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Frage zum Erwerb von Wechselsystem


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Geschrieben

Hallo liebe Leute,

bin neu hier im Forum und hätte mal eine Frage zu folgendem Thema.

Ich erhalte in den nächsten Wochen meine grüne WBK mit Voreintrag für eine Pistole in 9 mm und eine Flinte in 12/76.

Der Händler, bei dem ich bereits eine CZ 75 gekauft habe, und diese solange noch bei sich einlagert, bietet derzeit auch ein Wechselsystem in .22lfb an, welches ich gerne dazu kaufen möchte,

um später auch mit KK Munition günstig trainieren zu können.

Jetzt ist mir soweit schon mal bewusst, dass ein Wechselsystem nicht unter die 2/6er Regel fällt und man es erlaubnisfrei erwerben kann, wenn es im gleichen oder einem kleineren Kaliber ist als die dafür eingetragene Waffe.

 

Aber wie schaut es denn jetzt genau aus, wenn ich sozusagen die Waffe dafür noch nicht erworben und eingetragen lassen habe?

So wie ich das richtig verstehe, nach Erhalt der WBK erstmal die Grundwaffe erwerben und auf der Behörde eintragen lassen und dann erst im Nachhinein das passende Wechselsystem dazu.

Bzw kann ich beides gleichzeitig vom Händler erwerben und die Waffe zusammen mit dem Wechselsystem eintragen lassen, oder könnte es hier dann eventuell zu Problemen kommen?

Im Gesetz steht zu den Wechselsystemen ja irgendwas von "Erlaubnisfreier Ewerb für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte eingetragen sind..."

Bin da etwas verunsichert und deswegen frag ich hier.

 

Hoffe die Frage wurde so hier noch nirgends gestellt, habe jedenfalls auf die Schnelle nichts passendes dazu gefunden und würde mich über eine hilfreiche Antwort freuen :D

 

Liebe Grüße

Geschrieben

Genau so hab ich es am Samstag gemacht ;) Voreintrag auf grün für eine Halbautomatische Pistole 9mm Luger, habe mir dann beim Händler eine CZ Shadow 2 samt Wechselsystem in .22 gekauft und schicke gerade die Erwerbsanzeige zur Behörde.

 

Gruß

Jack

Geschrieben

Frag den Händler ob er es so macht, der Händler muss Beides im NWR eintragen.

Als ich letztens eine Kurzwaffe in .40 S&W zusammen mit einem 9mm Austauschlauf gekauft habe, hat der Händler darauf bestanden, dass die Grundwaffe zuerst in der WBK steht bevor er den Austauschlauf verschickt hat.

Laut seiner damaligen Auskunft ging das nicht anders wegen dem NWR (Vielleicht wusste er auch nicht wie es evtl. doch geht).

 

Mir war das ziemlich egal, der Turnaround mit der Behörde hat nur (2x) 4 Tage gedauert...

 

Geschrieben

Das Wechselsystem kannst du, wie schon oben geschrieben, gleich mit dazu kaufen.

Du wirst aber eine Munitionserwerbsberechtigung für .22lfB benötigen und dafür wieder den Umweg über den Verband nehmen müssen.

Geschrieben
Das Wechselsystem kannst du, wie schon oben geschrieben, gleich mit dazu kaufen.
Du wirst aber eine Munitionserwerbsberechtigung für .22lfB benötigen und dafür wieder den Umweg über den Verband nehmen müssen.

Das stimmt so nicht, wird aber gerne von so mancher Behörde versucht zu handhaben.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Geschrieben

Alles klar, dann sprech ich das nochmal genau ab mit dem Händler, aber das ist ja schon mal gut zu hören, dass das so auf jeden Fall machbar wäre. :D

Was das Thema Munitionserwerb angeht, da weiß ich leider nicht, wie unsere Behörde da eingestellt ist, hatte bis jetzt ja noch relativ wenig Kontakt mit denen,

hab aber auch schon gelesen, dass das teilweise sehr unterschiedlich gehandhabt wird..

 

 

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb -Sven-:


Das stimmt so nicht, wird aber gerne von so mancher Behörde versucht zu handhaben.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Bei uns in Heidelberg BW, bekommt man den Munitionserwerb fürs Wechselsystem oder Wechsellauf nicht eingetragen.Wenn man Wiederlader ist kein Problem ausser für 22ziger.

Amt besteht auf Bestätigung des Verbandes.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb stonec:

Amt besteht auf Bestätigung des Verbandes.

 

Ein Betroffener sollte das Amt fragen, warum der Gesetzgeber den Erwerb kalibergleicher und -kleinerer Wechselsysteme/Wechselläufe bedürfnisfrei gestaltet hat - und das Amt gleichzeitig für die zum Schießen erforderliche Munition einen Bedürfnisnachweis fordert (eigentlich: einführt...).

 

Das passt schon systematisch gar nicht zusammen. 

Geschrieben (bearbeitet)

Im Grunde hat man den Munitionserwerb für die waffe. zu dieser waffe gehört das Wechselsystem als Teil der Waffe. Damit hat man auch den Munitionserwerb für das WS. So wie der 38er im 357 integriert ist.

