Zum Inhalt springen
IGNORED

Regierung will Jägern das "horten" von Munition verbieten!


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb lrn:

...das Privileg ..., das der Gesetzgeber dem Sportschützen mit der gelben WBK und dem Jäger mit dem Jagdschein zugesteht.

Äh... ja. So kann man das sehen. Im Vergleich zu den meisten EU-Ländern wohl eher "die Gängelung, die uns der Gesetzgeber zumutet."

  • Gefällt mir 4
  • Wichtig 1
Geschrieben

Wenn es Jagdschein / gelbe WBK nicht gäbe, hätte man das Bedürfnisnachweis- und Voreintragsgehampel von Anfang an bei jeder einzelnen Waffe. Insofern ist Jagdschein und gelbe WBK eine Vereinfachung und der Sportschütze und der Jäger gegenüber einem normalen Antragsteller privilegiert.

 

Nur das und nichts anderes ist damit gemeint. Seht das doch mal nüchtern und macht nicht gleich aus jedem Rechtsbegriff ein Reizwort. Daß wir ein restriktiveres Waffenrecht als anderswo haben, teils chaotisch, teils sinnlos, das weiß ich schon auch...

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb lrn:

und nicht das Privileg mißbrauchen, das der Gesetzgeber dem Sportschützen mit der gelben WBK und dem Jäger mit dem Jagdschein zugesteht.

Es scheint mir schwierig, jemandem, der eine vom Gesetzgeber geschaffene Regelung nutzt, so wie der Gesetzgeber sie geschrieben hat, "Missbrauch" vorzuwerfen. 

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 2
Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Es scheint mir schwierig, jemandem, der eine vom Gesetzgeber geschaffene Regelung nutzt, so wie der Gesetzgeber sie geschrieben hat, "Missbrauch" vorzuwerfen. 

 

Ist aber leider so, auch wenn das vielleicht nicht absichtlich geschieht.

 

Daß die Regelung mißraten und schlecht formuliert ist, wie so vieles, was im WaffG herumgedoktert wurde, dem stimme ich zu. Das WaffG wäre -juristisch gesehen- vom Aufbau im Grunde her eigentlich ganz gut gemacht, zumindest deutlich systematischer als der vorherige Wirrwar; in vielen Details wie diesem hier dann aber oft oft ziemlicher Pfusch. Urheber in diesem Fall: damalige Bundesregierung (Kabinett Schröder), von der kam der zugrundeliegende Gesetzesvorschlag, nachgewürzt durch Verschärfungswünsche des Bundesrats.

 

Unschön, wenn ich an der offenbar herrschenden WO-Forumsmeinung rütteln muß, die ist aber schlicht unzutreffend: Zahlenmäßig unbestimmt heißt nicht unbeschränkt.

Bearbeitet von lrn
Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb lrn:

Ist aber leider so, auch wenn das vielleicht nicht absichtlich geschieht.

Also gerade bei einem verwaltungsrechtlichen Gegenstand, bei dem niemandem etwas weggenommen wird, denke ich, dass man keinem Bürger vorwerfen sollte, das, was ihm allerhöchst-großzügig gestattet wird, auch anzunehmen.

 

Einem Funkamateur ist man doch vernünftigerweise (unvernünftige Leute schon!!) nicht böse, wenn er die ihm erlaubte Leistung und Antennenrichtwirkung für so etwas verschwenderisch-luxuriöses wie Erde-Mond-Erde-Verkehr nutzt, jedenfalls solange er seiner Verpflichtung nachkommt, diese Feldstärke auch tatsächlich auf den Mond und nicht auf Nachbars Laptop abzustrahlen.

Geschrieben
10 hours ago, lrn said:

 hätte man das Bedürfnisnachweis- und Voreintragsgehampel von Anfang an bei jeder einzelnen Waffe.


Tja.....irgendwie ticken die Uhren da in DE anders als in CH.....okay Bedürfnis wird auch hier abgefragt, sofern es sich nicht um Sport-, Jagd- oder Sammelzwecke handelt*, aber groß nachweisen muss ich das nicht....es gibt auch kein Voreintragsgehampel und pro WES werden zumindest hier in ZH ohne große Nachfrage drei Waffen genehmigt.....pro WES und keiner** hindert Dich daran mehrere Gesuche auf einmal oder im Jahr zu stellen, deren Zahl ist unbegrenzt**. Unnötig hinzuzufügen, dass die dort genehmigten Waffen in keiner Weise kastriert sind, bis auf die Magazinvorgaben der EU.....

