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Geschrieben

Hiiiiiiiiiiiiiilfe

 

Wer kann mir weiterhelfen? In einem YouTube-Video zum Thema Waffenrechtsverschärfung wurde im Brustton der Überzeugung mitgeteilt, dass für halbautomatische Gewehre die Magazinbegrenzung auf 10 Schuß nicht gilt. Ist dies nun so richtig oder nicht?

Zur Info: Ich besitze ein StG 44 .22 lr von GSG

Bitte helft mir (evtl. mit Bennenung der gesetzlichen Grundlage). Vielen Dank

Geschrieben

Keine Sorge, Randfeuerpatronen sind von der Regelung mit den Magazinen explizit rausgenommen. Irgendwo müsste dazu im Entwurf zur Revision des Waffengesetzes einen entsprechenden Absatz/Paragraphen geben. Die Magazinregelung bis 10 Schuss gilt für halbautomatische Gewehre in Zentralfeuerkalibern wie bsp. 223 Remington, 9 mm Para usw. aber nicht für Kleinkaliber wie bsp. 22lr.

Geschrieben

wobei natürlich auch bei KK der §6 gilt mit 10 Schuss beim sportlichen Schießen

 

das ist schon klar, aber ich muss das gewehr einschießen, munition testen etc. ist also kein sportliches schießen

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb Kiwi38:

 

das ist schon klar, aber ich muss das gewehr einschießen, munition testen etc. ist also kein sportliches schießen

 


 

das ist Ansichtssache und ja nicht Thema hier 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb CZM52:

Das Wort Zentralfeuer ist dir dabei Aufgefallen?

 

das Wort Randfeuer hast auch gesehen?

wo soll mir das aufgefallen sein? im §6 AWaffV steht nichts über zentralfeuer- bzw. randfeuerpatronen

 

Bearbeitet von Kiwi38
Geschrieben (bearbeitet)

Denkbar wären natürlich Fälle, wo in einen langen GK-Magazinkörper ein KK-Insert eingebracht wurde, sodass das Magazin nun als  Magazin für Randfeuerpatronen benutzt wird, aber eben in einem Magazingehäuse > 10 Schuss für GK (9mm, etc.) steckt.

 

Das GSG Stgw.44 KK-Magazin https://www.german-sport-guns.com/shop/de/Magazin-f-GSG-StG44-25-Schuss-Cal-22_444.01.03 

sieht nämlich vom Gehäuse SEHR ähnlich aus wie das GSG 9mm P.A.K-Gehäuse https://www.waffenfuzzi.de/freie-waffen/schreckschusswaffen/gaswaffen-zubehoer/magazine/stg44-magazin-9mm-p.a.k.html

... d.h. das Gehäuse dürfte identisch sein und dann könnte es Probleme geben.

Allerdings gibt es inzwischen auch kurze GSG Stgw.44 Magazingehäuse-Magazine: https://www.sportwaffenshop.de/shop/Magazine/GSG-Magazine/Magazin-GSG-StG-44-10-Schuss?source=2&refertype=3&referid=3

Der Verkäufer warnt aber vorsorglich schon mal:

Zitat

Hinweis: Das kurze Magazin wird von uns aus einem langen Magazin angefertigt. Kurze Magazine "ab Werk" sind derzeit nicht verfügbar.

Originär kurze ab Werk wären womöglich besser? Das Magazingehäuseverbot beginnt schon, seltsame Blüten zu treiben...

 

Ein originäres Magazin für Randfeuerpatronen, darf nach EU FWR weiter genutzt werden und in D darf es weiterhin auf 10 Schuss blockiert werden und sportlich genutzt werden.

Ein umgebautes Magazin mit bösem laaangem GK-Magazingehäuse hingegen womöglich nicht: BKA-Antrag stellen!

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Allerdings gibt es inzwischen auch kurze GSG Stgw.44 Magazingehäuse-Magazine: https://www.sportwaffenshop.de/shop/Magazine/GSG-Magazine/Magazin-GSG-StG-44-10-Schuss?source=2&refertype=3&referid=3

Der Verkäufer warnt aber vorsorglich schon mal:

Originär kurze ab Werk wären womöglich besser? Das Magazingehäuseverbot beginnt schon, seltsame Blüten zu treiben...

ich habe zwei originalmagazine, die auf 10 schuß begrenzt sind und wesentlich kürzer als das "große" magazin sind. die wurden mit der waffe geliefert. also denke ich, dass diese "legal" sein müssten. diese magazine sehen genauso aus, wie die im sportwaffenshop. andere gibts leider nicht in dieser größe.

und über das thema magazingehäuseverbot will ich gar nicht reden. ich versteh es einfach nicht. ich glaube mittlerweile, dass es die politiker selber auch nicht mehr verstehen

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

 

 

Das GSG Stgw.44 KK-Magazin https://www.german-sport-guns.com/shop/de/Magazin-f-GSG-StG44-25-Schuss-Cal-22_444.01.03 

sieht nämlich vom Gehäuse SEHR ähnlich aus wie das GSG 9mm P.A.K-Gehäuse https://www.waffenfuzzi.de/freie-waffen/schreckschusswaffen/gaswaffen-zubehoer/magazine/stg44-magazin-9mm-p.a.k.html

... d.h. das Gehäuse dürfte identisch sein und dann könnte es Probleme geben.

