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IGNORED

WAffenrechtsänderungsgesetz Prüfung fortbestehendes Bedürfnis


FrankyL79

Empfohlene Beiträge

vor 12 Minuten schrieb Gruger:

Ja vielen Dank, das BVerwGericht macht dann eine Pflicht mit reichlich Auflagen draus. 
Danke, aber nein danke.

Dann weiß man wenigstens, woran man ist.

 

Im Gegensatz zum jetzigen willkürlichen Zustand, in den die Behörde nach Lust und Laune jede Menge GEGEN den LWB interpretieren kann.

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vor 28 Minuten schrieb FrankyL79:

Wichtig wäre ja nur eine gesetzliche Anerkennung des Schießbuches.... keine Pflicht.

Das wäre schön. Aber wenn man sich ansieht, wie die Politik gegen alle Argumente ihre Vergrähmungsgesetzgebung durchzieht, halte ich sowas für hoffnungslos illusorisch. Wenn sowas käme, dann mit vielen negativen Überraschungen.

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vor 7 Minuten schrieb knight:

Das wäre schön. Aber wenn man sich ansieht, wie die Politik gegen alle Argumente ihre Vergrähmungsgesetzgebung durchzieht, halte ich sowas für hoffnungslos illusorisch. Wenn sowas käme, dann mit vielen negativen Überraschungen.

Und was haben wir deiner Meinung nach jetzt im Waffenrecht? Unklare Gesetze, denen man willkürlich den Launen irgendwelcher Behörden ausgeliefert ist. DAS haben wir.

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vor 1 Stunde schrieb PetMan:

Und deswegen soll man sich nicht wehren? Wer kämpft kann verlieren, wer nicht Kämpft hat schon verloren.

Keine Ahnung was du mir sagen willst und was du mit "wehren" meinst oder wo ich was von "nicht wehren" geschrieben haben soll. Es ging um die Forderung gesetzlich klar zu stellen, wann ein Schießbuch anerkannt wird. Und von dieser Forderung halte ich nix, weil mir deucht, wie das ausgehen wird.

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Am 20.12.2019 um 13:41 schrieb chief wiggum:

womit der DSB dann der einzige Verband sein würde, der überlebt.

Wenn das mal der Fall ist, sollte man alles tun, das Luftpuster auch als gefährlich eingestuft werden. 

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Oh, jaaaa... noch mehr Gesetze inkl. Verordnungen. Immer gut... Wir können nicht mit Freiheit umgehen.

 

Schießbuch:

Bei "Anfängern" sind die Vereine verpflichtet: § 15Abs.1 Nr.7 WaffG

Zitat
    7. im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese    
b) einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen und

 

Probleme mit den Behörden:

Für BDS-Mitglieder gibt es eine Rechtsschutzversicherung

oder auch die ÖRAG-Versicherung über das FWR.

 

Manchmal ist es schon mit einen klärenden Telefonat (Behörde/ Anwalt) erledigt. 😁

 

Bearbeitet von bigtao-7
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Sind wir doch schon wegen dem Blei. Bei einer Standüberprüfung bekamen wir die Auflage das der Nadelfilz im LG Stand wegen Bleikontamination sofort

entfernt werden muß. Da muß wohl jemand glauben das die Schützen den Filz schnupfen.

 

Achja, regelmäßige Reinigung wegen Verbrennungsrückständen wurde auch angeregt.

 

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Ich bin eigentlich auch kein Freund von noch mehr Gesetzen. Aber gerade im Waffenrecht sind die sinnlosesten Dinge ungeregelt und unverständlich und wichtige Themen der Rechtsprechung überlassen...

Oder man gibt das Thema "fortbestehend des Bedürfnisses" gleich auf, was soll das denn überhaupt? Geht von jemandem der öfter schießt weniger Gefahr aus? Wohl kaum...

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