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IGNORED

Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG


Stefan Klein

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vor 11 Minuten schrieb PetMan:

hm........da wird Lörach " als Beispiel " für Waffenbesitz ohne Bedürfnis " angeführt. Nicht dir die Nähe zu einem Amoklauf unterstellt. Ganz davon  welcher auch nicht das dieses Beispiel in einem Widerruf unpassend ist ist es trotzdem nur ein Beispiel. 
Repetierer auf Grün, also Waffen die nicht einem Kontingent unterliegen, einzuziehen und vergleichbare Waffen auf Gelb nicht finde ich allerdings ein Unding und kann nicht nachvollziehen was da wie vor Gericht gelaufen ist.................so alles super scheint da nicht gewesen zu sein, warum auch immer..............................

Also der VGH Mannheim hat in seinem Urteil lediglich auf die Kontingentswaffen ("Überbestand") abgehoben und dieses im Urteil niedergeschrieben, der Bereichsleiter E. rückt von seinem Widerruf vom 04.01.2011 nicht ab obwohl das Urteil des VGH Mannheim wie auch der Gesetzgeber eine eindeutige Sprache sprechen.

Der hat übrigens nicht nur meine Kurzwaffen und Repetierer eingezogen, sondern auch unter anderem ein einschüssiges Vorderladergewehr welches kein Vorbild vor 1871 hat, sowie einen Vorderladerrevolver welches auch nicht unter der Kategorie Grundbestandswaffe fällt und ein einschüssiges KK-Match-Gewehr.

Warum auch immer liegt hauptsächlich am "Fachanwalt" welcher gegen meine Intressen gehandelt hat, Urkunden und Schießbuch hat er von mir in Kopie bekommen aber ob er es eingereicht hat?

Sowie es ausschaut war ihm mehr daran gelegen das Verfahren raus zu ziehen, bringt dann doch mehr Kohle ein, was aus den Interessen des Mandanten wird ..........

Gruß Colt S.

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vor 1 Stunde schrieb cb01:

Was ich trotzdem nicht ganz rund bekomme: Bist Du der einzige Waffenbesitzer dieser Behörde mit diesem „Potenzial“ ? Sonst müssten doch auch andere von dieser „Aktion“ erfasst worden sein !? 

Es ist so, ich bin der einzigste Sportschütze mit dem man dieses linke Spielchen gemacht hatte.

Die ursprüngliche Forderung des Sachbearbeiters H. K. war ich solle ihm nachweisen das dir letzten drei Jahre mit meinen Waffen und Wechselkomponenten bei Kreis-, Bezirks- und Landesmeisterschaften geschossen habe.

Ich habe den Nachweis der Jahre 2017/2018 und 2019 erbracht und trotzdem alle Wettkampfwaffen futsch, waren immerhin 141 Urkunden für die 3 Jahre bis zu 40 Trainingstermine pro Jahr aus dem Schießbuch.

Ich kenne sehr viele Sportschützen im Kreis Heidenheim, einige haben mehr als nur 2 Waffen bei sich zu Hause und gehen auf keinerlei Meisterschaften, diese wurden diesbezüglich nicht angeschrieben sie mögen ihr Bedürfnis klar legen zum weiteren Besitz ihrer Waffen.

Ich hatte versucht eine Erklärung hierfür zu bekommen, wurde abgetan das ich dieses ihnen zu überlassen hätte.

Gruß Colt S.

Bearbeitet von Colt S.
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Danke für die ergänzenden Infos - gerade wegen dieser augenscheinlich völligen Willkür klingt es für mich trotzdem nach irgendeiner "Vorgeschichte"...

 

Der SB steht doch nicht irgendwann auf und denkt sich einfach so: "Jetzt mache ich mal den Colt S. fertig - und zwar als Einzigen !"

 

Irgendwas ist da im Vorfeld vorgefallen...  

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Ich hatte mit dem Sachbearbeiter seit 1985 schon immer meine Probleme, 2009 hatte er anscheinend wegen seines kurz zuvor bestehenden Ruhestand vor mich ausbluten zu lassen um das er sich rühmen konnte was er doch so erreicht hatte-

Er wollte die ganze Angelegenheit per Sofortvollzug (Frist 14 Tage) über die Bühne ziehen und hat mir lediglich zwei Kurzwaffen und drei Halbautomaten zugestanden, den ganzen Rest, auch Waffen von der gelben WBK wollte einziehen.

