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IGNORED

Raubüberfall auf Jäger: Gewehr weg!


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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb LordKitchener:

Davon eben bin ich nicht überzeugt. Das Verlieren der Waffe ist natürlich eine Sache, das Abzielen auf den geladenen Zustand eine andere. Ob sie für einen Fangschuss oder zur SV schussbereit ist macht keinen Unterschied.

 

Nur am Rand.... Selbstverteidigung .... gibt es nicht nur bei Notwehr, sondern auch Notstand . Das kann dir als Jäger sehr schnell passieren . 

Geschrieben

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=http://www.ljv-mecklenburg-vorpommern.de/media/custom/2162_131_1.PDF%3F1338283620&ved=2ahUKEwjU-6yY4O7wAhVDhP0HHbWaC_QQFjANegQIHxAC&usg=AOvVaw32I8S4BemlHc-PPlpU0MKt

 

Aber hier noch einmal zum Nachlesen für dich . 

 

Übrigens, wenn ich in München wohne, in Hamburg zur Jagd eingeladen werde , darf ich auf dem Weg nach Hamburg meine Lang-  oder Kurzwaffen führen . Gaaanz legal 

Geschrieben

UvV Jagd.........

Manchmal frag ich mich wer solch einen unpaktrikablen Schwachsinn 1. Ausdenkt + 2. welche Verbände das noch abnicken.

 

Da gehört mal durchgewischt......

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Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Valdez:

UvV Jagd.........

Komisch eigentlich, dass das der einzige Bereich des Privatlebens ist, in dem man sich nach einer BGV richten muss.

 

Ich wäre dafür, das auch für Heimwerken, Wandern, Auto fahren, Baden, ... mit der selben Entschlossenheit durchzusetzen.  

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb raze4711:

Du hast keine Jägerprüfung abgelegt. Keinen Jagdschein gelöst . Gehst nicht auf die Jagd. 

Behauptest aber, das alle Jäger hier Keine Ahnung haben . 

Sorry, aber da muss ich was richtig stellen:

 

Erstens behaupte ich nicht dass Jäger keine Ahnung haben und zweitens kritisiere ich ja die "Volljuristen" welche oftmals keine Ahnung haben (oder ganz einfach nur politisch vorsätzlich falsch entscheiden). Wie war das noch mit den "Volljuristen" welche ohne jede Rechtsgrundlage zum Schluss gekommen sind, dass Jäger keine Halbautomaten haben dürfen?

 

Ich habe im Leben schon einen "Volljuristen" eine juristische Niederlage beigebracht. Leider ist es da wie mit den Ärzten. Der Abschluss einer Berufsausbildung führt noch lange nicht zur Unfehlbarkeit.

Bearbeitet von LordKitchener
Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb LordKitchener:

Der Abschluss einer Berufsausbildung führt noch lange nicht zur Unfehlbarkeit.

Aber zur "Gedecktheit" durch die Junta, bzw. deren Gesetze.

Ich bin ein regular Guy, der wirklich oft in Meetings mit beruflich"höheren" Sphären zu tun hat.

 

Ich sage dir, hier ist eine 2 Klassengesellschaft mittlerweile dermaßen etabliert, da gibt es zur Feudalherrschaft der 1900er echt keinen Unterschied mehr.

Bearbeitet von Valdez
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Geschrieben

Es gibt ja immer noch die Möglichkeit in das Revier zu fahren und vor dem Aussteigen, die Kurzwaffe zu laden.

 

Es werden Autos, Boote, Schmuck gestohlen. Dann kann auch mal ein Gewehr illegal den Besitzer wechseln. Der Jäger wurde anscheinend nicht verletzt und das ist das Wichtigste.