Allerdings gibt es inzwischen auch kurze GSG Stgw.44 Magazingehäuse-Magazine: https://www.sportwaffenshop.de/shop/Magazine/GSG-Magazine/Magazin-GSG-StG-44-10-Schuss?source=2&refertype=3&referid=3

 

Da bist du auf dem Holzweg. Die Abbildungen auf deinen Links sind zwar identisch aber falsch. Hier ist es richtig: https://www.gsg-waffen.com/site/index.php/en/stg44-accessories-en

 

Das .22 LfB Magazin besteht aus 2 Hälften, die zwar den Außenmaßen des Originals entsprechen, aber immer nur .22 LfB sein können. Das kurze Magazin wird hergestellt, indem man ein langes zersägt und das Innenleben anpasst (andere Feder und Federaufnahme nach oben versetzt).

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Der Kraken:

Da bist du auf dem Holzweg. ...

Das .22 LfB Magazin besteht aus 2 Hälften, die zwar den Außenmaßen des Originals entsprechen, aber immer nur .22 LfB sein können. ...

Danke für die Aufklärung. Dann ist es konkret im Falle der GSG wohl "safe".

Etwas allgemeiner gesprochen bleibt es aber ein Problem. Manche großen GK-Magazine werden ja durch "Inserts"/KK-Einsätze für KK umgemodelt.

Das wird in Zukunft wohl nicht mehr gehen, weil man bei Zerlegen ja dann wieder ein echtes, separates langes GK-Magazingehäuse hätte. Und genau vor dem

Zerlegen und separaten Aufbewahren von langen GK-Gehäusen hatten die Referendare im BMI, die das Magazingehäuseverbot so formuliert haben, ja solche

Sorge. Das wollen die nicht und daher war die "Zerlegebegründung" das führende Argument, dem sich dann alle gebeugt haben: Seehofer, Mayer, die BT-

Abgeordneten,... und am Ende auch unsere eigene Lobby. Weil, umgehen durch zerlegen ist ultraböse, sowas darf es nicht geben.

Geschrieben

danke für eure antworten. aber für mich dummy noch einmal: wäre es, unabhängig vom sportlichen schießen okay, wenn ich ein großes magazin für 25 schuß z. b. zum testen des gewehres oder was auch immer, auf dem schießstand benutzen würde?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Kiwi38:

wäre es, unabhängig vom sportlichen schießen okay, wenn ich ein großes magazin für 25 schuß z. b. zum testen des gewehres oder was auch immer, auf dem schießstand benutzen würde?

Auf den meisten Ständen steht in der Standordnung drin das nur maximal  X Schuss geladen werden dürfen. Ansonsten sollte das aber ok sein, wenn man zb zum einschiessen eines ZF , was nicht sportliches Schiessen ist aber einem vom Bedürfnis umfassten Zweck dient , auch mal das lange Magazin vollmacht .

Geschrieben

In 9AWAffV stehts auch nochmal.

Entweder du schießt nach Bedürfnis (hier, sportlich) oder nicht mit nach 6AWaffV ausgeschlossenen Waffen.

Beides deckelt auf 10 Patronen.

 

Geschrieben

Moin bevor ihr euch streitet was ist den nun mit der Frage wieviel Schuß darf ich denn nun in meinen KK- Automaten laden 3 Schuss 5 Schuss oder 10 Schuß . Mein Original Magazin was Serienmäßig bei der Waffe dabei war hat ein 10 Schuss Magazin darf ich das jetzt benutzen oder nicht. Es ist ein KK von Anschütz das habe ich vergessen zu sagen. Wie ich das Gewehr geschenkt bekommen habe hat man mir gesagt das sie es mir nur eintragen wenn ich ein drei Schuss Magazin dazu besorge. Das von der GSP hat gepasst ich habe das Magazin mit einen Querstift versehen so das nur drei Schuß reingehen wobei ich an der Rückseite wo es einrastet noch mit einer Schlüsselfeile eine Vertiefung eingefeilt habe was den Klick jetzt verursacht beim einführen. Damit hat man mir die Waffe genehmigt. Aber darf ich jetzt nach der Gesetzesänderung wieder das 10 Schuss Magazin benutzen?

 

Schöne Grüße 

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