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IGNORED

Regierung will Jägern das "horten" von Munition verbieten!


HangMan69

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Die bekommen eben mit, dass sie die Schlinge noch viel enger ziehen dürfen, als sie gedacht hätten.

Im Prinzip können sie von jedem Jäger einen bedürfnisnachweis verlangen und nach eigenem Gutdünken feststellen, ob ihnen die Begründung ausreicht oder einen Oberjägermeister heranzitieren. der dann attestiert, dass 4 Langwaffen doch genug sind.

Das wird in ganz kurzer Zeit zur Regel werden.

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vor 8 Minuten schrieb karlyman:

 

Verlangen können sie zunächst mal vieles, ja.

Genau. Und bewilligen auch nach eigenem Gutdünken.

Auch wenn du da wieder blauäugig bist.

Über allem schwebt eben das bedürfnis und die Erforderlichkeit.

Und das wird auch schon genauso gehandhabt. man wird es nur noch sehr viel enger fassen. Das absolut unumgängliche ist die atuelle marschrichtung.

So wie bei den Kurzwaffen. Da giubst auch keine Begrenzung. Anders als Sportschützen können Jäger aber keine konkreten technischen Vorgaben nach regelwerk vorlegen.
Da ist mit den Vorgaben J/100m und dann noch etwas Büchse, Flinte oder Kombinierte Schluss mit Bedarf

 

Fehlt nur noch SW, der schonmal proaktiv einschränkende gesetzliche Regeln fordert, sodass man wenigstens noch 4 LW bekommt 🤣

Bearbeitet von Gast
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vor 10 Minuten schrieb karlyman:

Ich bin auch in Ba.-Wü...

Dito.

vor 10 Minuten schrieb karlyman:

Habe bislang nichts von deren Anwendung mitbekommen. 

Ich habe irgendwas im Neckar-Odenwald-Kreis in der Erinnerung, wo nach 3-4 HA Schluss sein soll. Und das, obwohl das der Wahlkreis des „Jagdministers“ Hauk ist.

Vielleicht kann das nochmal jemand verifizieren.

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Voilà: https://docplayer.org/26094899-Hinweise-des-innenministeriums-zum-vollzug-des-waffenrechts-vom-20-maerz-az-279-1.html

Der ursprünglich mal 2013 von @alter_Opa gepostete link ist tot. Vielleicht hat das Innenministerium unter Herrn Strobl ja ein schlechtes Gewissen bekommen und das Ding kassiert, wer weiß das schon?

 

Bearbeitet von Josef Maier
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Am 3.4.2021 um 19:25 schrieb Waffen Tony:

Genau. Und bewilligen auch nach eigenem Gutdünken.

Auch wenn du da wieder blauäugig bist.

 

1. Bewilligen oder nicht bewilligen dürfen sie - nach Rechtslage.

2. Hat mit Blauäugigkeit nichts zu tun, nur mit einem sich-nicht-der-Willkür-fügen. 

3. Man kann sich in die Ecke setzen, stets mit den Schultern zucken und vor sich hinmurmeln "ist eben so, die machen das eh so". Oder auch nicht. 

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Am 3.4.2021 um 19:31 schrieb P22:

Ich habe irgendwas im Neckar-Odenwald-Kreis in der Erinnerung, wo nach 3-4 HA Schluss sein soll.

 

Auf die (gerichtsfeste) Begründung wäre ich auch mal gespannt. 

4 HA, und auch der 5. noch, können völlig unterschiedlich konfigurierte/konstruierte Büchsen sein; und mit Horten noch rein gar nichts zu tun haben. 

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vor 2 Minuten schrieb karlyman:

 

1. Bewilligen oder nicht bewilligen dürfen sie - nach Rechtslage.

2. Hat mit Blauäugigkeit nichts zu tun, nur mit einem sich-nicht-der-Willkür-fügen. 

3. Man kann sich in die Ecke setzen, stets mit den Schultern zucken und vor sich hinmurmeln "ist eben so, die machen das eh so". Oder auch nicht. 

