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IGNORED

NDS WBK Erteilung verzögert d. Amt


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen!

 

Ich habe ein etwas merkwürdiges Problem und fange langsam an mir richtig Sorgen zu machen. Ich hoffe hier kann mir jemand Tipps oder einen Rat geben.

 

Ich habe am 20.6. erfolgreich meine Jägerprüfung abgelegt und habe am 10.7. meinen Jagdschein erhalten.

 

Daraufhin war ich morgens am Montag, den 27.7. bei meinem zuständigem Ordnungsamt und habe mich erkundigt, welche Unterlagen und Nachweise vom Waffenschrank benötigt werden. Ich habe außerdem angefragt, ob ich am folgenden Tag vorbeikommen könnte um eine WBK zu beantragen / eine Büchse eintragen zu lassen. Der anwesende Herr meinte zu mir, dass der Sachbearbeiter gerade noch im Urlaub ist und ich deshalb bitte nicht am Dienstag (28.) sondern am Mittwoch (29.) kommen soll.

 

Ich habe dann also am 27.7. (Mo.) mittags eine gebrauchte Büchse gekauft und abgeholt und sie eingeschlossen und bin wie gefordert am 29.7. (Mi.) zum Amt gegangen.

 

Der Sachbearbeiter war dann ganz erschrocken dass ich eine Waffe gekauft habe ohne zuerst eine leere WBK zu beantragen und meinte sofort "Oh, das wird jetzt natürlich eng mit dem Verfassungsschutz."

ich habe sofort erwidert, dass ich ja durch den Jagdschein schon durch den Verfassungsschutz geprüft bin, da dieser ja das Erwerbsdokument darstellt. Er hat dann darauf beharrt, dass bei jeder WBK Ausstellung eine Prüfung durch den Verfassungsschutz erfolgen muss. Meines Wissens nach muss das nur bei Sportschützen passieren, da die WBK dort ja das Erwerbsdokument ist.

 

Nach einigem hin und her habe ich gemerkt, dass der Sachbearbeiter felsenfest davon überzeugt ist und weiteres diskutieren ihn nur verärgert.

 

Ich habe also alles ausgefüllt, alle Dokumente vorgelegt (das Prüfungszeugnis der Jagdschule habe ich vergessen und per Email nachgereicht) und den SB gefragt wie es jetzt weiter geht. Er sagte darauf dass er sich jetzt ins Zeug legen müsste weil er nur einmal im Monat ein Fenster beim Verfassungsschutz hat, um Dokumente einzureichen und dass es jetzt natürlich eng wird mit den 14 Tagen zum eintragen der Waffe weil ich so spät gekommen bin und keine leere WBK vorab beantragt habe. Auf meine Frage, was denn passiert wenn 'wir' das mit den 14 Tagen nicht schaffen sagte er (Zitat das sich eingebrannt hat) : "Dann bekommen sie natürlich einen auf den Deckel." Danach sagte er noch salopp "Ach das wird schon ich rufe sie an wenn die WBK so weit ist." dieser Anruf kam natürlich nicht.

 

Ich sitze jetzt hier im Bett und kann nicht schlafen weil ich mir solche Sorgen mache. Ich weiß nicht wie ich weiter verfahren soll. Verkaufen kann ich die Waffe ohne WBK nicht, es bliebe nur der Weg sie vernichten zu lassen der mir einfällt um mich nicht strafbar zu machen bzw meine Zuverlässigkeit zu verlieren.

 

Leider habe ich auch nur noch am Montag Zeit um irgendetwas zu machen.

 

Ich hoffe es kann mir hier jemand weiterhelfen oder ggf. gleich einen Anwalt empfehlen, da ich wirklich nicht weiß wie es weiter gehen soll. Alle anderen Kollegen die mit mir die Prüfung gemacht haben, haben nach 3 Tagen in einem benachbarten Bezirk ihre WBK bekommen.

 

Vielen Dank für eure Hilfe

 

Steve

Bearbeitet von PHOENIX_SQUAD
Geschrieben (bearbeitet)

Keine Ahnung wie das bei Jägern ist. Aber erstmal ruhe bewahren und schock bekämpfen!!!