Wird aber häufig verkompliziert.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb karlyman:

 

Ein Betroffener sollte das Amt fragen, warum der Gesetzgeber den Erwerb kalibergleicher und -kleinerer Wechselsysteme/Wechselläufe bedürfnisfrei gestaltet hat - und das Amt gleichzeitig für die zum Schießen erforderliche Munition einen Bedürfnisnachweis fordert (eigentlich: einführt...).

Kann man fragen, hatte ich damals auch getan.

"Wenn der Gesetzgeber das gewollt hätte, hätte er es im Gesetz so geregelt. Sie haben ja die Möglichkeit, die Munition zum sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand / beim Verein zu erwerben."

 

Geschrieben (bearbeitet)

Noch ne Frage....kann ich Munition z.b 9 Para für einen Schützenkamerad einkaufen und mit bringen wenn er er mir seine WBK mit gibt? Da ja  auf meiner WBK dieses Kaliber nicht eingetragen ist.

Bearbeitet von stonec
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb stonec:

Bei uns in Heidelberg BW, bekommt man den Munitionserwerb fürs Wechselsystem oder Wechsellauf nicht eingetragen.

Amt besteht auf Bestätigung des Verbandes.

Warum sollte für ein Wechselsystem ein Munitionserwerb eingestempelt werden? 

Der Munitionserwerb wird durch die Grundwaffe bestätigt. Selbst meine Behorde sieht das so! 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb kulli:

Warum sollte für ein Wechselsystem ein Munitionserwerb eingestempelt werden? 

Der Munitionserwerb wird durch die Grundwaffe bestätigt. Selbst meine Behorde sieht das so! 

Leider scheint das ja ,von Behörde zu Behörde unterschiedlich gehandhabt zu werden.

Demnächst werde ich für meinem 7,65 Para Wechsellauf ohne Munitionserwerb mal versuchen beim Händler Munition zu kaufen.Bin mal gespannt.

Geschrieben

Die Munitionserwerbsberechtigung folgt auf die Bescheinigung des Verbands, wonach für die beantragte Munition bzw. das beantragte Wechselsystem eine Disziplin gegeben ist um das Bedürfnis zu begründen.
Es mag ja vielleicht noch einige Behörden geben, die schützenfreundlich entscheiden und zum gekauften Wechselsytem die Muni. gleich miteintragen falls die Sache 'sicher' ist - der Regelfall ist das aber sicher nicht.

Sonst wäre die clevere Variante, sich eine Desert Eagle im Kal. 50 zu kaufen.
Hat man deswegen 'jeden' Munitionserwerb frei, nur weil man irgendwo Wechselsysteme 'auf klein' passend erwerben kann?
.40 Auto/
9mm Luger/
.22 lfB wären ja gängig.
Ich kriege aber auch andere Patronen durch den Lauf und sei es nur eine .22 HV.
Spielt da die Behörde auch mit?

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Katechont:

Die Munitionserwerbsberechtigung folgt auf die Bescheinigung des Verbands, wonach für die beantragte Munition bzw. das beantragte Wechselsystem eine Disziplin gegeben ist um das Bedürfnis zu begründen.
Es mag ja vielleicht noch einige Behörden geben, die schützenfreundlich entscheiden und zum gekauften Wechselsytem die Muni. gleich miteintragen falls die Sache 'sicher' ist - der Regelfall ist das aber sicher nicht.

Sonst wäre die clevere Variante, sich eine Desert Eagle im Kal. 50 zu kaufen.
Hat man deswegen 'jeden' Munitionserwerb frei, nur weil man irgendwo Wechselsysteme 'auf klein' passend erwerben kann?
.40 Auto/
9mm Luger/
.22 lfB wären ja gängig.
Ich kriege aber auch andere Patronen durch den Lauf und sei es nur eine .22 HV.
Spielt da die Behörde auch mit?
 

Hab noch eine Contender Einzellader Pistole auf gelb 45/70 Gov.und noch drei weitere Wechselläufe da gehts doch auch.

Geschrieben

warum sollte man ein WS Bedürfnisfrei erwerben können, und für die Mun dazu brauchts dann einen Voreintrag????

 

bei uns (Bayern) geht das unisono in einem Aufwasch,......

ich bin sogar schon mal deswegen angerufen und gefragt worden ob ich einen MunEintrag dazu wünsche,.....

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb stonec:

Hab noch eine Contender Einzellader Pistole auf gelb 45/70 Gov.und noch drei weitere Wechselläufe da gehts doch auch.

 

Eine Encore in .45 LC auf Gelb habe ich auch... "drunter" im Kaliber ginge da von T/C so einiges.

 

Ich hab's noch nicht versucht, aber bin mal gespannt, wie das neuerdings mit Wechsel-/Austauschläufen für Grundwaffen auf "Neugelb" gehandhabt wird, wenn das neu eingeführte Gelb-Kontingent bereits "voll" ist...

Läufe sind ja keine Waffen (und nur die sind lt. Gesetz kontingentiert), aber die Hand würde ich nicht dafür ins Feuer legen, dass das nicht die eine oder andere Behörde phantasievoll-restriktiv sieht.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb emmi2:

warum sollte man ein WS Bedürfnisfrei erwerben können, und für die Mun dazu brauchts dann einen Voreintrag????

 

Macht keinen Sinn, schon von der Systematik her nicht. Da hast du recht. 

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