Du verstehst zunehmend nicht mehr was tatsächlich läuft.

Niemand zucjt und murmelt.

Man kann aber aufmerksan´m verfolgen, dass genau das stattfindet was du für dein Wohlbefinden ausblendest.

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vor 5 Minuten schrieb karlyman:

 

Auf die (gerichtsfeste) Begründung wäre ich auch mal gespannt. 

4 HA, und auch der 5. noch, können völlig unterschiedlich konfigurierte/konstruierte Büchsen sein; und mit Horten noch rein gar nichts zu tun haben. 

Hats du die letzten Jahre verschlafen?

Was sagt dir der § 8 WaffG -insbesondere die Erforderlichkeit- und die einschlägige Rechtssprechung dazu?

Ob das unterschiedliche Büchsen sind interessierz keine Sau. Der Jagdscheininhaber muss die erfoderlichkeit begründen.

Das kann er in der Regel nicht.

Es wird in ganz naher Zukunft eine ganz enge Auslegung dazu stattfinden.

 

Aber man kann natürlich weiter träumen

 

 

Bearbeitet von Gast
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Mir ist die Tasachen negierende Blauäigigkeit wiederum fremd.

Aer genau sowas ist der Grund dafür, dass wir da stehen, wo wir sind.

wir haben das BeWAZ (Beste Waffegesetz Aller Zeiten) und es wird immer schneller immer besser

 

 

Bearbeitet von Gast
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vor 1 Minute schrieb Waffen Tony:

Hats du die letzten Jahre verschlafen?

 

 

Nein, die letzten Jahre habe ich mir mehr als 4 HA auf JS zugelegt. 

Nicht "gesammelt", sondern einfach diverse Büchsen/Flingen in diversen Kalibern für diverse Zwecke.  

Ein Einzel-Bedürfnis-Nachweis war und ist nicht erforderlich nach geltender Rechtslage, wenngleich ein Nachfragen der Behörde ggf. erfolgen kann. 

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In meinem Fall geht's übrigens nicht "weiter so", weil ich im wesentlichen das habe, was ich mir gewünscht habe bzw. meine zu benötigen. 

Von der Behörde kam nie ein "böses Wort".... was der Gesetzgeber vielleicht mal tun wird, wird man sehen, wenn er es tut, und dann sind ggf. Schritte zu überlegen. 

Und das mit dem "Tor"... na, das sage (oder meine) ich nicht, das hast du selbst gesagt. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 14 Minuten schrieb Waffen Tony:

Aber bei der Rechtslage nimmst du besser nochmal nachhilfe.

 

Ach... 

Das letzte Mal, als ich § 13 Abs. 1 u. 2 WaffG las, stand da unter Abs. 2:

"Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen."

 

Solltest du beim § 13 WaffG eine geänderte Rechtslage kennen, so scheue dich nicht, diese mitzuteilen. 

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Auch du weisst, dass 8 sowohl 13 als auch 14 sticht.

Hast du bei der gelben aber nciht gegkaubt und willst du bei allem anderen auch nicht wahrhaben.

Das ändert nur nichts am behördenhandeln ud gerichtlicher Manifestation.

Es hat ja einen grund, warum wir da stehen wo wir stehen.

 

Der Austausch hat leider keinen Mehrwert.

 

 

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Daß keine Prüfung der Voraussetzungen stattfindet, heißt nicht, daß man einfach fröhlich kaufen kann, was und wieviel man will (auch wenn das in der Praxis wohl oft so gehandhabt wird)! Es gilt immer das Bedürfnisprinzip: geeignet und erforderlich.

 

Je öfter diese Freiheit zum (an-)"sammeln" etc. mißbraucht wird, umso eher droht den Jägern eine Beschränkung, wie sie wir Sportschützen kürzlich mit der gelben WBK hinnehmen mußten.