Vernichten ist absoluter Quatsch. Das macht es ja nicht besser, da du ja bereits erworben hast. Wenn überhaupt übwrlasse sie einem Berechtigten. In deinem Fall am besten dem Händler. 

Aber warte mal was die anderen noch beisteuern. 

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben (bearbeitet)

ich steuer bei!

 

 

Du hast die Waffe auf Jagdschein gekauft. Mit dem Jagdschein hast du das Recht, Langwaffen zu erwerben. Das hast du getan.

Dann hast du die Pflicht, den Erwerb der Langwaffe binnen 14 Tagen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Das hast du auch getan.

Die Behörde muss dir daraufhin  eine WBK ausstellen, in die diese Langwaffe eingetragen wird. Wie lange die Behörde dazu brauchen darf, ist nirgendwo geregelt.

 

Nochmal:

es muss der ERWERB binnen 14 Tagen ANGEZEIGT WERDEN - es muss nicht innerhalb von 14 Tagen ein Eintrag in einer WBK vorgenommen werden!

 

Wichtig ist, dass du jetzt irgendwie belegen kannst, dass du den Sachbearbeiter über den Erwerb informiert hast.

Edit:

 

vor 18 Minuten schrieb PHOENIX_SQUAD:

 (das Prüfungszeugnis der Jagdschule habe ich vergessen und per Email nachgereicht)

 

Dann hast du ja hoffentlich noch ein paar Worte zu geschrieben, wie z.B. "Unser Gespräch vom bzgl Erwerb der Waffe XY" oder so? Dann hättest du ja den Nachweis.

Entspann dich.

Bearbeitet von SDASS_Nico
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Geschrieben

Hi Steve, der Jagdschein berechtigt dich zum Kauf der Langwaffe. Die WBK hat damit erstmal nix zu tun. Du brauchst auch keine zu beantragen. Deine Frist zur Meldung bei der Behörde hast du eingehalten. Nur deine Daten passen nicht, hast du am 10.7. den Jagdschein erhalten und am 27.7. die Waffe gekauft oder schon am 27.6.? Wenn ja, wie?

Mir scheint der Sachbearbeiter ein Arsch zu sein, wenn er solchen Blödsinn erzählt. Es ist aber möglich, dass für die WBK die Abfrage erneut erfolgt, obwohl einmal eigentlich reichen sollte. Noch 4 Wochen warten, dann mal höflich anfragen. Wenn dann noch nix kommt, vielleicht mit Anwalt ran. Ich glaube, du hast nix falsch gemacht.

Geschrieben

Ich habe lediglich eine Email von ihm in der steht:

 

Sehr geehrter Herr XXXXX,

 

vielen Dank für Ihre E-Mail und das Prüfungszeugnis.

 

Ich melde mich dann telefonisch wieder bei Ihnen, wenn Sie die WBK abholen können.

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb NO357:

Nur deine Daten passen nicht, hast du am 10.7. den Jagdschein erhalten und am 27.7. die Waffe gekauft oder schon am 27.6.? Wenn

Mein Fehler, betrifft alles den Monat Juli! Entschuldigung für die Verwirrung, ändere ich sofort

Geschrieben

Bin zwar kein Jäger, aber Erwerb im Sinne des Waffg und Meldung innerhalb von 14 Tagen an die Behörde passt in deinem Falle.

 

Erlaubnis am 10.07.

Erwerb 27.07.

Meldung 29.07.

 

So korrekt?

 

Wie lange nun die Behörde bzw. VS benötigt, sollte nicht dein Problem sein. Ist ja das gleiche wie bei der gelben WBK. Da kannste ja auch kaufen und dann melden. Das was danach kommt liegt nicht in deinen Händen.

 

Hast du einen Beleg über die fristgerechte Meldung vom 29.07.?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Hast du einen Beleg über die fristgerechte Meldung vom 29.07.?