 

Eine illegale Waffe mehr unter Millionen. So what.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb raze4711:

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=http://www.ljv-mecklenburg-vorpommern.de/media/custom/2162_131_1.PDF%3F1338283620&ved=2ahUKEwjU-6yY4O7wAhVDhP0HHbWaC_QQFjANegQIHxAC&usg=AOvVaw32I8S4BemlHc-PPlpU0MKt

 

Übrigens, wenn ich in München wohne, in Hamburg zur Jagd eingeladen werde , darf ich auf dem Weg nach Hamburg meine Lang-  oder Kurzwaffen führen . Gaaanz legal 

 

Sowie ich das sehe, ist deine Aussage in dem oben genannten Link nicht enthalten wenn man unter Führen wie üblich zugriffs- und schussbereit versteht. 5 Juristen = 6 Meinungen. Ein Richter kann hier übrigens das "Recht" in gewissen Grenzen verschlimmern oder verbessern. Ein Legalwaffenbesitzer läuft schon Gefahr beim bloßen Auffinden eines geladenen Magazins im Tresor seine Zuverlässigkeit zu verlieren. Rechtsgrundlage dafür? Keine! Eine Person als "ekelhaft" zu bezeichnen? Waffen weg. Rechtsgrundlage? Keine!

Bearbeitet von LordKitchener
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb LordKitchener:

 

Sowie ich das sehe, ist deine Aussage in dem oben genannten Link nicht enthalten wenn man unter Führen wie üblich zugriffs- und schussbereit versteht. 5 Juristen = 6 Meinungen. Ein Richter kann hier übrigens das "Recht" in gewissen Grenzen verschlimmern oder verbessern. Ein Legalwaffenbesitzer läuft schon Gefahr beim bloßen Auffinden eines geladenen Magazins im Tresor seine Zuverlässigkeit zu verlieren. Rechtsgrundlage dafür? Keine! Eine Person als "ekelhaft" zu bezeichnen? Waffen weg. Rechtsgrundlage? Keine!

 

Das steht so im Gesetz. Da steht .... auf dem Weg zur befugten Jagdausbildzng  darf die Waffen ungeladene geführt werden . Egal ob Kurz- oder Langwaffe . 

Egal ob 100 Meter bis  ins Revier, oder 1000 Kilometer bis ins Revier. 

Ist es 1 Meter bis zum Büchsenmacher oder Schießstand, darf sie nicht geführt werden sondern wird transportiert. 

Genau so steht das im Gesetz. Genau daran muss sich jeder Richter halten , und hält er sich auch . 

Und wenn ich Zuhause Waffe und geladenes Magazin über Kreuz ( unterschiedliche Behältnisse ) aufbewahre , dann ist das auch legal . 

 

Bearbeitet von raze4711
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb raze4711:

Das steht so im Gesetz. Da steht .... auf dem Weg zur befugten Jagdausbildzng  darf die Waffen ungeladene geführt werden . Egal ob Kurz- oder Langwaffe . 

Egal ob 100 Meter bis  ins Revier, oder 1000 Kilometer bis ins Revier. 

[]

Genau so steht das im Gesetz. Genau daran muss sich jeder Richter halten , und hält er sich auch . 

Genau daran muss er sich eben nicht zwangsläufig halten. Insbesondere bei den 1.000 Kilometern. Im Gesetz steht auch nirgends, dass man nicht ein geladenes Magazin oder eine geladene Waffe im Tresor haben darf. Oder früher war die Gelbe WBK unbegrenzt und irgend ein Amt hat nach 200 (?) Waffe weitere Eintragungen abgelehnt und hat vor Gericht Recht bekommen.

Bearbeitet von LordKitchener
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb LordKitchener:

Genau daran muss er sich eben nicht zwangsläufig halten. Insbesondere bei den 1.000 Kilometern. Im Gesetz steht auch nirgends, dass man nicht ein geladenes Magazin oder eine geladene Waffe im Tresor haben darf. Oder früher war die Gelbe WBK unbegrenzt und irgend ein Amt hat nach 200 (?) Waffe weitere Eintragungen abgelehnt und hat vor Gericht Recht bekommen.

 

Aha, ein Richter darf sich also das Gesetz so auslegen wie er es will ? 

😂😂😂

 

Kannst dich gerne mal bei Gericht informieren wie das mit dem Führen auf dem Weg zu Jagd ist .

