Zum Inhalt springen
IGNORED

Frage zum Erwerb von Wechselsystem


PB1110

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe Leute,

bin neu hier im Forum und hätte mal eine Frage zu folgendem Thema.

Ich erhalte in den nächsten Wochen meine grüne WBK mit Voreintrag für eine Pistole in 9 mm und eine Flinte in 12/76.

Der Händler, bei dem ich bereits eine CZ 75 gekauft habe, und diese solange noch bei sich einlagert, bietet derzeit auch ein Wechselsystem in .22lfb an, welches ich gerne dazu kaufen möchte,

um später auch mit KK Munition günstig trainieren zu können.

Jetzt ist mir soweit schon mal bewusst, dass ein Wechselsystem nicht unter die 2/6er Regel fällt und man es erlaubnisfrei erwerben kann, wenn es im gleichen oder einem kleineren Kaliber ist als die dafür eingetragene Waffe.

 

Aber wie schaut es denn jetzt genau aus, wenn ich sozusagen die Waffe dafür noch nicht erworben und eingetragen lassen habe?

So wie ich das richtig verstehe, nach Erhalt der WBK erstmal die Grundwaffe erwerben und auf der Behörde eintragen lassen und dann erst im Nachhinein das passende Wechselsystem dazu.

Bzw kann ich beides gleichzeitig vom Händler erwerben und die Waffe zusammen mit dem Wechselsystem eintragen lassen, oder könnte es hier dann eventuell zu Problemen kommen?

Im Gesetz steht zu den Wechselsystemen ja irgendwas von "Erlaubnisfreier Ewerb für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte eingetragen sind..."

Bin da etwas verunsichert und deswegen frag ich hier.

 

Hoffe die Frage wurde so hier noch nirgends gestellt, habe jedenfalls auf die Schnelle nichts passendes dazu gefunden und würde mich über eine hilfreiche Antwort freuen :D

 

Liebe Grüße

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Frag den Händler ob er es so macht, der Händler muss Beides im NWR eintragen.

Als ich letztens eine Kurzwaffe in .40 S&W zusammen mit einem 9mm Austauschlauf gekauft habe, hat der Händler darauf bestanden, dass die Grundwaffe zuerst in der WBK steht bevor er den Austauschlauf verschickt hat.

Laut seiner damaligen Auskunft ging das nicht anders wegen dem NWR (Vielleicht wusste er auch nicht wie es evtl. doch geht).

 

Mir war das ziemlich egal, der Turnaround mit der Behörde hat nur (2x) 4 Tage gedauert...

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Wechselsystem kannst du, wie schon oben geschrieben, gleich mit dazu kaufen.
Du wirst aber eine Munitionserwerbsberechtigung für .22lfB benötigen und dafür wieder den Umweg über den Verband nehmen müssen.

Das stimmt so nicht, wird aber gerne von so mancher Behörde versucht zu handhaben.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Alles klar, dann sprech ich das nochmal genau ab mit dem Händler, aber das ist ja schon mal gut zu hören, dass das so auf jeden Fall machbar wäre. :D

Was das Thema Munitionserwerb angeht, da weiß ich leider nicht, wie unsere Behörde da eingestellt ist, hatte bis jetzt ja noch relativ wenig Kontakt mit denen,

hab aber auch schon gelesen, dass das teilweise sehr unterschiedlich gehandhabt wird..

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 35 Minuten schrieb -Sven-:


Das stimmt so nicht, wird aber gerne von so mancher Behörde versucht zu handhaben.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Bei uns in Heidelberg BW, bekommt man den Munitionserwerb fürs Wechselsystem oder Wechsellauf nicht eingetragen.Wenn man Wiederlader ist kein Problem ausser für 22ziger.

Amt besteht auf Bestätigung des Verbandes.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Minuten schrieb stonec:

Amt besteht auf Bestätigung des Verbandes.

 

Ein Betroffener sollte das Amt fragen, warum der Gesetzgeber den Erwerb kalibergleicher und -kleinerer Wechselsysteme/Wechselläufe bedürfnisfrei gestaltet hat - und das Amt gleichzeitig für die zum Schießen erforderliche Munition einen Bedürfnisnachweis fordert (eigentlich: einführt...).

 

Das passt schon systematisch gar nicht zusammen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Im Grunde hat man den Munitionserwerb für die waffe. zu dieser waffe gehört das Wechselsystem als Teil der Waffe. Damit hat man auch den Munitionserwerb für das WS. So wie der 38er im 357 integriert ist.

