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Europ. Feuerwaffenpass - Munition?


Ronon79

Empfohlene Beiträge

Moin, moin,

 

ich habe gerade den Antrag zum EFWP vor mir und stutze nun über die Felder

"Folgende Munition soll eingetragen werden:"

Anzahl - Art der Waffe - Hersteller oder Marke - Kaliber, ggf CIP-Munitionszeichen - Kategorie

 

Muss ich das nur ausfüllen, wenn ich Munition ohne Waffen mit über die Grenze nehmen will, oder darf ich ohne diesen Eintrag keine Munition dabei haben, wenn ich mit Waffen zum Training/Wettkampf ins Ausland fahre?

 

Das Formular habe ich von meinem SB per Mail bekommen und den kann ich erst wieder am Mi fragen...

 

Schonmal danke, wenn jemand Licht ins Dunkle bringen kann.

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Da scheint sich irgendeine Behörde mal wieder einen Sonderweg ausgedacht zu haben?! Das "Originalformular" vom BVA sieht nichts dergleichen vor ... und in den Erläuterungen steht ganz klar:

 

"Für die im EFP eingetragenen Waffen, die berechtigt mitgenommen werden dürfen, kann die dafür benötigte Munition mitgenommen werden."

 

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnis/_documents/Antrag/Antrag_EFP.html

Bearbeitet von Sgt.Tackleberry
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vor 3 Minuten schrieb Ronon79:

dass ich 200 Schuss .308 Win von Hornady und 500 Schuss in 9x19 von S&B mitnehmen will

Das sicher nicht 🙂

Bei uns gibts nur die obere Tabelle. Aber auch schon wieder einige Jahre her ...

 

Beim EFWP zahlst nur für die Eintragung, egal ob zwei oder sechs Waffen! Auch bei Nachträgen spielt es keine Rolle, ob es eine oder drei Waffen sind. Die Gebühr ist gleich.

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Das ist leider nicht überall so. 

Ich habe etliche hundert Euro in meine EFWPs versenkt. 

Auch als ich ihn nur verlängern wollte, gab es ein neues Formular und für jede in selber Antragssitzung übertragene. Waffe musste ein Bedürfnis für das Ausland vorgelegt werden und für jede übertragene Waffe wurden 25 Euro fällig. 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

für jede in selber Antragssitzung übertragene. Waffe musste ein Bedürfnis für das Ausland vorgelegt werden

Bedürfnisnachweis im Ausland? Über die pauschale Aussage "Wettkampfteilnahme im Ausland" hinaus? Konkret für jede Waffe? Konkret für jeden Wettkampf in der Gültigkeitsdauer des EFWP?

 

Wofür soll das gut sein? Wie soll das gehen?

 

Dein Bedürfnis ist doch bereits nachgewiesen, über die "inländische" WBK?

 

Bearbeitet von Bounty
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vor 1 Stunde schrieb Schwarzwälder:

Auch als ich ihn nur verlängern wollte, gab es ein neues Formular und für jede in selber Antragssitzung übertragene. Waffe musste ein Bedürfnis für das Ausland vorgelegt werden und für jede übertragene Waffe wurden 25 Euro fällig. 

Da gibts doch nur einen Stempel auf Seite 2. "Gültigkeit verlängert bis ..."

Aber gut, wie unterschiedlich die Behörden ticken haben wir ja öfters hier festgestellt.

 

 

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Ach Du Schande, was da bei so manchen Waffenbehörden vorgeht ! 🙈 Wahrscheinlich überprüfen die vorher auch immer noch die Zuverlässigkeit...

 

Der EFP ist keine waffenrechtliche Erlaubnis (!) und lediglich ein Reisedokument, um gegenüber dem bereisten EU-Staat bzw. Schengen-Staat nachweisen zu können, dass man im Heimatland zum Besitz der dort eingetragenen Waffen berechtigt ist. Das wars dann auch schon. Insofern ist dazu jegliche "Bedürfnisprüfung fürs Ausland" oder sonstiges Gedöhns ein absoluter Schmarrn und verplemperte Zeit.

 

Pro Waffe 25,- Euro abledern für einen bloßen Übertrag via Verknüpfung würde ich mir keinesfalls gefallen lassen und Widerspruch einlegen !!! Da muss null geprüft werden, weil das vorher alles schon für die WBK gemacht worden ist.

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