Zum Inhalt springen
IGNORED

"Besenschrank" für Munition.


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Angeregt durch ein gerade laufendes Thema.

Ich könnte den bisherigen "Besenschrank" 1m x 1,2 m , 2,20 m hoch mit einer T30 Tür versehen und dann ein übliches Haustürschloss verbauen.

Ich hätte dann aber einen Raum und kein Schwenkriegelschloss.

 

Wie seht ihr das?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb duck:

Ich hätte dann aber einen Raum und kein Schwenkriegelschloss.

Gleich oder besser Schwenkriegelschloss. IMHO sollte das gehen, aber lass dir das von deiner Waffenbehörde bestätigen .

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb CiscoDisco:

Inwiefern verändert sich die rechtliche Lage indem man die Tür eines Besenschrankes demontiert und mit einem Vorhang ersetzt aber gleichzeitig einen Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss in den Raum stellt?

Du kannst natürlich die Tür drin lassen. Aber gefordert ist ein Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss oder mindestens gleichwertig:

Zitat

§13 (2) AWaffV: Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:

2.
mindestens in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis: Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

Hast du also Muni im Blechspint, null problemo, da eindeutig.

 

Hast du "nur" Raum mit Tür ohne STAHL-Blech rundrum, dann Behörde fragen, ob gleichwertig.

Geschrieben
Am ‎09‎.‎12‎.‎2019 um 00:01 schrieb Sal-Peter:

Du kannst natürlich die Tür drin lassen. Aber gefordert ist ein Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss oder mindestens gleichwertig:

Hast du also Muni im Blechspint, null problemo, da eindeutig.

 

Hast du "nur" Raum mit Tür ohne STAHL-Blech rundrum, dann Behörde fragen, ob gleichwertig.

Das ist zu 100% korrekt und kann 1:1 von mir so bestätigt werden.

 

Behörde war bei mir der Meinung, dass abgeschlossene Besenkammer mit Holztür nicht ausreichend sei...

Dann habe ich mich eben zu 100% an den Wortlaut des Waffengesetzes gehalten und mir über eBay-Kleinanzeigen für ganz kleines Geld einen alten typischen Industriespind aus Stahlblech besorgt. Musste nur neu lackiert werden...

Wurde so von der Behörde akzeptiert und für gut befunden. Das war ja dann wohl sicherer als die ursprüngliche Lösung... 🤣

Mir war das selbst so peinlich, dass ich freiwillig die Rückseiten der Türen mit 10mm Holzplatten verstärkt/versteift habe, ob wohl dies gar nicht gefordert wurde...

Ansonsten hätte ich aber auch einen Stoffvorhang davor hängen können, der hätte so ungefähr die gleiche Sicherheit geboten...

 

Daran sieht man wieder, wie schwachsinnig das WaffG ist und ausschließlich dem Zweck dient, den steuerzahlenden Souverän zu gängeln wo es nur geht.

 

In Luxemburg ist ein solches Behältnis übrigens ausreichend zur Aufbewahrung vollautomatischer Waffen... so viel zur Harmonisierung auf EU-Ebene...

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Wauwi:

Daran sieht man wieder, wie schwachsinnig das WaffG ist und ausschließlich dem Zweck dient, den steuerzahlenden Souverän zu gängeln wo es nur geht.

Und seit heute noch "ein kleines Stückchen" mehr.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.