 

*= https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/gesuche_formulare/erwerb/gesuch_wes-d.pdf

 

**= Außer Dein Geldbeutel oder die Holde, die, die Hosen an hat.....

 

Warum funzt das hier in CH ohne Probleme...während in DE bei solchen Forderungen der Untergang an die Wand gemalt wird? Unterscheiden sich die Schweizer Bürger so stark von den Deutschen Bürgern, dass letztere auf diese Weise vom Staat vom Gesetzgeber gegängelt und nichts anderes ist das, werden müssen?

Dass wenn Leutchen gegängelt werden, diese nach Umgehungsstrategien suchen und den Freiraum der ihnen da noch zugestanden wird bis zum Äußersten ausreizen bzw. versuchen auszureizen....ist doch kein Wunder.....und um noch mal auf das Beispiel des "Mißbrauch der gelben WBK als eine Art "Sammler-WBK"" zurück zu kommen.....wo war die Behörde bei der 50sten, bei der 100stem usw. Waffe? 

Ach ja.....wenn mich richtig erinnere kamen bei der Aussprache oder besser der Verarschung der Verbände bezüglich der Restriktion der WBK Gelb lediglich ein oder zwei Beispiele auf den Tisch.....soviel zu den "offenbar eine Mehrzahl solcher Extremfälle". 

 

bj68

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 2
Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb BJ68:

Unterscheiden sich die Schweizer Bürger so stark von den Deutschen Bürgern, dass letztere auf diese Weise vom Staat vom Gesetzgeber gegängelt und nichts anderes ist das, werden müssen?

Der Deutsche ist gerne Untertan.

Er braucht für alles eine Anleitung. Freiheit ist ihm suspekt. Den Rest gibt er gerne her, für eine staatliche in alle Lebensbereiche eingreifende Kaskoversicherung.

 

Warum glaubst Du, das eine Bevölkerung solche Luschen sonst wählt, und freiwillig am Gängelband läuft? Die Biokartoffel ist schlichtweg ein Idiot.

  • Gefällt mir 4
  • Wichtig 3
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb BJ68:

Tja.....irgendwie ticken die Uhren da in DE anders als in CH.....

 

Warum funzt das hier in CH ohne Probleme...während in DE bei solchen Forderungen der Untergang an die Wand gemalt wird? Unterscheiden sich die Schweizer Bürger so stark von den Deutschen Bürgern, dass letztere auf diese Weise vom Staat vom Gesetzgeber gegängelt und nichts anderes ist das, werden müssen?

 

Nach deutschem Verständnis müßten sich Schweizer und Österreicher mit dem liberaleren Waffenrecht ja eigentlich schon längst selber ausgerottet haben...

 

Woher diese Paranoia in der Politik kommt, weiß ich auch nicht. Kann ich nur vermuten. Wahrscheinlich hofft man vor allem heutzutage, man könne durch Verschärfung des Waffenrechts bei großen Teilen der Bürger den Eindruck erwecken, man sei sehr aktiv auf dem Gebiet der Kriminalitäts- oder gar der Terrorismus-Bekämpfung, und könne den Bürger von den wahren, zahllosen Defiziten auf diesem Gebiet ablenken.

 

Und offenbar funktioniert das auch ganz gut...

 

vor 4 Stunden schrieb BJ68:

Dass wenn Leutchen gegängelt werden, diese nach Umgehungsstrategien suchen und den Freiraum der ihnen da noch zugestanden wird bis zum Äußersten ausreizen bzw. versuchen auszureizen....ist doch kein Wunder.....und um noch mal auf das Beispiel des "Mißbrauch der gelben WBK als eine Art "Sammler-WBK"" zurück zu kommen.....wo war die Behörde bei der 50sten, bei der 100stem usw. Waffe? 

Ach ja.....wenn mich richtig erinnere kamen bei der Aussprache oder besser der Verarschung der Verbände bezüglich der Restriktion der WBK Gelb lediglich ein oder zwei Beispiele auf den Tisch.....soviel zu den "offenbar eine Mehrzahl solcher Extremfälle". 

 

Was die Behörden betrifft, haben jene diese Praxis in der großen Überzahl halt toleriert bzw. bürgerfreundlich ausgelegt. Der Hamburger Behörde schien der Bogen dann irgendwann überspannt, und spätestens aber durch das BVerwG-Urteil -so vermute ich- ist man dann wohl im Innenministerium auf die Sache aufmerksam geworden.