Ich kann dir gerne eine Aufstellung zu kommen lassen wie er immer wieder versuchte mir Knüppel zwischen die Beine zu werfen.

Gruß Colt S.

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Hallo Fussel_Dussel

ich werde es machen aber bitte lasst mich noch den Versuch der Dienstaufsichtsbeschwerde machen.

Ich möchte mir die wenige Möglichkeiten vielleicht doch noch was zu bewirken selbst versalzen.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde geht morgen per Einschreiben an das Landratsamt Heidenheim persönlich an den Landrat,

wie bereits geschrieben werde ich nach Erhalt der Beantwortung der Dienstaufsichtsbeschwerde veröffentlichen.

Ich sollte allerdings Hilfe haben, ich bin mit meinen 64 Jahren nicht gerade der beste Computerspezialist was sich in erstellen von Dateien z.B. äußert, der Widerruf hat 24 Seiten.

 

Gruß Colt S.

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  • 2 Wochen später...

Hallo, 

das mit der Dienstaufsichtsbeschwerde dauert anscheinend noch etwas.

Anscheinend lässt sich diese nicht einfach unter den Tisch bügeln.

So bald diese beschieden ist melde ich mich wieder.

Gruß Colt S.

 

P.S. ich werde so oder so einiges Veröffentlichen.

Bearbeitet von Colt S.
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  • 3 Wochen später...
  • 4 Wochen später...

Hallo, 

nun gibt`s "Butter bei die Fische".

Hier nun die ersten Scans des Widerrufsbescheids des Landratsamts Heidenheim.

Zur Erklärung, bei der Aufstellung der widerrufenen WBK´s  ist unter a) ein Perkussionsrevolver, unter m) ein einschüssiges Perkussionsgewehr (Vorderlader) und unter o) ein Einzellader-Matchgewehr unter dem Vorwand Amoklauf (Lörrach, ich gehe hierzu noch später ein) dabei. Man muss sich doch ernsthaft fragen ob der Verfasser des Widerrufs im "Oberstübchen" noch alles richtig geordnet hat?

Auch wurden WBK`s widerrufen welche mit dem Grundkontingent nicht zu tun haben, die Positionen a), i), k), l), m), n), o), q) r) und s) nichts zu tun haben, diese habe ich zum besseren Verständnis farblich unterlegt.

Auch wurde versucht die vorhandenen Wechselkomponenten als eigenständige bzw. vollständige Waffen darzustellen.

Scan1a.pdf

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Hallo,

nun gibt es weiteres zu lesen.

Auf Seite 4 Abs. 2 ist die irre Forderung in schriftlicher Form nun schriftlich zum nachlesen, diese ist total überzogen da lediglich der Nachweis für Waffen erforderlich ist welche über das Grundkontingent für Sportschützen vorhanden sind. Dieses umfast lediglich mehrschüssige Patronenkurzwaffen sowie Selbstladelangwaffen.

Unter Seite 4 Abs. 3 wurde durch den früheren Landesverbandsleiter des BDMP-Landesverbandsleiters bestätigt das ich in diesem Mitglied bin und mein waffenrechtliches Bedürfnis weiterhin fortbesteht.

Auf Seite 7 Abs.6 erfolgte eine weitergehende Bescheinigung des BDMP-Landesverbands Baden-Württemberg bezüglich der Mitgliedschaft und dem weitergehenden Bedürfnis zum Besitz meiner Waffen.

Auf Seite 8 wurde im Abs. 1 (kleine Schrift) die Bestätigung des BDMP Landesverbands entsprechend wiedergegeben.

Auch wurde eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen durch das Landratsamt Heidenheim gemacht dass ich missbräuchlicher Weise meine Waffen für Sachkundelehrgänge verwenden würde, dieses seien vom Bedürfniszweck her reine Sportwaffen. Bei diesen Lehrgängen handelte es sich um ehrenamtliche Tätigkeiten im Rahmen des Württ.-Schützenverband und des BDMP, diese Anzeige sollte wohl dem Nachweis der Unzuverlässigkeit dienen auf welche auf Seite 8 Abs. 4 bereits hingewiesen wurde.

Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Ellwangen "Sang und Klanglos" eingestellt.