Leider nur die oben zitierte E-Mail. Mehr habe ich nicht. Wobei es ja Quatsch ist eine leere WBK zu beantragen, wenn ich eine Waffe die eingetragen werden muss im Schrank stehen habe. (Falls behauptet werden sollte, ich hätte sie nicht eintragen lassen)


Du hast die Daten alle richtig. Ich finde leider die funktion zum editieren meiner Beiträge nicht. Könnte da jemand helfen?

Edit: Okay, ab Beitrag 5 kann ich editieren.

Bearbeitet von PHOENIX_SQUAD
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb PHOENIX_SQUAD:

Ich finde leider die funktion zum editieren meiner Beiträge nicht. Könnte da jemand helfen?

Dein Post ist wohl zu lange her. Geht nur eine gewisse Zeit.

 

Ich denke du bist sicher. Könntest den SB aber im eine Quittung bitten. Vielleicht schreibt er dir ja einen Einzeiler. Im Fall des Falles musst du belegen, dass du rechtzeitig da warst. Das heißt aber nicht, dass nun etwas kommen muss. Vielleicht hat der SB ja bemerkt, dass er nun in der Pflicht ist.

 

€dit: andererseits schreibt er ja, dass du ne WBK bekommst. Ne leere haste ja nicht beantragt.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb PHOENIX_SQUAD:

Er hat dann darauf beharrt, dass bei jeder WBK Ausstellung eine Prüfung durch den Verfassungsschutz erfolgen muss. Meines Wissens nach muss das nur bei Sportschützen passieren, da die WBK dort ja das Erwerbsdokument ist.

Bei jeder waffenrechtlichen Erlaubnis ist der VS seit neuestem zu befragen.

 

Bei grüner WBK vorab. Sonst gibt es keinen Voreintrag (LW & KW SpoSchü bzw. KW Jäger)

 

Bei gelber WBK erwerben, eintragen lassen, melden, Abfrage folgt.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

€dit: andererseits schreibt er ja, dass du ne WBK bekommst. Ne leere haste ja nicht beantragt.

Ich weiß halt nicht ob ich mit der Argumentation durchkäme wenn es hart auf hart kommt. Es wäre halt einfach quatsch die Waffe nicht gleich auf die WBK zu schreiben die ich beantrage, aber explizit nachweisen, dass ich die Waffe mit auf den Antrag geschrieben habe kann ich halt nicht. Aus seiner schriftlichen Antwort geht ja nur hervor dass ich wohl eine WBK beantragt habe.

Geschrieben

Dann bitte ihn nett zu deiner Beruhigung um eine Bestätigung. Wenn er nur minimal kundenfreundlich ist, sollte er das machen.

 

Ansonsten wäre er prädestiniert für ein anderes Aufgabenfeld, was angenehmere Kunden wie LWB hat. Zulassungsstelle zum Beispiel.

Geschrieben

Horrido Steve,

 

wie bereits vorgeschlagen, schreib dem Sachbearbeiter doch mal eine Email mit folgendem Inhalt:

 

Sehr geehrter Herr XY,

bitte bestätigen Sie mir, dass ich den Erwerb der Repetierbüchse xx, Kaliber yy, Waffnr.  zz,  bei Ihnen am 29.07.2020 angezeigt habe.

 

Vielen Dank und freundliche Grüße

 

- Hat den Vorteil, dass spätestens mit dieser Mail die Anzeige erfogt ist.

 

Erwerben kannst du weitere LW noch diesen Monat ohne Einschränkungen, ab dem 01.09.20 wirds dann ohne NWR IDs schwierig.

 

Da meine WBK voll war, bekam ich vor kurzem auch eine neue ausgestellt, natürlich nicht, ohne vorher durchleuchtet zu werden, was gut 2 Monate dauerte,

die in dieser Zeit getätigten Anschaffungen meldete ich per Mail meiner SB, bekam dies bestätigt, und als diese dann die neue WBK ausstellen durfte, wurde alles aufgelaufene nachgetragen.

Über Sinn oder Unsinn der neuen Vorgehensweise denkt man besser nicht nach.

Geschrieben

Das ist ja ein richtiger Spaßvogel der Sachbearbeiter.

