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IGNORED

Frage zu den 12 Monaten bei WBK Beantragung BDS


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

 

wahrscheinlich wurde die Frage schon 1000 mal gestellt, bitte nicht steinigen. Ich habe trotzdem eine Frage dazu.

 

Wie sieht es aus wenn folgendes gegeben ist:

 

- Abgabe Aufnahmeantrag für den Verein + DSB am 01.09.

- Mitgliedsgebühr wurde aber erst am 20.09. gefordert + bezahlt, weil da erst das Führungszeugnis vorlag

- beim DSB gemeldet wurde ich zum 1.10. , das ist dort als Aufnahmedatum vermerkt

- BDS Eintritt erfolgte später, im BDS Ausweis steht 25.10. als Aufnahmedatum

 

Vom Verein selbst habe ich nix, also keine Bestätigung mit dem Aufnahmedatum, nur wann ich die Aufnahmegebühr bezahlt habe (20.09.) 

Ich würde aber fast vermuten, der Verein hat ebenfalls 1.10. bei sich vermerkt...obwohl ich schon seit August regelmässig dort als Gast geschossen und wie erwähnt am 01.09. den Aufnahmeantrag abgegeben habe.

 

Ab wann kann ich denn nun die WBK über den BDS beantragen? Am 01.09.2020 / 20.09.2020 / 25.10.2020 / 1.11.2020 ?

 

Die 12 Monate Vereins- sowie DSB-Mitgliedschaft sind in jedem Fall am 01.10.2020 erfüllt, aber die für den BDS fehlen dann wohl noch 24 Tage...

Die 18 Trainings-Termine sind schon jetzt voll, also das ist kein Thema.

 

Mir geht es nicht um die 2-3 Wochen Wartezeit an sich, ich wollte nur vermeiden voll in die Weihnachtszeit zu fallen weil es dann vermutlich nix mehr wird dieses Jahr...bis ich die Bestätigung vom Verein habe, das ganze dann beim Verband ist und dann noch zur Behörde...die brauchen ja auch wieder Zeit für die Zuverlässigkeitsprüfung...deswegen hätte ich gerne zum frühest möglichen Datum beantragt.

 

Ich möchte aber auch vermeiden zu schnell vorzupreschen, wenn die Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind...sieht ja auch blöd aus.

 

Wie seht ihr das?

 

Bearbeitet von Seifert
Geschrieben

es gilt der Tag wo du beim Verband gemeldet wurdest, also der 25.10.2019. Es gab schon viel Schützen die länger in dem Verein waren aber zu spät beim Verband gemeldet wurden! Da gilt auch nur das Eintrittsdatum beim Verband!

Geschrieben

Du hast ein Datum vergessen, den 01.10.2020 und dieses Datum würde ich als richtig ansehen da

1. ab diesem Datum eine Mitgliedschaft in einem Verband gegeben war.

2. der BDS Mitgliedschaften in anderen Verbänden (je nachdem wie bzw. wann und wie lange diese bestanden) anerkennt.

3. die Zahlung einer Gebühr nicht gleich Aufnahmedatum ist (manchmal entscheidet das z.B. der Vorstand in einer Sitzung).

 

Evtl., wenn Dir das Dein Verein schriftlich bestätigt, wäre auch ein anderes "Vereins-Eintrittsdatum" möglich, z.B. der 20.09. oder der 01.09. aber dazu bräuchtest Du erst mal die Info vom Verein ab wann er (der Verein) Dich als Mitglied (nicht als Gast) führt.

Geschrieben

OK, vielen Dank, das klingt schlüssig. 

Dann gehe ich einfach mal vom 1.10. aus, auf die 10 Tage kommt es dann nicht an. 

 

Gut ist, wenn der BDS die frühere DSB Mitgliedschaft anrechnen, das spart dann immerhin 3 Wochen und vielleicht haut es dann noch hin dieses Jahr.

 

Ich werde dann im September im Verein mal vorfühlen, ob man mir die Bestätigung für den 01.10.  schon vorbereiten kann...das dauert nämlich auch. 

 

Danke! 