Als Beweis das dieser Vorgang tatsächlich statt gefunden hat ist auf Seite 10 Abs. 9 zu werten, hier wurde bestätigt das die Akte an die Staatsanwaltschaft überstellt wurde.

 

Scan2.pdf

Bearbeitet von Colt S.
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Hallo,

nun gibt es weiteres zu lesen.

Auf Seite 4 Abs. 2 ist die irre Forderung in schriftlicher Form nun schriftlich zum nachlesen, diese ist total überzogen da lediglich der Nachweis für Waffen erforderlich ist welche über das Grundkontingent für Sportschützen vorhanden sind. Dieses umfast lediglich mehrschüssige Patronenkurzwaffen sowie Selbstladelangwaffen.

Unter Seite 4 Abs. 3 wurde durch den früheren Landesverbandsleiter des BDMP-Landesverbandsleiters bestätigt das ich in diesem Mitglied bin und mein waffenrechtliches Bedürfnis weiterhin fortbesteht.

Auf Seite 7 Abs.6 erfolgte eine weitergehende Bescheinigung des BDMP-Landesverbands Baden-Württemberg bezüglich der Mitgliedschaft und dem weitergehenden Bedürfnis zum Besitz meiner Waffen.

So nun aber zu dem mir vorgeworfenen Amoklauf.

Der Amoklauf von Lörrach wurde durch eine Rechtsanwältin begangen die war schon seit Jahren aus dem Verein ausgetreten.

Dieses scheidet bei mir schon gänzlich aus da ich in mehreren Verbänden schießsportlich aktiv bin und dieses nachweislich, unter anderem hat dieses auch der Verfassers des Widerrufs vom 04.01.2011 in seinen Einlassungen selbst bestätigt. Bei den Verbänden handelt es sich um den BDS, DSB, BDMP, VdW, Verband der Reservisten der Bundeswehr, bei den Mitgliedschaften handelt es sich um über 30 Jahren.

Außerdem war ich von 1998 bis 2018 im Sicherheitsgewerbe beschäftigt und musste im Rahmen meiner Tätigkeit eine geladene Schußwaffe in der Öffentlichkeit bei mir führen.

Wenn man es genauer betrachtet fragt man sich sicherlich wieso wurde dann mir ein Teil meiner Waffen in Besitz gelassen und ein erheblicher Teil entzogen?

Unter anderem Repetierlangwaffen, Perkussionsrevolver, Vorderladergewehr, einschüssiges KK-Matchgewehr?

Ich bin der Meinung das diese für einen Amoklauf "sehr brauchbar" sind.

Und wenn man auf Seite 13 Abs. 1 sich näher betrachtet stellt sich die Frage wieso eigentlich nur bei meiner Person hier der Widerruf stattgefunden hat.

Immerhin gibt der Verfasser des Widerrufs vom 04.01.2011 bekannt das 46% der Waffenbesitzer 1-2 Waffen besitzen, 44% 3-10 Waffen, 9% 11-50 Waffen besitzen,

hier hätte das Landratsamt Heidenheim entsprechend im Rahmen der Gleichbehandlung ebenso Überprüfungsmaßnahmen einleiten müssen was natürlich nicht geschehen ist.

Auch wurde auf Seite 15 letzter Abs. deutlich sichtbar wie der Verfasser des Widerrufs vom 04.01.2011 vorgeht, hier wird ein Repetiergewehr als Selbstladegewehr dargestellt und der Regelanspruch auf drei Selbstladelangwaffen untergraben.

 

 

Scan3.pdf

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Hallo, 

nun zum letzten Teil des Widerrufs vom 04.01.2011.

Auch auf Seite 18 Abs. 2 wurde festgestellt das ich mich aktiv schießsportlich betätige.

Interessant dürfte auch der Abs. 3 auf der Seite 18 sein.

Demnach hätte ich für die Waffe welche ich den Bedürfnisnachweis über den DSB bekommen habe auch eine nachträgliche Bestätigung über diesen Verband einzuholen und dem Landratsamt Heidenheim vorzulegen.

Egal ob ich diese Waffe nun in einem anderen Verband schießsportlich in Wettkämpen einsetze.

