Hallo zusammen,
das neue Waffenrecht sieht ja folgendes vor:
Bedürfnis wird bei Erstbeantragung sowie im 5ten und im 10ten Jahr geprüft
Bei den Prüfungen in Jahr 5 und 10 werden jeweils die Trainingeinheiten der zwei zurückliegenden Jahre berücksichtigt
Schießnachweisregelung: Schütze muss entweder regelmäßig quartalsweise oder mind. 6x pro Jahr dem Schießsport nachgegangen sein
ACHTUNG: Die Schießnachweise müssen jeweils für die Waffengattungen Kurzwaffen und Langwaffen erbracht werden, nicht für jede Waffe einzeln!
Der Schießnachweis wird durch den Schießsportverband ausgestellt
Nach der Prüfung im 10ten Jahr genügt eine Mitgliedsbescheinigung des Schützenvereins (welcher in einem Schießsportverband organisiert sein muss)
Bezieht sich "Schießnachweisregelung: Schütze muss entweder regelmäßig quartalsweise oder mind. 6x pro Jahr dem Schießsport nachgegangen sein" auch auf die Erstbeantragung, oder nur auf die Prüfung für Jahr 5 und Jahr 10 ?
Gruß Jack