Genaueres dazu weiß ich leider nicht und kann nur mutmaßen. Wenn Du Quellen hast zu der Entstehung der Restriktion der gelben WBK, würden mich die  sehr interessieren.

 

Daß der Einzelne versucht, das bestmöglich auszunutzen, ist auch klar; dagegen ist ja gar nichts einzuwenden, solange es im Rahmen des geltenden Rechtsrahmens bleibt - auch wenn der einmal unbestimmt ist. Wohlgemerkt, unbestimmt ist etwas anderes als unbegrenzt!

 

Sehr schlau war der Kläger in dem genannten Fall jedenfalls nicht beraten, was man bei Lektüre der Urteile auch an den vorgebrachten hanebüchenen Argumenten seines Prozeßvertreters sieht. Wäre dieser waffenrechtlich bewandert gewesen, hätte er unschwer erkennen müssen, daß der Gesetzgeber eben gerade keinen unbeschränkten Freibrief zum Waffenkauf wollte (steht schon in der WaffVwV, und -für den Juristen- in der einschlägigen Literatur und in den Gesetzesbegründungen). Erfolgsaussichten dieser Klage: von vorneherein praktisch null. Und so hätte man durchaus auf die Idee kommen können, daß es zumindest für alle anderen sehr, sehr viel besser gewesen wäre, die Angelegenheit daher auf sich beruhen zu lassen.

 

Wie viele Fälle es tatsächlich gibt bzw. gab, weiß ich natürlich nicht, zumal ja eben gerade keine feste Grenze definiert war. Jedenfalls hat sie einer nun erfolgreich ausgetestet.

Mir sind selbst nur wenige Fälle persönlich bekannt, die allerdings bisher nicht aufgefallen sind. Nun ist es egal - man hat es ja geschafft, daß die Grenze nun definiert ist.

Ich kenne aber sehr viele Fälle, die nun von der praktisch herbeibeschworenen Beschränkung der gelben WBK betroffen sind - nämlich alle Sportschützen!

 

Moral von der Geschicht: Was die Jägerschaft betrifft, kann man dieser nur raten, die ebenfalls zahlenmäßig unbestimmte Grenze des Erwerbs auf Jagdscheins nicht mit Gewalt auszutesten, und, wie ich schon geschrieben habe, mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand zu walten.

Das heißt nicht mehr und nicht weniger, als die geltende und keinesfalls neue Rechtslage zu beachten: Bedürfnisprinzip, Waffe muß geeignet und erforderlich sein. Man sollte also für jede Waffe eine konkrete neue Verwendungsmöglichkeit einigermaßen sinnvoll darlegen können, dann ist es überhaupt kein Problem.

 

Der Vergleich mit den Funkamateuren paßt nicht, Proud NRA Member, weil die eine für jedes Frequenzband fix definierte höchstzulässige Sendeleistung haben. Bei Jägern (und ehemals Sportschützen*) ist es anders: die dürfen diejenige Leistung "abrufen", die sie benötigen. Wenn die nicht dauernd von der Behörde im Einzelfall vorher geprüft wird (das ist ja gerade der Sinn des Jagdscheins und der gelben WBK), heißt das nicht, daß man sich nicht dran halten müsse.

 

 

*Korrektur: Letztendlich können es die Sportschützen formell immer noch, aber nun müssen sie ab der 11. "gelben" Waffe halt wieder den beschwerlicheren Weg des Nachweises per Verbandsbestätigung gehen.

Bearbeitet von lrn
Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb lrn:

Moral von der Geschicht: Was die Jägerschaft betrifft, kann man dieser nur raten, die ebenfalls zahlenmäßig unbestimmte Grenze des Erwerbs auf Jagdscheins nicht mit Gewalt auszutesten, und, wie ich schon geschrieben habe, mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand zu walten.

Das schützt einen nicht vor einer eigenen restriktiven Auslegung seiner Behörde und diese bekommt vor dem Verwaltunsggericht natürlich Recht, denn so steht es im Gesetz.

Bei Zweifeln (unbegründet) kann die Behörde einfach den Bedürfnachweis fordern und im Rahmen der Erforderlichkeit ablehnen, wenn bereist eine geignete waffe vorhanden ist.

Auch die veräußerung der vorhandenen Waffe für einen Neukauf, ist im sauberen rechtlichen Rahmen.

Kann man eigentlich nicht missverstehen.