Hier dürfte der Mißbrauch der gelben WBK als eine Art "Sammler-WBK" durch einige ganz besonders schlaue Sportschützen wohl der Auslöser gewesen sein: einer mit 141 Waffen hat beispielsweise erfolglos bis in höchste Instanz seine Behörde verklagt, weil die keine 142. und 143. mehr eintragen wollte, darunter einen Repetierer 8x57IS, weil er schon 16 (!) davon im gleichen Kaliber besitze und eine weitere Waffe deswegen nicht erforderlich sei.

Und da es offenbar eine Mehrzahl solcher Extremfälle gibt, sah man Handlungsbedarf, und jetzt müssen halt alle drunter leiden und künftig ab der 11. Waffe ein Bedürfnis glaubhaft machen, wie bei der grünen WBK auch.

 

Bei den Jägern ist es letztendlich vergleichbar; hier stellt halt der Jagdschein die Erwerbserlaubnis dar, ähnlich wie beim Sportschützen die gelbe WBK. Man sollte seine Rechte daraus natürlich auch nutzen, aber halt mit Augenmaß und etwas gesundem Menschenverstand. Mit den oben genannten paar Halbautomaten dürfte da (hoffentlich) noch kein Problem entstehen, aber eine einigermaßen sinnvolle Begründung für jede Waffe sollte man nennen können.

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vor 14 Minuten schrieb lrn:

Bei den Jägern ist es letztendlich vergleichbar; hier stellt halt der Jagdschein die Erwerbserlaubnis dar, ähnlich wie beim Sportschützen die gelbe WBK. Man sollte seine Rechte daraus natürlich auch nutzen, aber halt mit Augenmaß und etwas gesundem Menschenverstand. 

 

Volle Zustimmung.

 

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18 hours ago, lrn said:

Hier dürfte der Mißbrauch der gelben WBK als eine Art "Sammler-WBK" durch einige ganz besonders schlaue Sportschützen wohl der Auslöser gewesen sein: einer mit 141 Waffen hat beispielsweise erfolglos bis in höchste Instanz seine Behörde verklagt, weil die keine 142. und 143. mehr eintragen wollte, darunter einen Repetierer 8x57IS, weil er schon 16 (!) davon im gleichen Kaliber besitze und eine weitere Waffe deswegen nicht erforderlich sei.

und wieder die Frage.....welche Rechte/Freiheiten von anderen schränkt dieser Mensch ein, wenn er den 100sten Repetierer 8x57IS erwerben möchte? Wo ist das verdammte Problem dabei?

 

Außer dass sich einige Bürokraten auf den Schlipps getreten fühlen......

 

bj68

 

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vor 37 Minuten schrieb BJ68:

und wieder die Frage.....welche Rechte/Freiheiten von anderen schränkt dieser Mensch ein, wenn er den 100sten Repetierer 8x57IS erwerben möchte? Wo ist das verdammte Problem dabei?

 

...die aktuelle Gesetzeslage gibt es halt nicht her. Kann man ohne weiteres ändern, wenn man es als Gesetzgeber möchte. Will man aber nicht. Find ich auch schaize, aber so ist es leider nun mal.

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vor 41 Minuten schrieb BJ68:

und wieder die Frage.....welche Rechte/Freiheiten von anderen schränkt dieser Mensch ein, wenn er den 100sten Repetierer 8x57IS erwerben möchte? Wo ist das verdammte Problem dabei?

 

Hab ich doch schon beantwortet. Daß jetzt halt für alle ab der 10. auf gelbe WBK Ende ist, und ab dem 11. das Formular- und Bestätigungsgehampel losgeht. Und sowas kann durchaus für Jäger auch drohen.

 

Wer 100 Repetierer 8x57IS kaufen möchte, konnte und kann das ja gerne tun. Aber dann soll er halt bitte dafür die passende Erlaubnis beantragen (Sammler oder Händler), und nicht das Privileg mißbrauchen, das der Gesetzgeber dem Sportschützen mit der gelben WBK und dem Jäger mit dem Jagdschein zugesteht.

 

Oder halt auf eine Gesetzesänderung hinwirken. Mir wär' s recht. Es ist ja nicht so, daß ich die geltende Rechtslage nun für das Gelbe vom Ei halte.

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