Wo findest du eine Entfernungsbeschränkung zum führen ? 

Mach mal die Vorbereitung zur Jägerprüfung  , dann lernst du was du als Jäger mit Waffen machen darfst und was nicht. Dann legst du eine Prüfung bei staatlicher Stelle ab. Danach bist du im Bilde was du als Jäger mit Waffen machen darfst, und was nicht . 

 

Ansonsten kommt mich dein Verhalten fast wie in dem Witz vor , bei dem ein Autofahrer auf der Autobahn gerade die Verkehrsnachrichten hört. 

"Vorsicht auf der Autobahn kommt ihnen ein Falschfahrer entgegen "

Dabei murmelt der Autofahrer für sich " Ein Falschfahrer ? ALLE ! "

 

Tut mir Leid, wenn Sportschützen ihre Waffen nicjt führen dürfen . Aber das dürfen Jäger zum Schießstand ja auch nicht. 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb LordKitchener:

Genau daran muss er sich eben nicht zwangsläufig halten. Insbesondere bei den 1.000 Kilometern. Im Gesetz steht auch nirgends, dass man nicht ein geladenes Magazin oder eine geladene Waffe im Tresor haben darf. Oder früher war die Gelbe WBK unbegrenzt und irgend ein Amt hat nach 200 (?) Waffe weitere Eintragungen abgelehnt und hat vor Gericht Recht bekommen.

 

Mit Recht . Eine gelbe WBK oder gültiger Jagdschein ist keine Rote WBK .

Im Gesetz steht das Waffen für den Bedürfnis umfassenden Zweck erworben werden dürfen . 

Bei 200 Waffen ist es  halt Sammeln . Nicht Hagen und kein Sportschiessen damit . 

Geschrieben
Am 27.5.2021 um 15:01 schrieb Frank222:

Und wenn mir Jemand eins über den Hut gibt um an meine Waffe zu kommen, werde ich keinesfalls meine Gesundheit oder gar mein Leben für ein blödes Stück Stahl und Holz aufs Spiel setzen. Ich habe nur ein Leben!

Ich finde es wunderbar hier von so vielen zu lesen wie viel Vertrauen sie offenbar in Menschen haben. Selbst wenn es Kriminelle sind, die sich mit Gewalt Waffen beschaffen; das Vertrauen, dass sie ihr Opfer am Leben lassen ist trotzdem da.
Herzerwärmend 🙂

Scherz beiseite, die Wahrscheinlichkeit nach Herausgabe getötet zu werden ist nicht gering und die Kontrolle darüber liegt zu dem Zeitpunkt alleine bei diesen Kriminellen. Mindestens kann man wohl davon ausgehen, dass das "blöde Stück Stahl und Holz" schlussendlich für weitere kriminelle Zwecke benutzt wird, folglich noch weitere Opfer und Leid verursacht.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 43 Minuten schrieb raze4711:

Mit Recht . Eine gelbe WBK oder gültiger Jagdschein ist keine Rote WBK .

Im Gesetz steht das Waffen für den Bedürfnis umfassenden Zweck erworben werden dürfen . 

Bei 200 Waffen ist es  halt Sammeln . 

Du bist es doch, der darauf pocht "Ätsch, Ätsch" steht nicht im Gesetz! 1.000 km Fahrt ist ein Transport und keine Fahrt mehr ins Revier wenn man sich des Umkehrschlusses der Gelben WBK bedient.

 

Ab wann ist es des denn eher Sammeln als Jagd/Sport? 200, 100, 50, 25, 10, 5 Stück?

Ab wann ist es noch eine echte Fahrt ins Revier? 100, 50, 25 km? 

 

Dass es immer irgendwo eine Grenze gibt, ist klar. Grenzen sind oft eher willkürlich - je nachdem wer das "Recht" auslegt. Der nächste Richter hätte gesagt, 50 Waffen sind noch fürs Sportschießen ok und der nächste 100 km Fahrt ins Revier sind gerade noch glaubhaft. So, jetzt kommt aber der Oberhammer: Selbst wenn sich der Gesetzgeber auf eine im Gesetz festgeschriebene Grenze einlässt, so kann er sie immer wieder ändern. Das kann mal positiv sein, mal negativ. Aber ein ultimatives, objektives, gottgleiches "Recht" gibt es damit nicht mehr. 