Hat man einen kauzigen SB ist man ruckzuck an der kurzen Leine.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Valdez:

Also ich habe noch die RWS Kleinpackungen zu 5 Patronen.....nach alter Waidmannssitte.

Ja so hat es der deutsche Waidmann gelernt.

Zwei Patronen für den Stand und die restlichen drei Patronen für die Jagd.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb lrn:

Moral von der Geschicht: Was die Jägerschaft betrifft, kann man dieser nur raten, die ebenfalls zahlenmäßig unbestimmte Grenze des Erwerbs auf Jagdscheins nicht mit Gewalt auszutesten.....

Ja, so ist es, genauso, wie auch folgender Spruch:

 

Reden (Altdeutsch für Posten, oder vielleicht auch Posen) ist Silber und Schweigen (und vor allem klug und weitsichtig handeln) Gold!

 

Insbesondere in einem so öffentlichen Forum wie WO.

Bearbeitet von chr
Geschrieben
Am 6.4.2021 um 14:46 schrieb JägermitHut:

Ich finde es interessant, wie hier Gesetze erfunden werden. Ist wohl der Neid.

 

Machen wir es so: Wenn ich mal irgendwelche rechtlichen Zweifel haben sollte, werde ich mich vertrauensvoll an Dich wenden und um Klärung bitten. ;)Dem inkompetenten Arzt erklärst Du doch schließlich bestimmt auch immer, was Du hast und wie es zu behandeln ist.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb lrn:

 

Machen wir es so: Wenn ich mal irgendwelche rechtlichen Zweifel haben sollte, werde ich mich vertrauensvoll an Dich wenden und um Klärung bitten. ;)Dem inkompetenten Arzt erklärst Du doch schließlich bestimmt auch immer, was Du hast und wie es zu behandeln ist.

Vielleicht bist du einfach nur dumm und zu dumm, um es zu bemerken.

Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb JägermitHut:

Neid?

Nö, habe selber die grüne Pappe.

 

Aber ich halte es für sehr naiv sich auf etwas so dermaßen zu stützen, was wenn man es übertreibt mit einem Fingerschnipp politisch kassiert wird.

 

q.e.d. die gelbe Karte

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb JägermitHut:

Vielleicht bist du einfach nur dumm und zu dumm, um es zu bemerken.

Weil ich Deine zahlreichen recht amüsanten virtuosen Rechtsinterpretationen nicht verstehen mag? Oder weil ich -trotz kläglicher Erfolgsaussichten, wie die Erfahrung zeigt- mich damit auseinandersetze und das richtig zu stellen und zu erklären versuche?

 

Das Problem ist, daß man manchen Krampf nicht reinen Gewissens unwidersprochen stehen lassen kann, sorry. Auch wenn man dann von Dir ein Neider und ein Depp geheißen wird.

 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb chr:

 

Aber ich halte es für sehr naiv sich auf etwas so dermaßen zu stützen, was wenn man es übertreibt mit einem Fingerschnipp politisch kassiert wird.

 

q.e.d. die gelbe Karte

Ja, die Sportschützen haben es mit der gelben WBK einfach übertrieben und ständig die Trommelmagazine auf dem Stand - da musste politisch gehandelt werden. Sind wirklich selber Schuld, die Sportschützen. 😉Hätten Sie sich immer nur weniger als 10 Waffen auf die Gelbe WBK gekauft und nur kleine Magazine, wäre das nicht passiert.😅

 

Ich habe mir neulich 2000 Schuss auf einmal gekauft. Ich bin mit Sicherheit Schuld daran, wenn der Munitionserwerb mal eingeschränkt wird. Hätte ich immer nur 200 Schuss gehabt, müsste der Gesetzgeber den Besitz nicht auf 200 (150,100,30) Schuss beschränken.

😉

Solche Beschränkungen kommen so oder so. Vorauseilender Gehorsam nützt da gar nichts.

 

Ich persönlich habe nur 4 halbautomatische Langwaffen, weil ich nicht mehr brauche. Aber jeder, der sich Rahmen bestehenden Rechts mehr kauft, hat mein Verständnis. So lange es ein Recht noch gibt, sollte man es nützen.

 

Das ist wie mit dem Baurecht auf Sylt. Klug ist, wer noch baute, als es möglich war. Heute kannst du auf weiten Teilen der Insel nur noch ein bestehendes Haus abreissen und ein gleich großes an selber Stelle errichten. 

 

Hätten die Sylter mal.... lassen wir es.😋

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.