Wird aber häufig verkompliziert.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 37 Minuten schrieb karlyman:

 

Ein Betroffener sollte das Amt fragen, warum der Gesetzgeber den Erwerb kalibergleicher und -kleinerer Wechselsysteme/Wechselläufe bedürfnisfrei gestaltet hat - und das Amt gleichzeitig für die zum Schießen erforderliche Munition einen Bedürfnisnachweis fordert (eigentlich: einführt...).

Kann man fragen, hatte ich damals auch getan.

"Wenn der Gesetzgeber das gewollt hätte, hätte er es im Gesetz so geregelt. Sie haben ja die Möglichkeit, die Munition zum sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand / beim Verein zu erwerben."

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb stonec:

Bei uns in Heidelberg BW, bekommt man den Munitionserwerb fürs Wechselsystem oder Wechsellauf nicht eingetragen.

Amt besteht auf Bestätigung des Verbandes.

Warum sollte für ein Wechselsystem ein Munitionserwerb eingestempelt werden? 

Der Munitionserwerb wird durch die Grundwaffe bestätigt. Selbst meine Behorde sieht das so! 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb kulli:

Warum sollte für ein Wechselsystem ein Munitionserwerb eingestempelt werden? 

Der Munitionserwerb wird durch die Grundwaffe bestätigt. Selbst meine Behorde sieht das so! 

Leider scheint das ja ,von Behörde zu Behörde unterschiedlich gehandhabt zu werden.

Demnächst werde ich für meinem 7,65 Para Wechsellauf ohne Munitionserwerb mal versuchen beim Händler Munition zu kaufen.Bin mal gespannt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Munitionserwerbsberechtigung folgt auf die Bescheinigung des Verbands, wonach für die beantragte Munition bzw. das beantragte Wechselsystem eine Disziplin gegeben ist um das Bedürfnis zu begründen.
Es mag ja vielleicht noch einige Behörden geben, die schützenfreundlich entscheiden und zum gekauften Wechselsytem die Muni. gleich miteintragen falls die Sache 'sicher' ist - der Regelfall ist das aber sicher nicht.

Sonst wäre die clevere Variante, sich eine Desert Eagle im Kal. 50 zu kaufen.
Hat man deswegen 'jeden' Munitionserwerb frei, nur weil man irgendwo Wechselsysteme 'auf klein' passend erwerben kann?
.40 Auto/
9mm Luger/
.22 lfB wären ja gängig.
Ich kriege aber auch andere Patronen durch den Lauf und sei es nur eine .22 HV.
Spielt da die Behörde auch mit?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 17 Minuten schrieb Katechont:

Die Munitionserwerbsberechtigung folgt auf die Bescheinigung des Verbands, wonach für die beantragte Munition bzw. das beantragte Wechselsystem eine Disziplin gegeben ist um das Bedürfnis zu begründen.
Es mag ja vielleicht noch einige Behörden geben, die schützenfreundlich entscheiden und zum gekauften Wechselsytem die Muni. gleich miteintragen falls die Sache 'sicher' ist - der Regelfall ist das aber sicher nicht.

Sonst wäre die clevere Variante, sich eine Desert Eagle im Kal. 50 zu kaufen.
Hat man deswegen 'jeden' Munitionserwerb frei, nur weil man irgendwo Wechselsysteme 'auf klein' passend erwerben kann?
.40 Auto/
9mm Luger/
.22 lfB wären ja gängig.
Ich kriege aber auch andere Patronen durch den Lauf und sei es nur eine .22 HV.
Spielt da die Behörde auch mit?
 

Hab noch eine Contender Einzellader Pistole auf gelb 45/70 Gov.und noch drei weitere Wechselläufe da gehts doch auch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

warum sollte man ein WS Bedürfnisfrei erwerben können, und für die Mun dazu brauchts dann einen Voreintrag????

 

bei uns (Bayern) geht das unisono in einem Aufwasch,......

ich bin sogar schon mal deswegen angerufen und gefragt worden ob ich einen MunEintrag dazu wünsche,.....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 26 Minuten schrieb stonec:

Hab noch eine Contender Einzellader Pistole auf gelb 45/70 Gov.und noch drei weitere Wechselläufe da gehts doch auch.

 

Eine Encore in .45 LC auf Gelb habe ich auch... "drunter" im Kaliber ginge da von T/C so einiges.

 

Ich hab's noch nicht versucht, aber bin mal gespannt, wie das neuerdings mit Wechsel-/Austauschläufen für Grundwaffen auf "Neugelb" gehandhabt wird, wenn das neu eingeführte Gelb-Kontingent bereits "voll" ist...

Läufe sind ja keine Waffen (und nur die sind lt. Gesetz kontingentiert), aber die Hand würde ich nicht dafür ins Feuer legen, dass das nicht die eine oder andere Behörde phantasievoll-restriktiv sieht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.