Auch wurde angezweifelt das z.B. der BDMP nicht über die Informationen über den Waffenbestand verfügt um eine Bescheinigung auszustellen, anscheinend wird der Umstand unter den Tischgekehrt das die Verbände verpflichtet sind bei einem Antrag auf eine Bedürfnisbescheinigung zu überprüfen ob die vorhandenen Waffen ausreichen um die entsprechende Disziplin abdecken zu können, folglich muss der Bestand gegenüber dem Verband offengelegt werden, dieses geschied in der Regel durch Kopien der WBK`s.

Auf Seite 14 Abs. 5, Abs. 6 und Abs. 7 kann der Verfasser des Widerrufs vom 04.01.2011 nicht den "Unwissenden" spielen, hier gibt er über die Begriffe Grundkontingent, Überschreitung des Grundkontingents, sowie auch über Sportschützen WBK (gelbe WBK) in seiner Einlassung genauestens wieder wie er sich hätte verhalten müssen.

Auf Seite 20 Abs. Abs. 3 und Abs. 4 wird mir der Besitz von Waffen verwehrt welche sich schon über 30 Jahren in meinem Besitz befinden, mit welchem Recht?

Habe ich nicht ein Anrecht darauf das meine Erinnerungen auch erhalten bleiben?

Vor allem ich habe nicht vor aus dem Wettkampfgeschehen auszusteigen, ich möchte sehr gerne weiterhin an Wettkämpfen teilnehmen, dieses kann ich aber nicht mehr da meine Wettkampfwaffen trotz Nachweis des Bedürfnis zum weiteren Besitz durch 141 Urkunden in Kopie der letzten drei Jahre und Trainingsnachweise vor Corona untermauert wurden.

So nun kann es jeder lesen und sich seine Gedanken machen wie es einem ergehen kann wenn es Leute gibt die einem das Leben versuchen schwer zu machen.

Ich selbst will nichts anderes als zu trainieren und zu meinen Meisterschaften zu fahren und dort im Wettkampf zu schießen und was auch sehr wichtig für mich ist mich mit anderen Schützen auszutauschen.

Nur so noch am Rande, ich kann aufgrund meiner mir fehlenden Waffen nicht mehr ehrenamtlich Lehrgänge abhalten und somit niemanden ausbilden.

So nun habe ich für heute einiges veröffentlicht, ich werde aber so wie ich kann weiteres veröffentlichen.

Gruß Colt S.

 

 

 

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vor 2 Stunden schrieb P22:

Wurde die Behörde vor dem VG Stuttgart auf Herausgabe einer Waffenbesitzkarte verklagt? Wie ist das Verfahren ausgegangen und weshalb hat man es angestrengt?

Hallo,

ja sie wurde verklagt, die Klage wurde eingereicht, bevor es zur Verhandlung kam hat die Behörde nach 1,5 Jahren die WBK an den Anwalt geschickt.

Zuvor hat man sich erdreistet einen Kommentar abzugeben, ich hätte doch genügend andere Waffen und könnte damit zu Schießen gehen.

Die Erben-WBK  ist bis zum heutigen Tag noch nicht ausgestellt, mein Vater ist nun vor 6 Jahren verstorben.

Gruß Colt S.

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Ich versuche einmal das Ganze aus meiner Sicht zusammenzufassen: Da gab es irgendwann einen Amoklauf einer Person, mit Waffen, die die Person legal erworben hatte, deren Berechtigung sie zu besitzen aber nicht mehr

gültig war. Die Genehmigungsbehörde hätte sie also einziehen müssen, das hat sie aber nicht getan und daher trägt die Genehmigungsbehörde in den Augen der Öffenlichkeit eine Mitschuld an dem Amoklauf.

Der Behörde fällt ein Sportschütze auf, der 57 Waffen besitzt. Die Behörde nimmt das zum Anlaß die Notwendigkeit des Besitzes dieser Waffen in Frage zu stellen. Sie will sich ein " nicht Handeln " als Konsequenz

des Versagens einer anderen Behörde, gleicher Aufgabe, nicht nachsagen lassen.

Der Sportschütze, der 57 Waffen besitzt, meldet eine Waffe verspätet an und begründet das verspätete Anmelden dieser Waffe, mit Arbeitsüberlastung. Die Behörde kontert, wenn die Arbeitsbelastung zu groß ist um eine Waffe nicht fristgerecht anmelden zu können, sei es auch unmöglich, alle 57 Waffen zu nutzen und pflichtgemäß damit zu üben. Daher entfalle für bestimmte Waffen das Bedürfnis.