Geschrieben

Hab noch mal nachgelesen und der BDS bzw. der für Dich zuständige Landesverband im BDS (aus welchem Bundesland kommst Du?) kann - nicht "muss" - die frühere DSB-Mitgliedschaft anrechnen. Siehe

 

2.1 Definition „... mindestens seit 12 Monaten ...“
entweder
 Mitglied und Verein sind seit mindestens 12 Monaten Mitglied im BDS
 die Bedingungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG sind erfüllt
oder
 das Mitglied ist nachweislich seit mindestens 12 Monaten Mitglied im BDS, aber noch keine
12 Monate im derzeitigen Verein (war vorher in einem anderen BDS Verein)
 die Bedingungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG sind erfüllt. Hier ist unter Umständen die
Bestätigung beider Vereine (vorheriger und aktueller) einzuholen.
oder
 Mitglied und Verein sind/waren nachweislich seit mindestens 12 Monaten Mitglied in einem
anderen anerkannten Verband, sind aber noch keine 12 Monate im BDS
 die Bedingungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG können als erfüllt angesehen werden, jedoch
ist eine mindestens 4 monatige Mitgliedschaft im BDS erforderlich

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb Seifert:

Die 18 Trainings-Termine sind schon jetzt voll, also das ist kein Thema.

Das ist ein Thema, wenn man die letzten zwölf Monate vor Antragstellung betrachtet. Jetzt voll hilft also nichts.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Bautz:

Das ist ein Thema, wenn man die letzten zwölf Monate vor Antragstellung betrachtet. Jetzt voll hilft also nichts.

Ja, so habe ich auch gerechnet. Seit 01.10.2019 habe ich schon >18 Termine. 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Seifert:

Vom Verein selbst habe ich nix, also keine Bestätigung mit dem Aufnahmedatum, nur wann ich die Aufnahmegebühr bezahlt habe (20.09.) 

 

Das allein finde ich unvollständig.

Beim Vereinsbeitritt solltest Du über die Satzung belehrt werden und/oder diese ausgehändigt

bekommen. Außerdem müßte doch der Vorstand beschließen Dich aufzunehmen. (Je nach

Satzungsinhalt) Das muß im Rahmen einer Vorstandssitzung beschlossen und dokumentiert

werden. Das heißt, es gibt Unterschriften. In der Folge wird Dein Vereinsbeitritt in irgendeiner

Form Dir gegenüber bestätigt.

Lies mal in Eurer Satzung nach, da steht drin die die Bestätigung zu erfolgen hat.

Geschrieben

Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, der 1.10. bleibt das früheste Datum.

Wenn Du allerdings über den BDS ein Bedürfnis beantragen möchtest, würde ICH die 10 Tage warten (25.10.).

Die beiden Dati liegen so nah zusammen, das es sich nicht lohnt einer DSB Verbandszugehörigkeitsbescheinigung nachzulaufen, egal wie einfach.

Es geht auch (in Absprache mit dem BDS Leiter deines Vereins), das Du Deinen Bedürfnisantrag am 1.10. abschickst, mit der Bemerkung den Antrag bis 25.10. liegen zu lassen, falls die Unterschrift des BDS Leiters in Deinem Verein nicht ausreicht. Im Antrag gibst du an seit 1.10. beim DSB Mitglied (was ja stimmt) legst aber keine Bescheinigung bei....... das war jetzt ein einfacher Sachverhalt kompliziert geschrieben. 

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Seifert:

Ab wann kann ich denn nun die WBK über den BDS beantragen? Am 01.09.2020 / 20.09.2020 / 25.10.2020 / 1.11.2020 ?

Indem Du einfach mal beim Verband nachfragst, seit wann genau sie Dich als Mitglied führen? Die haben bestimmt so was wie eine Geschäftsstelle, da kann man anrufen, dann schauen die in ihren Computer und so weiter … alles kein Hexenwerk.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Fantasy:

warum denn so kompliziert, im BDS Ausweis steht das Eintrittsdatum drin und das zählt!

Ich habe 4 Monate nach Eintritt in den BDS meinen HA beantragt und genehmigt bekommen. Weil ich die 12 Monate schon mehrmals im DSB erfüllt hatte und der BDS frühestens nach 4 Monaten ein Bedürfnis ausstellt. Geht hier zwar " nur " um 25 Tage, das ist nicht lang.......aber halt mal solange die Luft an,dann kommt es dir ewig vor

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Flohbändiger:

Indem Du einfach mal beim Verband nachfragst, seit wann genau sie Dich als Mitglied führen? Die haben bestimmt so was wie eine Geschäftsstelle, da kann man anrufen, dann schauen die in ihren Computer und so weiter … alles kein Hexenwerk.

Offenbar ist es ein Hexenwerk, den Ursprungspost zu lesen ;) 

 

Da steht drin, dass ich das Datum weiss und es steht auch im Ausweis, es ging aber um die Konstellation DSB/Verein/BDS und ob eine frühere Beantragung möglich ist um nicht voll in die Weihnachtszeit zu fallen

 

All das steht aber bereits oben und wurde schon geklärt. 

