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IGNORED

Eintragung Wechselsystem


**Peter**

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moin,

das amt hat keine bedürfnisbescheinigun inhaltlich zu ändern !

woher kommt diese immer wieder mal vorgebrachte überzeugung, ein sachbearbeiter auf der behörde könne die vom verband erstellte bedürfnisbescheinigung einfach mal so umschreiben ?

@fantsy:  auch OHNE die obige aussage - er hat doch eh schon ein bedürfnis für .50 AE !

 

Bearbeitet von Handgunner
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vor 24 Minuten schrieb Handgunner:

moin,

das amt hat keine bedürfnisbescheinigun inhaltlich zu ändern !

woher kommt diese immer wieder mal vorgebrachte überzeugung, ein sachbearbeiter auf der behörde könne die vom verband erstellte bedürfnisbescheinigung einfach mal so umschreiben ?

 

mein Amt hat das schon gemacht, nach Rücksprache mit dem Verband, Voreintrag von Pistole .22 auf Revolver .22 geändert!

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ich hatte mal eine PS in 9mm. Dazu hatte ich ein .45 Wechselsystem mit eigenem Bedürfnis.

Auf dem Amt habe ich die Waffe virtuell (elektronisch im NWR) auseinander nehmen lassen und sie zu einer .45er mit 9mm Wechselsystem wieder zusammensetzen lassen. Wurde alles so in der WBK eingetragen.

Alles kein Problem. Man muss die Teile nur schon haben. Der TE hat ja noch nichts gekauft.

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Bedürfnis für .50 AE holen, die Waffe in .44 des Kollegen und das WS in .50 AE einem Händler übergeben lassen und dort WS/Grundwaffe passend als Grundwaffe in .50 AE und WS in .44 im NWR umschreiben lassen.

Du musst eben einen Händler finden der sich im NWR auskennt und gewillt ist das gegen eine Gebühr umzuschreiben.

Guter Kontakt zu Büchsern hilft oder bei einem der größeren Waffenhändler anfragen.

 

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vor 1 Stunde schrieb Tauri:

ich hatte mal eine PS in 9mm. Dazu hatte ich ein .45 Wechselsystem mit eigenem Bedürfnis.

Auf dem Amt habe ich die Waffe virtuell (elektronisch im NWR) auseinander nehmen lassen und sie zu einer .45er mit 9mm Wechselsystem wieder zusammensetzen lassen. Wurde alles so in der WBK eingetragen.

Alles kein Problem. Man muss die Teile nur schon haben. Der TE hat ja noc

Bearbeitet von CZM52
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