Der Sportschütze hat damit der Behörde eine Steilvorlage gegeben, seinen Waffenbestand zu reduzieren.

Das ist in meinen Augen der Vorgang.

Das da die Behörde den Besitz dieser 57 Waffen verkleinern will, ist offensichtlich. Soweit kann auch ich die Argumentation der Behörde nachvollziehen.

Es wird schwer werden, diese Argumentation zu widerlegen, denn sie spiegelt auch die Vorstellungen großer Teile der Bevölkerung wieder.

Ich befürchte, hier ist das Kind in den Brunnern gefallen.

Bearbeitet von Pikolomini
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vor 31 Minuten schrieb drummer:

Wenn man bedenkt was das an Geld kostet und evtl. auch was hier an Wert auf dem Spiel steht, könnte sich ein Wohnsitzwechsel rechnen.

Hallo,

leider kann ich mein Haus nicht auf den Buckel nehmen und den Wohnort wechseln außerdem bringt es nichts, ich wurde vom Verursacher aufgefordert den schikanösen Widerruf 1 zu 1 umzusetzen sonst habe ich ein Zwangsgeld von 1000€ zu entrichten und weitere Kosten kommen auf mich noch zu.

Ich habe versucht ihm klarzumachen das sein Machwerk sehr viele krasse Fehler aufweist mit dem Effekt das dieser unbelehrbar ist und auf sein Machwerk besteht er hat mich übrigens rausgeworfen.

Ich werde wenn ich kann morgen wieder einiges einstellen.

Gruß Colt S.

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vor 5 Minuten schrieb Pikolomini:

alle 57 Waffen zu nutzen und pflichtgemäß damit zu üben. Daher entfalle für bestimmte Waffen das Bedürfnis.

der sachverhalt ist aber wesentlich komplexer und von dir viel zu einfach zusammengefasst!

hier wurde ja von seiten der behörde gelogen und betrogen und das sogar vor gericht!

ausserdem wurden mehrere bescheinigungen von diversen schützenverbänden und teilnahme von meisterschaften beigebraucht die einfach "als gelogen" seitens der behörde abgetan wurden...

Bearbeitet von HangMan69
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vor 6 Minuten schrieb HangMan69:

hier wurde ja von seiten der behörde gelogen und betrogen und das sogar vor gericht!

Das stelle ich gar nicht in Frage. Nur, sieht das ein Richter genauso ? Dort ist die einfache Frage: Braucht ein Sportschütze 57 Waffen und will der Gesetzgeber das ?

Ich denke, man wird im Erstfall lange suchen müssen, um einer Richter zu finden, der einem Sportschützen 57 Waffen zubilligt.

Der Besitz von 57 Waffen, mag sogar legal sein, nur ist er in den Augen von Richtern auch legitim ?

Richter sind nicht dumm und auf ihrem Gebiet keine Anfänger. Sie werden mit Sicherheit - wenn sie Wollen - Wege finden, Illegitime Zustände zu beenden.

Bearbeitet von Pikolomini
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vor 27 Minuten schrieb Pikolomini:

Ich versuche einmal das Ganze aus meiner Sicht zusammenzufassen: Da gab es irgendwann einen Amoklauf einer Person, mit Waffen, die die Person legal erworben hatte, deren Berechtigung sie zu besitzen aber nicht mehr

gültig war. Die Genehmigungsbehörde hätte sie also einziehen müssen, das hat sie aber nicht getan und daher trägt die Genehmigungsbehörde in den Augen der Öffenlichkeit eine Mitschuld an dem Amoklauf.

Der Behörde fällt ein Sportschütze auf, der 57 Waffen besitzt. Die Behörde nimmt das zum Anlaß die Notwendigkeit des Besitzes dieser Waffen in Frage zu stellen. Sie will sich ein " nicht Handeln " als Konsequenz

des Versagens einer anderen Behörde, gleicher Aufgabe, nicht nachsagen lassen.

Der Sportschütze, der 57 Waffen besitzt, meldet eine Waffe verspätet an und begründet das verspätete Anmelden dieser Waffe, mit Arbeitsüberlastung. Die Behörde kontert, wenn die Arbeitsbelastung zu groß ist um eine Waffe nicht fristgerecht anmelden zu können, sei es auch unmöglich, alle 57 Waffen zu nutzen und pflichtgemäß damit zu üben. Daher entfalle für bestimmte Waffen das Bedürfnis.