 

Bearbeitet von LordKitchener
Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb LordKitchener:

Du bist es doch, der darauf pocht "Ätsch, Ätsch" steht nicht im Gesetz! 1.000 km Fahrt ist ein Transport und keine Fahrt mehr ins Revier wenn man sich des Umkehrschlusses der Gelben WBK bedient.

 

Ab wann ist es des denn eher Sammeln als Jagd/Sport? 200, 100, 50, 25, 10, 5 Stück?

Ab wann ist es noch eine echte Fahrt ins Revier? 100, 50, 25 km? 

 

Dass es immer irgendwo eine Grenze gibt, ist klar. Grenzen sind oft eher willkürlich - je nachdem wer das "Recht" auslegt. Der nächste Richter hätte gesagt, 50 Waffen sind noch fürs Sportschießen ok und der nächste 100 km Fahrt ins Revier sind gerade noch glaubhaft. So, jetzt kommt aber der Oberhammer: Selbst wenn sich der Gesetzgeber auf eine im Gesetz festgeschriebene Grenze einlässt, so kann er sie immer wieder ändern. Das kann mal positiv sein, mal negativ. Aber ein ultimatives, objektives, gottgleiches "Recht" gibt es damit nicht mehr. 

 

Noch einmal..... bei der Fahrt zur Jagdgelegenheit ist die Entfernung nicht relevant. Auch wenn du es nicht so siehst, sieht es der Rest der Welt genau so. 

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb LordKitchener:

Du bist es doch, der darauf pocht "Ätsch, Ätsch" steht nicht im Gesetz! 1.000 km Fahrt ist ein Transport und keine Fahrt mehr ins Revier wenn man sich des Umkehrschlusses der Gelben WBK bedient.

 

Ab wann ist es des denn eher Sammeln als Jagd/Sport? 200, 100, 50, 25, 10, 5 Stück?

Ab wann ist es noch eine echte Fahrt ins Revier? 100, 50, 25 km? 

 

Dass es immer irgendwo eine Grenze gibt, ist klar. Grenzen sind oft eher willkürlich - je nachdem wer das "Recht" auslegt. Der nächste Richter hätte gesagt, 50 Waffen sind noch fürs Sportschießen ok und der nächste 100 km Fahrt ins Revier sind gerade noch glaubhaft. So, jetzt kommt aber der Oberhammer: Selbst wenn sich der Gesetzgeber auf eine im Gesetz festgeschriebene Grenze einlässt, so kann er sie immer wieder ändern. Das kann mal positiv sein, mal negativ. Aber ein ultimatives, objektives, gottgleiches "Recht" gibt es damit nicht mehr. 

 

 

Gesetze können nur von der Regierung geändert werden. Nicht von einem Richter. Da die Regierung keinen Wert für die Entfernung zur Jagd festgelegt hat , gibt es also auch kein Gesetz dazu . 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb raze4711:

Gesetze können nur von der Regierung geändert werden. Nicht von einem Richter. 

Von Richterrecht hast du wohl noch nie was gehört? Keine Entfernung im Gesetz anzugeben ist wohl als undefiniert anzusehen. Und ein Richter kann das dann hinterher sehr wohl definieren.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb raze4711:

bei der Fahrt zur Jagdgelegenheit ist die Entfernung nicht relevant. Auch wenn du es nicht so siehst, sieht es der Rest der Welt genau so. 

Ich bin gespannt wann dein Fall "(Ex) Jäger dachte irrtümlich er dürfte mit einer obskuren Begründung seine Waffen in ganz Deutschland spazieren fahren" in der Rechtsecke von Visier oder DWJ auftauchen wird...

Bearbeitet von LordKitchener
Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb JägermitHut:

Aber nicht der einzige Weg.

Welche wären die anderen Wege?

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