Ein Prüfungszeugnis mailen, hätte es bei mir nicht gegeben so ein Spaß!

 

Seit der Waffg. Änderung im Frühjahr kannst du Erwerbe auch eleltronisch anzeigen. Das nächste mal solltest Du einfach eine E-Mail schreiben und deine Zeit nicht auf Behördenterminen verplempern!

Geschrieben

Alles wesentliche wurde zwar schon gesagt, aber nochmal was zur Beruhigung:

Der SB braucht ne Nachschulung und du hast alles richtig gemacht. Mach dir keinen Kopp. Und Waidmannsheil zur bestandenen Prüfung!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 42 Minuten schrieb kulli:

Das ist ja ein richtiger Spaßvogel der Sachbearbeiter.

Ein Prüfungszeugnis mailen, hätte es bei mir nicht gegeben so ein Spaß!

 

Seit der Waffg. Änderung im Frühjahr kannst du Erwerbe auch eleltronisch anzeigen. Das nächste mal solltest Du einfach eine E-Mail schreiben und deine Zeit nicht auf Behördenterminen verplempern!

Ich habe ihm angeboten sofort nach Hause zu fahren und das Original zu holen. Er wollte das per E-Mail haben.

 

Muss ich dann nicht trotzdem hin um meine WBK für den Eintrag abzugeben?

 

Entschuldigt bitte meine Unwissenheit und die ganzen Fragen. Die Abläufe sind in Realität ganz anders als ich es in der Jagdschule gelernt habe 😕

 

 

Bearbeitet von PHOENIX_SQUAD
Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb Raiden:

Alles wesentliche wurde zwar schon gesagt, aber nochmal was zur Beruhigung:

Der SB braucht ne Nachschulung und du hast alles richtig gemacht. Mach dir keinen Kopp. Und Waidmannsheil zur bestandenen Prüfung!

Vielen Dank für die Beruhigung und Glückwünsche.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb PHOENIX_SQUAD:

Ich habe ihm angeboten sofort nach Hause zu fahren und das Original zu holen. Er wollte das per E-Mail haben.

 

Muss ich dann nicht trotzdem hin um meine WBK für den Eintrag abzugeben?

Wollen kann er viel. Ich hätte ihn an die UJB verwiesen. Die haben sich ja wohl eine Kopie der Prüfungsurkunde gezogen. Meine UJB würde diese aber wegen Datenschutz nicht an die Waffenbehörde übermitteln. Für den SB braucht es nur eine Kopie des gültigen jjs.

 

Du kannst die WBK doch per Post versenden, in den Nachtbriwfkasten der Behörde stecken, odr aber für jede Waffe eine neue WBK beantragen. Kostet halt dann nur mehr.

Geschrieben

Hallo Steve,

 

irgendwie und irgendwann muss es ja nach dem Anzeigen eingetragen werden. Hier waren die Ämter aufgrund Carola für den Publikumsverkehr geschlossen, also

Anzeige per Email, Bestätigung der Anzeige erhalten, dann WBK in Behördenbriefkasten (alternativ per Einwurfeinschreiben verschicken), nach der Eintragung

per förmlicher Zustellung zurück. Inzwischen kann man sich auch einen Termin zur persönlichen Vorsprache geben lassen.

Geschrieben

Morgen,

mein SB sagte mir, die schicken eine Sammelabfrage nach Hannover mit Namen und Kennziffer und bekommen ein Anwortfile mit den Kennziffer und einem E oder N.

Der händische Abgleich dauert.

zum Datenschutzrechtlichen Aspekts bzgl. der elektronischen Übermittlung hab ich keine Fragen gestellt.

 

Mach dir keinen Kopf und warte.

Viele Grüße

 

Robert

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Raiden:

Alles wesentliche wurde zwar schon gesagt, aber nochmal was zur Beruhigung:

Der SB braucht ne Nachschulung und du hast alles richtig gemacht. Mach dir keinen Kopp. Und Waidmannsheil zur bestandenen Prüfung!

Nicht ganz:

 

@Phoenix: Hoffentlich hast du schon einen entsprechenden Schrank für die Aufbewahrung.

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