Der Sportschütze hat damit der Behörde eine Steilvorlage gegeben, seinen Waffenbestand zu reduzieren.

Das ist in meinen Augen der Vorgang.

Das da die Behörde den Besitz dieser 57 Waffen verkleinern will, ist offensichtlich. Soweit kann auch ich die Argumentation der Behörde nachvollziehen.

Es wird schwer werden, diese Argumentation zu widerlegen, denn sie spiegelt auch die Vorstellungen großer Teile der Bevölkerung wieder.

Hallo,

stimmt so nicht ganz.

Ich habe am letzten Tag der Frist zur Anmeldung die WBK nebst Begleitschreiben per Einschreiben mit Rückschein per Post dem Landratsamt zustellen lassen.

Die Post hat dieses Einschreiben mit Rückschein verspätet zugestellt, diese konnte nicht erklären wieso dieses geschehen ist.

Der letzte Waffenerwerb war 1999 und danach erfolgte der Erwerb des Perkussionsrevolvers 2009.

Ich wollte die Disziplin Perkussionsrevolver mit geschlossenem Rahmen abdecken, ich hatte lediglich nur einen mit offenem Rahmen, Betonung liegt auf hatte, dieser wurde mir unter Begründung Amoklauf eingezogen.

Der Anlass ist in meinem Fall lediglich ein vorgeschobener Grund um bei mir Schaden anzurichten, die Waffen welche eingezogen wurden sind alle Waffen welche ich an den Meisterschaften eingesetzt hatte.

Ich bin Mitglied in folgenden Verbänden DSB, BDS, BDMP usw., und dieses schon über 30 Jahren, also kann hier nicht davon ausgegangen werden das ich kein Bedürfnis mehr hätte meine Waffen zu besitzen.

Im Falle des Amoklaufes von Lörrach hat die Rechtsanwältin welche die Tat begangen hat schon seit Jahren ihre Vereinsmitgliedschaft gekündigt.

Was noch erwähnenswert ist sind die Einlassungen des Verfassers des Widerrufs vom 04.01.2011 das ich Mitglied im BDMP bin und außerdem aktiver Sportschütze.

Auch hat man mich bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen angezeigt ich würde mit meinen Waffen Sachkundelehrgänge machen, diese waren ehrenamtlich für den Württembergischen Schützenbund und dem BDMP.

Eine Bitte, wenn du schon aus deiner Sicht was zusammenfasst dann bitte auch vollständig, ich habe bezüglich des Widerrufs vom 04.01.2011 die Fakten "auf den Tisch gelegt".

Nur so mal angemerkt, ich hätte jederzeit Amoklaufen können, ich war seit 1998 bis 2018 dienstlicher Waffenträger mit der Berechtigung eine geladene Schußwaffe in der Öffentlichkeit zu führen, der nächste Punkt ich habe noch einen Teil meiner Waffen.

So ganz am Rande es wurde nur bei meiner Person so gehandelt, bei keinem anderen Waffenbesitzer im Kreis Heidenheim wurde so oder ähnlich verfahren.

Hier wurden meine Grundrechte massiv verletzt.

Bezüglich der verspäteten Anmeldung wurde lediglich vor Gericht ein Verwarngeld in Höhe von 10€ ausgesprochen, wenn die Behörde wirklich Recht mit ihrem Bussgeldbescheid gehabt hätte wäre es sicherlich höher ausgefallen.

Ich musste bezüglich der Anmeldung auf den Postweg zurückgreifen weil ich an meinem freien Tag meine Tour fahren musste weil der Kollege krankheitsbedingt ausgefallen war,

es war meinerseits geplant die Anmeldung an meinem freien Tag persönlich vorzunehmen, das die Post hier geschlampert hat konnte ich im Vorfeld nicht wissen.

Das die Behörde lügt und betrügt geht eindeutig daraus hervor das ach so wunderlicher Weise von dem Briefumschlag welcher die WBK und Begleitschreiben enthielt, der Briefmarke mit Poststempel beraubt wurde, nur schlecht für den Täter ich hatte den Brief per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt, ich kann es übrigens nachweisen das hier bei der Behörde eine Urkundenunterdrückung stattgefunden hat.

Gruß Colt S.

Bearbeitet von Colt S.
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