ich werde meine Vorteile suchen und die Behörde vorführen.

Gruß Colt S.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb Suerlaenner:

Bist sicher kein sehr aktiver Wettkampfschütze über die gesamte Vielfalt der möglichen Disziplinen, da kommt alleine in einem Verband einiges zusammen mit eventuellen Ersatzwaffen. 

Ich bin sicher kein " sehr aktiver " Sportschütze " mehr ". Dennoch kenne ich das Geschäft seit Jahrzehnten. An der Anzahl der Disziplinen, noch dazu in der Summe der Verbände, der Colt S. angehört.e,

die Anzahl der benötigten Waffen zu messen, ist ein Witz.

Aber, wie dem auch sei, das Problem für Colt S. ist da. Ich prognostiziere: Aus der Nummer kommt er nicht ohne Erfüllung der Auflagen raus.

Das er hier nur bedauert wird, ihm auch beigepflichtet wird ist hier ebenfalls nicht ungewöhnlich. Man bewegt sich hier eben in einer Blase.

Ich habe Gestern bei uns im Verein das Problem von Colt S vorgestellt und von Allen eindeutig nur Unverständnis für Colt S zur Kenntnis genommen.

Die Kommentare zu 57 Waffen als Sportschütze waren Unverständnis, das die Vereine überhaupt Bedürfnisse für solche Mengen Waffen befürworten - begreife ich auch nicht -, bis zu:

" Das sind die Vögel, die unseren Ruf ruinieren ".

Bearbeitet von Pikolomini

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