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Seifert:

um nicht voll in die Weihnachtszeit zu fallen

Grau ist alle Theorie. Wenn der Verein das Antragsformular für den Verband 4 Wochen liegen lässt, kannst Du Deine ganze Rechnerei vergessen.

Geschrieben
Am 4.2.2020 um 17:01 schrieb Seifert:

 

Ich werde dann im September im Verein mal vorfühlen, ob man mir die Bestätigung für den 01.10.  schon vorbereiten kann...das dauert nämlich auch. 

 

Danke! 

Yep, und deswegen ^^

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Bautz:

Wenn der Verein das Antragsformular für den Verband 4 Wochen liegen lässt, kannst Du Deine ganze Rechnerei vergessen.

Komische Vorgehensweise. Ich gehe zu meinem BDS Vorsitzenden, lege dem das Blatt das der Verein ausfüllen soll hin,der füllt es aus und das wars. Dauer mit bisschen " sprochen " dabei keine Viertelstunde. Was kann da 4 Wochen dauern ??? Wohlgemerkt, im Verein. Beim Verband dauert das bei uns auch immer ne weile. Wenn ich das Montags weg schicke kann es schon mal Freitag ( der gleichen Woche ) werden bis ich alles zurück habe :knuddel01: :s75:. Aber alleine 4 Wochen im Verein finde ich mehr als " komisch "

Geschrieben (bearbeitet)

Jeder Verein ist anders und der Verein des TS scheint ein DSB-Verein mit BDS-Abteilung zu sein. Die Tagezählerei des TS ist müßig und sinnlos, solange er nicht alle Schritte im Prozess berücksichtigt. Eine eigene Waffe vor Weihnachten scheint sein sehnlichster Wunsch zu sein und genau deshalb könnte es in manchem Verein länger dauern.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
Am 4.2.2020 um 19:45 schrieb Jörgi-1911:

Beim Vereinsbeitritt solltest Du über die Satzung belehrt werden und/oder diese ausgehändigt

bekommen.

ROFL musst du nicht selbst lachen?

 

vor 47 Minuten schrieb Gruger:

Will wohl nur Ballern!

Solange er den Kugelfang trifft ist das kein wirkliches Problem.

Bearbeitet von BBF
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Gruger:

Will wohl nur Ballern!

Mal wieder ein typischer Verlauf eines WO Threads. Troll Dich. 

 

Auf den unnötig arroganten Kommentar deines Vorposters gehe ich gar nicht erst ein, ist mir einfach zu blöd. Keine Ahnung warum man so stänkern muss, wenn das Thema bereits geklärt ist. Offenbar wurde nicht der komplette Thread erfasst oder gelesen. 

Bearbeitet von Seifert
Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Bautz:

Jeder Verein ist anders und der Verein des TS scheint ein DSB-Verein mit BDS-Abteilung zu sein.

Das ist mein Verein auch. DSB fast 400 Mitglieder, die BDS Gruppe darin über 80 Mitglieder. Geht trotzdem schnell mit den Formularen. Und der Gesamtvorstand hat uns jetzt 2 schöne Klappscheibenanlagen für rund 6000 Euro gekauft. Bei uns mögen sich DSB und BDS Mitglieder( die meisten jedenfalls, Ausnahmen bestätigen die Regel 😎 )

Geschrieben
Am ‎05‎.‎02‎.‎2020 um 18:42 schrieb Seifert:

Offenbar ist es ein Hexenwerk, den Ursprungspost zu lesen ;)

 

Da steht drin, dass ich das Datum weiss und es steht auch im Ausweis, es ging aber um die Konstellation DSB/Verein/BDS und ob eine frühere Beantragung möglich ist um nicht voll in die Weihnachtszeit zu fallen

 

All das steht aber bereits oben und wurde schon geklärt. 

Offensichtlich ist es schon Hexenwerk, zumindest für Dich. Genau darauf bezog sich ja mein Post, dass Dir keiner von uns Glaskugellesern hier, sondern nur der BDS selber sagen kann, wann Sie Dir etwas bestätigen würden. Aber hey, vielleicht haben die mit WO eine Kooperative, wo solche Fragen per Online-Voting entschieden werden.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Flohbändiger:

Offensichtlich ist es schon Hexenwerk, zumindest für Dich. Genau darauf bezog sich ja mein Post, dass Dir keiner von uns Glaskugellesern hier, sondern nur der BDS selber sagen kann, wann Sie Dir etwas bestätigen würden. Aber hey, vielleicht haben die mit WO eine Kooperative, wo solche Fragen per Online-Voting entschieden werden.

Du hast es immer noch nicht verstanden. Ich gebs auf. 

 

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